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Autoverkauf - Privat an Privat - garantie umgehen?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 24. Juli 2009 um 17:43

Hi leute,

ich hab ne kurze frage:

wenn ichs jetzt an jemand PRIVAT verkaufe.. also privat an privat... dann muss ich ja ne garantie geben oder? kann ich die durch ne klausel o.ä. iwie umgehen?

wenn er zB nach nem halben jahr kommt und sagt "uhh die klima ist kaputt gegangen du musst die bezahlen" oder er kommt nach nem monat "jetzt ist kA was kaputt nimm das auto wieder und ich will mein geld zurück"

natürlich gebe ich alles an (unfall etc)!!!

 

mfg

reich

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12 Antworten
am 24. Juli 2009 um 17:45

Niemand muss eine Garantie geben auch ein

Händler nicht.

am 24. Juli 2009 um 17:47

Garantie nicht aber Gewährleistung und zwar 1 Jahr bei gebrauchten Sachen. Dieses kannst du ausschließen indem du eben jenes in den Vertrag schreibst, bei vielen Verträgen (ADAC,Mobile) ist dies auch schon vorgedruckt im Vertrag. Wichtig ist:

Gewährleistung: Gesetzliche Pflicht, bei privat aber außschließbar (durch Klausel im Vertrag).

Garantie, Kulanz: Freiwillig und nie Bestandteil bei Verträgen (ausser es steht drin)

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 17:48

Zitat:

Original geschrieben von Knecht ruprecht 3434

Niemand muss eine Garantie geben auch ein

Händler nicht.

hm dann versteh ich das aber nicht so ganz!

Zitat:

Risiko: Kein vollständiger Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Privat-PKWs möglich

Mit Urteil vom 10.02.2005 (28 U 147/04) hat das OLG Hamm entschieden, dass auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges ein formularmäßig vereinbarter umfassender Haftungsausschluss der Inhaltskontrolle nicht standhält und wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 a BGB und § 309 Nr. 7 b BGB nichtig ist.

Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufes darf der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Sachmängelhaftung formularmäßig ausschließen, so insbesondere beim Verkauf durch eine Privatperson. Das OLG Hamm hat jedoch festgestellt, dass ein umfassender Sachmängelhaftungsausschluss auf Grund der Änderungen durch die Schuldrechtsreform formularmäßig nicht mehr zulässig ist. Eine Klausel wie "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" ohne weitere Einschränkungen ist daher im Ganzen nichtig. Ist die Ausschlussklausel vollständig nichtig, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Das bedeutet, dass auch der Privatverkäufer grundsätzlich zwei Jahre für Mängel an dem verkauften Kraftfahrzeug haftet. Nach ständiger Rechtsprechung findet die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB auch bei Formularverträgen zwischen Privaten statt, unabhängig davon, ob der Verkäufer das Vertragsformular mehrfach verwenden möchte. Die Juristische Zentrale des ADAC hat daher bereits zum o1.o1.2002 die Verträge an die neue Rechtslage angepasst und eine entsprechende Begrenzung des Haftungsausschlusses vorgenommen:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden."

ADAC-Mitglieder können diesen Vertrag auf der ADAC-Homepage herunterladen.

Es empfiehlt sich daher, in Kaufverträgen entweder diese Klausel zu verwenden oder aber zumindest den vorstehend genannten generellen Sachmangelhaftungsausschluss ausdrücklich individualvertraglich zu vereinbaren, d.h. als gesonderte Vereinbarung außerhalb des vorgedruckten Vertragsformulars.

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Garantie nicht aber Gewährleistung und zwar 1 Jahr bei gebrauchten Sachen. Dieses kannst du ausschließen indem du eben jenes in den Vertrag schreibst, bei vielen Verträgen (ADAC,Mobile) ist dies auch schon vorgedruckt im Vertrag. Wichtig ist:

Gewährleistung: Gesetzliche Pflicht, bei privat aber außschließbar (durch Klausel im Vertrag).

Garantie, Kulanz: Freiwillig und nie Bestandteil bei Verträgen (ausser es steht drin)

danke! auf was muss ich dann bei dem vertrag achten? was muss da drin stehen?

ist das das hier?

http://www.xup.in/pic,25487145/klausel.jpg

am 24. Juli 2009 um 17:50

Warum fragst du wenn du den Text schon im Internet gefunden hast ..

Garantie ist ungleich Sachmängelhaftung ist ungleich umfassender Haftungsausschlus.

 

Nimm einfach einen standart Mobile Vertrag oder gib bei Google : Gebrauchtwagen Kaufvertrag ein :) !

am 24. Juli 2009 um 17:52

Wie gesagt du darfst Garantie

mit Gewährleistung nicht verwechseln.

Klingt fast gleich aber ist

ein Riesenunterschied.

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 17:54

schonmal danke!!!

kannst du mir mal kurz in "deutsch" erklären was die klausel da beudeutet?

btw also wenn die drin steht bin ich sozusagen abgesichert?

ich hab den ADAC vertrag!

Ich nehme z.B. die Kaufverträge von Mobile.

 

Sind einfach aufgebaut und gut ist.

 

Dort wird die SACHMÄNGELHAFTUNG ausgeschlossen.

Sprich alle Teile die kapput gehen können!

 

Falls du aber ein Unfall oder gravierende Mängel nicht dem Käufer sagt und auch nicht im Kaufvertrag reinschreibst bist du nacher der dumme.

 

Der vom ADAC ist auch gut.Dort muss man überall ein häkchen ranmachen wie z.B: Unfallwagen  JA , NEIN

Gewährblich genutzt JA , NEIN

..............

 

 

Der ist natürlich genauer.

 

am 24. Juli 2009 um 18:00

Ja bist du :) ....

Garantie ist freiwillig, Gewährleistung gesetzlich festgelegt, da muß man nichts erklären.

Wichtig ist das du keine Schäden, von denen du weist, verschweigen darfst !!! Das gilt nicht nur für Unfallschäden auch wenn dein Auto abgefahrene Reifen hat oder du vor 1 Woche in der Werkstatt bescheid gekriegt hast, das der Motor wohl demnächst hops geht ist dies angabepflichtig !!! Natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten.

Von einem Schaden im Motor, der nicht wahrnehmbar ist und nach 1.000km zum Exitus des Autos führt, kannst du natürlich nichts von wissen.

Wenn dir allerdings der Käufer nachweist das du davon wissen musstest (durch Vorbesitzer, Werkstatt etc.) dann bekommst du Ärger ;) ...

Also schön ehrlich bleiben dann passiert auch nix. Der Außschluß ist kein Freibrief zum Lügen/unterschlagen von Infos über das Auto (das meint auch dieses Urteil das du da zitierst).

Themenstarteram 24. Juli 2009 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

Ich nehme z.B. die Kaufverträge von Mobile.

Sind einfach aufgebaut und gut ist.

Dort wird die SACHMÄNGELHAFTUNG ausgeschlossen.

Sprich alle Teile die kapput gehen können!

Falls du aber ein Unfall oder gravierende Mängel nicht dem Käufer sagt und auch nicht im Kaufvertrag reinschreibst bist du nacher der dumme.

dank!

ja das wäre ja artlistige täuschung! das weiß ich ;)

aber ich gebe alle schäden an! also denke ich mal ich bin soweit aus dem schneider wenn ich keine garantie/gewährleistung/sachmängelhaftung geben muss

ja diese klausel steht in dem adac vertrag

http://www.xup.in/pic,25487145/klausel.jpg

dann bin ich ja auch ausm schneider soweit wegen iwas das kaputt geht

 

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Ja bist du :) ....

Garantie ist freiwillig, Gewährleistung gesetzlich festgelegt, da muß man nichts erklären.

Wichtig ist das du keine Schäden, von denen du weist, verschweigen darfst !!! Das gilt nicht nur für Unfallschäden auch wenn dein Auto abgefahrene Reifen hat oder du vor 1 Woche in der Werkstatt bescheid gekriegt hast, das der Motor wohl demnächst hops geht ist dies angabepflichtig !!! Natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten.

Von einem Schaden im Motor, der nicht wahrnehmbar ist und nach 1.000km zum Exitus des Autos führt, kannst du natürlich nichts von wissen.

Wenn dir allerdings der Käufer nachweist das du davon wissen musstest (durch Vorbesitzer, Werkstatt etc.) dann bekommst du Ärger ;) ...

Also schön ehrlich bleiben dann passiert auch nix. Der Außschluß ist kein Freibrief zum Lügen/unterschlagen von Infos über das Auto (das meint auch dieses Urteil das du da zitierst).

alles klar! naja ich hab keine lust auf gericht etc da bin ich lieber ehrlich, geb alles an und hab hoffentlich keine probleme ^^

der grund wieso ich frag ist einfach, ich bin noch azubi im 1. lehrjahr und kauf mir jetzt nen a3 und muss halt erstmal meinen verkaufen... net dass dann der käufer in nem monat kommt und das geld will dann wäre ich am ars** ^^

 

danke leute!!!

am 24. Juli 2009 um 18:03

Richtig :D ... viel Glück beim Autoverkauf :)

Nur ein Beispiel:

 

Mein Bruder hatte sein Auto verkauft.

Nach genau 1 Woche hat der Käufer angerufen und ihn angemacht weil das Getriebe kapput gegangen ist.

 

Der Käufer natürlich gleich mit Anwalt gedroht und er sollte die reparatur bezahlen.............

 

Bist heute (2Jahre) ist nicht gekommen da im Kaufvertrag Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.

 

Und im Auto steckt halt niemand drinne.

Und solange man nichts verschweigt kann nichts passieren.

 

Wenn du dir bezüglich eines Unfalls nicht sicher bist kreuz Unfallfahrzeug an.

 

Wenn du dein Auto verkaufst und der Typ vom Hof fährt und der Motor sich verabschiedet hat er pech gehabt.

 

Ist zwar ärgerlich aber wie gesagt man steckt nicht drinne.

 

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