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Autoverkauft, Käufer will nach 7Wochen Geld zurück und droht mit Anwalt

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 12:18

Hallo. Ich bin seit gestern etwas überrascht und wollte hier mal um Rat bitten. Habe zwar schon eine Menge ähnliche Themen gelesen jedoch keins, dass 100% auf mich zutrifft. Also hier die Geschichte:

Ich habe am 06.04.2014 meinen PKW verkauft. Der Wagen ist vom Jahr 2004 und hatte 143000km. Ich war der 4-Besitzer und das Auto war auf Autogas LPG. Habe aber nicht ich umgerüstet sondern der Vorbesitzer. Ich hatte den Wagen insgesamt ca. 9Monate gefahren und habe den Verkauft, weil dieser einfach zu teuer im Unterhalt war. Der Käufer hat am 06.04.2014 eine Anzahlung geleistet. Ich habe Ihm gesagt, dass ich nicht gerechnet habe, dass der Wagen so schnell verkauft wird und bat Ihm das Auto in einer Woche zu übergeben, weil ich damit noch in der Woche nach München zur Arbeit pendeln musste. Hat alles gepasst und am 12.04 hat er den PKW dann abgeholt. Er hat am 06.04 eine große Probefahrt gemacht und den PKW lange besichtigt. Er war mit seinem Sohn da. Am 12.04 war er mit Frau und Sohn da und hat nochmal lange Besichtigt und eine kleine Probefahrt gemacht. War alles in Ordnung. Jetzt hat er mich gestern angerufen am 23.05.2014 und gesagt, dass der Wagen seit 8Tagen in der Werkstatt steht und einen Motorschaden hat. Er wirft mir arglistige Täuschung vor und droht mit Anwalt, wenn ich Ihm nicht den Kaufpreis überweise. Er meinte er hat in der Zeit ca. 1000km gefahren und ich hätte gewusst, dass der Motor defekt ist. Er meinte, da ich viele Reparaturen selber durchführe hätte ich es wissen müssen. Ich habe zwar in der Zeit wo ich den PKW besaß die Zündkerzen mal gewechselt. Dafür musste mal die komplette Ansaugbrück abnehmen. Aber bin danach auch mindestens 15000 gefahren. Und die Gasanlage habe ich immer wieder Softwareupdates vom Hersteller draufgespiet. Aber auch danach locker noch 15000 gefahren. Ohne Probleme. Der Motor hat kein ÖL verbraucht oder sonstiges. Als ich das Auto verkauft habe war der Motor absolut in Ordnund. Zumindest war mir nichts bekannt. Was soll ich jetzt machen? Wenn er einen Anwalt einschaltet muss ich ja mit meinem Analt darauf reagieren. Ansonsten werden ja meine Briefe gar nicht für ernst genommen. Anwalt kostet aber viel Geld. Und ich will nicht für eine Sache Geld ausgeben wo ich absolut schuldlos bin. Bitte um Rat.

Beste Antwort im Thema

Entspann Dich - du hast Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurden mehrere Probefahrten gemacht, nach eigenen Aussagen ist der Käufer 1000 Kilometer gefahren. Der Käufer kann Dir viel erzählen, dies muss Dich alles nicht interessieren. Wenn ein Anwalts-Brief des Käufers kommt, kannst Du immer noch zum Anwalt laufen. Jetzt schon vornweg das Geld dem Rechtskundigen in den Rachen zu schmeißen, ehe es einen konkreten Tatvorwurf gibt - unnötig.

Wo hier dann Strafrecht greifen soll :confused:

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Hast du im Kaufvertrag Gewährleistung/Rückgabe oder Ähnliches ausgeschlossen? Bekannte Mängel, sofern vorhanden, eingetragen?

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 12:43

Ja also den Vordruck von mobile.de genommen. Mängel wurden reingeschrieben. Also da waren Türen defekt. Ansonsten steht drin gekauft wie gesehen. Zum Zeitpunkt des Verkauf war sonst, zumindest denke ich es, alles i.O. Der Motor lief super. Keine Ahnung was da passiert ist.

am 24. Mai 2014 um 13:07

Sollte der Käufer einen Anwalt einschalten, so wird der Vorwurf sicherlich im Strafrecht landen, hier ist es dann nur Ratsam sich ebenfalls an einem Anwalt zu wenden.

am 24. Mai 2014 um 13:20

Ich würde hier erstmal einen Termin beim Anwalt machen und den Fall schildern. Diiese einführende Beratung kostet nicht die Welt.

Dann würde ich abwarten, ob der Käufer wirklich anwaltlich tätig wird.

Ich bin der Meinung, dass er über ein Gutachten nachweisen müsste, dass Du schon von dem drohenden Motorschaden wusstet.

Alles andere hier wäre Spekulation und Rechtsberatung ist hier eh nicht zulässig.

Bei so einer Anschuldigung würde ich immer ein paar Euro in die Hand nehmen und mir einen Anwalt suchen, der mich unterstützt.

Entspann Dich - du hast Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurden mehrere Probefahrten gemacht, nach eigenen Aussagen ist der Käufer 1000 Kilometer gefahren. Der Käufer kann Dir viel erzählen, dies muss Dich alles nicht interessieren. Wenn ein Anwalts-Brief des Käufers kommt, kannst Du immer noch zum Anwalt laufen. Jetzt schon vornweg das Geld dem Rechtskundigen in den Rachen zu schmeißen, ehe es einen konkreten Tatvorwurf gibt - unnötig.

Wo hier dann Strafrecht greifen soll :confused:

am 24. Mai 2014 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von twindance

 

Wo hier dann Strafrecht greifen soll :confused:

Arglistige Täuschung= Betrug und dann geht es nicht um Schadensersatz BGB sondern ums Strafrecht

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Arglistige Täuschung ist eine Sache des Zivilrechts. http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html. Dabei geht es um die Anfechtung eines Vertrages.

Die Frage ist, inwieweit die Gewährleistung in einem Vertrag tatsächlich ausgeschlossen wurde.

Denn ein Gewährleistungsausschluss "gekauft wie gesehen" beschränkt sich nur auf Mängel, die äußerlich erkennbar gewesen sind. Dazu gehört etwa ein Motorschaden eher nicht.

Wenn hingegen "eine Gewährleistung ist ausgeschlossen" drinsteht, wäre das ein vollständiger Gewährleistungsausschluss. Da müsste der Käufer schon Arglistigkeit nachweisen (er trägt die Beweislast), um anfechten zu können - was ihm kaum gelingen dürfte.

Siehe z.B.

http://kanzleiundrecht.wordpress.com/.../

 

am 24. Mai 2014 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Ich würde hier erstmal einen Termin beim Anwalt machen und den Fall schildern. Diiese einführende Beratung kostet nicht die Welt.…

Bist du Mitglied in einem Automobilclub? Dann würde ich eher erstmal mit dessen Juristen reden, das ist (zumindest beim ADAC) in den Mitgliedsgebühren enthalten und kostet dich somit überhaupt nichts. Jetzt schon einen Anwalt beauftragen, ist zu früh.

Wenn du den Kaufvertrag von mobile.de genommen hast, steht da drin:

Zitat:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Das ist der Standard-Inhalt, damit bist du schon mal fein raus.

am 24. Mai 2014 um 13:58

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von twindance

 

Wo hier dann Strafrecht greifen soll :confused:

Arglistige Täuschung= Betrug und dann geht es nicht um Schadensersatz BGB sondern ums Strafrecht

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Nachdem er 1000 km gefahren ist, dürfte es ihm schwer fallen, Dir das Wissen um einen möglichen Motorschaden nachzuweisen. Wie will er nachweisen, daß er nicht, ich übertreibe mal, die Strecke im 2. Gang mit Tempo 100 gefahren ist und dabei den Motor immer um 50 % überdreht hatte und dadurch der Schaden entstanden ist?

Anwalt von ihm hin oder her, den muß er erst mal selber zahlen, es sei denn, er hat Vertragsrechtsschutz, denn Verkehrsrechtsschutz greift hier nicht. Doch eine Versicherung prüft die Erfolgsaussichten, ehe soie eine Deckungszusage macht und bei der Laufleistung halte ich das nicht für sehr aussichtsreich für ihn.

Wenn er dann Dich anzeigt, wegen arglistiger Täuschung anzeigen will, dann sollte er aufpassen, daß er nicht selber dran ist, wegen Falsche Verdächtigung § 164 StGB.

Die Drohung mit Anwalt ist ein beliebtes Spiel, um rechlich unwissende einzuschüchtern, doch das solltes Du ihm nicht durchgehen lassen.

Verweise ihn auf den Vertrag, den er unterschrieben hat und wenn er den nicht einhalten will, dann muß er tätig werden.

Da hier arglistige Täuschung angesprochen wurde:

Wer kann ausschließen, daß dieses keine Masche von ihm ist?

Man kauft ein Auto, nutzt es eine Weile, fährt dann selber den Motor kaputt und behauptet dann, der Schaden hätte schon vorher bestanden und der Verkäufer hätte da nur was behelfsmäßig gemacht, damit der Wagen ein paar Kilometer hätt, bis der Käufer "vom Hof ist".

Kennt hier eigendlich jemand ein Auto, bei dem der Motor, trotz angeblich bekanntem Schaden, noch 1000 Kilometer hält?

am 24. Mai 2014 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von Snboy2008

 

Was soll ich jetzt machen? Wenn er einen Anwalt einschaltet muss ich ja mit meinem Analt darauf reagieren. Ansonsten werden ja meine Briefe gar nicht für ernst genommen. Anwalt kostet aber viel Geld. Und ich will nicht für eine Sache Geld ausgeben wo ich absolut schuldlos bin. Bitte um Rat.

Mußt Du nicht. Du verweist den Anwalt nur auf den geschlossenen Vertrag und den soll er sich von seinem Mandanten vorlegen lassen. Du brauchst dem noch nicht mal Deinen Vertrag kopieren, kostet doch auch Geld.

Er muß den ersten Zug machen und ggfls. Klage beim Zivilgericht einreichen und dort die Beweise vorlegen. Nur mußt Du, wenn ggfls. ein Schreiben vom Gericht kommt, auf dieses reagieren und es nicht einfach weglegen. Sonst kann es sein, daß Du ein Versäumnisurteil bekommst und zahlen mußt, obwohl er im Unrecht ist.

Anwaltschreiben kann man ignorieren, Schreiben vom Gericht darf man niemals ignorieren und muß innerhalb der Frist reagieren.

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 14:03

Also ich habe den Vordruck von mobile.de genommen. Da steht unter dem Punkt Gewährleistung folgendes drin: II. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflich

-

ten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten

Zusätzlich habe ich Feld sonstige Beschädigung reingeschrieben, dass halt die Türen defekt sind und gekauft wie gesehen.

Ich habe dem Käufer aller Rechnung zu den Reparaturen,die in der Zeit gemacht wurden gegeben und auch gesagt was ich alles selber gemacht habe. Unter anderem die Zündkerzen wechseln. Habe Ihm auch Fotos gezeigt wo ich die komplette Ansaugbrücke dafür abnehmen musste. Er beruht sich auch darauf, dass ich da etwas falsch gemacht habe und es jetzt die Langzeitfolge sind. Ich habe Ihm auch gesagt, dass nach dem Kauf das Öl gewechselt werden muss. Was es nicht getan hat. Zumindest hat er mich es gestern so gesagt. Der Motor war wirklicj i.O. Ich bin immer normal gefahren und er hat tadellos funktioniert. Ich hatte keinen zu hohehn Verbrauch, Öl hat er nicht verbraucht und sond ganz normal. Auch bei der Probefahrt hat der Käufer wirklich alles getestet. Also auch mal stark beschleunigt, Überland- und Stadtfahrten. Und jetzt nach fast zwei Monaten meldet er sich mit einem Motorschaden.

Also meint Ihr abwarten und wenn was kommt meine Rechtsschutz anrufen?

Zitat:

Original geschrieben von Snboy2008

Also meint Ihr abwarten und wenn was kommt meine Rechtsschutz anrufen?

Ja, so würde ich verfahren.

am 24. Mai 2014 um 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Snboy2008

Also meint Ihr abwarten und wenn was kommt meine Rechtsschutz anrufen?

Du hast eine Rechtsschutzversicherung? Die solche Fälle auch abdeckt? Dann solltest du ins Kleingedruckte schauen, zu welchem Zeitpunkt du sie informieren musst, wenn du nachher Leistungen von ihr willst. Am besten nächste Woche dort anrufen und fragen, wie du dich verhalten sollst.

am 24. Mai 2014 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Ich würde hier erstmal einen Termin beim Anwalt machen und den Fall schildern. Diiese einführende Beratung kostet nicht die Welt.…

Bist du Mitglied in einem Automobilclub? Dann würde ich eher erstmal mit dessen Juristen reden, das ist (zumindest beim ADAC) in den Mitgliedsgebühren enthalten und kostet dich somit überhaupt nichts. Jetzt schon einen Anwalt beauftragen, ist zu früh.

Wenn du den Kaufvertrag von mobile.de genommen hast, steht da drin:

Nein, ich bin kein ADAC-Mitglied, aber ich bin auch nicht der Threadersteller :D

Außerdem ist ein Beratungsgespräch bei den meisten Anwälten noch gar keine Beauftragung, manche machen das sogar im Hinblick auf den potentiellen neuen Mandanten kostenlos, besonders wenn die Aussicht auf Erfolg hoch ist.

 

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