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Autoverkauf: wie läuft das ab?

Opel Combo B
Themenstarteram 5. Februar 2007 um 15:57

Hallo,

Ich war zwar länger schon nicht mehr hier und das ist eigentlich total OT, aber mir wurde hier früher immer so gut geholfen, deswegen frag ich einfach hier mal nach:

Ich will mein Auto verkaufen. Was muss ich denn alles beachten?

Der Käufer kommt, unterschreibt den Kaufvertrag. Soweit klar. Sollte man auf Barzahlung bestehen?

Wie gehts dann weiter: er muss zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug ummelden, und das wars dann für mich? Oder muss ich auch nochmal zur Zulassungsstelle?

Ich hab da echt keine Ahnung und stehe kurz vor dem Verkauf.

Danke schon mal!

gruß

squiddy

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16 Antworten

Willst du ihn angemeldet verkaufen? Nur Bares ist wahres oder Vorrauskasse ;)

Themenstarteram 5. Februar 2007 um 18:58

ja der soll angemeldet verkauft werden...

moin,

 

fahr mal einfach zum ADAC-Punkt in deiner nähe... dort haben die meist kaufverträge vorgefertigt usw...

 

und nur bares ist wahres. ist wirklich so. alles andere kann nur probleme bereiten. und auch ja nicht so teilzahlungen akzeptieren. wenn dann nur gegen eigentumsvorbehalt, sprich zurückbehaltung des kfz-briefs (zulassungsbescheinigung teil II, glaub ich ;D).

damit hat dann sichergestellt, dass du nach wie vor eigentümer bis zur vollständigen bezahlung bleibst, auch wenn der besitz des wagens schon übertragen worden ist.

 

und anyway. habt alle immer ne rechtsschutz ;)

Moin,

Also ... am besten fährst du mal in eine freie Werkstatt, investierst 20 Euro für einen grundlegenden Fahrzeugcheck, damit dir der Käufer hinterher nicht was von Mängeln erzählt die gar nicht da sind. Anschließend wasch und polier das Auto einmal ordentlich. Dann machst du neuen TÜV und neue AU, wenn der Wagen nicht mindestens 12 Monate davon hat. Das fördert alles in jedem Fall die Kauflust des Interessenten.

 

Dann nimm dir alle Rechnungen die du hast und liste alles auf, was du an gutem in den letzten 2 Jahren für das Auto getan hast. Beschäftige dich ruhig mit den Schachpunkten des Autos und sieh dir diese genau an (z.B. Risse in der B-Säule etc.pp.). Wenn dein Auto an Rückrufaktionen teilgenommen hast, ist dies auch eine gute Information. Weiterhin notier dir alles was an Extras eingebaut ist, was nicht normal für ein Auto dieser Klasse ist (z.B. ne Klima wenn da), eine große Zahl an verbauten Tuningartikeln würde ich nicht an die große Glocke hängen, ggf. rüste das Auto zurück auf Serienstandard und verkaufe die Tuningteile einzeln (sofern möglich).

Jetzt lädst du dir bei Autobild, ADAC oder sonstwo einen Musterkaufvertrag runter. Bevor da irgendwas reinkommt trag schonmal die Daten des Fahrzeuges ein und kreuze auf jedenfall PRIVATVERKAUF UNTER AUSSCHLUSS VON SACHMÄNGELHAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG AN.

Wenn du Interessenten am Telefon hast, erzähl' denen die oben aufgeschriebenen Positivpunkte des Autos auf, verhandel nicht am Telefon über den Preis, Begründung ... den Wert des Autos kann man nur vor Ort beurteilen, also lass dich nicht schon am Telefon die ersten 300 Euro runterhandeln.

Meine Empfehlung : Verkaufe vorwiegend an einen Privatmenschen, diese drücken den Preis nicht bis ins nirgendwo und lass dich nicht entmutigen, wenn nicht der erste das Auto mitnimmt.

Wenn du das Auto verkaufst, dann notiere auf dem Kaufvertrag in jedem Fall sämtliche Personalien und die Ausweisnummer. Die Papiere des Fahrzeuges übergibst du nur gegen Bargeld, auf keinen Fall gegen Check oder sonstwas. Das einzige was du machen musst, wenn du das Auto ANGEMELDET übergibst ist am nächsten Werktag zur Zulassungsstelle zu gehen und dort den Verkauf des Fahrzeuges anzuzeigen (mit Kaufvertrag) und den Verkauf deiner Versicherung zu melden.

Ich persönlich tendiere jedoch dazu ein Fahrzeug abzumelden vor dem Verkauf.

Gruß Kester

jau. abmelden vorher ist besser, da einfacher.

 

wegen der sachmangehaftung: solang du da angekreuzt hast du schließt alles aus, kann dir der käufer auch nacher nix mehr erzählen. einzige ausnahme, arglistige täuschung.

 

aber ich denk mal, du bist n ehrlicher mensch ;)

Themenstarteram 6. Februar 2007 um 9:32

jo, das bin ich (denke ich zumindest).

cool, danke schonmal für eure Hilfe, echt Klasse!

Ich werd es wohl trotzdem angemeldet verkaufen, da ich es bis zum Verkauf brauche und erst dann der neue kommt. Allerdings sehe ich da kein größeres Problem. Auf dem Bescheid für die Zulassungsstelle stehen Datum und Uhrzeit der Übergabe, somit bin ich aus dem Schneider.

Und Bargeld ist mittlerweile auch klar... ;)

Danke nochmal, hat mir sehr geholfen!

Gruß

squiddy

Hi,

will es auch nochmal anmerken. Keine Kennzeichen mitgeben! Da sind schon krasse Sachen passiert mit schwerem Personenschaden und mehreren hunderttausend Euro Schaden! Und nachher war der Verkäufer der Dumme, weil er in der Beweispflicht ist.

Am besten 5,90€ zahlen, mit Kennzeichen und allen Papieren zur Zulassungsstelle, Auto abmelden und gut ist. Wenn er dann eine Probefahrt machen will, entweder auf eigenene Verantwortung ohne Kennzeichen, oder mit seinen mitgebrachten Kurzzeitkennzeichen.

Mein Dad hat einen Anhänger verkauft, der Bauer fuhr 2 Jahre mit den Kennzeichen rum!

Noch was, will jetzt auf keinen Fall alle über einen Kamm scheren, aber ich persönlich hab schon richtig schlechte Erfahrung mit Türken gemacht. Und das nicht nur einmal. Extrem Aufpassen was du sagst und wie du den Kaufvertrag formulierst!

Und lass dich nicht unnötig runterhandeln. Du verkaufst einen Gebrauchtwagen. Wer was in Topzustand will, soll einen Neuwagen kaufen.

gruss

k0ax

PS: Sehr fiese, aber gute Methode ist, zwei Käufer gleichzeitig antreten zu lassen. Bringt dir mehr Geld ein.

Naja Kaufverträge gibt es ja zu hauf im Internet, sogar mit der extra Beschreibung die besser "für den Verkäufer" ausgelegt sind ;)

wo finde ich denn so nen Vertrag der extra für den Verkäufer ausgelegt ist?

z.b. ADAC.de, zum download. is aber en normaler kaufvertrag, wo du selbst reinschreiben musst von wem, warum, bastler, ohne garantie, etc. un NIEMALS ein fahrzeug angemeldet übergeben!!! niemals!!! da bist DU immer haftbar als halter!!!! abmelden, DANN verkaufen... wer kaufen will hat auch die 60€ fürn 06er kennzeichen... (kurzzeit).

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk

NIEMALS ein fahrzeug angemeldet übergeben!!! niemals!!! da bist DU immer haftbar als halter!!!!

vollkommen recht hat der enginejunk. zwar kann nach §18 I StVG auch der farhzeugführer für die Schäden, die nach §7 I StVG eingetreten sind, haftbar gemacht werden, jedoch zahlst du in erster linie als halter. ist ne sogenannte verschuldensunabhängige Haftung ("Gefährdungshaftung"). bist schon haftbar, wenn der motor läuft und dein auto wegen nicht angezogener handbremse den berg runterrollt. zahlst wie normaler autounfall :)

Moin,

Du kannst den dir entstehenden Schaden jedoch, wenn du den Gefahrenübergang im Vertrag direkt ab Schlüssel- und Papierübergabe regelst, es entsprechend der Zulassungsstelle mitteilst ... wieder einklagen :D Ist nur ziemlich aufwändig.

Und da nicht unbedingt alle Käufer direkt seriös sein müssen ... würde ich auch zu letzterem tendieren. Ist das Fahrzeug übrigens abgemeldet ... darf es mit einer Doppelkarte der Versicherung und alten abgemeldeten Kennzeichen bis zur Zulassungsstelle direkt angrenzender Zulassungskreise überführt werden. Man braucht also nicht mal zwingend Kurzkennzeichen ;)

MFG Kester

Hatte vor ca. 2Monaten meinen Corsa verkauft, und schreibe dir jetzt einfach mal wie ich es gemacht habe. Zum einen habe ich das Fahrzeug NUR bei Autoscout reingestellt VB bei 2500€. Es ist wichtig das du entweder Handy NR. oder nur über e-mail die verabredungen triffst, bitte keine Hausnummer angeben.

Dann werden sich genug leute bei dir melden, am besten vorher schon nen bissel aussortieren. (nix gegen unsere Ausländischen Mitmenschen) aber bei dennen ist klar die möchten am liebsten NICHTS bezahlen.

Wenn du jemanden erwischt der schon mal die Deutsche Sprache mächtig ist und dir Sympatisch rüberkommt, einen Standort zur besichtigung ausmachen. Am besten auf Öffentliche Strassen wo viel los ist, und nicht vor deiner Wohnung!! Und aufjedenfall am Hellen Tagen!!

Dann besorgst du dir vorher einen Kaufvertrag, bekommste an den "meisten" Zeitschriftenladen für max. 1€!! Füllst vorher schon mal alles aus.

Sollte der Käufer sich für dein Fahrzeug interessieren weise Ihn darauf hin das dass Fahrzeug nur verkauft wird mit dem zusatz "Verkauft wie besehen". Somit bist du schon mal auf der sicheren Seite das er nicht im nachhinein vor deiner Tür steht.

Verkauf das Auto am besten angemeldet, so hast du mehr chancen das sich Käufer bei dir melden.

Barzahlung auf jedenfall, nichts mit Anzahlungen etc oder abzahlungen!!!!!

Solltet Ihr euch über den Preis einig sein, lass dir seinen Perso geben und schreib seine Personalausweiss nummer mit im Kaufvertrag ein!! Hatte schon sachen erlebt, Auto verkauft, und ist zur Tanke vollgetankt aber nicht bezahlt!!! Kripo stand vor meiner tür, aber da ich seine Perso nummer hatte ging es recht schnell :D

Dessweiteren im Kaufvertrag erwähnen das spätestens 2 Tage nach dem Kauf, er das Auto ummelden "muss".

Wenn dies alles Passiert ist auf beiden Kaufverträgen eine Unterschreiben lassen!!!!!! Ist ganz wichtig, kein Durchdruck der Unterschrift!!!!

So, nun ist das Auto verkauft und du musst von deinem behaltenen "Original" (Kaufvertrag) zwei Kopien anvertigen die einmal an deine Versicherung und an die Zulassungsstelle verschickt werden. Am besten alles noch am gleichen tag!!

Hoffe ich konnte dir nen bissel helfen.

PS: Wenn du Besichtigungsthermin gemacht hast und der Potenzielle Käufer bei der Besichtigung halb im Kofferraum Kriecht, oder sich den Lack etc mit der "Lupe" anschaut. Den besichtigungsthermin Abbrechen!!!!!!!!!!!! Das sind dann meisst leute die nichts dafür zahlen möchten! Und weise sie drauf hin das es nen gebrauchter ist und kein Neuwagen^^

Und am besten auch nie aleine sondern immer zu zweit das Auto zeigen.

MFG Devil

Moin,

Anmerkungen dazu :

Die Klausel "Gekauft wie gesehen" oder alternativen wie Du sie da formuliert hast, sind seit der Revision des Schuldnerrechtes im BGB und der damit verbundenen Novellierung der Gewährleistung nicht mehr zulässig, da als sittenwidrig eingestuft. Ergo ... hat dein Käufer einen Plan ... müßtest du 2 Jahre Gewährleistung leisten. Also ... eine denkbar ungünstige Formulierung.

Bitte im Kaufvertrag FOLGENDES vermerken :

"Fahrzeug wird von Privat unter Ausschluss gesetzlicher Gewährleistung verkauft." (Kann in den MEISTEN Musterverträgen einfach angekreuzt werden!)

Nur diese Formulierung ist juristisch korrekt und vor Gericht haltbar !

Und deine Idee mit der Besichtigung irgendwo ... halte Ich auch für unsinnig. Würde ICH z.B. niemals machen, du hättest sofort verloren und ich wäre im Gegenteil dir Misstrauisch gegenüber, ausserdem hat der Käufer, wenn er dir böses will, spätestens mit dem Kauf deine Adresse und könnte also immer noch vorbeikommen *g* Davon abgesehen ... ziehe Ich es vor mir Autos mit kaltem Motor anzusehen und ein Auto mit warmgefahrenem Motor würde ich nicht kaufen.

MFG Kester

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