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Autounfall - Schadensersatz
Hallo an alle
ich bin neu hier, also bitte um Verzeihung, falls ich irgendetwas falsch mache.
Es geht darum, dass ich am Sonntag einen unverschuldeten Unfall hatte. Nun ist es so, dass ich die Eigentümerin des Autos bin, ich habe es gekauft und es ist auf mich zugelassen. Aufgrund der Versicherungsbeiträge haben wir uns dazu entschlossen, das Auto auf meine Mutter zu versichern; als Zweitwagen.
Nun meine Frage: Auf wessen Konto wird das Geld überwiesen? Sprich Reperaturkosten, Wertminderung, etc.
Mag sein, dass vielen diese Frage als dumm oder unsinnig erscheint. Jedoch bin ich, was solche Themen angeht, ziemlich unerfahren und kenne mich nicht aus.
Würde mich über schnelle Antworten freuen Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Die Versicherung wird dir einen Bogen zusenden mit Fragen zum Unfallhergang etc... u.a musst du dort auch die Bankverbidung angeben auf welche das Geld geschickt werden soll.
Keine Panik also.
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32 Antworten
Auf das Konto welches du bei der Schadensregulierung bei der gegenerischen Versicherung angibst.
Die Versicherung wird dir einen Bogen zusenden mit Fragen zum Unfallhergang etc... u.a musst du dort auch die Bankverbidung angeben auf welche das Geld geschickt werden soll.
Keine Panik also.
Empfangsberechtigt für Schadenzahlungen ist immer der Versicherungsnehmer, es sei denn dieser erklärt das Geld soll woandershin gehen.
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Empfangsberechtigt für Schadenzahlungen ist immer der Versicherungsnehmer, es sei denn dieser erklärt das Geld soll woandershin gehen.
Weshalb soll bei einem unverschuldeten Haftpflichtfall, bei dem die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen muss, der Versicherungsnehmer empfangsberechtigt für die Versicherungsleistung sein?
Nach meiner Logik und auch nach meiner Erinnerung ist der Eigentümer empfangsberechtigt, also hier die Threaderstellerin.
Moin,
die Regulierung erfolgt auf dem im Fragebogen genannten Konto (Anspruchsteller).
Ein anderes Konto wird die gegnerische Versicherung nicht haben.
Ist dort kein Konto angegeben, wird die gegnerische Versicherung nachfragen.
Mir ist damals jemand seitlich hinten reingefahren. Stand auf der Linksabbiegerspur ist dann aber mir rechts reingefahren.
Der Wagen war auf meinen Vater versichert - das Geld habe ich ohne wenn und aber auf mein Konto bekommen!
Super, danke für die schnellen und hilfreichen Antworten
LG
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Nach meiner Logik und auch nach meiner Erinnerung ist der Eigentümer empfangsberechtigt, also hier die Threaderstellerin.
Dann müsste nach deiner Logik bei einem Kreditfinanziertem Fahrzeug das Geld die Bank erhalten, da sie Eigentümer sind und der Kreditnehmer nur Besitzer des Fahrzeuges ist.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Nach meiner Logik und auch nach meiner Erinnerung ist der Eigentümer empfangsberechtigt, also hier die Threaderstellerin.
Dann müsste nach deiner Logik bei einem Kreditfinanziertem Fahrzeug das Geld die Bank erhalten, da sie Eigentümer sind und der Kreditnehmer nur Besitzer des Fahrzeuges ist.
Die Haftpflichschadensregulierung ergibt sich m. E. aus den allgemeinen Grundsätzen des BGB. Nach diesen Grundsätzen ist der Eigentümer einer beschädigten Sache so zu stellen als wenn der Schaden nicht verursacht worden wäre.
Die elementare Frage in diesem Thread ist ja, ob die Threaderstellerin als Eigentümerin Anspruch auf die Schadensersatzleistung der gegnerischen Haftpflichtversicherung hat, oder ob das nur ihre Mutter als Versicherungsnehmerin des Unfallfahrzeuges hat. Und das hat sie eindeutig, weil sie Eigentümerin ist. (Eigentlich will sie ja nur wissen, ob die Versicherung das Geld der Mutter ausbezahlt oder ob sie es direkt auf ihr Konto überwiesen bekommen kann.)
Die hier angesprochene Fremdfinanzierung ist evtl. ein theoretischer Sonderfall. Das Kreditinstitut wird sicherlich nicht begeistert sein, wenn es in die Schadensabwicklung involviert wird. Hinzu kommt, dass der Geschädigte bei der Bankenfinanzierung immer noch der Kreditnehmer ist. Die Bank wird ihr Geld auf jeden Fall direkt bei dem Kreditnehmer eintreiben, gleichgültig, ob er jetzt etwas von der gegnerischen Versicherung erhalten hat oder nicht. Möglicherweise geht es auch gar nicht darum, den Eigentümer zu entschädigen, sondern vielleicht den "Geschädigten". Juristen könnten diesen Fall sicherlich noch genauer aufdröseln.
Als ich das letzte Mal einen Unfall für Familienangehörige "gemanagt" habe, hat mich der von mir beauftrage Rechtsanwalt sehr bald gefragt, wer der Eigentümer des Fahrzeuges wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Dann müsste nach deiner Logik bei einem Kreditfinanziertem Fahrzeug das Geld die Bank erhalten, da sie Eigentümer sind und der Kreditnehmer nur Besitzer des Fahrzeuges ist.
Die Haftpflichschadensregulierung ergibt sich m. E. aus den allgemeinen Grundsätzen des BGB. Nach diesen Grundsätzen ist der Eigentümer einer beschädigten Sache so zu stellen als wenn der Schaden nicht verursacht worden wäre.
Und von welchem Geld soll nun der Besitzer/ Halter das Auto dann reparieren lassen ?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Die Haftpflichschadensregulierung ergibt sich m. E. aus den allgemeinen Grundsätzen des BGB. Nach diesen Grundsätzen ist der Eigentümer einer beschädigten Sache so zu stellen als wenn der Schaden nicht verursacht worden wäre.
Und von welchem Geld soll nun der Besitzer/ Halter das Auto dann reparieren lassen ?
Du diskutierst hier theoretische Grenzfälle, die in der Praxis wohl nicht vorkommen. Hier geht es darum, ob die Threaderstellerin = Eigentümerin das Recht auf das Geld der Versicherung hat und das hat sie.
Wie dem auch sei, in der Regel wird der der Eigentümer das Fahrzeug wieder instandsetzen. Bei der hier angesprochenen Sicherungsübereignung sieht es praktisch sicherlich anders aus. Dass da in erster Linie der Kreditnehmer der Geschädigte ist, habe ich im letzten Beitrag ausgeführt. Niemand wird sich daran stören, dem geschädigten Kreditnehmer das Geld auszubezahlen o. ä.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und von welchem Geld soll nun der Besitzer/ Halter das Auto dann reparieren lassen ?
Du diskutierst hier theoretische Grenzfälle, die in der Praxis wohl nicht vorkommen. Hier geht es darum, ob die Threaderstellerin = Eigentümerin das Recht auf das Geld der Versicherung hat und das hat sie.
Wie dem auch sei, in der Regel wird der der Eigentümer das Fahrzeug wieder instandsetzen. Bei der hier angesprochenen Sicherungsübereignung sieht es praktisch sicherlich anders aus. Dass da in erster Linie der Kreditnehmer der Geschädigte ist, habe ich im letzten Beitrag ausgeführt. Niemand wird sich daran stören, dem geschädigten Kreditnehmer das Geld auszubezahlen o. ä.
Siehste das meine ich ja, die gegnerische Versicherung kennt doch das Konto auf welches der Schadensbetrag überwiesen werden soll garnicht, hier wird dem Halter dann ein Fragebogen zugesendet und dort kann der Halter dann die Kontonummer eintragen auf welches die Versicherung den Sachschaden regeln soll, und das ist nicht immer der Eigentümer.
Denn der Besitzer/ Halter ist nicht zwangsläufig der Eigentümer.
Zitat:
Original geschrieben von Einige_Fragen
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Empfangsberechtigt für Schadenzahlungen ist immer der Versicherungsnehmer, es sei denn dieser erklärt das Geld soll woandershin gehen.
Weshalb soll bei einem unverschuldeten Haftpflichtfall, bei dem die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlen muss, der Versicherungsnehmer empfangsberechtigt für die Versicherungsleistung sein?
Nach meiner Logik und auch nach meiner Erinnerung ist der Eigentümer empfangsberechtigt, also hier die Threaderstellerin.
Ich bitte um Entschuldigung. Hatte mich verlesen und "verschuldet" gelesen, also war gedanklich bei einem Kasko-Schaden.
Eigentlich lässt sich der Eigentümer recht easy rausfinden. Ein Blick in den Kaufvertrag genügt.