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Autoverkauf ohne TÜV

Themenstarteram 30. März 2017 um 12:57

Hallo

ich war mit meinem Auto beim TÜV und habe eine Mängelliste.

Nun möchte ich das Auto verkaufen.

1) Muss ich dem potenziellen Käufer mitteilen das ich aus verschiedenen Gründen keinen TÜV bekommen habe?

2) stellt der TÜV dem bei dem neuen Käufer fest das dieses Auto schonmal da war.

3) hat der käufer dann ein 14tägiges Rücktrittsrecht?

gruß

Beste Antwort im Thema

Ich weiß es nicht wie es rechtlich ist, Mängel wissend zu verschweigen, aber es gehört sich einfach nicht und ich könnte danach nicht ruhig schlafen und finde es schon treist, hier überhaupt nach sowas zu fragen.

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Ich weiß es nicht wie es rechtlich ist, Mängel wissend zu verschweigen, aber es gehört sich einfach nicht und ich könnte danach nicht ruhig schlafen und finde es schon treist, hier überhaupt nach sowas zu fragen.

Meine Meinung dazu:

1.) ja, Du musst wahrheitsgemäß über alles Auskunft geben was Dir bekannt ist. Ich als Interessent würde Dich auch direkt fragen, warum Du nicht noch für nen Hunni den TÜV machst - lässt sich ja einfacher verkaufen. Da musst Du schon aus der Deckung

2.) Wenn man bei der selben Organisation vorstellig wird - ja, können sie feststellen.

3.) wenn Du einen Mangel verschwiegen hast und der Käufer kommt dahinter - dann kannst Du den auch noch nach vier Wochen zurücknehmen. Oder alternativ die Geldbörse aufmachen.

Mein Rat: entweder alle Mängel beim Verkauf aufführen und den Preis entsprechend einregulieren - oder Mängel beseitigen und TÜV machen, ebenfalls zum entsprechend höheren Preis verkaufen. Mängel verschweigen, Kaufvertrag wie gesehen (und vielleicht noch Preis eines Mängelfreien KFZ) = schlichter vorsätzlicher Betrug. Und die Rücknahme ist dann noch das kleinste Problem, ich wäre dann direkt bei der Polizei als Käufer und würde eine entsprechende Anzeige machen

Ist die Frage wirklich ernst gemeint?

Du MUSST effektiv gar nix erwähnen beim Autoverkauf. Allerdings glaube ich kaum dass dann jemand das Auto kauft und wenn, wird er mit gutem Recht wieder auf der Matte stehen und Nachbesserung fordern.

Er hat nämlich kein 14tägiges Rückgaberecht (hier bist du anscheinend eher beim Onlineverkauf) aber ein Recht auf Nachbesserung bei bewusst verschwiegenen Mängeln... Und das weitaus länger als nur 14 Tage... ;)

Mängel, die dir bekannt sind, musst du beim Verkauf auch angeben.

am 30. März 2017 um 13:08

zu1.

Was du weist mußst du nennen.

zu2.

Bei Unterschiedlichen Prüforganisationen,

eher unwahrscheinlich, glaub kaum das der TÜV

mit der DEKRA kooperiert.

zu3.

Nein, weil es soetwas nur bei Fernabsatzverträgen gibt.

Davon abgesehen kauft kein normaler Mensch ein Auto ohne HU.;)

Auch die Zulassung ist ohne HU nicht möglich darum, defakto

unverkäuflich, ausser für die Exportfreunde sofern sie die Karre wollen.

Interessant am Rande - willst Du das Auto verkaufen, weil Du jetzt die Mängelliste hast? Oder wolltest Du es sowieso verkaufen? Und um welche Mängel gehts denn überhaupt?

Für ein Auto ohne Tüv interessieren sich eh nur Exporteure, Schrotthändler oder Bastler. Wenn du denen sagst das es keinen Tüv mehr bekommt wird man dich aufjedenfall fragen was dran ist, und damit werden die allesamt den Preis drücken.

Mängel verschweigen, kann böse enden. Am besten denen die Mängelliste (sofern jemand danach fragt) zeigen und verhandeln, als hinterher womöglich vor Gericht zu landen ;)

Moin,

Rechtlich bist du verpflichtet wahrheitsgemäß den Zustand deines Autos zu beschreiben und alle Mängel zu benennen, welche dir bekannt sind. Davon ausgenommen sind offensichtliche Mängel z.B. ein kaputter Reifen, da dies jeder sehen kann. Verschweigst du einen dir bekannten Mangel, kann der Käufer deutlich länger als 2 Wochen rechtliche Ansprüche gegen dich geltend machen. Wie lange, weiß ich allerdings aus dem Kopf nicht mehr. Speziell sieht es aus, wenn es um sicherheitsrelevante Mängel z.B. gefährlich abgefahrene Reifen, Bremsen oder ähnliches geht, wodurch die Sicherheit beim Fahren gefährdet ist - hieraus empfiehlt es sich sogar diese nochmal separat anzugeben und sich quittieren zu lassen, dass man den Käufer darauf hingewiesen hat.

Also - Mängel angeben und dir kann nichts passieren.

LG Kester

Zitat:

@benutzername72 schrieb am 30. März 2017 um 14:57:24 Uhr:

... war mit meinem Auto beim TÜV und habe eine Mängelliste.

Nun möchte ich das Auto verkaufen.

1) Muss ich dem potenziellen Käufer mitteilen das ich aus verschiedenen Gründen keinen TÜV bekommen habe?

2) ...

3) hat der käufer dann ein 14tägiges Rücktrittsrecht?

Verkauf den Schrott an einen Export-Händler

(sollte halt ein in Afrika/... gefragtes Modell sein)

Wenn sich bei der Aufbereitung in einer Hinterhofwerkstatt in Kiew oder in Lagos oder sonstwo > 2.000 km weit weg die diversen Mängel finden, wird sich keiner die Mühe machen, Dir die Kiste wieder zurück zu bringen ;)

PS:

winsel aber nicht rum, wenn der Händler Dir nur 150 Euro zahlt!

Themenstarteram 30. März 2017 um 20:51

hallo und danke für die Antworten.

beim auto ist z.b der scheinwerfer milchig so das der ersetzt werden muss. bremsen sollen vorne und hinten ersetzt werden da bremswirkung nichtmehr ausreichend für tüv.

handbremse wirkt einseitig, lampe am autokennzeichen defekt, vorne eine falsche birne drinnen.

wenn ich sowas dem türkischen käufer erzähle verhandle ich bis weihnachten. sollte er also nicht fragen würde ich das nicht auf die nase binden.

nun ist es aber so das ich mir zwischen der zeit als ich den thread um 14 uhr eröffnet habe und dem 30 minütigen nachhauseweg zu dem entschluss kam dem potenziellen käufer die tüv mängelliste auszuhändigen.

damit bin ich mit meinem gewissen im reinen.

im schlimmsten fall das keiner kauft habe ich in angebot vom wirkaufendeinauto.de für € 900

heute kam dann also der italiener und sah sich das auto an und ich sagte ihm das man sachen reparieren muss die auf dieser tüv liste stehen - er hat ihn nichtmal angeschaut.

2 minuten später habe ich ihn wieder auf diese liste aufmerksam gemacht - wieder kein interesse. daraufhin habe ich die eingesteckt.

er will das auto nun und fährt mit dem nach italien. somit ist das tüv "problem" gelöst.

1) soll ich die mängel nun in kaufvertrag schreiben ? käufer war sich jedenfalls bewusst das man vor dem tüv das auto reparieren muss.

ich denke das ich in den kaufvertrag schreibe das die tüv mängelliste ausgehändigt wurde, past doch dann oder?

Moin,

Du kannst die TÜV Mängelliste erwähnen, das sollte ausreichen - mach dir aber eine Kopie - sicher ist sicher. Die verschlissene Bremsanlage würde ich explizit erwähnen, da man eventuell mit dem Auto so nicht fahren sollte. Ich habe die Bremse ja nicht gesehen ;)

Es geht schlicht und einfach darum, dass du am Ende nicht der Dumme bist - du kannst ja auch dem Käufer nur vor den Kopf gucken.

LG Kester

Schreib in den Kaufvertrag bei Mängel "siehe TÜV Bericht", lege eine Kopie bei oder das Original in jedem Fall solltest du den TÜV Bericht ob nun als Kopie oder Original unterschrieben lassen (und eine davon behalten), damit solltest du in jedem Fall mit der typischen Klausel mit der Sachmängelhaftung aus dem Schneider sein.

Der Tüv-Bericht ist für Schrauber und Bastler immer eine gute Kaufentscheidung bei Autos ohne Tüv, dann wissen die schon gleich, was daran gemacht werden muss. Aber lass Dir nicht zu viel Zeit. Für den neuen Besitzer macht es Sinn, die Macken so schnell wie möglich zu beheben und innnerhalb der Frist zum selben Prüfer zu fahren, dann ist die Plakette fast garantiert. Mit einem Tüvbericht von vor einem halben Jahr ist einem auch nicht geholfen, dann geht alles von vorne los und der nächste findet vielleicht noch mehr.

Themenstarteram 31. März 2017 um 5:55

guten morgen

wie ist das eigentlich mit den nummernschilder bzw der anmeldung.

der fährt das auto nach italien.

besorgt er sich eine tageszulasung und ich schraube meine schilder ab?

es gibt beim TÜV SÜD kaufvertrag ein punkt wo man angeben kann das der käufer das auto 3 tagen nach übergabe abmeldet. aber wie gesagt der fährt nach italien.

gruß

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