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Autoverkauf DPF OFF im Kaufvertrag angeben

Themenstarteram 9. September 2022 um 20:11

Hallo, mein Auto seinf DPF ist ausgeschaltet also deaktiviert. Wie muss ich das im Kaufvertrag angeben um später Probleme mit dem Käufer zu vermeiden?

Der Käufer weiss bescheid aber trotzdem muss ich mich absichern.

2. Frage: Muss ich die Zulassungsbescheinung 1 & 2 beide gleichzeitig dem Käufer übergeben falls ich dad Fahrzeug selbst Online abmelde?

Bitte nur hilfreiche Antworten

Danke

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14 Antworten

Ich könnte mir vorstellen, dass hier nichts zur Unterstützung von Kfz-Steuerhinterziehung dargestellt werden darf. Die BE deines Autos ist übrigens auch schon erloschen.

Natürlich muß im Kaufvertrag auch vermerkt werden, daß das Fahrzeug im gegenwärtigen Zustand keine gültige Betriebserlaubnis besitzt und daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Themenstarteram 9. September 2022 um 20:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. September 2022 um 22:26:02 Uhr:

Ich könnte mir vorstellen, dass hier nichts zur Unterstützung von Kfz-Steuerhinterziehung dargestellt werden darf. Die BE deines Autos ist übrigens auch schon erloschen.

Das Fahrzeug ist nicht Strassenzulässig. Wird auch nicht gefahren muss aber verkauft werden da ich mich nicht mehr um dieses Auto kümmern möchte

Themenstarteram 9. September 2022 um 20:49

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 9. September 2022 um 22:28:32 Uhr:

Natürlich muß im Kaufvertrag auch vermerkt werden, daß das Fahrzeug im gegenwärtigen Zustand keine gültige Betriebserlaubnis besitzt und daher nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Danke, also muss ich nicht direkt den DPF im Kaufvertrag angeben? Sondern rein das angeben was du beschrieben hast?

am 9. September 2022 um 20:57

Du hast eine Straftat begangen, schon einem Fremden davon erzählt und willst ihm jetzt auch noch schriftliches Geständnis nachreichen?

Damit könnte er dich ja erpressen, oder der wiederum nachfolgende Besitzer, der den Kaufvertrag zu Gesicht bekommt...

Wenn du es nicht im Kaufvertrag angibst, kann er aber auch gleich nach dem Kauf eine Betrugsanzeige machen. Oder später, wenn du nicht auf eine nachträglich Forderung z.B. nach Halbierung des Kaufpreises eingehst.

Wie auch immer, in jedem Fall steckt dein Kopf schon in der Schlinge. Der Ausweg ist jetzt nur noch, umgehend einen neuen DPF einbauen und aktivieren zu lassen.

Oder lässt sich mittels Rechnung der ausführenden Werkstatt belegen, dass die DPF-Aktion erst am Tag der Abmeldung stattgefunden hat?

Themenstarteram 9. September 2022 um 21:07

Zitat:

@motor_talking schrieb am 9. September 2022 um 22:57:15 Uhr:

Du hast eine Straftat begangen, schon einem Fremden davon erzählt und willst ihm jetzt auch noch schriftliches Geständnis nachreichen?

Damit könnte er dich ja erpressen, oder der wiederum nachfolgende Besitzer, der den Kaufvertrag zu Gesicht bekommt...

Wenn du es nicht im Kaufvertrag angibst, kann er aber auch gleich nach dem Kauf eine Betrugsanzeige machen. Oder später, wenn du nicht auf eine nachträglich Forderung z.B. nach Halbierung des Kaufpreises eingehst.

Wie auch immer, in jedem Fall steckt dein Kopf schon in der Schlinge. Der Ausweg ist jetzt nur noch, umgehend einen neuen DPF einbauen und aktivieren zu lassen.

Oder lässt sich mittels Rechnung der ausführenden Werkstatt belegen, dass die DPF-Aktion erst am Tag der Abmeldung stattgefunden hat?

Ist mir alles bewusst nur ist der eh nicht Strassenzulässig. Der. Käufer kauft den Wagen bewusst. Nur möchte ich es irgendwie im Kaufvertrag angeben. Wann die deaktivierung stattgefunden hat kann man bestimmt herausfinden. Trotzdem möchte ich mich absichern und das in den Kaufvertrag reinschreiben. Gibt ja keine Beweise ob das Fahrzeug die ganze Zeit seit der deaktivierung in meiner Garage stand oder auf der Öffentlichen Strasse da er eh nur Probleme gemacht hat und nicht angesprungen ist.

Meine Frage ist immer noch, wie ich so etwas angebe. Da der Käufer ja bewusst das Auto kauft und unterschreibt. Da kann ich nicht dafür haften.

Du brauchst eine Rechtsberatung und die ist hier nicht erlaubt.

Schreib einfach in den Kaufvertrag rein: DPF ohne Funktion

Genauso, wie man es mit anderen bekannten Mängeln auch machen sollte

Themenstarteram 10. September 2022 um 7:35

Danke, wenigstens eine hilfreiche Antwort.

Ein "normaler" Käufer geht wohl davon aus, daß er das gekaufte Auto anmelden und legal bewegen darf. Das ist hier nicht gegeben und sollte definitiv und deutlich angegeben werden. Also eher "Das Fahrzeug hat wegen deaktiviertem DPF keine Betriebserlaubnis und darf nicht gestartet und nicht gefahren werden."

Weil es könnte immer noch einer plädieren "Was ist ein DPF? Muß ich das als völliger Laie wissen?"

Hallo,

@Handschweiß genauso ist es.

Wenn man es verkaufen will/wollte müsste man es wieder in einen Zustand versetzen, der der Betriebserlaubnis entspricht. Also mit funktionieren DPF.

MfG

Jetzt übertreibt ihr aber....darf nicht gestartet werden.....Das darf dann ein Fahrzeug mit leuchtender Motorkontrolleuchte wohl auch nicht?

Der TE schrieb doch, dass der Umstand des nicht angeschlossenen/funktionierenden/aktivierten DPF (Dieselpartikelfilter) dem Käufer bekannt ist. Warum werden ihm hier generell unlautere Machenschaften unterstellt? Leidet ihr an Paranoia? Also, ich glaube trotz aller Horrorgeschichten hier noch an das Gute im Menschen.

Statt ihn zu verteufeln, solltet ihr ihm lieber eine passende Formulierung vorschlagen. Denn nur danach hat er gefragt. Wahrscheinlich, weil er dem Käufer gegenüber ehrlich sein möchte; und natürlich aus der Haftung.

...und seit wann darf man keine defekten Sachen mehr verkaufen?

Fahrzeug ohne Straßenzulassung, DPF deaktiviert. Wurde dem Käufer mitgeteilt.

Ggf. diese Passage nochmal extra unterschreiben lassen.

Und damit ist nun auch genug gesagt.

Fahrzeug ohne BE - Vertrag entsprechend aufsetzten - fertig.

Vertragsrecht und Rechtsberatung findet hier nicht statt.

Damit mach ich hier mal zu.

Gruß Olli

MT-Moderation

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