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Autoverkauf mit Problemen

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:26

Hallo. Hab ein Problem.

Ich erklärs euch mal kurz.

Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.

hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.

hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.

und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?

hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?

war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

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du hast ein gebrauchtes Auto verkauft .. als Privat anbieter ohne Gewährleis. und Garantie also biste ausem Schneider.. und es ist wohl normal dsass ein grbauchtes Auto Kratzer .. dellen hat usw..

wass die Leute sich imme rdabei denken solen se sich ein neues Auto holen ..

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

du hast ein gebrauchtes Auto verkauft .. als Privat anbieter ohne Gewährleis. und Garantie also biste ausem Schneider..

Unsinn, dies würde bedeuten ich kann als Privatverkäufer Unfallautos ohne Angaben dessen verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

und es ist wohl normal dsass ein grbauchtes Auto Kratzer .. dellen hat usw..

wass die Leute sich imme rdabei denken solen se sich ein neues Auto holen ..

Es ist ein Unterschied ob es sich um Dellen und Kratzer handelt, oder wie hier um einen endeckten Schaden von 6000€ lt. Gutachter :rolleyes:

 

@TE, was sagt denn das Gutachten aus, wenn es sich "nur" um den von dir erwähnten Schaden handelt, war dies dem Käufer ja bekannt.

Handelt es sich aber um einen größeren oder sogar komplett anderen Schaden, dann musst du nachweisen, dass dir davon nichts bekannt war und du vom Vorverkäufer beschissen wurdest, wie dann das Rücktritrecht des jetzigen Käufers aussieht, kann ich dir nicht sagen.

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 18:25

Ja. Es handelt sich um den selben Schaden. Es geht halt nur darum ob Blechschaden eine verharmlosung eines unfallschadens ist.

hab reingschrieben unfallfrei bis auf schaden vorne links. blechschaden.

meinte damit aber nur das es kein rahmenschaden ist.

Das Gutachten wird schon auf den selben schaden bezogen sein.

laut gutachten ist es ein schaden von 6000 euro.

aber lautgutachten hat der wagena uch ein wiederbeschaffungswert von 12000

und ich habe ihn für 7000 verkauft.

(6000 mit schaden gekauft.1000 rep.,)

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hab reingschrieben unfallfrei bis auf schaden vorne links. blechschaden.

Wenn du das Wort "unfallfrei" weggelassen hättest, gäbe es jetzt keine Probleme.

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 18:50

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

am 4. Dezember 2008 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

Wenn der Schaden 6000 EUR beträgt und ursächlich mit dem von Dir reparierten Schaden zusammenhängt, dann hast Du ein ernsthaftes Problem. Denn dann sind mit Sicherheit nicht nur "Blechschäden" aufgetreten und der Unfall ist von Dir unsachgemäss oder grob fahrlässig repariert worden. Das Fahrzeug hat also mindestens versteckte grobe Mängel. Wenn Dir nachgewiesen werden kann, dass Du den Umständen nach vom vollen Umfang des Unfallschadens gewusst haben musst, grenzt das an vorsätzlichen Betrug - oder kann so gedeutet werden. Egal, ob Du Rechtschutz hast oder nicht - ich rate Dir dringend, umgehend einen Anwalt zu konsultieren. Aber nach Möglichkeit einen, der sich mit Unfallrecht auskennt.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt.

Hast du vom Vorbesitzer ein Schadensgutachten erhalten oder vor der Reparatur selbst eins erstellen lassen?

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

ja. Aber hab ihm das ja gesagt. und motorhaube kotflügel und stosstange sind ja meiner mienung nach blechteile.

das gutachten hab ich nich gesehen vorher. hab den wagen laut inserat bei mobile gekauft. und es war echt nix wildes.man hätte auch so weiterfahren können. und der wagen hat keine groben mängel. hat sogar noch neu tüv bekommen.

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 22:33

und ich hab ihn ja nicht als unfallfrei verkauft. ich hab ja gesagt das er einen unfall hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

und ich hab ihn ja nicht als unfallfrei verkauft. ich hab ja gesagt das er einen unfall hatte.

Das Problem ist, daß du im Vertrag die Unfallfreiheit schriftlich festgehalten hast, wie du weiter oben im Thread zugegeben hast. Die Bedeutung des Wortes "unfallfrei" sollte man auch als Laie nicht unterschätzen.

warum fragst du uns, wenn du einen anwalt hast?

der anwalt sollte dir bessere erläuterungen geben können, ob und wie du dich in so einen fall verhältst. tut er das nicht: anwalt wechseln. nichts ist schlimmer, als sich auf einen anwalt verlassen, der keine ahnung hat oder selbst auf so einen fall zu antworten wenn man selbst keine ahnung hat (oder gar hier zu fragen).

bytheway: das mit dem gutachten klingt für mich schon nicht ganz koscher.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

war halt nur kein rahmenschaden.

Woher nimmst du diese Sicherheit? Hast du den Rahmen vermessen lassen?

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 23:10

hab einen anwalt. und er sagt ich bin 99% im recht. in dem ankauf Vertrag steht auch drinne das ich das fahrzeug laut inserat gekauft habe.

das zum thema koscher.

hab halt nur trotzdem zwiefel weil ich angst hab das mich der anwalt nur ködern will.

wobei er ehrlichkeitshalber gesagt hat das er aus prinzip nich 100% zusagen kann weils im endeffekt vom richter abhängt.. aber halt zu 99%.mitunter weil ich laie, privat, und voll berufstätig bin.

wollt hat nur mal hier nachhorschen ob jemand da schonmla was gehabt hatte. dachte das foren dafür da sind um sich auszutauschen. muss das dann wohl falsch verstanden haben.

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