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Autoverkauf mit oder ohne Anmeldung?

Themenstarteram 2. September 2006 um 10:09

Da ich mein Auto verkaufen möchte, stellte sich mir die Frage ob ich es vorher abmelden sollte oder nicht.

Wenn ich es angeldet lasse könnte man noch eine Probefahrt mit machen, andererseits weiß ich nicht wie es dann mit der Haftung, Versicherung und Abmeldung aussieht.

Wenn es abgemeldet ist, müßte man eben zur Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Wie wird das denn in der Regel gemacht?

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20 Antworten

Mal so und mal so. ;)

Angenehmer für dich als Verkäufer ist natürlich die abgemeldete Variante. Wenn du dem potentiellen Käufer was bieten willst (und damit evtl. einen höheren preis erzielen kannst) mußt du ihn angemeldet lassen.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Wenn es ein Polo Bj.89 ist dann lass ihn abgemeldet. Der Pole oder Araber der den dann nimmt kann das auch ohne Zulassung.

Ist es was Besseres (also was im Lande bleibt) kannst du evtl. mehr erzielen wenn der Käufer Probe fahren kann. Dann halt mit Kaufvertrag und Karte an die Zualssungstelle und Versicherer...

Gute Kaufverträge mit allem Zip und Zap gibts z.B beim ADAC. Für Mitglieder kostenlos.

Themenstarteram 2. September 2006 um 13:42

Es handelt sich um einen Corsa Bj. 98.

Ich lass ihn dann mal noch bis nächste Woche angemeldet, bis ich meinen neuen zugelassen habe.

Lass ihn für Probefahrten angemeldet, setzt dich dabei immer rein. Wenn ihn einer haben will, kannst du ihn ja vor der Übergabe stilllegen.

Ja, lass ihn angemeldet! Wenn´s geklappt hat mach einen Kaufvertrag mit Anzahlung (ruhig mehr als 50€ ;)) und meld ihn vor der Abholung ab.

Evtl. kannst du noch eine Frist einsetzen bis wann der Wagen geholt werden muß. Sonst könnte es sein das du mit 100€ Anzahlung dastehst und der Käufer das Ding aus Geldmangel nicht abholt. Ohne Fristsetzung mußt du ihn dann ewig lange auf deine Kosten unterbringen. Weil abgemeldet dann natürlich auf Privatgelände.

Gibts auch ein Merkheftchen vom ADAC dazu...

Wenn du ihn angemeldet verkaufst, schreib auf jeden Fall in den Vertrag rein, dass der Verkäufer für alle Schäden, die er mit deinem Kennzeichen anstellt, selbst gerade steht (betrifft vor allem die Prämie der Versicherung im Falle eines Unfalls) und dass er den Wagen innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden hat.

Für Steuer und Versicherung haftest du so lange der Wagen nicht umgemeldet ist.

Passiert bei der Probefahrt ein Unfall, so gehen Deine Prozente hoch.

Passiert nach Verkauf und Übergabe der Unfal, so werden Deine Prozente nicht mehr belastet.

Mit Verkauf und Übergabe geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Für Steuer und Versicherung haftest du so lange der Wagen nicht umgemeldet ist.

Passiert bei der Probefahrt ein Unfall, so gehen Deine Prozente hoch.

Passiert nach Verkauf und Übergabe der Unfal, so werden Deine Prozente nicht mehr belastet.

Mit Verkauf und Übergabe geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über.

Ähm Mad,

hier beißt sich was, denn nach Verkauf ist nicht gleichzeitig auch Ummeldung. Oder ich versteh dich falsch ;)

Schenkt man dem ADAC Glauben, dann is Steuer- und Versicherunglast beendet, wenn man denen (Vers. und Zulassungsst.) die Verkaufsanzeige zugesendet hat. (Steht da, wo es auch den Musterkaufvertrag zum Runterladen gibt).

Zitat:

Original geschrieben von hirsetier

Ähm Mad,

hier beißt sich was, denn nach Verkauf ist nicht gleichzeitig auch Ummeldung. Oder ich versteh dich falsch ;)

Schenkt man dem ADAC Glauben, dann is Steuer- und Versicherunglast beendet, wenn man denen (Vers. und Zulassungsst.) die Verkaufsanzeige zugesendet hat. (Steht da, wo es auch den Musterkaufvertrag zum Runterladen gibt).

Eben. Auch ohne Ummeldung muss der Käufer die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag übernehmen - die Rechte übernimmt er ja auch...

Praktisch kann das aber wahrscheinlich durchaus zu Problemen führen. Zuerst muss der Versicherung bewiesen werden, dass der Verkauf schon stattgefunden hat (mittels Kaufvertrag mit Datum und - besonders wichtig - Uhrzeit) und dann das gleiche bei der Zulassungsstelle, womöglich noch bei Finanzamt (Steuer) und bei der Bußgeldstelle (um den FS zu behalten) - und besonders bei den Ämtern kann ich mir durchaus vorstellen, dass da jemand keine große Lust zu hat, sowas zu bearbeiten... nachdem ich bei meiner Zulassungsstelle erstmal fünfmal betonen musste, dass ich selbst weiß, dass sich eine Umschlüsselung von Euro2 auf D3 erst spät lohnt, bevor die Dame sich herabgelassen hat, mir ne Preisauskunft zu geben...

Wenn dann noch der Unfall direkt nach dem Kauf stattfindet und die aufnehmenden Beamten falsch auf die Uhr schauen, oder es gar um eine Parkschaden mit Fahrerflucht geht, bei dem nur der Zeitraum bekannt ist...

MfG, HeRo

am 5. September 2006 um 11:56

Bei Verstößen kann es aber blöd ausgehen.

Es gibt genug Beispiele, wo Leute ihren Wagen angemeldet verkauft haben und dann Bußgeldbescheide ohne Ende bekommen haben.

Das wird dann ein langer Streit mit der einnehmenden Behörde und führte wohl schon mehr als einmal vor das Gericht.

Info beziehe ich direkt aus Kontakten zur Bußgeldstelle.

 

Mein Tipp ist es, den Wagen auf alle Fälle abzumelden.

Damit bist du immer auf der sicheren Seite.

Ein abgemeldeter Wagen verkauft sich privat schlechter (es sei denn "Exportartikel" s.o.) - also ich würde ihn mindestens für die Probefahrten noch angemeldet lassen.

Ob man dann vor dem Verkaufsabschluss abmeldet, hängt m.E. auch vom Eindruck ab, den man vom Käufer hat.

Auf Nummer Sicher ist man natürlich nur mit Ab- oder sofortiger Ummeldung.

@Thorsten757

Man kann den Neuen und den Alten PKW eine zeitlang auch auf einer Versicherung laufen lassen - der Neue läuft dann auf der SF Klasse des alten Vertrags, der Alte z.B. auf SF1/2 (kann auch je nach Vers. verschieden sein).

Wenn die Überschneidung nur ein paar Wochen ist, kostet das nicht viel und bedeutet keinen Aufwand - nur der Versicherung mitteilen, dass der alte Wagen erst später verkauft wird.

Man hat dann bessere Karten beim Privatverkauf und der Wagen kann auch im öffentlichen Strassenraum abgestellt werden - abgemeldete Autos nur auf Privatgelände.

Gruss

Martin

Ganz wichtig bei Verkauf von einem angemeldeten Auto ist, daß der Käufer eine VORLÄUFIGE DOPPELKARTE von seiner Versicherung dabei hat. Dann ist das Auto auch nach dem Verkauf auf seinen Namen versichert und Schäden gehen zu Lasten des Käufers. Ohne diese Versicherungskarte gehen Schäden zu Lasten des Verkäufers! Also größte Vorsicht in diesem Fall!!!!

Ich spreche hier aus Erfahrung und habe mich genau kundig gemacht.

Warum nicht einfach zusammen abmelden?

Oder nach Kaufvertrag am nächtsten Tag wagen aushändigen, aber dann abgemeldetet?

Ich würde NIE einen Wagen angemeldet her geben...habe zuviele Leute gesehen die einen riesen Stress deswegen hatten,,,

Probefahrt ja , dann abmelden.

Oder :

Bürokratenmarathon betreffs Zwangsabmeldung und mitten in der Nacht der Polizei klarmachen das nicht "dein" Auto im Wald steht und brennt. ( Eigene Erfahrung)

Und das alles wegen einem Fiat 127

Zitat:

Original geschrieben von hirsetier

Ähm Mad,

hier beißt sich was, denn nach Verkauf ist nicht gleichzeitig auch Ummeldung. Oder ich versteh dich falsch ;)

Schenkt man dem ADAC Glauben, dann is Steuer- und Versicherunglast beendet, wenn man denen (Vers. und Zulassungsst.) die Verkaufsanzeige zugesendet hat. (Steht da, wo es auch den Musterkaufvertrag zum Runterladen gibt).

Käufer und Verkäufer haften im Außenverhältnis gegenüber Versicherung und Finanzamt für Prämie bzw. Steuer.

Im Innenverhältnis Verkäufer/Käufer haftet selbstverständlich der Käufer ab Übergabe des Wagens für Prämie und Steuer.

Haben wir es mit einem unseriösen Käufer zu tun,

dann verschwindet der auf nimmer Wiedersehn.

Was nützt Dir Dein Anspruch, wenn Du den Kollegen nicht zu fassen bekommst?

Du kannst dann nur hoffen, dass der Wagen schnell zwangsstillgelegt wird. Das kann immerhin Deine Versicherung durch Rücknahme der Versicherungsbestätigungskarte erreichen.

Das der Verkäufer haftet ist ebenfalls vollkommen i.O..

1. Könnte er den Wagen ja vorsorglich abmelden.

2. Hat er den neuen Partner für Finanzamt und Versicherung "ausgeschaut", d.h. die beiden können Nichts dafür!

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