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Autoversicherung- Was passiert mit dem Erstwagen/Zweitwagen?
Guten Tag MT-Com. ,
zurzeit bin ich bei meinem Vater dessen Auto versichert (er hat SF30 bei der HUK). Nun möchte ich mir mein eigenes Auto holen und möchte das Auto ebenfalls dann auf meinem Vater anmelden und ich als Mitfahrer mich angeben. Möchte dabei die SF vom Erstwagen (von dem meines Vaters) auf den Zweitwagen (auf meinen) übertragen. Was passiert dann mit dem Erstwagen? Bei wie viel % wird der einsteigen? Ist es nicht möglich, dass beide in dem Fall SF30 bekommen? Bei wie viel % steigt der Zweitwagen ein, wenn ich nicht die SF vom Erstwagen übernehme?
Falls erforderliche Angaben zu mir:
Bin 20 Jahre alt, habe noch nie einen Unfall gehabt, habe meinen FS seit mehr als 2 Jahren und bin raus aus der Probezeit und habe an BF17 teilgenommen.
MfG.
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25 Antworten
Da solltest die die Daten bei der Homepage des Versicherers eingeben, da bekommst du ziemlich genau die Prämien berechnet. Dort kannst du auch unterschiedliche Modelle durchspielen und dir dann das günstigste Gesamtpaket aussuchen.
Wieso fragst du nicht die HUK direkt?
Grundsätzlich möglich, der Erstwagen wird dann mit der jeweiligen Zweitwagenstufung zurückgesetzt.
Frage aber mal bei der Versicherung nach, ob es da eine Eltern/Kind Regelung gibt, wo die Kinder eine Sondereinstufung erhalten (als VN und Halter).
Aber Sondereinstufungen werden nicht bei Versicherungswechsel weitergegeben, sondern nur die reinen schadenfreien Jahre.
Mal ein Zitat aus den HUK FAQs:
"Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?
Wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen, beginnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Pkw mit der Schadenfreiheitsklasse 4 und bei Motorrädern sowie Campingfahrzeugen mit der Schadenfreiheitsklasse 2. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Beitrages, bitte wählen Sie dazu die Option „Zweitwagen“. Die Einstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung."
Also mit zwei mal 30 wird das wohl eher nichts werden. Aber vielleicht kann euer Berater vor Ort da noch was machen.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 14. Juni 2016 um 20:18:09 Uhr:
Grundsätzlich möglich, der Erstwagen wird dann mit der jeweiligen Zweitwagenstufung zurückgesetzt.
Frage aber mal bei der Versicherung nach, ob es da eine Eltern/Kind Regelung gibt, wo die Kinder eine Sondereinstufung erhalten (als VN und Halter).
Aber Sondereinstufungen werden nicht bei Versicherungswechsel weitergegeben, sondern nur die reinen schadenfreien Jahre.
Das ist nicht ganz korrekt die Allianz macht das
1x SF 30
1x SF 1/2
Zitat:
@zille1976 schrieb am 14. Juni 2016 um 20:18:31 Uhr:
Mal ein Zitat aus den HUK FAQs:
"Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?
Wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen, beginnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Pkw mit der Schadenfreiheitsklasse 4 und bei Motorrädern sowie Campingfahrzeugen mit der Schadenfreiheitsklasse 2. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Beitrages, bitte wählen Sie dazu die Option „Zweitwagen“. Die Einstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung."
Also mit zwei mal 30 wird das wohl eher nichts werden. Aber vielleicht kann euer Berater vor Ort da noch was machen.
Was heißt "unter bestimmten Vorraussetzungen"? Kannst du mir sie genauer beschreiben?
Nö. Bin ja kein Versicherungs - Dingens
Aber mach doch einfach, was die FAQ dir vorschlägt und nutz den Tarifrechner der HUK. Dann hat die Spekulatius ein Ende.
HUK anrufen ist ausgeschlossen, oder?
Lieber alle raten mal im Forum
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juni 2016 um 21:59:01 Uhr:
HUK anrufen ist ausgeschlossen, oder?
Lieber alle raten mal im Forum
Also "hier" im VS-Forum sitzen doch die einzig wahren Fachleute, alle anderen sind nur Versicherungsangestellte oder Makler.
Gruß Frank,
der nicht mitraten wird.
Zitat:
@Fressnapf1907 schrieb am 14. Juni 2016 um 21:35:21 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 14. Juni 2016 um 20:18:31 Uhr:
Mal ein Zitat aus den HUK FAQs:
"Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?
Wenn Sie sich einen Zweitwagen anschaffen, beginnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Pkw mit der Schadenfreiheitsklasse 4 und bei Motorrädern sowie Campingfahrzeugen mit der Schadenfreiheitsklasse 2. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Beitrages, bitte wählen Sie dazu die Option „Zweitwagen“. Die Einstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer Beitragsrechnung."
Also mit zwei mal 30 wird das wohl eher nichts werden. Aber vielleicht kann euer Berater vor Ort da noch was machen.
Was heißt "unter bestimmten Vorraussetzungen"? Kannst du mir sie genauer beschreiben?
Das bieten manche Versicherungen an, aber bei sowas fällst du raus, da du als jüngster Fahrer unter 23 bist. Also wird's ganz einfach:
1* SF30
1* SF1/2
Nicht bei allen Versicherungen so!
Wäre es möglich, dass ich beim Zweitwagen als Mitfahrer, Teilkasko und 18.000 KM im Jahr auf ca 600-800€ im Jahr komme?
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 14. Juni 2016 um 22:19:20 Uhr:
Nicht bei allen Versicherungen so!
Aber hier gehts ja expliziet um die HUK und nicht um "bei allen"