Autoverkauf und nun Anzeige?!
Servus Leute
Ich habe da mal folgendes Anliegen. Ich habe meinen E36 Compact vor knapp einem 3/4 Jahr privat verkauft und nun Probleme.
Mein Vater besitzt eine KFZ-Werkstatt und somit nutze ich die Gelegenheit und stellte ihn zum Verkauf bei ihm auf den Hof. Preisschild dran und fertig. Das Auto wurde dann privat von mir an den Käufer verkauft. Das Auto lief über meinen Vater, da ich es damals von ihm geschenkt bekam.
Alles super, Auto verkauft, Käufer waren auch zufrieden, so zufrieden, dass sie auch die noch bedürftigen Reparaturen bei meinem Vater durchführen liessen.
Heute kam eine Anzeige zu meinen Vater wegen arglistiger Täuschung, das sie das Auto wieder umtauschen wollen, weil dieser einen Unfallschaden hatte!
Das entspricht auch der Wahrheit, doch wurde dieses beim Kauf gesagt und die Käuferin meinte, das stelle kein Problem dar. Wir wiesen noch darauf hin, das der Heckschaden ordnungsgemäß behoben wurde.
Werde jetzt den Anwalt einschalten und reagieren, das gibt es doch garnicht. Nachdem sie ein 3/4 Jahr damit umhergegurkt ist, soll ich die Kiste wieder zurücknehmen und ihr das Geld geben!?
Der Verkauf war von privat zu privat, ohne jegliche Gewährleistung.
Was sagt ihr dazu?!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
ich finde es gut, dass der staat mal was gemacht hat, was die endkunden schützt.
Eine interessante Geschichte zu abzockern:
letztens sollte ein italiener der sogar damit prahlt bei porsche zu arbeiten, meine winterräder drauf machen. der achso begabte KFZ Meister hats net hinbekommen, er hat die Distanzscheiben von den Sommerfelgen nicht abbekommen. und sich zwei stecknüsse kaputt gemacht.
da er noch bissle mal das auto von unten so kurz angeschaut hat und bei dem rechten vorderrad gemerkt hat dass der querlenker kaputt ist, hab ich ihm seine verlangten 30 ökken gegeben.
Jetzt passt auf was passiert ist:
Dem seine Schwester (buchhalterin sozusagen) ruft mich nach 3-4wochen an und meint, dass ihr bruder 4 ganze stunden mein auto angeschaut hätte und ich eigentlich 200€ zahlen müsste für die Arbeitseinheiten.
ich hätte sogar nur 30 gezahlt und würde die beiden *ausnutzen*!
in wirklichkeit hat er wirklich 1h ein privatgespräch am telefon gehabt und ich musste mich da langweilen.
dann hat er den wagen nicht mal richtig hochfahren können weil bei seiner scheiss hebebühne die metalldinger unten gefhelt haben damit der wagen etwsa höher steht! (mit holzbalken gelöst)
räder abgemacht--> ooooh distanzscheiben --> schraub schraub 2 stecken fest!
versucht die ganze zeit rum: 1h vllcht mit allen rädern!!!!
dann wieder drauf das alte zeug: halbe stunde im normalen lässigen gespräch (er ist ja ein bekannter) räder wieder drauf
dann tschüss macht also ca von 1 bis halb 4
auf seiner dubiosen rechnung stehen sogar alle sachen die ich ihm vom auto erzählt hab, dass zb gasanlage etwas geleckt hat und kühlflüssigkeit daher verliert.
mein paps hat den angerufen und mal zur sau gemacht, und was der typ meinte:
"dein sohn kommt zu mir und bekommt informationen und lässt es wo anders machen und ich soll nichts bekommen. außerdem dachte ich das zahlt doch alles euer händler"
Hammer! Sachen gibts. unser anwalt sagt, vor gericht würden die leute den typen auslachen RECHT SO
Und was hat das mit meiner Thematik zu tun?!?!?!
Ähnliche Themen
122 Antworten
Hallo.
Der Unfallschaden im Kaufvertrag festgehalten?
Gruß
KK
Natürlich nicht!
Es wurde aber auch nicht niedergeschrieben, das es sich hierbei um ein Unfallfreies Auto handelt! Gekauft wie gesehen von Privat!
Viel Stoff für einen Anwalt....
1. Auch privat zu privat hast du eine " Garantie " zu gewähren - es sei denn du hast schriftlich eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen ! Dieses greift aber auch nicht bei arglistiger Täuschung ( du wusstest von einem Schaden und hättest den verschwiegen ) - ergo musst du einen Kaufvertrag haben in welchem der Käufer bestätigt das er vom Unfall wusste und Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist.
2. Da dein Vater eine Werkstatt hat, wird unterstellt das die gesetzliche Gebrauchtwagenhändlergewährleistung umgangen werden sollte durch einen fingierten Privatverkauf. Da der Wagen auf dem Hof eines Fachmannes stand und ab Hof verkauft wurde ebenso !
3. Da es sich anscheinend um eine Autowerkstatt handelt wird unterstellt das es ein Verkauf von einem kundigen Fachmann war, welcher all das wissen müsste - somit wird auch arglistige Täuschung unterstellt.
Gibt es widerum Zeugen oder schriftliche Verträge unterstellt man dem Käufer Kaufreue ( Auto gefällt ihm nun nicht mehr ) - das wäre kein Grund zur Wandlung.
Andernfalls sieht es relativ schlecht aus - allerdings kannst du eine Nutzungsentschädigung abziehen ( Zeit und Kilometer ).
Gib mal mehr Infos ich hatte solche Fälle schon. Kaufvertrag? Zeugen?
LG
SpencerSAW
Oh man ... was heisst natürlich nicht? Sowas MUSS natürlich im Kaufvertrag vermerkt werden! Jetzt geht es wahrscheinlich Aussage gegen Aussage beim Gericht. Hast du wenigstens Zeugen, die bestätigen können, dass du dem Käufer mündlich von dem Unfallschaden erzählt hast?
Besorg dir auf jeden Fall einen guten Anwalt, denn du hast einen schlechten Kaufvertrag abgeschlossen, der dir jetzt zum Verhängnis wird.
Meine Meinung:
Sieht für mich nach einem miesen Geschäft von "eurer" Seite aus.
Fazit:
Nimm ihn zurück.
Gruß mac
Kann das garnicht nachvollziehen. Das Auto wurde von mir gekauft, einer privaten Person. Da ich noch nie ein Auto verkauft habe, war mein Vater dabei. Wir waren ehrlich und haben alles gesagt. Die Käuferin war absolut zufrieden damit und wollte das Auto.
Ich kann nicht wirklich verstehen, das der Käufer jegliches Recht auf seiner Seite hat. Das mit der Werkstatt ist auch nebensächlich, da es sich hierbei nur um die Örtlichkeit handelt und nicht um die Tatsache, dass es im diesem Namen verkauft wurde. Darauf wurde auch ausdrücklich hingewiesen! Der Kaufvertrag geht nur zwischen mir und ihr!
Klar gibt es Zeugen!
Ich bin richtig sauer, weil man für einen Appel und ein Ei so ein altes Auto privat verkauft und nun so einen ärger hat, weil das Auto mal einen Heckschaden hatte, den man auch noch netterweise ganz ausführlich erwähnt.
@Mac
Tut mir leid, aber wie kommst du auf ein mieses Geschäft? Ich habe da etwas zu stehen, was ich nicht mehr brauche. Da kommt jemand, dem das gefällt und will es haben. Ich nenne alles was an diesem Etwas ist und er will es trotzdem käuflich von mir erwerben. Wo ist da was mies?
Genau das ist der Fall - Fachmann ( dein Vater ja ) gegen Laie ( Käuferin), welche ja denkt das dann ein professionelles Auto vom Fachmann ( Werkstatthof) erworben wurde. Selbst der Verkauf eines Tankstellenpächters wurde so abgeurteilt. Sicher kannst du damit vor Gericht gehen aber ein guter Anwalt wird dir abraten und das nicht übernehmen. Da urteilen die Gerichte das gegen dich aus als arglistige Täuschung ! Selbst wenn dein Vater als Zeuge zu deinen Gunsten aussagt, ist er der Fachmann und er hätte das wissen müssen !
Einigt euch über den Abzug einer Nutzungsentschädigung und dann wirst du wohl oder übel den Wagen zurücknehmen müssen ( mach aber da einen Vertrag aus welchem auch die Laufleistung, evtl. Schäden und der Abzug ersichtlich ist ) - nebst einer Klausel das damit die Wandlung abgeschlossen sei und keine weiterführenden Forderungen gestellt werden - sonst bekommst du noch irgendwelche Rechnungen nachgereicht...
LG
SpencerSAW
Hallo nochmal,sieht für mich genau so aus wie Spencer gerade geschrieben hat.
Du bist seit 8 Jahren hier angemeldet,dein Vater ist vom Fach,
Sorry,aber dann wollt ihr beide nicht wissen das ein Unfallschaden in den Vertrag
schriftlich rein gehört.
Tut mir Leid,aber glaube ich einfach nicht.
Gruß mac
Sorry aber für mich hört sich das so an, als ob beim Verkauf nicht ausdrücklich auf den Unfall hingewiesen wurde sondern so nach dem Motto "jaja, der hatte da mal was aber ist repariert". Wenn du schon dem Käufer verklickerst, dass der Wagen einen Unfallschaden hatte, warum trägst du das dann nicht ein? Dann hättest du keine Probleme. Auf die Idee "unfallfrei" nicht anzukreuzen kommst du, den Art und die Schäden aber einzutragen etwa nicht? Spätestens deinem Vater müsste das doch auffallen, da er kein Laie ist.
Also es ist auf jeden Fall blöd für dich, keine Frage. Generell musst du als privater Verkäufer auch keine Gewährleistung geben aber eine Aussage wie "natürlich nicht" zeigt, dass du jetzt eben "natürlich doch" die Folgen spürst. Zumindest in Form von Ärger und Stress und vielleicht durch noch mehr.
Das stimmt so nicht mehr !
Verkauft ein Unternehmer ( § 14 BGB) an einen Verbraucher ( § 13 BGB) eine bewegliche Sache, ist eine Beschränkung der Mängelhaftung gemäß § 475 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Lediglich die Verjährung der Haftung für gebrauchte Sachen kann gemäß § 475 Abs. 2 BGB auf ein Jahr reduziert werden. Dies gilt für Individualverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. ( Somit kann ein Gebrauchtwagenhändler die gestzliche Frist von 2 auf 1 Jahr verkürzen - mehr geht nicht bei Verkauf an Privat)
Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf) kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dies so nicht möglich! ( Somit kann man die Mängelhaftung komplett ausschließen wenn man einen Individualvertrag abgeschlossen hat - schriftlich - und nix arglistig verschwiegen hat )
Die gesetzlichen Mängelansprüche werden oft immer noch trotz des seit dem 01.01.2002 geltenden neuen Schuldrechts fälschlich Gewährleistungsansprüche genannt. Das neue Recht kennt aber keine Gewährleistung mehr, sondern gibt dem Käufer im Falle der mangelhaften Lieferung die in § 437 BGB aufgeführten Mängelansprüche. Hiernach kann der Käufer
-Nacherfüllung verlangen,
-bei wesentlichen Mängeln nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung (zwei Versuche) oder, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, vom Vertrag zurücktreten,
-oder nach der fehlgeschlagenen Nacherfüllung den Kaufpreis mindern,
-bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Mängelansprüche verjähren in der Regel gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in zwei Jahren nach der Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat einen Mangel arglistig verschwiegen. Dann verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Verjährungsfrist grundsätzlich erst in drei Jahren nach Kenntnis des Mangel spätestens aber in 10 Jahren ab Entstehung des Mangels.
Darum möglichst einen Kaufvertrag abschließen und alles aufführen und weitergehende Sachmängelhaftung ausschließen. Rechtsmängel verjähren zum Teil eh erst nach 30 Jahren.
LG
SpencerSAW
ja aber der käufer wusste doch dass der wagen unfall hatte. wieso hat er es trotzdem gekauft?
er schreibt doch dass der käufer mit dem auto sehr zufrieden war trotz unfallauto.
wieso sollen die das noch im vertrag eingeben?
und wieso will er es erst nach so langerzeit wieder zurück geben?
ich finde das ist ein betrug von käuferseits!
solche menchen hasse ich! die verdienen echt eine auf die fresse!
Bleib mal ruhig! was soll der mist mit gleich auf die fresse?
Er hätte den schaden mit aufnehmen müssen, PUNKT
bis zu gewissen kosten fällt es unter bagatelle.
und ob der käufer jetzt nur keine lust mehr hat oder eine grössere reparatur ansteht können wir auch nicht nachvollziehen.
ich denke das du vor Gericht keine guten Karten hast, da daß Auto wie du ganz oben Geschrieben hast, auf dein Vater gelaufen ist, d.h. dein Vater steht in den Fahrzeugpapieren und ist somit der Eigentümer des Autos.
Dein Dad kommt um die Sachmängelhaftung nicht rum, da er ein Gewerbebetreiber ist. (ist Übrigens egal ob du Bäcker oder KFZ Meister bist).
Der Unfallschaden gehört auf alle Fälle in den Kaufvertrag rein.Das wiederum sollte dein Vater wissen wenn er vom Fach ist.