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Autoteile einbauen

Themenstarteram 21. Oktober 2016 um 16:21

Hallo und Guten Tag, aus aktuellem Anlaß beschäftigt mich eine Frage. Und zwar geht es um folgendes:

Neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit handele ich online im kleinen Stil mit Ersatzteilen und Reifen, teilweise kaufen auch Arbeitskollegen bei mir und holen die Teile zuhause ab. Das ganze läuft unter der Kleinunternehmerregelung als Nebengewerbe.

Jetzt hat mich ein guter Freund gefragt ob ich ihm die verkauften Teile einbauen könnte, bzw. ob ich ihm beim Einbau helfen könnte. Er ist nicht so der geborene Schrauber, außerdem fehlt ihm der Platz bzw. die Möglichkeit dazu. Ich dagegen habe Platz und mal den Beruf des KFZ-Mechanikers erlernt.

Ich muss dazu sagen, ich habe für meine eigenen Fahrzeuge eine Reifenmontier- sowie Auswuchtmaschine und eine kleine Hebebühne zuhause in der Garage (Fahrzeugspezifische Dinge darf ich ja in der Garage haben).

Meine Frage, darf ich Ihm nun die verkauften Teile in meiner Freizeit gratis, also ohne Gegenleistung einbauen oder nicht?

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema

Unentgeltlich für einen Freund etwas am Fahrzeug reparieren ist kein Problem, solange dies korrekt und mit erforderlicher Sorgfalt erfolgt. Du kannst theoretisch jeden Tag für Freunde etwas reparieren. Dennoch sollte es wirklich im kleinen Rahmen bleiben. Gerade, wenn der Verdacht bestehen könnte, man könnte dies als Gewerbe betreiben.

Bei uns hier in der Gegend waren schon Zoll, Polizei, Ordnungsamt und sogar Tierschutz und Umweltorganisationen und haben mich und meine Nachbarn überprüft. (Wie haben hier einen bösen Nachbarn, der alles und jeden hasst! Nach div. Ordnungsgeldern und vollkommener Ausgrenzung vegetiert er jetzt mit seiner Frau auf seinem Grundstück vor sich hin.)

Er hat wohl mal gehört, wie ich mit einem Kumpel einen Termin fürs Wochenende abgesprochen habe. Auf jeden Fall kam kurz nach beginn der Schraubarbeit der Zoll vorgefahren und wollte meine Dokumente und und und. Da ich glaubhaft die Bekanntschaft über mehr als 10 Jahre nachweisen konnte, einen festen gut bezahlten Job in einer anderen Ausrichtung habe und keine Gelder vom Amt beziehe, war es relativ schnell erledigt. Gefälligkeitsleistungen fallen eben nicht unter Schwarzarbeit.

Meine Nachbarin ist wegen Asthma im krankheitsbedingtem Vorruhestand gewesen. Sie ist gelernte Frisöse. Sie hatte auch schon Ärger mit dem Finanzamt, weil sie den Nachbarkindern die Haare geschnitten hat. (Unentgeltlich) War aber auch schnell gegessen!

Anderen Mal hatte ich das Ordnungsamt hier. Mein Nachbar ist hinter der Gardine fast durch die Decke, als mir der Mitarbeiter das Werkzeug reichte und sich mit mir unterhalten hatte. Als nächstes kam die Polizei, weil ich angeblich nen Ölwechsel machte... (Hatte meine Nebler raus, weil diese innen beschlagen waren!) Da habe ich dann Anzeige erstattet. (Vorschlag kam von der Polizei!) Er hat aus Heimtücke mir eine Strafbare Handlung unterstellt. Er bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderer Nachbar, der seine Harley reinigte hatte auch Besuch von der Polizei. Er wurde auch angezeigt, weil er angeblich die Maschine ständig laufen gelassen haben soll und damit gegen Umweltschutzauflagen der StVO verstößt. Ich hatte ihm irgendwann zuvor von der Anzeige gegen den Nachbarn erzählt. Er tat es mir gleich und nach Aussage von 5 anderen Nachbarn, das die Maschine nicht einmal lief, bekam der böse Nachbar das 2. Ordnungsgeld.

Fazit: Solange du keine Wirtschaftlichen Interessen verfolgst und z.B. unentgeltlich schraubst, dein Kumpel dabei (wie bei mir) den Grill anfeuert und die Frauen Salate machen, arbeitest du voll unter den Aspekten der Gefälligkeitsleistung. (Diese darf übrigens auch bezahlt werden! klick!, oder hier vom Zoll!)

PS: Da du ihm die Teile verkauft hast, könnte bei dir leichter der Eindruck entstehen, es ist keine Gefälligkeit mehr! Daher, sollte es wirklich nur für den guten Kumpel sein und der Rahmen eben sich nicht nur auf den Einbau beziehen. Sprich: Gartenfeier mit Schraubarbeit! Nicht stumpfes Einbauen... Sonst hat es einen faden Beigeschmack. Er kauft nur bei dir, weil du es ihm einbauen würdest. Da kann man die Gewinnabsicht unterstellen.

MfG

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am 21. Oktober 2016 um 20:17

wenn es nur ab und zu ist, müßte es gehen.Aber jeden Tag , soviel Freunde hat man nicht, dann gibt es neider die dich anscheißen, das hab ich vor 30 Jahren gehabt, danach Gewerbe angemeldet, hatte aber schon 16 jahre lang nur für Freunde gearbeitet.

Stell die Frage dem Finanzamt, da wirst du eine kompetente Antwort erhalten ! Und wenn du wissen willst, was du alles in deiner Garage abstellen darfst, gehst du mal aufs Bürgermeisteramt.

am 22. Oktober 2016 um 4:53

erste Anlaufstelle wäre die Handwerkskammer.

Hier wird man die sagen ob du diese Tätigkeiten überhaupt ausführen darfst.

Bei der Austattung der Garage steht ganz schnell der Verdacht der unberechtigten Handwersausführung im Raum.

B 19

Unentgeltlich für einen Freund etwas am Fahrzeug reparieren ist kein Problem, solange dies korrekt und mit erforderlicher Sorgfalt erfolgt. Du kannst theoretisch jeden Tag für Freunde etwas reparieren. Dennoch sollte es wirklich im kleinen Rahmen bleiben. Gerade, wenn der Verdacht bestehen könnte, man könnte dies als Gewerbe betreiben.

Bei uns hier in der Gegend waren schon Zoll, Polizei, Ordnungsamt und sogar Tierschutz und Umweltorganisationen und haben mich und meine Nachbarn überprüft. (Wie haben hier einen bösen Nachbarn, der alles und jeden hasst! Nach div. Ordnungsgeldern und vollkommener Ausgrenzung vegetiert er jetzt mit seiner Frau auf seinem Grundstück vor sich hin.)

Er hat wohl mal gehört, wie ich mit einem Kumpel einen Termin fürs Wochenende abgesprochen habe. Auf jeden Fall kam kurz nach beginn der Schraubarbeit der Zoll vorgefahren und wollte meine Dokumente und und und. Da ich glaubhaft die Bekanntschaft über mehr als 10 Jahre nachweisen konnte, einen festen gut bezahlten Job in einer anderen Ausrichtung habe und keine Gelder vom Amt beziehe, war es relativ schnell erledigt. Gefälligkeitsleistungen fallen eben nicht unter Schwarzarbeit.

Meine Nachbarin ist wegen Asthma im krankheitsbedingtem Vorruhestand gewesen. Sie ist gelernte Frisöse. Sie hatte auch schon Ärger mit dem Finanzamt, weil sie den Nachbarkindern die Haare geschnitten hat. (Unentgeltlich) War aber auch schnell gegessen!

Anderen Mal hatte ich das Ordnungsamt hier. Mein Nachbar ist hinter der Gardine fast durch die Decke, als mir der Mitarbeiter das Werkzeug reichte und sich mit mir unterhalten hatte. Als nächstes kam die Polizei, weil ich angeblich nen Ölwechsel machte... (Hatte meine Nebler raus, weil diese innen beschlagen waren!) Da habe ich dann Anzeige erstattet. (Vorschlag kam von der Polizei!) Er hat aus Heimtücke mir eine Strafbare Handlung unterstellt. Er bekam ein Ordnungsgeld. Ein anderer Nachbar, der seine Harley reinigte hatte auch Besuch von der Polizei. Er wurde auch angezeigt, weil er angeblich die Maschine ständig laufen gelassen haben soll und damit gegen Umweltschutzauflagen der StVO verstößt. Ich hatte ihm irgendwann zuvor von der Anzeige gegen den Nachbarn erzählt. Er tat es mir gleich und nach Aussage von 5 anderen Nachbarn, das die Maschine nicht einmal lief, bekam der böse Nachbar das 2. Ordnungsgeld.

Fazit: Solange du keine Wirtschaftlichen Interessen verfolgst und z.B. unentgeltlich schraubst, dein Kumpel dabei (wie bei mir) den Grill anfeuert und die Frauen Salate machen, arbeitest du voll unter den Aspekten der Gefälligkeitsleistung. (Diese darf übrigens auch bezahlt werden! klick!, oder hier vom Zoll!)

PS: Da du ihm die Teile verkauft hast, könnte bei dir leichter der Eindruck entstehen, es ist keine Gefälligkeit mehr! Daher, sollte es wirklich nur für den guten Kumpel sein und der Rahmen eben sich nicht nur auf den Einbau beziehen. Sprich: Gartenfeier mit Schraubarbeit! Nicht stumpfes Einbauen... Sonst hat es einen faden Beigeschmack. Er kauft nur bei dir, weil du es ihm einbauen würdest. Da kann man die Gewinnabsicht unterstellen.

MfG

am 22. Oktober 2016 um 7:01

Sehr gute Ausführung ,gefällt mir.

B 19

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 7:46

@schelle1:

Mit dem Finanzamt habe ich ja im Vorfeld bereits gesprochen bei der Anmeldung des Gewerbes. Allerdings tut sich eben jetzt die Frage auf ob ich jemand Gratis helfen darf.

Ich muss dazu sagen, bei dem Gewerbe der Schrauberei handelt es sich um ein Hobby. Den Gewerbeschein habe ich nur geholt weil ich 7% auf die verkauften Teile aufschlage. Meine Bekannten wissen das, Aber Ihnen ist es lieber das ich mich mir einem kleinen Gewinn darum kümmere als das sie sich selbst mit rum schlagen müssen.

Was die Dinge in der Garage angehen, so habe ich in der Garagenverordnung Rheinland Pfalz nichts darüber gefunden. Lediglich Paragraph 5a, Hebeanlagen dürfen nicht brennbar sein:

http://landesrecht.rlp.de/.../bsrlpprod.psml?...

@Bopp19:

Bei der HWK habe ich schon nachgelesen, es gibt dort ein Merkblatt über unwesentliche Arbeiten am KFZ, wie z. B. Reifenmontage. Bremsen und Reparaturen dürfte ich nicht gewerblich bewerben und ausführen, die Frage ist halt ob ich nem Kumpel gratis in meiner Freizeit dabei helfen darf, oder er mir. Wie mans sieht.

@Johnes, schöne ausführung, danke. Sagen wir so, Grillen tun wir nicht immer wenn wir schrauben, aber zumindest die Kiste Bier ist immer dabei. ;)

und überhaupt @all: Danke für die Antworten und die Teilnahme.

am 22. Oktober 2016 um 9:01

Finde es richtig beachtenswert watt du hier fürne Energie aufbringst um unabhängig zu sein.

Mein Komliment.

Problem bei einer solchen Konstelattion sind oft die netten Nachbarn.

Viel Glück bei denem Projekt ,

Bopp19

Du solltst dir mal die Frage stellen wer haftet wenn du etwas unsachgemäß einbaust und dadurch ein Unfall mit Sach- und Personenschaden passiert.

Bist du dagegen versichert?

Könnte sonst ganz schön teuer werden.

Und komm jetzt bitte nicht mit dem Gegenargument das sowas nie passieren kann.

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 11:10

@bopp19:

Tja, Wie gesagt, der Spaß an der Freude ist ja da. Will heissen es macht mir ja auch Spaß mit Kumpels zu schrauben. Allerdings will ich mich nur eines Hobbys wegen nicht in die Nesseln setzen. Die Nachbarn sind übrigens selbst immer Freitags Abends zum Umtrunk in meiner Garage. :D Aber ich weiss was du meinst, es gibt immer diesen einen...

@klamann15:

Bisher bin ich immer davon ausgegangen das man bei Gefälligkeitsarbeiten und Nachbarschaftshilfe nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz haftet.

am 22. Oktober 2016 um 11:10

Diesen ganzen folgenden Rattenschwanz wollte ich hier nicht aufführen.

Dein Einwand ist schon berechtigt,dies muss aber jeder selbst für sich wissen.

Zitat:

@trigura schrieb am 22. Oktober 2016 um 13:10:07 Uhr:

Bisher bin ich immer davon ausgegangen das man bei Gefälligkeitsarbeiten und Nachbarschaftshilfe nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz haftet.

Und genau darüber, ob deine Tätigkeit sich wirklich noch in diesem Rahmen bewegt hat oder nicht, wird sich im Falle des Falles der Anwalt der gegnerischen Versicherung dann mal so richtig ausführlich mit deinem streiten wollen. Das kann fast beliebig hässlich, und damit teuer werden, wenn du dich erst mal in der Grauzone bewegst. Und machen wir uns nichts vor: das tust du.

Wenn du hier wirklich rechts-sicher sein willst, müsstest du das auf Gewerbe machen. Darfst du aber mangels Meisterbrief nicht.

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 11:42

Ok, also wenn ich die ganzen Dinge hier so raus lese ist KFZ-Schrauberei als Hobby nicht geeignet.

Übers Gewerbe will ich es nicht machen da ich ja nichts dafür haben will, es sind ja noch immer gute Freunde.

am 22. Oktober 2016 um 12:01

Doch ,Hobbyschrauberei ist doch ehrenwert.

Gehe deinen Weg,lass dich aber doch mal von ner Handwerskammer in den angesprochen Bedenken kostenfrei beraten.

B 19

Themenstarteram 22. Oktober 2016 um 12:53

Ja, ich denke ich müßte mal persönlich dort hin. Ich habe schon drei E-Mails gesendet, jedoch nie eine Antwort erhalten.

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