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Autoverkauf - was muss ich beachten? Plakat?
Hallo,
ich werde nächste Woche meinen Corsa C verkaufen. Mache das zum ersten Mal und ich weiß nicht so Recht wie das genau abläuft.
Bitte verbessert mich:
Zuerst melde ich beim Straßenverkehrsamt mein Auto ab..wie teuer ist es eigentlich?..Muss ich das Kennzeichen mitbringen?
Muss ich bei der Autoübergabe an den Käufer das Kennzeichen mitgeben? Ne oder?
Bekommt er auch den KFZ Schein?
Sorry für die "dummen" Fragen.
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15 Antworten
Abmelden kostet nur so <10€, je nach Kreis und AmtAmt, das Kennzeichen musst du zum Amt mitbringen und das entwerten die dann auch indem die Plaketten entfernt werden. Das Kennzeichen kannst du entwertet als Erinnerung wieder mitnehmen wenn du magst, oder einfach bei der Zulassungsstelle zur Entsorgung dalassen. Der Käufer bekommt den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Kauf mit dem Wagen von dir.
Zitat:
@nekomono schrieb am 29. März 2018 um 23:42:26 Uhr:
Abmelden kostet nur so <10€, je nach Kreis und AmtAmt, das Kennzeichen musst du zum Amt mitbringen und das entwerten die dann auch indem die Plaketten entfernt werden. Das Kennzeichen kannst du entwertet als Erinnerung wieder mitnehmen wenn du magst, oder einfach bei der Zulassungsstelle zur Entsorgung dalassen. Der Käufer bekommt den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Kauf mit dem Wagen von dir.
Mal ne Frage dazu. Darf ich noch mit den entfernten Plaketten das Auto nach Hause bzw. zu dem Käufer fahren?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Zitat:
@nekomono schrieb am 30. März 2018 um 00:10:15 Uhr:
Nein, das ist nicht erlaubt.
Hab ich gefunden:
§10 Abs. 4 der FZV
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Ich schätze mal damit sind diese Kurzzeitkennzeichen bzw. Überführungskennzeichen gemeint
Hallo,
mit dem Fzg. darf von der Zulassungsstelle auf dem "direktem" Wege nach Hause gefahren werden, da das Fzg. für diesen Tag noch versichert ist.
Gleiches gilt für eine Anmeldung, hier ist es ratsam vorher die Kfz.-Versicherung darüber zu informieren.
Viel Glück
Natürlich darf man mit dem abgemeldeten Fahrzeug nach Hause fahren.
Die Kennzeichen müssen aber wieder ordnungsgemäß angebracht werden. Also nicht einfach in den Kofferraum werfen.
Und die Fahrt darf nur in dem Kreis der Zulassungsstelle stattfinden.
Also jetzt zB nicht in München abmelden und nach Berlin fahren.
Hast du denn schon einen Käufer? Wenn nein, dann will vielleicht jemand den Wagen probefahren. Dass geht dann mit abgemeldetem Fahrzeug nicht.
Besorge dir einen Musterverkaufsvertrag . HIER beim ADAC gibt es die notwendigen Informationen auch ohne Mitglied zu sien.
Eine Fahrt nach der Abmeldung ist erlaubt, danach darf das abgemeldete Auto aber nicht mehr auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Hast du ein Privatgrundstück wo du den Wagen dann abstellen kannst?
Ansonsten gibt es vom ADAC den Kaufvertrag (zum Runterladen), bei dem die Unterlagen für die Abmeldung mit dran hängt.
@Sarah_Koeln
Kannst den Wagen aber auch angemeldet verkaufen.
Steht auch im ADAC Kaufvertrag, das der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug umzumelden und du kannst eine Meldung an die Versicherung senden.
Zitat:
@hwd63 schrieb am 30. März 2018 um 12:36:28 Uhr:
@Sarah_Koeln
Kannst den Wagen aber auch angemeldet verkaufen.
Steht auch im ADAC Kaufvertrag, das der Käufer sich verpflichtet das Fahrzeug umzumelden und du kannst eine Meldung an die Versicherung senden.
Würde ich aber nur bei einem vertrauenswürdigen Käufer machen.
Hatte schon den Fall das das Auto noch am selben Tag in Rumänien war und nicht abgemeldet wurde. Bis dann was passiert, also Polizei und Versicherung - das dauert...
@0950_APAL
Ja das stimmt.
Bisher habe ich immer an Käufer ohne Migrationshintergrund verkauft.
Mein Rat - Verkauf nur abgemeldet. Ich hab den Fall, dass ich vor 8 Jahren mal einen PKW-Anhänger verkauft hatte und der neue Besitzer hat ihn nicht umgemeldet. Seitdem kommt jedes Jahr der Steuerbescheid vom Hauptzollamt. Sind zwar nur ca. 12,-€, aber trotzdem... Seit diesem Jahr hab ich den Anhänger zur "Zwangsabmeldung" ausgeschrieben. Aber das kann laaaange dauern bis es endlich dazu kommt.
.
Abgemeldet verkaufen kann man nur wenn man zwischen Abmeldung und tatsächlichem Verkauf einen Standplatz hat. Abgemeldet darf der Wagen ja nicht mehr im öffentlichen Bereich Parken.
Daran hapert es häufig.
Die Variante den Wagen erst abzumelden wenn er verkauft ist und der Verkäufer kann ihn erst danach abholen, vergrault potentielle Käufer.