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Autoverkauf - weitere Schritte
Hallo,
hab gestern schweren Herzens meinen geliebten Golf IV verkauft. Der Käufer geht am Montag zur Zulassungsstelle zwecks Überführungskennzeichen da er aus dem Ausland kommt und kümmert sich um die Ummeldung. Wann genau sag ich meiner Versicherung bescheid, dass ich das Fahrzeug nicht mehr besitze? Da ich den Kaufvertrag mit Uhrzeit besitze und somit meine Versicherung ab gestern in einem Schadensfall nicht mehr belangt werden kann könnte ich das doch heute schon machen oder erst bei vollständiger ab- und anmeldung?
Weiter stellt sich mir die Frage wann ich das Finanzamt darüber informieren kann. KFZ-Steuer hab ich am 11.08.09 bezahlt also müsste ich doch fast wieder alles zurück bekommen oder?
Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, die ich vergessen habe?
Danke für die Antworten & Grüße,
Morfing
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von PatrickS3
hab auch mal ne frage weiss halt nicht ob ich im richtigen thread bin oder nicht
will meinen audi verkaufen und hab ne mail von nem Händler aus Leonberg --> Car Shop
der will meinen Audi kaufen und ein dekra gutachten machen lassen um den preis zu schätzen plus mängel etc. allerdings muss ich vor dem gutachten schon ne art vertrag unterschreiben, und das stört mich irgendwie! ist es normal das so etwas verbindlich ist? ich weiss das der händler dann schätzgebühren und so zeugs hat, aber wenn ich z.B. eine Preisvorstellung von 7000 hab und nach dem gutachten die 5000 sagen hab ich ja keine wahl abzulehnen wenn mir der preis nicht passen sollte
ist der ablauf auch korrekt, oder sollte ich eher skeptisch sein?
Mit solchen Machenschaften wäre ich sehr vorsichtig weil oft Schieberein und Betrug, gerade beim Autokauf/Verkauf, eine große Rolle spielen.
Grundsätzlich würde ich überhaut nichts zustimmen und auch keine Unterschrift im Vorfeld leisten. Wenn Unterschrift dann unterm Kaufvertrag mit anschließendem Tausch Ware gegen Geld . Wenn wirklich jemand Interesse an deinem Fahrzeug hat soll er gefälligst zu dir kommen.
Diese Typen kommen ja selten alleine sondern bringen immer jemanden mit, bei ausländischen Mitbürgern kann diese Anzahl auch schon mal sehr hoch ausfallen.
Wenn der Käufer sich dann nicht sicher sein sollte kann man immer noch zu einer Werkstatt/TÜV oder Gutachter fahren zwecks Wertschätzung. Diese Rechnung sollte aber stets zu Lasten des Interessenten /Käufers gehen.
Mir ist mal ein ähnlicher Fall passiert. Der Interessent kam allerdings alleine und sagte mir am Telefon ob ich damit einverstanden wäre einen Gutachter aufzusuchen um das Auto zu checken. Klar sagte ich wenn Sie die Rechnung übernehmen. Er sagte das wäre kein Problem. Wir hatten einen Termin ausgemacht, der Typ kam pünktlich und er sagte das wir mit dem Auto in 40min einen Termin beim ADAC hätten. Ich war erstaunt und sagte OK. Er gab in seinem mitgebrachten mobilen Navi gleich die Adresse ein und wir fuhren zum ADAC. Der Prüfer hatte uns schon erwartet und es ging sofort los. Am Ende stellte sich raus das mein Fahrzeug ohne Mängel war und sogar noch etwas über mein geforderten Preis wert war. Der Käufer hat daraufhin das Auto gekauft und mitgenommen. Im übrigen war Er Mitglied beim ADAC und die Prüfung hat damals 30 DM gekostet.
Was ich damit sagen möchte, lasst euch nie unter Druck setzen von irgendwelchen Gaunern ! Wenn jemand was kaufen möchte hat er gefälligst zu Euch zu kommen und niemals umgekehrt, denn wenn ihr erstmal 500 KM dort hingefahren seid kommen nämlich die nächsten Forderungen, also lasst es.
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33 Antworten
Hallo,
ich verkaufe meine Autos grundsätzlich nur abgemeldet !
Das Straßenverkehrsamt gibt die Abmeldung der Versicherung und dem Finanzamt bekannt,du brauchst dich nicht darum zu kümmern!
Bist du dir sicher, dass du hier im VIer (6er) Forum richtig bist und nicht eigentlich ins IVer (4er) Forum wolltest...?
Natürlich können wir dir die Fragen hoffentlich auch hier beantworten...
Zitat:
Original geschrieben von Morfing
Hallo,
hab gestern schweren Herzens meinen geliebten Golf IV verkauft. Der Käufer geht am Montag zur Zulassungsstelle zwecks Überführungskennzeichen da er aus dem Ausland kommt und kümmert sich um die Ummeldung. Wann genau sag ich meiner Versicherung bescheid, dass ich das Fahrzeug nicht mehr besitze? Da ich den Kaufvertrag mit Uhrzeit besitze und somit meine Versicherung ab gestern in einem Schadensfall nicht mehr belangt werden kann könnte ich das doch heute schon machen oder erst bei vollständiger ab- und anmeldung?
Weiter stellt sich mir die Frage wann ich das Finanzamt darüber informieren kann. KFZ-Steuer hab ich am 11.08.09 bezahlt also müsste ich doch fast wieder alles zurück bekommen oder?
Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, die ich vergessen habe?
Danke für die Antworten & Grüße,
Morfing
Um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein, ist es notwendig, Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges mit Übergabe von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Bescheinigung über ASU schriflich festzuhalten. Datum des Kaufvertrages ist bei späteren Fragen, wem ein evtl. zwischenzeitlich euingetretener Unfall zu zordnen ist, nicht entscheidend.
O.
Zitat:
Original geschrieben von flieger65
Hallo,
ich verkaufe meine Autos grundsätzlich nur abgemeldet !
Das Straßenverkehrsamt gibt die Abmeldung der Versicherung und dem Finanzamt bekannt,du brauchst dich nicht darum zu kümmern!
Hey, ich habe mein letztes Auto angemeldet verkauft, ok es war an einen Händler(kleines Autohaus, wo ich meinen VIer gekauft habe) .... aber das muss jeder wissen.
Er hat mir als Beweis direkt Nachmittags den Belegt eingescannt und als Beweis (wie gesagt) rübergemailt !
Hab dann auch etwas später (ein paar Wochen oder so ) die "zuviel gezahlte" Steuer wieder zurück bekommen.
Ist halt ein Amt und da dauert es eine Zeit ....
Aber die hatten es bis auf den Tag der Abmeldung zurückgerechnet und auch meiner Versicherung zeitnah das genaue Abmeldedatum mitgeteilt, sodass ich deswegen nicht mit meiner Versicherung zu klären hatte....
Aber sicherlich gibt es auch schwarze Schaafe die dann noch tage oder wochenlang mit dem Auto rumfahren ... und dann wirds heikel ....
Mein dad hatte das mal mit nem alten Benz, den hatten Engländer gekauft... die fuhren noch Wochenlang damit rum ... (in England aber ).... gott sei Dan ist dabei nicht passiert. Ich meine, dass das damals dann über die Polizei ging, weil mein Dad die nicht erreichen konnte....
Ich habe vor Kurzem meinen Plus privat verkauft - ebenfalls ein angemeldetes Fahrzeug
Im Vorfeld habe ich den Käufer in meine Versicherung mit aufgenommen für den Fall, dass es einen Schaden gibt. Das ging problemlos und ohne Aufpreis
Nach der Ummeldung des KfZ ging dann vom Straßenverkehrsamt direkt zur Steuerbehörde der Bescheid über die Ummeldung und ebenfalls an meine Versicherung. So bekam ich dann die zu viel bezahlten Steuern zurück und ebenfalls den zu viel bezahlten Versicherungsbetrag
Zitat:
ich verkaufe meine Autos grundsätzlich nur abgemeldet !
hab das über im Autohaus abgewickelt was echt super praktisch war da jegliche Fragen direkt fachmannisch beantwortet werden konnten und das Geld auf seine Echtheit gerpüft werden konnte. Abgemeldet ist total umständlich, wenn ich das Auto abmelde und er den Wagen dann doch nicht nimmt muss ich ihn wieder anmelden damit der nächste Überhaupt eine Probefahrt machen kann, das Fahrzeug kann dann nicht mehr bewegt werden, darf nicht auf der Straße stehe usw usw. Solang ein Datum im Kaufvertrag vermerkt ist bin ich auf der sichere Seite haben mir die Mitarbeiter vom Autohaus bestätigt.
Zitat:
Bist du dir sicher, dass du hier im VIer (6er) Forum richtig bist und nicht eigentlich ins IVer (4er) Forum wolltest...?
ups... da ich mich seit mehren Wochen damit beschäftige einen 6er GTI zu kaufen (in 2 Wochen ist es soweit ) bin ich seit längerem schon hier auf das Golf 6 Forum fixiert.
Zitat:
Um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein, ist es notwendig, Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges mit Übergabe von Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und Bescheinigung über ASU schriflich festzuhalten. Datum des Kaufvertrages ist bei späteren Fragen, wem ein evtl. zwischenzeitlich euingetretener Unfall zu zordnen ist, nicht entscheidend.
Die Übergabe der Papiere mit Datum steht alles im Kaufvertrag mit drin. Hab den Vertrag im Internet gefunden aber darf hier bestimmt den Link dazu nicht reinposten oder?
Zitat:
Aber sicherlich gibt es auch schwarze Schaafe die dann noch tage oder wochenlang mit dem Auto rumfahren ... und dann wirds heikel ....
Im Vertrag steht ebenfalls, dass der Käüfer sich verpflichtet den Wagen innerhalb einer Woche umzumelden.
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Also lege ich mich einfach zurück und warte...
Schönes Wochenende euch allen!
Hast du den Wagen noch?! Oder hat der Käufer Ihn mitgenommen?
Falls er Ihn mitgenommen hat, dann kann es sein dass er den Montag ummeldet muss aber nicht sein. Wenn du Pech hast, fährt er auf deine Kosten noch Tage oder Wochen herum? Falls ein Unfall passiert geht es auf Kosten deiner Versicherung und deiner SF. Deswegen hätte ich den Wagen auch nicht angemeldet verkauft.
Abmeldung beim Strassenverkehrsamt ist ein Aufwand von 5 Minuten. Das kann man auch nach erfolgreichen Verkauf erledigen.
Zitat:
Original geschrieben von Morfing
Zitat:
ich verkaufe meine Autos grundsätzlich nur abgemeldet !
hab das über im Autohaus abgewickelt was echt super praktisch war da jegliche Fragen direkt fachmannisch beantwortet werden konnten und das Geld auf seine Echtheit gerpüft werden konnte. Abgemeldet ist total umständlich, wenn ich das Auto abmelde und er den Wagen dann doch nicht nimmt muss ich ihn wieder anmelden damit der nächste Überhaupt eine Probefahrt machen kann, das Fahrzeug kann dann nicht mehr bewegt werden, darf nicht auf der Straße stehe usw usw. Solang ein Datum im Kaufvertrag vermerkt ist bin ich auf der sichere Seite haben mir die Mitarbeiter vom Autohaus bestätigt.
Bei einem Autohaus ist das auch vollkommen in Ordnung!
Beim Verkauf an Privat kann ich nur dazu raten das KFZ abgemeldet zu übergeben oder aber mit dem Käufer zusammen das KFZ beim Straßenverkehrsamt ummelden!
Ich melde das Fahrzeug erst dann ab wenn der Käufer eine Probefahrt gemacht hat und den Kaufvertrag einschließlich einer Anzahlung unterschrieben hat,so ist das Fahrzeug praktisch vor dem Abmelden schon verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
Hast du den Wagen noch?! Oder hat der Käufer Ihn mitgenommen?
Falls er Ihn mitgenommen hat, dann kann es sein dass er den Montag ummeldet muss aber nicht sein. Wenn du Pech hast, fährt er auf deine Kosten noch Tage oder Wochen herum? Falls ein Unfall passiert geht es auf Kosten deiner Versicherung und deiner SF. Deswegen hätte ich den Wagen auch nicht angemeldet verkauft.
Abmeldung beim Strassenverkehrsamt ist ein Aufwand von 5 Minuten. Das kann man auch nach erfolgreichen Verkauf erledigen.
Sachverhalt bei Unfall ist unzutreffend dargestellt.
(Habe die Rechtslage aus Unterlagen des ADAC kopiert)
Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 69 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.
Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer haben nach § 71 Abs. 1 Satz 2 VVG in Verbindung mit den AKB die Pflicht zur Anzeige der Veräußerung bzw. des Kaufes gegenüber dem Versicherer. Dabei reicht es aus, wenn der Versicherer durch eine der beiden Parteien Kenntnis von der Veräußerung erlangt. Erfolgt durch keine der beiden Parteien des Kaufvertrages eine Anzeige, kann dies zu Schadenersatzansprüchen des Versicherers führen.
Schäden nach dem Verkauf des Fahrzeuges werden nur dem Käufer, nicht aber dem Verkäufer angelastet. Der Verkäufer behält in jedem Fall seinen Schadenfreiheitsrabatt. Probleme können dabei jedoch auftreten, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann und die Versicherung von einem vorgetäuschten Verkauf ausgeht.
O.
Nach dem abmelden geht per online automatisch von der Zulassungsstelle ne Nachricht an die Verischerung und an dass Finanzamt.
Somit bekommt man automatisch die Versicherungsbeiträge und Steuer zurück.
Zitat:
Falls er Ihn mitgenommen hat, dann kann es sein dass er den Montag ummeldet muss aber nicht sein. Wenn du Pech hast, fährt er auf deine Kosten noch Tage oder Wochen herum? Falls ein Unfall passiert geht es auf Kosten deiner Versicherung und deiner SF. Deswegen hätte ich den Wagen auch nicht angemeldet verkauft.
Er hat den Wagen direkt mitgenommen. Ich mach mir da keine Sorgen. Selbst wenn er das Auto zu Schrott fährt hab ich oder meine Versicherung ja nichts mehr damit zu tun. Dieser Fall ist ja nichts besonderes und musste bestimmt schon mehrfach vor Gericht entschieden werden. Wenn ich innerhalb einer Woche nichts von meiner Versicherung höre zeige ich ihn bei der Polizei an da dies ebenfalls im Vertrag so festgehalten wurde.
Zitat:
Probleme können dabei jedoch auftreten, wenn der Käufer nicht ermittelt werden kann und die Versicherung von einem vorgetäuschten Verkauf ausgeht.
Da ich eine Anzahlung über sein Bankkonto erhalten habe mach ich mir auch keine Gedanken darüber, dass der Fahrer nicht mehr ermittelt werden kann. Außerdem hab ich 2 Handynummern, ein private und eine dienstliche von ihm.
Den ADAC Auszug sollte man beim nächsten mal vielleicht auch direkt in den Vertrag schreiben. Danke @ go-4-Golf.
Bekommt man das Geld vom Finanzamt und von der Versicherung zügig wieder oder kann das schon ein paar Monate dauern?
Zitat:
Original geschrieben von Morfing
Bekommt man das Geld vom Finanzamt und von der Versicherung zügig wieder oder kann das schon ein paar Monate dauern?
ein paar Wochen
O.
Also erstmal würde ich nie ein Fahrzeug zugelassen verkaufen. Auch wenn es vertraglich festgehalten wird, dass das Fahrzeug innerhalb einer Frist X umzumelden.
Aus beruflicher Erfahrung kann ich nur empfehlen notfalls mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren und den Wagen gemeinsam abzumelden bzw. umzumelden. Der zeitliche Aufwand ist zumindestens bei uns gering und man hat seine Steuer in kurzer Zeit zurückerstattet (wie bereits erwähnt benachrichtigt die Zulassungsstelle das Finanzamt).
Wenn der Käufer den Wagen nicht in der Frist ummeldet muss man den Verkauf der Zulassungsstelle anzeigen, Versicherung kündigen und hoffen. Es wird dann der Käufer zur Ummeldung aufgefordert und sobald die Kündigung der Versicherung auch der Zulassungsstelle vorliegt eine zwangsweise Außerbetriebsetzung angeordnet. Der Wagen läuft aber dann als zugelassen weiter.
Mit Pech vergehen Monate bis der Wagen außer Betrieb gesetzt werden kann.
Wichtig ist beim Verkauf einen Kaufvertrag schließen und sich den Ausweis zeigen lassen bzw. am besten kopiern.
Ich würde es nicht so pauschal sehen. Kenne ich den Käufer bekommt er das Auto angemeldet. Bei Fremden bin ich auch vorsichtig und gebe den nur unangemeldet ab.
Mein Schwager hatte mein Auto Freitags angemeldet übernommen und ich habe am Montag die Versicherung informiert. Mittwochs kam ein Schreiben und Donnerstags war die zuviel gezahlte Versicherung schon auf dem Konto. Das Finanzamt lässt sich bereits seit 3 Wochen Zeit. Amt halt. Lief alles bestens bisher.
Gruß
Michael