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Autounfall mit leichtem Blechschaden - Versicherung nicht benachrichtigt
Hallo zusammen!
Ich habe ein kleines Problem:
Mitte Mai hatte ich mein Auto an einer abschüssigen Straße geparkt.
Kurze Zeit darauf klingelte ein Herr an der Tür und es stellte sich heraus, dass mein Auto rückwärts in sein Auto gerollt ist (ich hatte meine Handbremse nicht fest genug angezogen) und bei ihm sein Nummernschild leicht verbeult ist.
Wir haben unsere Daten ausgetauscht und die Sache privat klären. Um sicher zu gehen, dass nichts weiter beschädigt ist, wollte er noch bei einer Werkstatt vorbeifahren und sich dann wieder melden.
Ich habe dann im wöchtenlichen Rhythmus bei ihm angerufen. Leider hatte er nach eigener Aussage keine Zeit sein Auto in die Werkstatt zu bringen. Gestern allerdings meldete er sich dann und erklärte mir, dass seine Werkstatt ihn in eine Karosseriewerkstatt weitergeleitet hat und diese die komplette Stoßstange abnehmen müsste um festzustellen, ob ein weiterer Schaden entstanden ist. Eben diese Karosseriewerkstatt empfahl ihm dann lieber einen Gutachter einzuschalten. Nun soll ich bei meiner Versicherung anrufen und einen Gutachter verlangen.
Nach kurzer Internetrecherche musste ich allerdings feststellen, dass es dafür wohl schon viel zu spät ist und meine Versicherung wohl nicht zahlen wird, da ich den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet habe.
Stimmt das? Soll ich nun privat einen Gutachter anfordern? Oder was wäre hier die beste Lösung?
Ich will ja für meine Dummheit auch einstehen, allerdings bin ich momentan recht knapp bei Kasse.
Beste Antwort im Thema
Melde den Schaden wahrheitsgemäß Deiner Versicherung. Bis jetzt sehe ich keinen Grund für ein Versagen des Versicherungsschutzes.
gruß
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12 Antworten
Melde den Schaden wahrheitsgemäß Deiner Versicherung. Bis jetzt sehe ich keinen Grund für ein Versagen des Versicherungsschutzes.
gruß
Du musst einen Schaden der Versicherung erst melden, wenn jemand etwas gegen Dich geltend macht.
Du kannst sagen, dass Du den Schaden ohne Versicherung regeln wolltest, der Geschädigte sich bis jetzt Zeit gelassen hat den Schaden anschauen zu lassen, der Schaden jetzt aber evt. höher ist als gedacht. Und den Rest lässt Du Deinen Versicherer machen. Der wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. (Passiver Rechtschutz). Der Geschädigte kann sich übrigens bis zu 3 Jahre Zeit lassen.
Es kann gut sein, dass die sagen, nach der Zeit, könnte der Schaden auch durch einen anderen Fall entstanden sein. Oder die wollen von sich aus einen Gutachter.
Du gibst wahrheitsgemäß im Unfallbericht alles an. Super wäre es wenn Du Fotos am Schadentag gemacht hättest von dem Geschädigten Fahrzeug, Deinem Fahrzeug und der Position wie die Fahrzeuge standen. Das vereinfacht alles. Das mit dem Gutacher soll der Geschädigte mit Deiner Versicherung klären.
Überhaupt, wenn er jetzt mit Gutachten kommt, dann bitte nix mehr selber machen, sondern er soll sich mit Deiner Versicherung ausseinandersetzen. Du machst nur die Angaben im Unfallbericht!
Zitat:
@Janzen schrieb am 23. Juni 2015 um 17:51:36 Uhr:
Nach kurzer Internetrecherche musste ich allerdings feststellen, dass es dafür wohl schon viel zu spät ist und meine Versicherung wohl nicht zahlen wird, da ich den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet habe.
Naja es wurde doch jetzt erst eine Forderung an dich gestellt, somit konntest Du vorher auch keine bei deiner Versicherung anmelden.
Ich sehe da kein Versäumnis.
So einen ähnlichen Fall hatte ich vor 5 Jahren auch mal.Meine Frau hatte einen anderen gaaanz leicht berührt.Der Unfallgegner wollte es auch alles privat machen,bis er plötzlich ohne Absprache mit einem Gutachten von über 3500 € vor der Türe stand.Was da alles so drin stand,war beinahe eine Restauration.Er wollte die Kohle in bar direkt mitnehmen und "über die Versicherung brauchen wir das ja nicht laufen lassen.Nicht das Sie noch in den Prozenten höher kommen." Der meinte wohl,er könne noch über meine Versicherung bestimmen und Geld abzocken für eine leichte Berührung.Ich habe das alles meiner Versicherung übergeben und siehe da,die Versicherung fand heraus,das der Schaden nicht von meinem Auto stammte,sondern von jemand anderes,welcher genau den Schaden bereits bei seiner Versicherung gemeldet hatte.Nach nicht einmal einem Jahr schau ich in den Insolvenzveröffentlichungen des Amtsgerichts und da steht doch da sein Name drin mit "Eröffnung der Privatinsolvenz".Ich wurde in der Versicherung übrigens nicht hochgestuft,weil im eigentlichen Sinne überhaupt kein Schaden vorhanden war.
Ich weiß ja nicht wie das bei euch aussieht, aber üblich steht sowas in euren Versicherungsbedingungen:
"Pflichten bei allen Versicherungsarten
Allgemeine Anzeigepflicht
E.1.1 Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen. Es genügt, wenn Sie uns mündlich oder telefonisch informieren"
Auszug HUK. Und Schadenfall heißt nicht dass der Geschädigte die Forderung stellt sondern dass der Unfall eingetreten ist. Lieber einmal zu viel melden und passiert nichts weiter als hinterher Stress haben. Also jetzt so schnell wie möglich melden und nicht auf so Ratschläge hören "Eh noch keine Forderung, hat noch Zeit".
das korrekt, aber dieser passus ist auf grund des vvg ein eher stumpes schwert. siehe 28 vvg.
wie im übirgen einige obliegenheitspflichten, d.h. nicht das man sie nicht einhalten soll, nur das deren verletzungen in praxi dadurch wenig bedeutung erlangen.
gruß
Da haben wir aber noch ein paar mehr Sachen im Rahmen der KFZ-Versicherung, §30 VVG Anzeigepflicht, Pflichtversicherungsgesetz, StVG, ...
Im Rahmen einer Pflichtverletzung wird eine Versicherung auch bei Obliegenheitsverletzungen gegenüber dem Geschädigten eh nicht so einfach leistungsfrei, darüber hinaus besteht "nur" eine begrenzte Möglichkeit einer Regressforderung beim Versicherungsnehmer.
Um ein solches Risiko und um Ärger aus dem Weg zu gehen kann man immer nur raten jeden Schaden egal ob letztlich von der Versicherung reguliert wird oder nicht so schnell wie möglich zu melden.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. Juni 2015 um 18:42:05 Uhr:
Ich weiß ja nicht wie das bei euch aussieht, aber üblich steht sowas in euren Versicherungsbedingungen:
"Pflichten bei allen Versicherungsarten
Allgemeine Anzeigepflicht
E.1.1 Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen. Es genügt, wenn Sie uns mündlich oder telefonisch informieren"
Auszug HUK. Und Schadenfall heißt nicht dass der Geschädigte die Forderung stellt sondern dass der Unfall eingetreten ist. Lieber einmal zu viel melden und passiert nichts weiter als hinterher Stress haben. Also jetzt so schnell wie möglich melden und nicht auf so Ratschläge hören "Eh noch keine Forderung, hat noch Zeit".
Bitte alles lesen. E2.1 Bei aussergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen. Sie müssen uns innerhalb einer Woche informieren, wenn gegen Sie Ansprüche geltend gemacht werden!
Dazu das VVG:
"Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die seine Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten. "
Und zu E2.1: Da der Geschädigte bereits klingelte und gesagt hat da könnte ein Schaden entstanden sein und er lässt mal gucken sind ja bereits - noch nicht bezifferte - Ansprüche geltend gemacht worden. Also Vorsicht mit dem Verschleppen der Meldung an den Versicherer, das kann hinterher immer Ärger geben wenn da verspätet die Meldung eingeht. Und wenn es nur die A... Karte für den Geschädigten ist der auf sein Geld warten muss.
und wenn er das nicht tut?
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 29. Juni 2015 um 17:44:59 Uhr:
und wenn er das nicht tut?
Wenn deine Berufsangabe in der Signatur passt solltest du das selber wissen.
sicherlich ich ja - die Nachfrage war ja auch eher didaktischer Natur :-)
Kommt noch eine Antwort?