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Autounfall, wie vorgehen?

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 8:54

Hallo zusammen!

Mir ist gestern auf dem Parkplatz eines Supermarktes,

ein Auto in meine Seite reingefahren.

Ganz langsam nur, aber dennoch ein Kratzer.

Beule keine oder habe ich nicht gesehen.

Ich habe seine Daten und er meine aufgenommen.

Er hat sofort seine Versicherung angerufen,

und diese kommen auf mich zu, sagte er.

Ich will natürlich jetzt auf jeden Fall,

zu meinen Geld kommen.

Soll/Muss ich jetzt von mir alleine,

einen Gutachter "bestellen"?

Danke euch

LG

Michele

Beste Antwort im Thema

Tja,

so funktioniert das hier nicht. Du bist derjenige der Hilfe braucht, ein bisschen selbst dafür lesen würde ja schon helfen.....

Hier mal das Zitat aus unserer FAQ:

Zitat:

Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".

 

Konkret:

 

* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)

* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)

* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)

* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)

* Auslagenpauschale

* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls

* Nebenkosten des Unfalls

* Wertminderung

 

Ein Link, der dieses prima zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de

Und im Link von unfallweb de findet man dann ausführlich:

Zitat:

1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (erkennbarer Einfachschaden mit Kosten unter 500,- bis 800,- Euro), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-entschädigung besser belegt werden können.

die Punkte 3-10 habe ich hier jetzt mal weggelassen, so als Ansporn für den TE doch mal den Links zu folgen und ein wenig zu suchen.....

 

Achja, die Ausdrucksweise des TE sollte auch mal überdacht sein, nicht das ich hier noch per PN Kontakt suchen müsste

Grüße

Steini

77 weitere Antworten
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77 Antworten

Hallo,

schau doch mal in die FAQ, da ist einiges beschrieben. Sollten nach dem lesen noch Fragen offen sein, kannst du sie hier grn nochmal in diesem Thema stellen :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hallo,

schau doch mal in die FAQ, da ist einiges beschrieben. Sollten nach dem lesen noch Fragen offen sein, kannst du sie hier grn nochmal in diesem Thema stellen :)

Grüße

Steini

Mir ist gestern auf dem Parkplatz eines Supermarktes,

ein Auto in meine Seite reingefahren.

Ganz langsam nur, aber dennoch ein Kratzer.

Beule keine oder habe ich nicht gesehen.

 

Ich habe seine Daten und er meine aufgenommen.

Er hat sofort seine Versicherung angerufen,

und diese kommen auf mich zu, sagte er.

 

Ich will natürlich jetzt auf jeden Fall,

zu meinen Geld kommen.

 

Soll/Muss ich jetzt von mir alleine,

einen Gutachter "bestellen"?

Soll ich jetzt auch nochmal den Link zu der FAQ posten :confused:

Wenn du dem verlinkten Beitrag folgst und dort evtl dem weiteren Link folgst, sind alle Antworten im Normalfall gegeben.

Wir wissen hier ja noch nicht mal um welches Auto es sich handelt und wie der Schaden wirklich ausschaut. Ohne Informationen wirst du kaum Antworten bekommen.

Grüße

Steini

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 9:51

Um welches Auto es sich genau handelt, ist scheissegal.

Schaden habe ich beschrieben.

In dem Link wird meine Frage nicht beantwortet.

Danke.

am 19. Mai 2011 um 10:09

Zitat:

Original geschrieben von Michele2008

Um welches Auto es sich genau handelt, ist scheissegal.

Schaden habe ich beschrieben.

In dem Link wird meine Frage nicht beantwortet.

Danke.

..also dann mal zum mitschreiben, du kannst warten bis die vers. sich meldet, denn wenn du einen gutachter kommen lässt und der schaden ist unter 1500 eurs zahlst den gutachter nämlich selber !!

und bei einem kratzer in der seitenwand hört es sich für mich nicht so an, als ob der schaden über

1500 eus ist....

alternativ könntest du zu deiner werkstatt des vertrauens fahren und dort einen kostenvoranschlag machen lassen, den du aber auch erstmal [wird meistens mit der Rep. verrechnet] selber zahlen musst.

dein schaden wird schon ersetzt - da brauchst du keine panik schieben.

so ich denke mal das damit deine frage beantwortet ist

am 19. Mai 2011 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von Michele2008

Um welches Auto es sich genau handelt, ist scheissegal.

Schaden habe ich beschrieben.

In dem Link wird meine Frage nicht beantwortet.

Danke.

Du meldest den Schaden der gegnerischen Versicherung! Dann fährst du in eine Werkstatt und lässt erstmal einen Kostenvoranschlag machen. Üblicherweise nimmt die Versicherung eine Bagatellgrenze von ca. 700€ an, d.h. dass bei Schäden unterhalb von 700€ ein Gutachter nicht von der Versicherung gezahlt wird, sondern vom Auftraggeber, also von dir.

Tja,

so funktioniert das hier nicht. Du bist derjenige der Hilfe braucht, ein bisschen selbst dafür lesen würde ja schon helfen.....

Hier mal das Zitat aus unserer FAQ:

Zitat:

Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".

 

Konkret:

 

* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)

* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)

* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)

* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)

* Auslagenpauschale

* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls

* Nebenkosten des Unfalls

* Wertminderung

 

Ein Link, der dieses prima zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de

Und im Link von unfallweb de findet man dann ausführlich:

Zitat:

1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (erkennbarer Einfachschaden mit Kosten unter 500,- bis 800,- Euro), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.

2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-entschädigung besser belegt werden können.

die Punkte 3-10 habe ich hier jetzt mal weggelassen, so als Ansporn für den TE doch mal den Links zu folgen und ein wenig zu suchen.....

 

Achja, die Ausdrucksweise des TE sollte auch mal überdacht sein, nicht das ich hier noch per PN Kontakt suchen müsste

Grüße

Steini

am 19. Mai 2011 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Zitat:

Original geschrieben von Michele2008

Um welches Auto es sich genau handelt, ist scheissegal.

Schaden habe ich beschrieben.

In dem Link wird meine Frage nicht beantwortet.

Danke.

Du meldest den Schaden der gegnerischen Versicherung! Dann fährst du in eine Werkstatt und lässt erstmal einen Kostenvoranschlag machen. Üblicherweise nimmt die Versicherung eine Bagatellgrenze von ca. 700€ an, d.h. dass bei Schäden unterhalb von 700€ ein Gutachter nicht von der Versicherung gezahlt wird, sondern vom Auftraggeber, also von dir.

..wer hat dir das mit den 700 eus erzählt ???

am 19. Mai 2011 um 11:34

Richtig, es gibt keine fixe Bagatellgrenze, allerding sind 700€ ein guter Anhaltspunkt, da das BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004 schon einmal einen Schaden von 715€ (brutto) als oberhalb einer Bagatelle eingestuft hat. Es gibt aber natürlich auch Entscheidungen von anderen Gerichten, die die Grenze woanders ziehen.

Schlussendlich soll er erstmal den KVA machen lassen und der Versicherung übermitteln.

am 19. Mai 2011 um 11:36

oder zum selber ausgesuchten sachverständigen, der durch seine erfahrung entscheiden wird ob ein kurzgutachten ausreichen wird.

ein KVA wird ja auch oft berechnet und erst beim auftrag mit verrechnet.

am 19. Mai 2011 um 11:51

Wie ist der Unfall passiert?

Soweit ich weiß bekommen auf Supermarktunfälle beide Verkehrsteilnehmer eine Teilschuld.

Zitat:

Um welches Auto es sich genau handelt, ist scheissegal.

Ich glaube nicht, dass es egal ist.Spricht Schadenshöhe, nur ein Kratzer bei einem Oberklasseauto kann schnell in die paar tsd gehen.Oder bei einem Kleinwagen kann ein Totalschaden sein.

Wenn man keine weiteren, teilweise nötigen Auskünften nennen will, warum stellt man hier so eine Frage?

Zitat:

Um welches Auto es sich genau handelt, ist scheissegal.</blockquote>

Ich glaube nicht, dass es egal ist.Spricht Schadenshöhe, nur ein Kratzer bei einem Oberklasseauto kann schnell in die paar tsd gehen.Oder bei einem Kleinwagen kann ein Totalschaden sein.

 

Wenn man keine weiteren, teilweise nötigen Auskünften nennen will, warum stellt man hier so eine Frage?

Zitat aus einem anderen Beitrag von Michele 2008:

 

Ich habe mir hinte an meinem neun Jahre alten Audi A3 eine Delle eingefahren.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Richtig, es gibt keine fixe Bagatellgrenze, allerding sind 700€ ein guter Anhaltspunkt, da das BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 2004 schon einmal einen Schaden von 715€ (brutto) als oberhalb einer Bagatelle eingestuft hat. Es gibt aber natürlich auch Entscheidungen von anderen Gerichten, die die Grenze woanders ziehen.

 

Schlussendlich soll er erstmal den KVA machen lassen und der Versicherung übermitteln.

Ein Bagatellschaden liegt dann vor, wenn es für den technischen Laien ein offensichtlich erkennbarer Bagatellschaden ist.

Es gibt auch Autos die haben einen Wiederbeschaffungswert von 500 Euro und da sind dann 700 Euro kein Bagatellschaden

mehr......:D

 

Bezüglich eines Kurzgutachten und einem KVA hat Harry schon das weitere richtig ausgeführt. 

 

Gruß

 

Delle

wegen nem kratzer würde ich kein gutachten erstellen lassen. nachher bleibst du auf den kosten sitzen. fahr mal in die lackiererei und frage dort, was die lackierung kostet. dann rufst du bei der versicherung an und sagst denen, was am auto kaputt ist und ob sie dir gleich eine summe X anbieten können, ohne unterlagen oder dein auto gesehen zu haben. geht am schnellsten und du hast das geld umgehend auf dem konto.

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