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Autoverkauf mit Raten, keine Zahlung Kaufvertrag verloren

BMW
Themenstarteram 17. August 2017 um 16:24

?Hallo,

ich wollte eure bezüglich dieses Problems fragen. Da ich jetzt nicht auch wusste in welchen Bereich, mache ich es einfach hier.

Ich habe im November letzten Jahres ein 525d an einem Bekannten verkauft. Die Zahlung sollte in Raten abbezahlt werden und es wurde ein Kaufvertrag gemacht.

Ab Februar haben sich die Zahlung verspätet und seit Mai kommt nichts mehr. Ich habe Ihn schon mehrmals angeschrieben und er erzählt irgendwelche Lügen.

Das Problem ist ich kann nicht zum Anwalt da ich dummerweise den Kaufvertrag nicht mehr finde... Ich habe nur den Brief und einen Schlüssel.

Das Auto versteckt er und ich bin bis jetzt nicht hinterher gekommen wo es ist. Habe ich rechtlich gesehen irgendeine eine Möglichkeit an das Auto zu kommen?

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2017 um 17:49

Kannst du kurz ein paar Details zu den Beteiligten schreiben?

Euer Alter zB? Bildungsstand?

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am 17. August 2017 um 16:56

Habe es dir mal in das Auto-Finanzierung Forum verschoben.

Da du den Brief hast, nicht den kleinen für die Polizei-Kontrolle, bist du der eigentliche Eigentümer. Geh zur Polizei und erstatte Anzeige. Und geh zum Anwalt!

am 17. August 2017 um 17:45

Auf wen ist die Karre denn angemeldet?

Und hat er einen Kaufvertrag (jemals gehabt)?

am 17. August 2017 um 17:49

Kannst du kurz ein paar Details zu den Beteiligten schreiben?

Euer Alter zB? Bildungsstand?

Hi,

geh zum Anwalt und lasse dich dort über die weitere Vorgehensweise beraten. Immerhin hast Du ja noch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ("Brief"). Diese ist aber nicht unbedingt dazu geeignet, das Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen.

Gruß Jens

Themenstarteram 17. August 2017 um 19:24

Danke an erstmal alle.

Beim Anwalt war ich schon, er meinte ohne

Kaufverträg hätte das ganze wenig Sinn. Das Auto ist auf seine Freundin angemeldet. Wahrscheinlich hat er den Kaufvertrag den er aber natürlich nie rausgeben würde. Inwiefern ist unser Alter oder unser Bildungsstand relevant?

Ich habe noch den Kaufvertrag vom Kauf des Wagen und mein Vater war Zeuge bei Fertigstellung des Kaufvertrages.

am 17. August 2017 um 19:43

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass du schon beim Anwalt gewesen bist. Natürlich gibt es auch in dem Fall Optionen.

Du musst dich halt erst mal zwischen den Positionen entscheiden, dass der Verkauf da gewesen ist oder nicht.

Wie wurde denn das Fahrzeug ohne Brief auf die Freundin angemeldet? Ohne Brief geht das nicht.

Aber selbst wenn der Verkauf so anerkannt wird, hast du dann kein Recht mehr das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, aber du kannst natürlich weiter auf dein Geld pochen.

Warum das kein mittelprächtig begabter Anwalt ohne Kaufvertrag hinbekommen sollte, ist mir schleierhaft, es sei denn, der weiß mehr als wir ;).

Hi,

Zitat:

Du musst dich halt erst mal zwischen den Positionen entscheiden, dass der Verkauf da gewesen ist oder nicht.

man kann hier davon ausgehen, dass ein Verkauf stattgefunden hat, da der TE nach eigener Aussage bereits Zahlungen erhalten hat. Nur eben nicht vollständig. Ohne Kaufvertrag ist natürlich schwierig, die ausstehenden Forderungen nachzuweisen und durchzusetzten. Das einzige Pfund, dass der TE noch hat, ist die Zulassungsbescheinigung Teil 2, ohne die das KFZ weder anderweitig zugelassen, verkauft oder entsorgt werden kann. Den Vater als Zeugen ins Feld zu führen wird wohl nicht viel bringen, ein neutraler Zeuge wäre da schon besser. In wie weit das zielführend wäre, kann hier auch nur der Anwalt einschätzen.

Gruß Jens

Edit: Man sollte so einen Vertrag nicht verklüngeln, solange man das Geld noch nicht hat.

Ich hoffe mal der weiss nicht, dass Du den Kaufvertrag nicht mehr hast.

Schick ihm einen Mahnbescheid über die offene Restsumme, wenn Du das selbst online machst, kostet das nicht die Welt und ist einen Versuch wert.

Wenn er jedoch Widerspruch einlegt, wird es schwierig wenn Du keinen Kaufvertrag hast. Wie wurden denn die Zahlungen geleistet? Bar oder per Überweisung? Wenn Überweisung, mit welchem Verwendungszweck, wurde da was von Raten erwähnt?

Mit wem wurde denn der Kaufvertrag geschlossen? Mit Deinem Bekannten oder mit dessen Freundin, auf die der Wagen zugelassen ist? Scheint schwierig zu werden ...

XF-Coupe

@TE

Es gibt mehr als einen Anwalt. Also geh zu einem anderen. So wie Du es schilderst, ist das durchaus in den Griff zu bekommen. Um welche Summe geht es denn überhaupt?

am 18. August 2017 um 5:03

Zitat:

@MK8173 schrieb am 17. August 2017 um 21:24:45 Uhr:

Inwiefern ist unser Alter oder unser Bildungsstand relevant?

Naja, es geht um einen 5er, da bestehen direkt Ressentiments und dann waren da noch Aussagen wie

"Das Auto versteckt er und ich bin bis jetzt nicht hinterher gekommen wo es ist. "

Was tust du denn, wenn du das Fahrzeug findest? Setzt du dich dann rein und fährst weg?

Hast du dem Käufer bereits eine schriftliche Mahnung gesendet und Ihn in Verzug gesetzt - so wie das jeder Mensch tun würde?

Wenn ihr beide 18 seit, würde ich dass deinen Vater regeln lassen.

prinzipiell ist es natürlich dämlich, den Vertrag nicht mehr zu haben.

Selbst wenn dein Kumpel den Vertrag noch hätte, wäre er blöd das zuzugeben und dir damit eine rechtliche Handhabe zu geben.

Wieviel wurde bereits von ihm bezahlt und wieviel ist noch offen?

Wie hat die Bezahlung stattgefunden? Überweisung mit passendem Verwendungszweck oder Cash auf die Kralle?

Such dir mal nen guten Anwalt, und nicht einen der scheinbar gerade keinen Bock auf das Ganze hat. Jeder normale Anwalt hätte dich besser beraten als einfach zu sagen, dass du keine Chance hast.

Kleiner Tipp noch: selbst wenn du das Auto findest, würde ich an deiner Stelle nicht damit wegfahren und es z.B. in deiner Garage parken. Da hättest du hinterher mehr Probleme als jetzt einfach blöd deinem Geld nachzuschauen...

Such dir einen anderen Anwalt!

Zitat:

@MK8173 schrieb am 17. August 2017 um 21:24:45 Uhr:

Das Auto ist auf seine Freundin angemeldet. Wahrscheinlich hat er den Kaufvertrag den er aber natürlich nie rausgeben würde. Inwiefern ist unser Alter oder unser Bildungsstand relevant?

Es wäre schon interessant, ob alles unter 18-Jährigen ohne Quittung und bar ablief, oder ob eine gewisse Lebenserfahrung (und Einkommen vom Schuldner) vorliegt. Dann kann man dem säumigen Zahler nämlich einen Mahnbescheid schicken.

(Mahnbescheid wurde oben ja schon empfohlen).

Also entweder schriftlich die offenen Zahlungen anmahnen, oder auf Herausgabe des Wagens klagen. Welches Vorgehen zu mehr Erfolg führt, hängt auch vom Einkommen des Schuldners ab. Das soll deshalb ein fähiger Anwalt erledigen.

Aber bitte mit Fingerspitzengefühl, sonst geht der Schuldner in Privatinsolvenz und man bekommt überhaupt nichts mehr ...

am 18. August 2017 um 8:14

Da das Fahrzeug auf die Freundin des Schuldners zugelassen ist, wäre es einmal interessant, wie diese den Besitz an dem Fahrzeug nachweisen will oder gegebenenfalls der Freund, wenn nicht durch den Kaufvertrag.

Vorgehensweise. Erstens nicht verraten, das man den Kaufvertrag verschlampt hat.

Da Mahnungen nichts gebracht haben ( ich hoffe du hast einen Verkehrsrechtsschutz, der auch Kauf und Verkauf üblicherweise mit einschliesst) zum Anwalt.

Beweismittel sind auch die Ratenzahlungen wenn Du die als Überweisung bekommen hast. Ob Quittung bei Barzahlung oder Banküberweisung. Wenn die Belegbar sind schon einmal gut.

Wenn der Vertrag nicht mehr auftaucht und der *Freund* den auch nicht mehr vorzeigen will auf Basis BGB und mündlicher Kaufvertrag vorgehen.

Dann stellt sich natürlich die Frage - wie ist das Fahrzeug von deinem Besitz in den Besitz Deines Freundes gelangt.

Ohne Quittung über eine Kaufpreiszahlung kommt er da nicht so einfach raus.

Wenn Du der Ansicht bist, das dein Freund den Kopf in den Sand steckt und auf einen Mahnbescheid nicht reagiert, dann Mahnbescheid und Du hast einen Titel. Der Gerichtsvollzieher kann dann das Fahrzeug pfänden.

Interessant ist natürlich wie hoch der Kaufpreis war, welche und wie viele Raten vereinbart wurden.

Bei Restbeträgen nicht eine entsprechende Höhe erreichen lohnt sich der Aufwand kaum.

Das Auto jedenfalls einfach so zurückholen, wenn du es "findest" ist übrigens die schlechteste aller Lösungen. Damit wirst du dir zum fehlenden Geld noch weiteren Ärger einholen...

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