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Autoverkauf wer kann helfen!!!!

Ford
Themenstarteram 29. Juni 2005 um 11:11

Hallo habe vor vier wochen meinen Auto verkauft. jetzt schaue ich heute in den Briefkasten und habe einen Brief vom Anwalt.

Dort werden von einem ADAC-Gutachter Mängel aufgeführt von denen ich selbst keine Ahnung hatte.

Der Käufer möchte nun einen Teil seines Geldes zurück

Aber geht das wenn ich selbst nichts davon wusste, da ich eine privatperson bin und nicht wirklich ahnung von autos habe?

Wäre dankbar für ein paar hilfreiche antworten

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23 Antworten

Am besten tät ich mal beim ADAC oder so nachfragen.

Rein logisch denke ich, dass er nur sein Geld zurück fordern kann wenn er nachweisen kann dass du etwas unterschlagen hast.

Des weiteren ist es so oder so seine Schuld; Ich würde immer vorm Kauf eine Überprüfung machen lassen (nicht nachher ;) ).

Habt ihr einen Kaufvertrag aufgesetzt?

am 29. Juni 2005 um 14:16

aus dem gedächtnis... kann er dich nur belangen, wenn es arglistig verschwiegene mängel sind, wie unfall, etc.

wenn im kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen" bist du fein raus.

am 29. Juni 2005 um 14:32

Hi ,

hab`grad mal auf die Schnelle gegoogelt und auf der ADAC-Seite folgenden Text gefunden:

*******************************************

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. "

Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der private Verkäufer bei Mängeln nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist (s.u.)

Vorsicht bei Formulierungen wie etwa: "gekauft wie besichtigt" – oder "wie besichtigt und probegefahren"! Damit wird die Sachmängelhaftung im allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können (ständige Rechtsprechung, z. B. BGH DAR 54, 14; OLG Koblenz NJW-RR 92, 1145; OLG Saarbrücken ZfS 94, 245).

********************************************

Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Gruß

Matze

Themenstarteram 1. Juli 2005 um 18:37

Kaufvertrag

 

Hallo bin euch sehr dankbar für eure Antworten

Ich hatte den Kaufvertrag vom ADAC und habe extra nochmal hingeschrieben ohne Garantie

Hab jetzt meinen Anwalt eingeschaltet und werde euch dann Bescheid geben was raus gekommen ist

Mfg

am 1. Juli 2005 um 20:16

ohne garantie ist aber was anderes als nen schrottwagen zu verkaufen. bei einer garantie müssten schäden auf koszten des vorbesitzers beseitigt werden. er verlangt ja eine minderung.

anwalt ist wohl der beste weg.

Im Adac Vertrag wird aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen das du keine Gewährleistung, Garantie bzw Sachmängelhaftung übernimmst.

Bist auf jedem Fall auf der sicheren Seite.

am 2. Juli 2005 um 8:19

oh oh...

 

Zitat:

Original geschrieben von TD-Kombifahrer

aus dem gedächtnis... kann er dich nur belangen, wenn es arglistig verschwiegene mängel sind, wie unfall, etc.

wenn im kaufvertrag steht "gekauft wie gesehen" bist du fein raus.

-soweit ich weiß gibt es diese klausel nicht mehr und daher ist sie nicht mehr rechtsgültig.......

aber nun zum auto:

bevor man ein wagen verkauft, weiß man 100% darübr bescheid!

aufgrund dieses wissens macht man ein angebot(oder lässt machen) und wartet auf interessenten.

beim eigentlichen verkaufsgespräch erzählt man die geschichte des autos und erwähnt alle mängel!

ihr leute, soetwas nicht zu erwähnen ist schwerer betrug!!

p.s. schwere oder leichte mängel: alle müssen erwähnt werden...

ob nun unfallschaden oder sporadisch auftretende probleme mit der bremse...

am 2. Juli 2005 um 9:33

Re: oh oh...

 

Zitat:

Original geschrieben von narf8520

ihr leute, soetwas nicht zu erwähnen ist schwerer betrug!!

Das kannst du aber nicht automatisch jedem unterstellen, der ein Auto mit Mängeln verkauft und vielleicht gar nichts von diesen weiß.

Du magst dein Auto ja recht gut kennen und den technischen Zustand feststellen können aber für andere sieht das schon schwieriger aus. Dann empfielt sich eine Überprüfung in einer Werkstatt oder beim ADAC...nur das kostet Geld.

Irgendwo sind auch Grenzen beim Privatverkauf, denke ich. Den Wagen auf eine Bühne zu heben und zu begutachten ist nicht zuviel verlangt....das würdest du wahrscheinlich auch tun, nicht wahr? Nur kennst du z.B. den Zustand deiner Nockenwelle im 1,3er, den Zustand deines Katalysators usw? So etwas kann man als Privatmann in der Regel nicht wissen....und du wirfst nun schweren Betrug vor. Das ist nicht ganz ok.

Davon mal abgesehen hast du natürlich vollkommen recht....man muss den Zustand seines Wagens kennen, soweit dies für einen Privatmann möglich ist.

am 2. Juli 2005 um 10:45

öhm, mal aus Interesse - was wurde denn bemängelt ?!?

Themenstarteram 2. Juli 2005 um 21:26

autoverkauf

 

In dem Brief steht

-hoher Ölverlust obwohl das Auto bei mir drei Wochen im Hof gestanden ist und es dort kein bißchen Öl verloren hat

-Federbeinbruch

-Kupplung rutscht oben. (keine Ahnung was damit gemeint ist) Kupplung war beim Kauf in Ordnung. Käufer ist sogar Probe gefahren

- Bremsflüssigkeitstemperatur zu hoch

- Reifen zu alt

am 2. Juli 2005 um 22:39

Irgendwie merkwürdig. Wenn er probegefahren ist, müsste er ne defekte Kupplung bemerkt haben.

Die Temperaturanzeige des Essis ist eh nicht so genau.

Alte Reifen muss er sich vorm Kauf anschauen. Is ja ein normales Verschleissteil. Es sei denn, die wären als neu ausgeschrieben.

Meine eigene Vorstellung ist folgende:

Der Typ hat sich die Kiste selber verheizt. Dabei ist ihn dann die Zylinderkopfdichtung um die Ohren geflogen, weil der Motor nicht für 7000 Umdrehungen Dauerbetrieb ausgelegt ist. Bei der Aktion ist ihn dann die Motortemperatur angestiegen. Schnell noch ein paar Kantsteine mitnehmen und die Federbeine sind auch hin. Nach ein paar Donuts auf dem Parkplatz waren dann plötzlich die Reifen platt.

am 4. Juli 2005 um 13:27

Escort Mafia

 

Der Name ist Programm

Hallo,

nur mal ne kleine Frage BREMSFLÜSSIGKEITSTEMPERATUR zu hoch? Was ist der denn gefahren Rallye? Wie kommt man denn darauf, wie will er das denn feststellen, den Finger in den Vorratsbehälter halten oder wie? Komische Sache das.

 

Gruss Freakder

P.S. Mach das über deinen Anwalt und gut. Denke mal so wie du das hier beschrieben hast bist du auf der sicheren Seite.

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