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Autounfall

Themenstarteram 4. August 2010 um 19:59

Hallo liebe Forum user,

ich habe mal eine frage.

Ich war eben in einem Autounfall verwickelt.

Es war an einer Kreuzung und mir wurde die Vorfahrt genommen ich habe noch versucht auszuweichen aber es hat nichts mehr genutzt.

Ich habe die Polizei gerufen und es wurde ein Protokoll erstelt.Sie ist die schuldige sie wurde belehrt sie bekommt straße weil nicht rechts vor links beachtet.

Meine frage oder mein problem ist jetz.. Mein tüv ist seit 3monaten abgelaufen.Welche auswirkungen hat dies auf den weiteren verlauf?

Mein Auto war vor dem Unfall in einem guten zustand gewesen.Ich hätte so oder so leider nichts mehr machen können.

Mein armes Auto =( (Mercedes c180 w202 ) vorne sieht es bei mir sehr schlimm aus fast wie ein totalschaden.

Wie wird der weitere Verlauf aussehen.Ich habe vor morgen früh direkt zu meiner Versicherung zu fahren.

Muss ich jetz noch irgendwo anrufen oder es melden?

Ich hoffe um Antworten.

Mfg Markus

Beste Antwort im Thema

das ist eher eine Frage für das Versicherungsforum - kann das mal wer verschieben?

Ansonsten hat deine Versicherung ansich damit garnichts zu tun, außer du willst was von deiner VK erstattet bekommen. Schadet aber nicht dort einen Vorfall zu melden, es gibt genug Unfallgegner die ihrerseits einen Anspruch bei deiner Versicherung für gerechtfertigt halten und diesen anmelden. Daher ist es nicht verkehrt der Versicherung wenigstens bescheid zu sagen, dass was passiert ist.

Du solltest bei der Gegnerischen Versicherung anrufen oder beim Zentralruf der Versicherer und dir dort mittels dem Kennzeichen des Unfallgegners die Versicherung nennen lassen und dort deinen Anspruch anmelden.

Schuld teilt die Polizei nicht zu, sie stellt nur fest und protokolliert.

Schuld ist sie vieleicht daran, die Vorfahrt missachtet zu haben, das ist aber nicht die Versicherungsrelevante Schuld sondern nur die Verkehrsrechtliche.

Um die Versicherungsrechtliche kümmern sich die Versicherungen und Notfalls irgendwann ein Richter.

Ob und in wie weit die 3 Monate HU-Überziehung mit eventuell dir unbekannten Mängeln am Fahrzeug einhergehen, wird ein Gutachter feststellen. Waren die Bremsen z.B. schlecht oder was auch immer, kann durchaus eine Teilschuld draus werden.

Lass dir von der gegnerischen Versicherung aber nicht deren Gutachter aufschwatzen, du darfst dir selbst Einen aussuchen.

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das ist eher eine Frage für das Versicherungsforum - kann das mal wer verschieben?

Ansonsten hat deine Versicherung ansich damit garnichts zu tun, außer du willst was von deiner VK erstattet bekommen. Schadet aber nicht dort einen Vorfall zu melden, es gibt genug Unfallgegner die ihrerseits einen Anspruch bei deiner Versicherung für gerechtfertigt halten und diesen anmelden. Daher ist es nicht verkehrt der Versicherung wenigstens bescheid zu sagen, dass was passiert ist.

Du solltest bei der Gegnerischen Versicherung anrufen oder beim Zentralruf der Versicherer und dir dort mittels dem Kennzeichen des Unfallgegners die Versicherung nennen lassen und dort deinen Anspruch anmelden.

Schuld teilt die Polizei nicht zu, sie stellt nur fest und protokolliert.

Schuld ist sie vieleicht daran, die Vorfahrt missachtet zu haben, das ist aber nicht die Versicherungsrelevante Schuld sondern nur die Verkehrsrechtliche.

Um die Versicherungsrechtliche kümmern sich die Versicherungen und Notfalls irgendwann ein Richter.

Ob und in wie weit die 3 Monate HU-Überziehung mit eventuell dir unbekannten Mängeln am Fahrzeug einhergehen, wird ein Gutachter feststellen. Waren die Bremsen z.B. schlecht oder was auch immer, kann durchaus eine Teilschuld draus werden.

Lass dir von der gegnerischen Versicherung aber nicht deren Gutachter aufschwatzen, du darfst dir selbst Einen aussuchen.

Themenstarteram 4. August 2010 um 20:10

Ja bitte verschieben entschuldigung.

Und inwiefern sieht so eine Teilschuld aus?

na zum Beispiel, wenn du mit intakten Bremsen rechtzeitig zum stehen hättest kommen können oder wenn deine Beleuchtung nicht funktioniert hat und der andere dich so erst zu spät erkennen konnte oder wenn deine Reifen so abgefahren waren, dass mit diesen ebenfalls die Bremswirkung verschlechtert wurde

Wie das dann gewertet wird ist unterschiedlich. Die gegnerische Versicherung versucht dann so viel wie Möglich auf dich abzuwälzen, wogegen du einen Anwalt nehmen solltest und dann unterhalten sich die Anwälte. Reicht das nicht, gehts eben zu Gericht. welches die Schuldfragen klärt.

Themenstarteram 4. August 2010 um 20:53

Die Schuldfrage wurde vorort von der Polizei geklärt sie bekommt ein Bußgeld punkte usw.

Ich hätte in keinem fall die chance gehabt irgendwie zu bremsen oder sonstiges..

Nochmal: Die Polizei stellt keine Schuld fest, außer was das Verkehrsdelikt angeht

Die Versicherungsrechtliche Schuld kann und wird NICHT noch der Polizei geklärt

Wurde die abgelaufene TÜV-Plakette denn überhaupt bemerkt, bzw. protokolliert?

Ansonsten könnte man ja theoretisch einen Hammer nehmen und das Ding unleserlich machen.

Also rein theoretisch... das sollte in keiner Weise eine Anleitung zu irgend etwas sein!!

am 4. August 2010 um 22:21

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

Wurde die abgelaufene TÜV-Plakette denn überhaupt bemerkt, bzw. protokolliert?

Ansonsten könnte man ja theoretisch einen Hammer nehmen und das Ding unleserlich machen.

Also rein theoretisch... das sollte in keiner Weise eine Anleitung zu irgend etwas sein!!

und dann???es steht doch trotzdem im fahrzeugschein.

Themenstarteram 4. August 2010 um 22:27

Sowas werde ich auch nicht machen.

Aber ich muss morgen früh bei der gegnerischen versicherung anrufen und die schicken einen gutachter der zu mir nach hause kommt oder muss das fahrzeug in eine werkstatt?

Problem ist natürlich auch noch das ich den ganzen tag arbeiten bin

Zitat:

Original geschrieben von SYLA1337

 

Aber ich muss morgen früh bei der gegnerischen versicherung anrufen und die schicken einen gutachter der zu mir nach hause kommt oder muss das fahrzeug in eine werkstatt?

Falsch,die Versicherung kannst du schon anrufen,aber um ihnen zu sagen das du einen eigenen Gutachter beauftrags. Grundregel, bei Haftpflichtschäden nie den Gutachter der generischen Versicherung das Gutachten machen lassen.

Im Prinzip kann der das Auto überall begutachen,in einer Werkstatt hätte er halt den Vorteil das man die Kiste auf die Hebebühne nehmen und unten nachschauen kann und der Gutachter auch mal Teile demontieren lassen kann.

 

Der abgelaufene Tüv wird auf jeden Fall negativ ausgelegt werden,und wenn es nur beim Wert des Autos ist.

Syla, ich hatte doch schon geschrieben, dass DU dir einen Gutachter aussuchen kannst :rolleyes:

Du rufst die gegnerische Versicherung an, meldest deinen Anspruch und suchst dir selbst einen Gutachter aus.

Der erstellt ein Gutachten, welches du bei der gegnerischen wieder einreichst.

Dann heist es abwarten und eventuell eben drum streiten.

Kannst das Auto auch zu einer Vertragswerkstatt schleppen lassen, und Abtretung an die Werkstatt machen. die kümmer sich dann um alles. Allerdings in deinen Fall (ich weiß jetzt nicht wie dein Wagen ausschaut) ist ein ordentlicher Crash ein Wirtschaftlicher beim W202, vor allem beim 180er, und bei einer Limousine erst recht.

-anrufen bei der gegnerischen versicherung, und Schaden melden

-willst du das Auto reparieren lassen, in die Werke und die Abtretung machen, Werke kümmert sich dann um alles

-willst du Cash, oder ist die Reparatur zu teuer, wird das ein Gutachter feststellen. Das geht auch über die meisten Werken.

-Der abgelaufene TÜV wird sich vor allem auf den Restwert niederschlagen. Wenn deiner in einen Aussergeöhnlich guten Zustand, mit maximal 90tkm, Vollausstatung, 1.Hand und frischen TÜV wäre, wär er auch gerade mal 5 bis 6 Mile Wert... Kannst eher mal mit 3500 € rechnen (je nach Zustand, Baujahr und Laufleistung).

Zitat:

Original geschrieben von blubberblasen

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

Wurde die abgelaufene TÜV-Plakette denn überhaupt bemerkt, bzw. protokolliert?

Ansonsten könnte man ja theoretisch einen Hammer nehmen und das Ding unleserlich machen.

Also rein theoretisch... das sollte in keiner Weise eine Anleitung zu irgend etwas sein!!

und dann???es steht doch trotzdem im fahrzeugschein.

Stimmt, daran hatte ich jetzt in der Tat nicht gedacht.

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