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Autoverkauf - unklare Angaben
Hallo liebes Forumgemeinde,
da ich mein erstes Fahrzeug nach vielen Jahren verkaufen möchte, Mazda MX5 NC 2.0, stehe ich vor nicht ganz eindeutigen Entscheidungen und Angaben und daher nur Halbwissen zum Thema Autoverkauf:
1. Das Fahrzeug, dass ich aus 1. Hand in meinem "eigenen Namen" erworben habe, wurde gleich auf meinem Vater zugelassen und versichert. Allerdings nur für ein Jahr. Danach hat er mir seine Prozente übergeben und habe es auf mich versichern und ummelden lassen. Es sind somit 3 Einträge als Halter drin , davon zweimal der gleiche Nachname.
Frage: Muss ich dennoch 3. Hand angeben, wenn auch nur ich das Fahrzeug gefahren bin? Es gab ja in der Praxis nie einen 3. Halter und im Kaufvertrag stand ich.
2. Beim Fahrzeug wurde schon mal der Spiegel in der Garage (beim langsamen Rollen abgefahren) und ein Vandalismus wurde leider auch schon begangen, wo die komplette Seite zerkratzt gewesen war. Ausgetauscht wurde es immer in der Niederlassung selbst (inkl. Rechnungen).
Frage: Ist das jetzt ein Unfallfahrzeug?
3. Soll man wirklich alle Macken/Verschleißteile am Fahrzeug beheben oder reicht es einfach, wenn man sich in einer Fachwerkstatt erkundigt, was die gesamten Reparaturen und Teile kosten würden. Es wurde schon viel gemacht am Fahrzeug. Tüv ist auch fast neu.
ZB. Die Sommerreifen sind bald an der Verschleißgrenze, dennoch hört man immer wieder, der Käufer soll selbst entscheiden welche Marke er drauf zieht. Dafür lasse ich beim Verkaufspreis nach.
Falls ich in der falschen Rubrik sein sollte, bitte ich um Verschiebung. Ansonsten danke schon mal im Voraus.
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3 Antworten
Hi,
1.) ja 3te hand da die Einträge in den Papieren zählen
2.) nein kein "Unfallwagen" ,aber auch nicht "unfallfrei",du solltest es erwähnen und auch im Vertrag aufführen (Nachlackierung aufgrund Vadalismusschaden), beim Spiegel würde ich sagen das ist ein Anbauteil das kann jederzeit beliebig getauscht werden
3.) nein beheben soll/muss man gar nicht, aber ehrlich sagen was Sache ist. Wenn Du jetzt anfängst die Verschleißteile zu erneuern wirst du diese niemals beim Verkauf bezahlt bekommen.
Das muss der Käufer dann selber abwägen was er machen lassen will oder nicht, generell wird sowas eigentlich auch nicht großartig erwähnt.
Gruß
Christoph
Gib doch einfach in der Anzeige an, wie lange dass Auto in Familienbesitz ist (z.b. Fahrzeug befindet sich seit 2009 in Familienbesitz(Vater und ich).
Du kannst - fachmännisch reparierter Lackschaden durch Vandalismus im Kaufvertrag angeben.
akute Teile (z.b. abgenutzte Bremsbeläge) würde ich tauschen, ansonsten nicht. Das Auto ist ja ein Gebrauchtwagen.
Reifen dito, den Preis für 4 neue Reifen würdigt niemand in vollem Unfang. fahrbar sollten die alten Schlappen natürlich schon noch sein.
alles, was ich in meinen VK-Anzeigen erwähne und reell beschreibe, mindert meinen Preis nicht mehr. Alles was der pot. Käufer findet und mir neu zeigt ist dann auch preislich zu berücksichtigen. So halte ich es bislang, und bin damit immer gut gefahren. Auch wenn der VK mal den einen oder anderen Monat dauert... ich habe bislang immer einen Käufer gefunden. Preislich real einsortieren und die Beschreibungen aktuell halten, ab und zu den KM-Stand anpassen. Auch mal ein wenig mit dem Preis runter gehen, aber nie vorschnell. Sachkundige Interessenten beobachten...
Viel Glück