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Autoneukauf - Widerruf - wie ist der Ablauf
Hi, kann mir einer sagen wie der Ablauf beim Widerruf eines Leasingkaufs abgeht.
Habe am 4.11 einen Golf bei einem VW Händler gekauft aber der Wagen ist nix und ich habe laut Vertrag ja 14 Tage Rückgaberecht.
Das Leasing läuft über die Santander
Wer bekommt also was für einen Brief?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 11. November 2016 um 11:36:33 Uhr:
Ich denke, nicht nur ich fühle mich von einem solchen User ziemlich vergackeiert ...
Würde ich hier nicht unterstellen. Ich sehe hier tatsächlich vollkommene Ahnungs- und Planlosigkeit, die schon in die Richtung von Lebensunfähigkeit geht.
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85 Antworten
Guten Morgen,
nach meiner Ansicht muss der Leasingvertrag rückabgewickelt werden, wie bei einer Wandelung.
Aber nur, wenn das Rückgaberecht ohne Einschränkungen tatsächlich exisitiert.
Die Leasingfirma kann Dir ja nicht Raten für eine Nutzung berechnen, die es nicht mehr gibt.
Tschüß
Hmm, ist es jetzt Leasing oder Finanzierung? Einen Leasingkauf habe ich noch nie gehört. Wann wurde der Vertrag unterschrieben? Und meinst du Widerruf oder Rückgabe, dass sind zwei verschiedene Dinge.
Wichtigste Frage ist hier, ob der Händler auch das Leasing vermittelt hat und es sich um ein verbundenes Geschäft handelt.
Wenn du das Leasing (oder Finanzierung) auf eigene Initiative bei der Santander abgeschlossen hast, bringt der Widerruf nur die Rückabwicklung des Leasings (Finanzierung). Aber der Händler will sein Geld für das Auto, ein für den Händler "Barkauf" hat keine Widerrufsklausel.
Ansonsten wenn verbunden, Vertrag lesen und den Widerruf an die genannte Stelle schicken. Ich würde das vorab als Email, Fax machen und das Einschreiben hinterher schicken.
Lese auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Evtl. ist da ein Nutzungsentgelt enthalten, denn der Händler hat nun definitiv einen "Schaden". Durch die Anmeldung auf dich ist ein Wertverlust eingetreten (zusätzlicher Halter) und 1 Woche macht den Wagen für den nächsten nicht gerade attraktiv. Die Zulassungskosten hast du auf jeden Fall zu tragen.
Dank solchen Verhaltens brauchen fast alle Händler 2 Wochen für die Zulassung und evt. Übergabeinspektion...
Das ist wohl ein fall für einen Anwalt. Es bleibt die Hoffnung, daß der durchblickt. Vermutlich sind es ja verschiedene Verträge die gekündigt werden müssen.
Welche da zu Schadensersatzforderungen führen wird sich dabei herausstellen
schrauber
Was ein Schwachsinn: Anwalt...
Zitat:
@benprettig schrieb am 10. November 2016 um 09:36:55 Uhr:
Was ein Schwachsinn: Anwalt...
Ich würde es mal umformulieren.
Wenn ich mir den Text des TE´s inkl. des Mischmaschs der Begrifflichkeiten so durchlese, sollte er bei einem Widerruf entweder deutlich mehr Sorgfalt an den Tag legen (sofern das was bringt) oder jemanden ran lassen, der das auf die Reihe bekommt.
Wer nicht weiß, dass es keinen "Leasingkauf" gibt, sollte sich auf jeden Fall von einem kompetenten Anwalt zu den Voraussetzungen und Folgen eines etwaigen Widerrufs beraten lassen. Und zwar bevor(!) er den Widerruf erklärt und bevor die Frist hierfür verstrichen ist!
Hier mein Senf:
Meine Leasingverträge sind i.d.R. für Neufahrzeuge - der jetzige ist aber ein Jahreswagen und da habe ich am 24.07 den Leasingvertrag unterzeichnet und am 04.08 den Wagen bekommen - also innerhalb der Widerrufsfrist.
Thema Widerruf Leasing:
Ich kenne es so, dass ich vom Tag der Unterschrift 14 Tage zum Widerruf habe. Bei einem Neuwagenleasing wartet deshalb der Verkäufer i.d.R. 14 bis er die Bestellung des Kfz ans Werk gibt.
Ich kann also nur mutmaßen was passiert wäre, wenn ich den Vertrag noch innerhalb der Frist widerrufen hätte und schätze mal, dass die Bank zumindest eine Abnutzung gefordert hätte...
Wie ist es, wenn ich eine externe Leasingfirma beauftragt habe (Santander)?
Gute Frage! Erstens kaufst nicht Du, sondern Santander den Wagen und somit gehört Dir das Auto auch nicht (Leasing). Folglich kannst Du von keinem Kaufvertrag zurück treten oder diesen Widerrufen. Ein Rückgaberecht hast due folglich auch nicht.
Was DU im Leasing widerrufen kannst ist den Leasingvertrag mit der Bank du wie das geht sollte im Kleingedruckten stehen. Der Tag des beginnenden Widerrufsrechts wird das Datum Deiner Unterschrift unter dem Vertrag sein - also nicht verwechseln mit dem Übernahmetag des Kfz oder dessen Zulassungstag.
Zitat:
@BlutAxt74 schrieb am 10. November 2016 um 05:36:25 Uhr:
Habe am 4.11 einen Golf bei einem VW Händler gekauft aber der Wagen ist nix und ich habe laut Vertrag ja 14 Tage Rückgaberecht.
Steht in Deinem Vertrag definitiv drin, dass Du ein Rückgaberecht hast?
Wenn Du als Privatmann geleast oder finanziert hast, dann hast Du ein Widerrufsrecht, aber keinesfalls in jedem Fall ein Rückgaberecht. Grundsätzlich gilt hier das bereits von Usern Geschriebene, wonach es sich um ein verbundenes Geschäft handeln muss. Selbst wenn es ein verbundenes Geschäft ist: Da Du das Auto aber offenbar bereits besitzt, gestaltet sich das Ganze im Fall eines Widerrufs etwas komplizierter, da der Händler Dich mit den Kosten, die ihm für Zulassung, Nutzung etc. entstanden sind, belasten kann.
Was heißt eigentlich "der Wagen ist nix"? Für den Fall, dass das Fahrzeug Mängel aufweist, musst Du dem Händler Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen. Erst dann, wenn seine Reparaturversuche ohne Erfolg geblieben sind, gibt es die Möglichkeit einer Rückabwicklung. Dies solltest Du aber in jedem Fall mit einem Anwalt besprechen, denn da lauern einige Fallstricke.
Wenn Dir das Auto lediglich nicht mehr gefällt - aus welchen Gründen auch immer - kannst Du daraus kein Recht auf eine Rückabwicklung ableiten.
Gruß
Der Chaosmanager
Widerruf und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe.
Für einen Widerruf braucht man keine Gründe.
Gewährleistung gibt es für Mängel und wenn die Nachbesserung letztlich scheitert, dann kann man als Käufer den Vertrag rückabwickeln und ggf. Schadenersatz verlangen und selbst Nutzungsentschädigung bezahlen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. November 2016 um 12:04:51 Uhr:
Widerruf und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe.
Das weiß ich sehr wohl. Wenn Du meinen Beitrag nochmals liest, dann merkst Du vielleicht, dass ich auf das Eingangsposting des TE Bezug genommen habe, der das Auto zurückgeben möchte, "weil es nix ist". Genau das was Du in o. g. Satz aussagst, habe ich versucht, dem TE klar zu machen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@benprettig schrieb am 10. November 2016 um 09:36:55 Uhr:
Was ein Schwachsinn: Anwalt...
Anwälte brauchen immer nur die Leute die es nicht selbst können, bei der Fragestellung des TE Leasing, Santander kommt mir aber schon der Verdacht auf das der TE nicht einmal weiß um welche Finanzierungsform es sich handelt und ob es sich um einen gebundenen Vertrag handelt welcher rechtmäßig Widerrufen werden kann
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 10. November 2016 um 12:20:15 Uhr:
Das weiß ich sehr wohl. Wenn Du meinen Beitrag nochmals liest, dann merkst Du vielleicht, dass ich auf das Eingangsposting des TE Bezug genommen habe, der das Auto zurückgeben möchte, "weil es nix ist". Genau das was Du in o. g. Satz aussagst, habe ich versucht, dem TE klar zu machen.
Nimm nicht immer alles gleich persönlich. Das war vom Paule nur eine Ergänzung zu deiner Aussage, die überhaupt nicht deiner widersprechen sollte oder gar aussagen sollte, dass du es nicht weißt.
Wenn der Autohändler dir ein Rückgaberecht eingeräumt hat (was ich sehr stark bezweifle), dann müsstest du bei der Santander den Kreditvertrag widerrufen (einfach eine Vorlage ergoogeln) und beim Autohändler den Rücktritt vom Kaufvertrag "gemäß des vertraglich vereinbarten Rückgaberechts in Punkt x des Kaufvertrages" erklären.
Ich vermute hier wird aber nicht korrekt zwischen Kaufvertrag mit dem Autohändler und Kreditvertrag mit der Santander unterschieden und dass es eher eine Finanzierung als ein Leasing ist.
Bei Kreditverträgen gibt es dieses 14 Tägige Widerrufsrecht (Finanzierung und Leasing), beim Autokauf aber i.d.R. nicht. D.h. du könntest innerhalb der 14 Tage den Kreditvertrag widerrufen, dies betrifft den Kaufvertrag mit dem Autohändler aber nicht automatisch. Somit bist du dann relativ problemlos den Kredit los, hast aber noch die vertragliche Verpflichtung das Auto zu bezahlen. Dem Händler ist es relativ egal woher die Kohle kommt bzw. ärgert sich noch dass ihm die Kreditvermittlungsprovision flöten geht.
Wichtig ist auch noch zu wissen warum das Auto "nix ist". Hat es einen Defekt, einen Mangel oder gefällt es dir einfach nicht mehr? Bei einem Mangel wie ein (am besten arglistig verschwiegener) Unfall hättest du Chancen aus dem Kaufvertrag raus zu kommen aber bei einem VW Vertragshändler dürfte das nur sehr selten der Fall sein.
Schau dir die Verträge (Kaufvertrag Fahrzeug und Finanzierung/Leasingvertrag der Santander) noch mal genau an und suche in beiden nach Widerrufsmöglichkeiten. Suche zusätzlich das Gespräch mit dem Händler, eventuell findet man eine einvernehmliche Lösung. Jetzt gleich zum Anwalt zu rennen halte ich für übertrieben, außer du willst 1 - 2 Stunden bezahlen damit er dir den Vertrag vorliest.