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Autoverkauf und jetzt Problem

Themenstarteram 30. Juni 2009 um 21:27

Hi,

folgende Sache:

Wie einige von euch ja schon wissen hab ich meinen alten GSi verkauft. Mit den Käufer wurde ausgemacht das ich TÜV drauf mach, da aber nach ner kurzen Nachschau von meinem Kfzler entdeckt wurde das die Querlenker und die Gummis drumherum erneuert werden müssten und ich dadurch gar nich durch Tüv kommen würd, konnte ich keinen Tüv mehr auf das Auto machen, da zudem noch Freitag war an dem das entdeckt wurde.

Am Samstag hab ich dann zusammen mit nem Kumpel die besagten Probleme behoben und mit den Käufer ausgemacht das ich eben das zeug behebe und er dann am "Montag" quasi nur noch TÜV drauf machen muss, wenn er das Auto schon am Sonntag holt.

Er stimmte zu und nach dem der Käufer da war wurde der ursprüngliche Preis noch mal von 2500,- auf 2100,- gedrückt. Kaufvertrag wurde abgeschlossen und ich hab die Kohle eingesteckt und Brief ausgehändigt.

Heute bekomm ich anruf das das Auto 18 Mängel hat und somit nich durchn Tüv gekommen ist.

Ist das jetzt dann noch mein Problem oder nicht?

Beste Antwort im Thema

hi!

Da du ihm zugesagt hast das er tüv fertig ist,muss das auch so sein..heißt wenn der nun mehr mängel hat,als du behoben hast und er deshalb kein tüv bekommen hat,must du die mängel alle soweit beheben bis der wagen tüv bekommt.;)

solltest das nicht tun,geb ich dir brief und siegel drauf geht der typ zum anwalt und dann wird es noch teuerer für dich...

aber sag mal wie kannst du ein auto mit tüv,bzw tüv fertig verkaufen,wo du ja scheinbar nicht mal weißt was alles gemacht werden muste um durch den tüv zu kommen?

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Was steht den genau im vertrag ?? Hab ihr das schrieftlich , das du den wagen Tüv fertig machst , oder das du sogar Tüv machst , was im vertrag gieldet ist hand , und er hat den wagen gekauft ohne garantie oder gewährleistung , er kann natürlich vor gericht gehen , wenn der wagen nen unfall hatte , und es es verschwiegen hast , oder Schäden verschwiegen hast ..... . Ob da dann was draus wird ist immer fraglich .

hi

das is ja nun ne doofe sache. was hastn da fürn kaufvertrag genommen. also mobile oder so?

steht in dem vertrag wo drinne ( gekauft wie gesehen ) oder sowas in der art. wenn ja ist es eh nich dein problem. hattest du im kaufvertrag mängel aufgeführt oder so.

ich meine der neue besitzer des autos kann dir jetzt ja viel erzählen. erstmal alle 4 reifen zerstochen federn angesägt ( weisst schon wie ichs meine ) und dann zahlst dann dafür. das geht ja nun auch nich. hast du ne liste der mängel? meine du kennst dein auto ja am besten und weisst obs defekt war oder ob der sich nu was aus den fingern saugt. sonst ganz einfach. auto zurück, geld zurück soll er sich doch ne möre für 300 euro kaufen wenn er deinen nich gut genug findet ;)

 

hast du von dem tüv onkel zu dem Du warst nen bericht über die beiden mängel?

Der Verkäufer haftet nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich dafür, dass das Fahrzeug bei Gefahrübergang (in der Regel die Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer) frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Diese Haftung gilt auch bei gebrauchten Fahrzeugen.

Etwas anderes gilt bei privaten Verkäufern nur, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Auf diesen Ausschluss kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er eine Beschaffenheitsgarantie übernommen bzw. ein Mangel arglistig verschwiegen hat. In Ihrem Fall wurde sowohl ein Mangel arglistig verschwiegen (denn der Verkäufer hat nach eigener Aussage von den Mängeln gewusst und Sie auch auf explizite Nachfrage nicht genannt) sowie eine Beschaffenheitsgarantie übernommen („Wagen ist technisch in Ordnung“).

Der Käufer hat nach § 439 BGB den Anspruch auf einer "Nacherfüllung" der Mängel, es sei denn der Käufer wusste bereits beim Verkauf von den Mängeln (§ 442 BGB).

So, und nun ein praktisches Beispiel:

Ich habe mir meinen GSI Anfang Mai gekauft. War super zufrieden mit der Kiste, bis mir ein Kumpel sagte, dass ein Zylinder nicht läuft (war mir beim Kauf schon aufgefallen, aber ich habe dummerweise drüber weggesehen). Habe das alles geprüft und hatte einen Ventilschaden. Auf mich kamen dann Kosten von 500€ zu. Habe den Fall meinem Anwalt übergeben (wofür hat man Rechschutz) und habe die 500€ erfolgreich eingeklagt.

Kläre das mit dem Käufer, denke so teure Dinge sind das nicht und ist für beide Parteien das beste. Notfalls nehm den zurück und Verkauf an jemand anderes.

du hast ein auto mit tüv verkauft also mach auch tüv drauf.

da hättest du dich vorher darüber informieren müßen was an mängeln vorliegt.

wenn der käufer darauf besteht hast du pech gehabt, wenn er natürlich vom vertrag zurücktritt ist es ok.

warum hast du ihn nicht selbst zum tüv gefahren:confused:

Zitat:

Original geschrieben von patric-christin

hi

das is ja nun ne doofe sache. was hastn da fürn kaufvertrag genommen. also mobile oder so?

steht in dem vertrag wo drinne ( gekauft wie gesehen ) oder sowas in der art. wenn ja ist es eh nich dein problem. hattest du im kaufvertrag mängel aufgeführt oder so.

ich meine der neue besitzer des autos kann dir jetzt ja viel erzählen. erstmal alle 4 reifen zerstochen federn angesägt ( weisst schon wie ichs meine ) und dann zahlst dann dafür. das geht ja nun auch nich. hast du ne liste der mängel? meine du kennst dein auto ja am besten und weisst obs defekt war oder ob der sich nu was aus den fingern saugt. sonst ganz einfach. auto zurück, geld zurück soll er sich doch ne möre für 300 euro kaufen wenn er deinen nich gut genug findet ;)

 

hast du von dem tüv onkel zu dem Du warst nen bericht über die beiden mängel?

falsch dieser satzt hat vor gericht keine gültig keit mehr, auserdem hat er ihn extra mit tüv angeboten

Ob nun mündlich oder schriftlich vereinbart ist erstmal unerheblich.

Mündliche Abreden (=mündliche Vertragsbestandteile oder Nebenabreden) sind genaso gültig wie schriftliche.

Lediglich der Nachweis gestaltet sich, wenn das ganze vor Gericht geht, halt etwas schwieriger als bei schriftlichen.

An der gültigkeit ändert das prinzipiell aber nichts!

Themenstarteram 1. Juli 2009 um 5:48

Moin,

wie gesagt ich hab denen die Mängel natürlich nicht verschwiegen, weil ich von diesen gar nicht wusste das er diese hatte.

Die Mängel die er für einen erfolgreichen TÜV durchgang hatte, beseitigte ich und meinte jetzt wird er schon durchn Tüv kommen.

Im Kaufvertrag verkauf ich das Auto allerdings noch mit alten Tüv und keiner Sondervereinbarung....

hi!

Da du ihm zugesagt hast das er tüv fertig ist,muss das auch so sein..heißt wenn der nun mehr mängel hat,als du behoben hast und er deshalb kein tüv bekommen hat,must du die mängel alle soweit beheben bis der wagen tüv bekommt.;)

solltest das nicht tun,geb ich dir brief und siegel drauf geht der typ zum anwalt und dann wird es noch teuerer für dich...

aber sag mal wie kannst du ein auto mit tüv,bzw tüv fertig verkaufen,wo du ja scheinbar nicht mal weißt was alles gemacht werden muste um durch den tüv zu kommen?

bevor ihr jetzt hier weiter macht, geht mal davon aus, das da ein ha*** is, der ihn verarschen will!

 

kennst du die besagten 18 mängel?! ich hätte jetzt probleme, mir schon alleine 18 mängel auszudenken!

hast du den tüv bericht gesehen?!

 

Zitat:

Original geschrieben von S4ckr4tt3

bevor ihr jetzt hier weiter macht, geht mal davon aus, das da ein ha*** is, der ihn verarschen will!

kennst du die besagten 18 mängel?! ich hätte jetzt probleme, mir schon alleine 18 mängel auszudenken!

hast du den tüv bericht gesehen?!

tja wenn da 18 mängel sind egal wie klein hat er jetzt pech gehabt, hätte er ihn selbst zu tüv gebracht und hätte 18 mängel gehabt.

hätte er nur die gravierenden beheben müßen um tüv zu bekommen, wenn es dann z.b. nur 3-4 gewesen währen.

mach ihn tüv fertig und hake es als lehrgeld ab, was anderes bleibt dir nicht übrig außer er tritt von seiner seite zurück.

dann zahlst du nur seine unkosten wie z.b den vergeblichen tüv besuch

scheiß auf 18 mängel...

erstmal abwarten, ob er beweise für seine 18 mängel hat. bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass er den tüvbericht vorliegen hat.

 

erzählen kann einer viel. fakten sprechen für sich ;)

 

und wenn ich es will, habe ich auch ganz schnell die passende anzahl mängel auf der liste stehen um die HU nicht zu schaffen... von daher egal!

 

sollte es so sein, lass dir das fahrzeug aushändigen und bring ihn bei dir über den tüv. erstatte ihm seine kosten und gut is.

Themenstarteram 1. Juli 2009 um 9:29

Aijaijai... das wird noch ein witziges Stück... Dabei dachte ich Autoverkauf ist soooo einfach. Nix is!

Naja, ich warte jetzt ab, lass mir die Mängelliste mal faxen und naja keine Ahnung... ich halt euch auf den laufenden!

Danke schon mal für Meinungen und so weiter!

Im übrigen ein paar Mängel weiß ich schon u.a.:

Verbandskasten nicht Aktuell

Feststellbremse einseitig

Und noch mehr von diesen "kleinen" Dingen...

Bremsschläuche sollen angerostet sein... Was weiß denn ich... :mad:

Bis dahin,

stay Cool keep a Smile :D

auweia da haste dir ja wirklich ne schöne scheisse eingehandelt. nim das auto zurück is glaube das günstigste was du machen kannst. der wird sich jede kleinigkeit ausm finger saugen die er findet. am ende is dein auto weg und du hast die 2100 euro fürs auto dem käufer in hintern geschoben für so kram wien neuen verbandskasten :D wobei nen verbandskasten kein grund is nicht durchn tüv zu kommen.

stell dir mal vor der nim deinen NEUEN verbandskasten raus packt SEINEN alten rein und kommt dann mit dem satz der verbandskasten is alt :D weisst schon wie. Nim das auto zurück, mach tüv und dann weg das auto ( gekauft wie gesehen ) ;) ES IST KEIN NEUWAGEN

@ vauxhall corsa

er war doch vorher zum tüv. haste nich richtig gelesen????? der sagte ihm ja das 2 - 3 sachen gemacht werden müssen. das hat er ja auch. von daher war das auto nach dem tüv menschen ja TÜV fertig. :)

Zitat:

Original geschrieben von patric-christin

@ vauxhall corsa

er war doch vorher zum tüv. haste nich richtig gelesen????? der sagte ihm ja das 2 - 3 sachen gemacht werden müssen. das hat er ja auch. von daher war das auto nach dem tüv menschen ja TÜV fertig. :)

Fragt sich wer hier nichT lesen kann :cool: Er war bei "seinem KFZler", also wahrscheinlich inner Schraubergarage o.ä. ... besser wäre er wirklich zum TÜV gefahren. Denn so ist es wie ein Blanko "TÜV fertig machen" da freut sich jeder drüber. Dumm gelaufen.

Wohnt der Käufer weit weg?

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