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Autoverkauf: wie unbekannten Unfallschaden angeben?

Themenstarteram 2. Juni 2022 um 11:20

Hallo zusammen,

ich verkaufe nun meinen bald 19 Jahre alten Mercedes, welcher nun die letzten 10 Jahre in meinem Besitz war.

Beim Fahrzeugkauf vor ca. 10 Jahren hieß es das er mal einen kleinen Wildunfall hatte, habe jedoch zu der schwere etc. keine Belege oder Auffälligkeiten die letzten Jahre was Spaltmaße etc. angeht.

Zudem ist mir mal jemand auf dem Parkplatz ins Heck reingefahren (mit ca. 6 kmh) was eine Delle der größe einer 50ct Münze hinterlassen hat. Dies wurde der Versicherung gemeldet, der "Schaden" ist noch da. -> Ist das ein unreparierter Unfallschaden?

Wie und was muss ich jetzt genau im Kaufvertrag angeben.

Reicht es zu sagen das mein Auto ein "Unfallfahzeug" ist, sodass ich rechtlich perfekt abgesichert bin?

Vielen Dank!

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6 Antworten

Auf jeden Fall solltest du den Wagen als Unfallwagen klassifizieren.

 

Der Parkplatzunfall ist ein unreparierter Unfallschaden, ja. Dies kannst du so angeben.

 

Bezüglich des Wildunfalls beim Vorbesitzer "laut Vorbesitzer hatte das Fahrzeug in seinem Besitz einen Wildunfall. Weitere Angaben zum Ausmaß kann ich nicht machen, da nicht bekannt

 

Verschweigen darfst du beides nicht, da dir die Schäden bekannt sind

Themenstarteram 2. Juni 2022 um 16:09

Ja, werde ich nicht verschweigen und im Kaufvertrag niederschreiben.

Was wäre wenn der Vorbesitzer noch einen reparieren Unfallschaden gehabt hätte, von dem ich nichts weiß? Reicht das wenn der Wagen dann als Unfallwagen klassifiziert ist und alle Schäden sind inklusive?

Danke und Gruß

Mit der Formulierung "laut Vorbesitzer" bist du raus.

Wenn dir der Vorbesitzer nur einen Schaden genannt hat und man weitere Auffälligkeiten sieht, woher sollst du von weiteren Schäden Kenntnis haben?

 

Wenn die Spaltmaße nicht passen oder der Wagen zu einer Seite zieht und bei der Spurvermessung der Mechaniker dir sagt, die Achse ist krumm, dann könnte man dir ans Bein pinkeln

Themenstarteram 3. Juni 2022 um 5:36

Ne, da ist alles gut mit dem Auto.

Bin es ja auch jetzt bald 10 Jahre gefahren ohne Auffälligkeiten oder sonst etwas. Ich möchte nur rechtlich auf der sicheren Seite sein :).

Verstehe dich... die neusten Gesetze und "besondere Käufer" machen den Verkäufern eine doppelte, dreifache Absicherung unumgänglich ;)

 

2 Halter, 19 Jahre alt, die letzten 10 Jahre in deinem Besitz

 

Schreib in den Vertrag, Inserat, was dir bekannt ist und berufe dich auf die Quellen, woher du das weißt. Also Wildschaden laut Vorbesitzer und Parkplatzunfall in deinem Besitz.

 

Gutachten, Bilder usw die du hast, zeigen bzw mitgeben und ruhig schlafen.

 

Viel Erfolg beim Verkauf

am 3. Juni 2022 um 8:20

Zitat:

@Bierloch schrieb am 2. Juni 2022 um 13:20:14 Uhr:

 

Zudem ist mir mal jemand auf dem Parkplatz ins Heck reingefahren (mit ca. 6 kmh) was eine Delle der größe einer 50ct Münze hinterlassen hat. Dies wurde der Versicherung gemeldet, der "Schaden" ist noch da. -> Ist das ein unreparierter Unfallschaden?

Das dürfte vermutlich ein Bagatellschaden (unter750 €) und damit kein offenbarungspflichtiger Unfallsschaden sein. Wenn Du nett bist, weist Du den Käufer auf die Delle hin. Da sie offen erkennbar ist, müsstest Du nichtmal das.

Aber im Zweifel eben alles angeben, dann kann dir keiner was und Du hast ein reines Gewissen.

 

Zitat:

@Bierloch schrieb am 2. Juni 2022 um 13:20:14 Uhr:

 

Beim Fahrzeugkauf vor ca. 10 Jahren hieß es das er mal einen kleinen Wildunfall hatte, habe jedoch zu der schwere etc. keine Belege oder Auffälligkeiten die letzten Jahre was Spaltmaße etc. angeht.

Das auf jeden Fall offenbaren und als Unfallschaden angeben. Ins Blaue hinein kann man da nicht von einem Bagatellschaden ausgehen.

Dürfte auch den Wert des Fahrzeuges nun nicht so maßgeblich beeinflussen.

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