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Autoverkauf, Käufer will 300€ sonst geht er zum Anwalt

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 13:48

Hallo, zusammen,

ich habe folgendes Anliegen. Ich habe ein Auto mit einigen Beulen und Kratzern verkauft (im Kaufvertrag notiert). Der Käufer hat alles in der Anzeige gesehen und sich für das Auto entschieden. Hat gleich den Preis um 500€ gedrückt, war uns in dem Moment egal, da wir auf Grund der Schäden eh erst mal höher angesetzt haben. Jedenfalls wollte er dann gleich die Fahrgestellnummer um Lack und Teile zu bestellen, da er einen Bekannten Lackierer hat.

Er kam dann also vorbei, machte nicht mal eine Probefahrt mit der Aussage „ich fahre ja gleich 500km nach Hause, da werde ich sehen ob der läuft“. GUT, ok.

Im Kaufvertrag angegeben „Diverse Kratzer und Beulen“.

Nun, eine Woche nach dem Kauf kam der Anruf.

„Hallo, die eine Beule ist ein Knick, das wusste ich nicht und mit den Kosten habe ich nicht gerechnet. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 600€, es wäre schön, wenn ihr euch mit der Hälfte beteiligt.“

Ähm nein? Woher soll ich als Laie wissen, dass das ein Knick und keine Beule ist.

Jedenfalls kommt noch Folgendes hinzu: Wir haben einmal die Tür getauscht, da diese sehr zerkratzt war und eine neue Tür günstiger war als die Lackierung. Bei der Besichtigung wurde er (unter zeigen) darüber in Kenntnis gesetzt.

Als wir ihm sagten, dass wir uns nicht an den Kosten beteiligen. Kam dann folgende Nachricht:

Ok, ich war heute schon beim Anwalt. Ich habe sehr gute Chancen. Überlegt euch das, sonst wird es viiiiel teurer als 300€.

- Wir sollten uns das übers Wochenende überlegen, ob wir das zahlen oder nicht.

Weiter kommt hinzu: im Kaufvertrag war festgehalten, dass das Auto innerhalb von 3 Tagen abgemeldet wird. Laut Zulassungsstelle ist das Auto nicht abgemeldet.

Wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich zu meinem Anwalt gehen?

Oder soll ich mich erst einmal zurücklehnen und auf ein Schreiben von seinem Anwalt warten?

Vielen Dank schon mal für jegliche Antwort.

 

Beste Antwort im Thema

Wünsch ihm einen schöne Tag und reagier nicht mehr auf seine Forderungen, Ernst wird es erst wenn was vom Gericht kommt.

Der will einfach nur den Preis nochmals drücken, diese unverschämte Masche ist gerade Mode.

Da er die Kiste angeschaut hat und Kratzer wie auch Beulen im Kaufvertrag vermerkt sind ist es sein ganz persönliches Problem wenn er Die nicht genau angeschaut hat und ganz nebenbei gibt es schon immer auch Beulen mit einem Knick drin.

Wichtig ist nur das Du der Versicherung und der Zulassungsstelle mitteilst das das Auto verkauft ist und Ihnen die Daten des Käufers übermittelst, dann gehen Versicherung und Steuerpflicht auf Ihn über auch wenn er nicht Ummeldet, plus einigen Unannehmlichkeiten wegen der versäumten Ummeldung.

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Wünsch ihm einen schöne Tag und reagier nicht mehr auf seine Forderungen, Ernst wird es erst wenn was vom Gericht kommt.

Der will einfach nur den Preis nochmals drücken, diese unverschämte Masche ist gerade Mode.

Da er die Kiste angeschaut hat und Kratzer wie auch Beulen im Kaufvertrag vermerkt sind ist es sein ganz persönliches Problem wenn er Die nicht genau angeschaut hat und ganz nebenbei gibt es schon immer auch Beulen mit einem Knick drin.

Wichtig ist nur das Du der Versicherung und der Zulassungsstelle mitteilst das das Auto verkauft ist und Ihnen die Daten des Käufers übermittelst, dann gehen Versicherung und Steuerpflicht auf Ihn über auch wenn er nicht Ummeldet, plus einigen Unannehmlichkeiten wegen der versäumten Ummeldung.

am 12. Februar 2019 um 14:12

Zitat:

@DJ2405 schrieb am 12. Februar 2019 um 14:48:13 Uhr:

Wie würdet ihr euch verhalten? Soll ich zu meinem Anwalt gehen?

Oder soll ich mich erst einmal zurücklehnen und auf ein Schreiben von seinem Anwalt warten?

Abwarten. Der versucht es einfach nur, seine Chancen dürften aber gegen Null tendieren und die allermeisten wissen das auch. Einfach nicht reagieren.

Gar nicht erst aufregen, sehr wahrscheinlich hat der keine Chance, ich hoffe du hast deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf informiert das reicht.

Das ist ein Abzocker der einfach probiert, trotzdem zur Sicherheit wäre es gut eine Rechtsschutz zu haben, in dem Fall auch erst abwarten und wenn tatsächlich was über einen Anwalt kommt, gleich selbst zum Anwalt gehen, sollen die sich rumstreiten.;)

Themenstarteram 12. Februar 2019 um 14:26

Ja, habe Zulassungsstelle und Versicherung informiert. Er hat uns auch nach 5 Tagen geschrieben, dass das Auto abgemeldet ist. Stimmte aber nicht, da das Auto bis heute immer noch nicht abgemeldet ist.

Solche Menschen nerven einfach nur, man man man.

Aber ich bin beruhigt. Habe mir schon gedacht, dass er da nichts machen kann, aber für mein Gewissen wollte ich das noch mal von Außenstehenden lesen :) Dankeschön

im Moment scheint das "in" zu sein. Mit dieser nachträglichen Abzocke.

wie immer: zurücklehnen und freundlich lächeln (über den Spinner der es versucht hat)

Du hast Deiner Versicherung und zulassungsstelle den verkauf gemeldet. Somit hast Du alles getan.

Einfach ignorieren, Nummer sperren und weiter sehen. Wenn der Kaufvertrag einen ordentlichen Gewährleistungsausschluss enthält hast du nichts zu befürchten..

Du musst die Versicherung informieren! Ansonsten ist das ein billiger Trick von dem Typ. Wenn er gute Chancen hätte, dann wäre er längst aktiv geworden

Es gibt hier schon einige Themen die sich mit dieser fiesen Masche beschäftigen.

Hier handelt es sich wieder um einen der es halt probiert, eine Chance so etwas mit Rechtsmitteln durchzusetzen hat er garantiert nicht.

Also, zurücklehnen,ganz ruhig bleiben, auf irgendwelche Fragen erst gar nicht mehr antworten, das schont die Nerven.

Und dem Hanswursten wünschen dass ihn die Rache Montezumas heimsuchen soll, 3 Tage lang, dünn wie Wasser und scharf wie Essig.

Ignorieren. Und wenn er sich wieder meldet, sag ihm er soll dich in Ruhe lassen, Rechtsweg stünde ihm ja nach wie vor frei.

 

Dann sollte der Typ wissen wo er dran ist. Da kommt, ausser warmer Luft, garantiert nix mehr...

am 12. Februar 2019 um 23:27

Hey lieber TE. Würde einfach nicht reagieren.

Also erst einmal keine Angst und keine Panik :)..

Er will was von dir du nicht von ihm.Dass heißt er muss Hebel in Bewegung setzen(ist eig nur stress für ihn kannst entspannt sein) ,sollte ein Brief vom Anwalt kommen einfach mit einem 2 Zeiler widersprechen.Sollten sie immernoch nicht nachgeben MÜSSEN SIE Anklage erheben. Dann würde es vor Gericht geklärt werden und der Käufer würde sich mehr als nur lächerlich machen.

 

2.Privatkauf tja wie hart es auch klingen mag,GEKAUFT WIE GESEHEN er hat sich das Auto anschauen und begutachten können es liegt auch keine Täuschung über den Zustand vor.

 

3.Jeder Anwalt wird seinem Mandanten das gelbe vom Ei einreden wenn sie verlieren sagt er dann einfach, hat halt leider nicht geklappt diesmal ,er will sich ne goldene Nase verdienen sonst könnte er gleich seine Kanzlei schließen.

 

4.Theoretisch könntest du ihn jetzt anzeigen weil er es immer noch nicht abgemeldet hat.

Themenstarteram 13. Februar 2019 um 7:23

Vielen Dank für den ganzen Zuspruch! :)

Ich habe Montag eine Nachricht an der Käufer versandt, mit der Info, dass ich weiß dass das Auto nicht abgemeldet wurde. Gestern habe ich ihm eine Frist bis Donnerstag gesetzt, dann werde ich es erneut prüfen lassen.

Keine Reaktion bisher!

Zitat:

@fornex_ schrieb am 13. Februar 2019 um 00:27:36 Uhr:

...

2.Privatkauf tja wie hart es auch klingen mag,GEKAUFT WIE GESEHEN er hat sich das Auto anschauen und begutachten können es liegt auch keine Täuschung über den Zustand vor.

...

Mal ganz unabhängig vom Fall des TE

"Gekauft wie gesehen" gibt es nicht (mehr).

Es gibt allerdings die Verpflichtung bestimmte Mängel/Umstände zu offenbaren (sofern bekannt) sowie die gesetzlich geregelte Gewährleistung die vom privaten Verkäufer ausgeschlossen werden kann.

somit gilt gekauft wie gesehen in der Praxis...

Beim Privatverkauf hat man als Käufer die Gelegenheit das Auto zu prüfen. Tut man das nicht, pech gehabt.

Beim Privatverkäufer hat man keinen Anspruch auf detailierter Wissen, ist eben Laie.

Das Thema der verschwiegenen Mängel: Das fällt unter den Straftatbestand. Hier gilt keine wie auch immer geartete, Sachmängelhaftung. Aber hier muß auch die SCHULD eindeutig nachgewiesen werden. Also die sog. Arglist das absichtliche verschweigen von Mängeln. und hier gilt: siehe oberer Absatz.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 13. Februar 2019 um 13:15:42 Uhr:

somit gilt gekauft wie gesehen in der Praxis...

Beim Privatverkauf hat man als Käufer die Gelegenheit das Auto zu prüfen. Tut man das nicht, pech gehabt.

Beim Privatverkäufer hat man keinen Anspruch auf detailierter Wissen, ist eben Laie.

...

Das stimmt so pauschal m.W. nicht.

Es kann auch für den privaten Verkäufer zu Problemen kommen wenn dieser die sachmängelhaftung/Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen hat.

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