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Autoverkauf nach polen

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 11:42

hallo

hoffentlich passt es einigermaßen in dieses forum. wenn nicht entschuldigt bitte.

 

habe mein auto auf einschlägigen internetseiten inseriert. nun habe ich wohl einen polnischen kaufinteressenten. keine ahnung ob gewerblich oder privat. wohnsitz aber polen.

 

meine frage ist nun: wie sieht es mit themen wie sachmängelhaftung aus?

muss ich vorschäden erwähnen? diese im kaufvertrag festhalten?

reicht es wenn ich bastlerfahrzeug in den kaufvertrag schreibe?

 

 

im prinzip geht es darum wie ich mich gegen regressansprüche absichern kann.

das auto ist nun auch eben schon 7 jahre alt...

 

danke

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2011 um 4:50

Zitat:

 

Welche denn genau? Kannst du das belegen? Ich bin mir ziemlich sicher, du kannst es nicht. Ich könnte jetzt einiges über die von dir in verschiedenen Posts gezeigten und in deinem Avatar sowie deinem Sig ausgedrückten Geisteshaltungen (oder sollte man lieber sagen -zustand) sagen und einen gewissen geschichtlichen Bezug herstellen, aber du würdest es vermutlich eh nicht verstehen (wollen), insofern spare ich mir das.

Versuch es gar nicht, daran ist bereits einer kläglich gescheitert. Mein Avatar ist kein Reichsadler, sondern das der Adler von Preußen, wo meine Vorfahren lebten, ein geographisches Andenken. Nicht mehr und nicht weniger. Meine "Gesinnung", daß ich den Islam für gefährlich halte und Türken für gewalttätiger, macht mich und Millionen andere Deutsche nicht zu Nazis. Natürlich kann ich auch mit deiner Null-Horizont-Blümchen-"Objektivität" agieren und mir einreden, daß alle toll integriert sind und radikale Islamisten ein Bild der eigenen Phantasie sind.

Besonders interessant: "Kannst du das belegen?" und dann gleich ein vorgefertigtes Urteil nachschieben.

Ein gesundes Maß an Vorsicht ist nicht zu verachten, denn in vielerlei Daten steckt oftmals ein Funken Wahrheit.

Veränderung der Autodiebstähle seit der Grenzöffnung vom Vorjahr zu Polen:

Berlin 2.643 2.900 + 9,7 %

Brandenburg 770 1.091 + 41,7 %

Mecklenburg-Vorpommern 377 411 + 9,0 %

Sachsen 822 1.329 + 61,7 %

Sachsen-Anhalt 475 523 + 10,1 %

Thüringen 269 294 + 9,3 %

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Hi,

mach einen ganz normalen Kaufvertrag und alle nötigen Angaben, wie Du sie bei einem Deutschen Käufer auch machen müsstest. Da Du explizit nach Vorschäden fragst, hast Du wohl auch welche, richtig?

Es spielt keine Rolle, woher der Kaufer kommt, sondern nach welchem Recht der Kauf abgewickelt wird, also wo. Da Du nach deutschem Recht verkaufst, verhält es sich so, als ob Du an einen deutschen verkaufst.

Ausser ... UNBEDINGT vorher abmelden. Hatte mal vor Jahren gabs noch keine EU, ein Auto nach Polen verkauft, angemeldet. Das war schon kein Spass mehr.

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 11:50

ja mit dem abmelden ist mir bekannt. aber danke.

ich weiss halt nich was ich da alles reinschreiben soll,

rostiger auspuff, marderbiss, dellen , kleine kratzer....

was ist denn relevant. wenn ich bastlerfahrzeug schreibe, denke ich mir umfasst das quasi alles?

Zitat:

Original geschrieben von schlosser23

ja mit dem abmelden ist mir bekannt. aber danke.

ich weiss halt nich was ich da alles reinschreiben soll,

rostiger auspuff, marderbiss, dellen , kleine kratzer....

was ist denn relevant. wenn ich bastlerfahrzeug schreibe, denke ich mir umfasst das quasi alles?

Ja.

Und die Vorschäden, Unfälle etc. einzeln aufführen. Lad dir doch einfach ein Formular runter. Guckst bei Google Kaufvertrag KFZ download. Oder beim ADAC runterladen.

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 11:58

nein unfälle gabs zm glück nicht. jedoch ist das auto halt im altersübliche zustand.

bloß wie soll ich denn als laie alles auflisten... wenn ich was vergesse kann er mir doch sofort nen strick draus drehen. vielleicht hat das auto auch ne macke die ich nicht kenne. kann man das denn nicht zusammenfassen? bzw andersweitig klären?

Zitat:

Original geschrieben von schlosser23

nein unfälle gabs zm glück nicht. jedoch ist das auto halt im altersübliche zustand.

bloß wie soll ich denn als laie alles auflisten... wenn ich was vergesse kann er mir doch sofort nen strick draus drehen. vielleicht hat das auto auch ne macke die ich nicht kenne. kann man das denn nicht zusammenfassen? bzw andersweitig klären?

Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagen

 

Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zugunsten des privaten Verkäufers für Fahrzeugmängel (so auch der ADAC-Vertrag, der unter Recht&Rat-Musterverträge abrufbar ist). Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Bei vom Verkäufer selbstformulierten Vertragstexten sollte ein Haftungsausschluss - ähnlich dem folgenden -

aufgenommen werden:

 

 

 

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft."

 

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.) Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245). Der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug als gebraucht verkauft wird, rechtfertigt für sich allein nach ständiger Rechtsprechung nicht die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses. Auch bei älteren Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzern bedarf es im allgemeinen einer ausdrücklichen Haftungsbeschränkung. Eine stillschweigende Freizeichnung hat die Rechtsprechung nur in Sonderfällen angenommen, vorwiegend zu Lasten von gewerblichen Händlern, z. B. dann, wenn beim Neuwagenkauf vom Käufer das alte Fahrzeug in Zahlung gegeben wird (BGH NJW 82, 1700), dann wird der private Altwageneigentümer so behandelt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.

 

www.kloth.biz/htm/ht,ver.htm

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 13:10

danke

am 28. Dezember 2010 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von schlosser23

nein unfälle gabs zm glück nicht. jedoch ist das auto halt im altersübliche zustand.

bloß wie soll ich denn als laie alles auflisten... wenn ich was vergesse kann er mir doch sofort nen strick draus drehen. vielleicht hat das auto auch ne macke die ich nicht kenne. kann man das denn nicht zusammenfassen? bzw andersweitig klären?

Komm schon, du musst nicht alle Kratzer, Probleme, Dellen, mögliche Defekte usw. erwähnen. Du verkaufst doch keinen Neuwagen, es darf ruhig was hier und da sein... Dellen, Kratzer usw sind auch nicht selten Gebrauchspuren. Bestätige nicht, dass das Auto unfallfrei ist oder was auch immer.

"Verkauf ohne Gewähr" ist dagegen wichtig.

Aber du scheinst mir ziemlich naiv. Die größte Gefahr, die ich jetzt sehe, ist bei dem (Ver)Kauf... Meistens kommt in so einem Fall der Piotr mit Vladimir, Dimitri, Boris, Sergei, Hassan, Murut und ein paar Kumpels. Dann geht das Gebrüll los, sie meckern ohne Ende, brüllen wieder und weiter, beschweren sich über Gebrauchspuren, unwesentliche oder imaginaire Mängel, es wird gedroht und bedroht, was das Zeug hält und eventuell kommen schmutzige Betrugsmaschen zum Einsatz (stichwort: Öl in den Ausgleichbehälter kippen, um eine defekte Zylinderkopfdichtung vorzutäuschen). Das soll dich komplett verunsichern oder Mängel vortäuschen, sodass du am Ende den Preis nochmals kräftig senkst.

Wenn ich sehe, was für Fragen du stellst, kommst du mir ziemlich naiv vor. Ein gefundenes Fressen für solche Leute...

Meine dringende Empfehlung: hol dir ein paar Kumpels (aber bitte nicht die aus dem Kirchenchor), die etwas mehr Erfahrung haben, wenn der Käufer kommt.

Ich will dich nicht schockieren sondern dich auf ein bevorstehendes Erlebnis vorbereiten, sodass sie dich nicht (komplett) über den Tisch ziehen. Schön, wenn der Käufer ganz nett und korrekt ist... Die Realität sieht aber meistens ganz anders aus (ich weiss es aus Erfahrungen).

Noch ein Tip:

Falls es um viel Geld geht mit dem Käufer zur Bank gehen und Scheine prüfen lassen. Nicht weil es Polen sind (ich persönlich habe sehr gute Erfahrungen mit polnischen Käufern), sondern damit es kein böses Erwachen gibt.

Und unbedingt die Personalien des Käufers mit in den Vertrag falls es mal irgendwann Ärger mit dem Fahrzeug gibt, die Polizei kommt nämlich immer zum letzten Halter, und der bist (noch) du.

Zitat:

Original geschrieben von E-Cruser

Zitat:

Original geschrieben von schlosser23

nein unfälle gabs zm glück nicht. jedoch ist das auto halt im altersübliche zustand.

bloß wie soll ich denn als laie alles auflisten... wenn ich was vergesse kann er mir doch sofort nen strick draus drehen. vielleicht hat das auto auch ne macke die ich nicht kenne. kann man das denn nicht zusammenfassen? bzw andersweitig klären?

Komm schon, du musst nicht alle Kratzer, Probleme, Dellen, mögliche Defekte usw. erwähnen. Du verkaufst doch keinen Neuwagen, es darf ruhig was hier und da sein... Dellen, Kratzer usw sind auch nicht selten Gebrauchspuren. Bestätige nicht, dass das Auto unfallfrei ist oder was auch immer.

 

"Verkauf ohne Gewähr" ist dagegen wichtig.

 

Aber du scheinst mir ziemlich naiv. Die größte Gefahr, die ich jetzt sehe, ist bei dem (Ver)Kauf... Meistens kommt in so einem Fall der Piotr mit Vladimir, Dimitri, Boris, Sergei, Hassan, Murut und ein paar Kumpels. Dann geht das Gebrüll los, sie meckern ohne Ende, brüllen wieder und weiter, beschweren sich über Gebrauchspuren, unwesentliche oder imaginaire Mängel, es wird gedroht und bedroht, was das Zeug hält und eventuell kommen schmutzige Betrugsmaschen zum Einsatz (stichwort: Öl in den Ausgleichbehälter kippen, um eine defekte Zylinderkopfdichtung vorzutäuschen). Das soll dich komplett verunsichern oder Mängel vortäuschen, sodass du am Ende den Preis nochmals kräftig senkst.

 

Wenn ich sehe, was für Fragen du stellst, kommst du mir ziemlich naiv vor. Ein gefundenes Fressen für solche Leute...

 

Meine dringende Empfehlung: hol dir ein paar Kumpels (aber bitte nicht die aus dem Kirchenchor), die etwas mehr Erfahrung haben, wenn der Käufer kommt.

 

Ich will dich nicht schockieren sondern dich auf ein bevorstehendes Erlebnis vorbereiten, sodass sie dich nicht (komplett) über den Tisch ziehen. Schön, wenn der Käufer ganz nett und korrekt ist... Die Realität sieht aber meistens ganz anders aus (ich weiss es aus Erfahrungen).

Dagegen hilft nur  " Verkauf mit Gewehr G3" :D;)

Zitat:

Original geschrieben von H1B

Noch ein Tip:

Und unbedingt die Personalien des Käufers (vom Ausweis/Reisepass bestätigt) mit in den Vertrag falls es mal irgendwann Ärger mit dem Fahrzeug gibt, die Polizei kommt nämlich immer zum letzten Halter, und der bist (noch) du.

...das hatte ich mal vorrausgesetzt, aber trotzdem danke für die Ergänzung ;)

Lass Dir den Ausweis zeigen und mach ein Foto davon!

Zitat:

Original geschrieben von H1B

...das hatte ich mal vorrausgesetzt, aber trotzdem danke für die Ergänzung ;)

....ich hab mal mit 19 Jahren so ne Übergangskarre für 400 DM an einen Rumänen verkauft und war damals so hohl, dass der seine Daten alle im Kaufvertrag ergänzt hat und ich das ohne Überprüfung geglaubt habe....

Der hat das Auto natürlich nicht umgemeldet und ich hatte die Rennerei, dass der Versicherer und das Finanzamt trotz der falschen Daten die Verträge/Steuer abrechnen.... Das haben sie nach langem hin und her auch gemacht, so dass ich keinen finanziellen Schaden hatte, aber ich glaube, das hätte auch anders ausgehen können... Den Käufer hat die Polizei übrigens ca. drei Monate nach dem Verkauf auf mein Zutun erwischt, weil er drei Strafzettel (die natürlich mir zugestellt wurden) in derselben Strasse kassiert hat und ich da einfach hingefahren bin, das Auto gefunden habe und die Polizei den Käufer dann schon erwartet hat...

Themenstarteram 28. Dezember 2010 um 14:26

keine sorge, ich bin weder naiv noch 160cm groß und schmächtig.

auch muss ich das auto nicht verkaufen,...

trotzdem danke dass ihr eure erfahrungen mit mir teilt.

Zitat:

Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel.

ist das jetzt neu? im internet liest man überall das dies nur für bagatellen und nicht arglistig verschwiegene mängel gilt.

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