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AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 10:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...

Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.

Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.

Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.

@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.

Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.

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Was meinst Du bitte mit "Autoübernahme" während des Vertrags; etwa das "vorzeitige Auflösen" des Vertrages?

Wenn das so ist, dann kann ich dazu nur sagen - alles läuft genau so, wie es vereinbart ist (ich bin derzeit Kunde bei AXON und habe dort meinen R8 geleast!).

Ich habe meinen Vertrag - vereinbarungsgemäß - zum 48. Monat gekündigt und einen Erwerber genannt. Wichtig ist dabei nur, daß der Dritte kein Privatmann sein darf, da ansonsten der Verkäufer die Gewährleistung für ein Jahr an der Backe hat. Macht so für mich auch Sinn.

Ebenfalls wichtig; man vereinbart ALLES schriftlich und liest seine Verträge, dann gibt es auch keine Streitigkeiten!

Ich kann auf jeden Fall nur positiv über den bisherigen Verlauf des Leasings mit AXON sprechen.

(Mein Leasingvertrag ist für 02/2013 gekündigt und die Übernahme zum vereinbarten Restwert bestätigt!)

am 22. Februar 2012 um 7:34

Hallo, guten Morgen,

 

der gute Leasing-Kunde hat es mit seiner Hass-Kampagne geschafft, dass immer wieder Threads geschlossen werden, weil er langweilt.

Ich kann mich über diesen Beitrag nur wundern und denke fast, dass er von einem Konkurrenten stammt, der hier mit scheinheiligen Fragen ein schlechtes Image aufbauen will. Wer benötigt schon für einen Prozess die Aktenzeichen anderer Verfahren? Gerichte entscheiden stets nach dem Einzelfall. Übernahme während der Vertragslaufzeit ist doch überall ein Problem. Frag mal bei BMW oder Audi oder sonst wo....

Vertrag ist Vertrag und Laufzeit ist Laufzeit. Das ist überall so.

Ich habe jedenfalls über das Portal leasing.de in 2009 diverse Angebote für das kurzzeitige Leasen eines gebrauchten BMW Z8 erhalten und konnte nach einem guten Vergleich bei AXON einen günstigen Vertrag abschließen um das Auto dann nach Ablauf der Mindestlaufzeit über einen Bekannten zu übernehmen. Mittlerweile habe ich dort einen Mercedes geleast der etwas teurer war aber dafür habe ich eine längere Laufzeit gewählt.

Ich habe auch dieses Mal die Dienste des Vergleichsportals "leasing.de" wieder in Anspruch genommen, musste aber nicht wechseln, weil das Angebot wieder gut war. Für "gebrauchte" Leasingverträge gibt es dort mittlerweile eine Vertrags-Börse mit vielen Verträgen, die zur Übernahme angeboten werden. Und zwar von fast allen Leasinggesellschaften, die demnach ja wohl ihre Kunden auch nicht mitten in der Vertragslaufzeit aus dem Vertrag herauslassen. Warum sonst sollten dort all die Verträge von den Leasingkunden angeboten werden????

 

Also ich empfehle, falls das ein echter Beitrag ist, den Vertrag vorher zu lesen und ihn notfalls in die Vertrags-Börse zu setzen um vorzeitig aus dem Vertrag heraus zu kommen. Streit dürfte nichts bringen. Vertrag ist wie gesagt: Vertrag!

 

Themenstarteram 22. Februar 2012 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von uricken

Was meinst Du bitte mit "Autoübernahme" während des Vertrags; etwa das "vorzeitige Auflösen" des Vertrages?

Wenn das so ist, dann kann ich dazu nur sagen - alles läuft genau so, wie es vereinbart ist (ich bin derzeit Kunde bei AXON und habe dort meinen R8 geleast!).

Ich habe meinen Vertrag - vereinbarungsgemäß - zum 48. Monat gekündigt und einen Erwerber genannt. Wichtig ist dabei nur, daß der Dritte kein Privatmann sein darf, da ansonsten der Verkäufer die Gewährleistung für ein Jahr an der Backe hat. Macht so für mich auch Sinn.

Ebenfalls wichtig; man vereinbart ALLES schriftlich und liest seine Verträge, dann gibt es auch keine Streitigkeiten!

Ich kann auf jeden Fall nur positiv über den bisherigen Verlauf des Leasings mit AXON sprechen.

(Mein Leasingvertrag ist für 02/2013 gekündigt und die Übernahme zum vereinbarten Restwert bestätigt!)

Guten Abend Uricken

leider ist die Vermutung von Mr. Flott falsch. Ich bin weder Konkurrent noch baue ich ein Image auf. Ich habe einen Vertrag mit Axon den ich zum 48. Monat auflösen möchte und das Auto zum mir schriftlich zugesichertem Restwert kaufen.

Axon verweigert dieses aber [Inhalt von MOTOR-TALK entfernt].

Als ich einen Audi bei der Audi Bank geleast habe, klappte der Kauf reibungslos.

Wie sah denn Ihre Vertragsergänzung aus und zu welchem Monat haben Sie den Kauf getätigt ?

Da mir mein Anwalt empfahl zu klagen suche ich nach bereits ergangenen Entscheidungen, denn es wurden hier schon mal welche veröffentlicht aber wieder gelöscht. Daher meine Frage und es schrieben mir sogar schon 3 Personen die ähnliche Verträge haben und unsicher sind.

Wieso haben Sie jetzt schon den Vertrag für 02/2013 gekündigt ?

Bei mir steht im Vertrag es reichen 3 Monate vor Wunschtermin.

 

_______________________________________________________

Einzelne Inhalte in diesem Beitrag wurden von MOTOR-TALK entfernt

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Flott

Vertrag ist wie gesagt: Vertrag!

Deswegen seinen Vetrag ganz genau lesen!

Wenn man einen Wagen nach Vertragsregeln "nur in beiderseitigem Einverständnis" erwerben kann, sollte man kein Restwertleasing mit übertrieben geringem Restwert abschließen.

Hallo, guten Abend,

 

da kann ich nur fragen, was ist denn ein zugesicherter Restwert?

 

Ein Restwert ist bei KEINER Leasinggesellschaft gleichbedeutend mit einem Kaufpreis. Das kann so sein, muss aber nicht. Dass entscheidet die Leasingfirma, denn die ist schließlich Eigentümer und unterliegt den Leasingerlassen.

 

 

Wenn ein Anwalt eine Klage empfiehlt, kann ich mit meinen Erfahrungen nur sagen: OK, wenn er auf die Hälfte seiner "Gage" verzichtet, wenn Sie verlieren, ist das in Ordnung. Wird er aber nicht.

 

Leider gibt es viele Anwälte in Deutschland, die auf "Teufel komm raus" klagen, weil sie immer dasselbe verdienen. Bei Gewinn wie bei Niederlage! Und - es gibt viele fast arbeitslose Anwälte, die sich teilweise sogar ihr Geld mit minimalsten Abmahnverfahren verdienen müssen.

 

Also - was EIN Anwalt sagt kann nicht maßgebend sein. Wie beim Schuhekaufen würde ich mindestens 3 Anwälte befragen und, wie gesagt, beim Verlieren sollte er auf die Hälfte seiner Gebühren verzichten.

 

Lesen Sie mal kritisch Ihren Vertrag: Haben Sie eine Kaufoption oder nur einen benannten Restwert, der überhaupt nichts weiters aussagt, als wieviele Raten mit wievielen Euro noch offen sind...... Bei jeder Leasinggesellschaft !

 

 

 

mfg

 

Mr. Flott (zufriedener Kunde mit OPTION)

Danke für den Link. Ich hatte im gelöschten Thread ja schon darum erbeten so einen Vertrag von Axon mal zu Gesicht bekommen. Jetzt kann ich mir selber ein Bild machen.

btw: Ich schliesse mich der Auffassung des LG München (AZ: 27 O 13537/06) vollumfänglich an :D

am 23. Februar 2012 um 6:55

Zitat:

Original geschrieben von friederika

Guten Abend,

ich bin neu hier und über google auf dieses Forum gestoßen. Ich habe einen ähnlichen Fall. Nur bei mir war der Kauf zum 60. Monat vorgesehen.

Unter http://www.friederika-apotheke.de/...g-erfahrung-mit-axon-leasing.html habe ich meinen Fall ausführlicher dargestellt. Es haben mir einige andere Personen mit ähnlichen Erfahrungen geschrieben. Sende gerne auf private Mail mehr. Viel Erfolg.

Ich habe mir mal auf Deiner Site den Vorfall angeschaut. Da steht eigentlich ganz klar drin, dass der Vertrag und der Restwert sich auf die Auflösung des Vertrages beziehen und der Restwert wird mit keinem Wort auf einen Autokauf verknüpft.

Es sind Beträge, die fällig werden, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

So sehe ich das zumindest.

Da wurdest Du schlecht beraten bei Unterschrift und nachzuweisen, dass Dir erzählt wurde, dass es sich um Restwert bzw Kaufpreis für Auto handelt, dürfte recht schwer sein...

Eigentlich sollten solche Verträge verboten werden...

am 23. Februar 2012 um 8:01

Hallo guten Morgen, warum denn gleich verbieten??

Das ist ja wie seinerzeit beim HB-Männchen oder bei Rumpelstielzchen.

So kommt mir jedenfalls die Friederika vor. Nirgendwo in ihren Dokumenten ist von einer Kaufoption die Rede. Das ist alles Wunschdenken. Auch das zuvor gelobte Urteil ist nur aus der 1.Instanz und wurde schon vor vielen Jahren vom OLG aufgehoben.

Wie ich schon sagte: Vertrag ist Vertrag und deswegen sollte man vorher genau lesen, was man unterschreibt.

Sowohl ich als auch noch ein anderer Besucher des Motor-Talks (uricken) sind zufrieden. Ich habe eine erhaltene Kaufoption bereits über die Frima eines Freundes ausüben lassen und das Auto (Z8) günstig herausgekauft. Direkt über meine Firma ging es wohl wegen der Leasingerlasse nicht.

Mein zweiter Vertrag läuft seit einigen Monaten und auch dafür habe ich mir die Ausübung der Kaufoption gleich bestätigen lassen.

Da auf dieser Seite fast nur Nörgler über dieses für mich sehr gute Vertragsmodell herumgeistern, hat es fast den Anschein, dass die zufriedenen Kunden für Foren keine Zeit haben sondern Geld verdienen. Das muss ich jetzt aber auch, deshalb höre ich jetzt auf aber ich überlege mir, ob ich mir nicht ein paar Aktien schenken lassen sollte, so wie ich die hier lobe.....

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

Eigentlich sollten solche Verträge verboten werden...

Verbieten kann man keine Verträge, sie sind halt nur unter gewissen Voraussetzungen nichtig bzw. unwirksam (bei Sittenwidrigkeit - §138 BGB oder argl. Täuschung - §123 BGB nur als Beispiel).

Vorausgesetzt, das stimmt alles, was im Link zu lesen ist (Im Urteil vom LG München sind Kläger und Beklagte nicht benannt, das könnte also ein völlig anderer Leasinggeber sein), dann fragt man sich schon, was den Leasingnehmer dazu bewegt haben könnte seine Unterschrift unter den Vertrag zu setzen.

 

Zitat:

Nirgendwo in ihren Dokumenten ist von einer Kaufoption die Rede.

Zitat:

Ich habe eine erhaltene Kaufoption bereits über die Frima eines Freundes ausüben lassen und das Auto (Z8) günstig herausgekauft.

Ja was denn jetzt? Gibt es nun eine Kaufoption oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von =Leasing Kunde=

leider ist die Vermutung von Mr. Flott falsch. Ich bin weder Konkurrent noch baue ich ein Image auf. Ich habe einen Vertrag mit Axon den ich zum 48. Monat auflösen möchte und das Auto zum mir schriftlich zugesichertem Restwert kaufen.

Axon verweigert dieses aber trotz der Vertragsergänzung die ich bekommen habe.

Hier kommt es tatsächlich erst einmal darauf an, was genau in Deinem Vertrag steht? Ist es eine fest zugesage Kaufoption oder nur eine Option für die "Auflösung im beiderseitigen Einverständnis".

Zitat:

Da mir mein Anwalt empfahl zu klagen suche ich nach bereits ergangenen Entscheidungen, denn es wurden hier schon mal welche veröffentlicht aber wieder gelöscht. Daher meine Frage und es schrieben mir sogar schon 3 Personen die ähnliche Verträge haben und unsicher sind.

Ich habe selbst Jura studiert und habe mir mal die Unterlagen angeschaut, die der Mitforist friederika gepostet hat. Ich persönlich sehe in der geschilderten Situation Schwierigkeiten für die Durchsetzung der Ansprüche. Aber das muß jeder für sich entscheiden; in erster Linie geht es einem Anwalt nicht um den Mandanten sondern um das eigene Konto (in den meisten Fällen zumindest!).

Zitat:

Wieso haben Sie jetzt schon den Vertrag für 02/2013 gekündigt ?

Bei mir steht im Vertrag es reichen 3 Monate vor Wunschtermin.

Es besteht die Option, den Vertrag schonn früher aufzulösen; den Termin könnte ich entscheiden. Aktuell liebäugel ich mit einem SLS AMG und da wäre eine frühere Auflösung schon eine gute Option. Ausserdem möchte ich keine Fristen versäumen (Lieber zu früh als zu spät reagiert!) Prinzipiell kann ich aber die Aussage des Foristen Flott bestätigen - es läuft alles genau so, wie ich es mir vorgestellt habe; ich habe die schriftliche Bestätigung für den Erwerb des Fahrzeugs zu der im Vertrag festgehaltenen Ablösesumme erhalten. Wie ich schon erwähnte, wurde lediglich darauf hingewiesen, daß aus Gewährleistungsgründen einem Verkauf an Privatpersonen nicht zugestimmt wird. Diese Option kann ich nachvollziehen und ist auch m. M. vollkommen legitim!

am 23. Februar 2012 um 8:51

Hallo,

das ist ja ein starkes Stück. Nach meinem Z8 habe ich grad einen SLS AMG geleast wie ihn sich uricken wünscht. Das Auto entwickelt sich hier zum Lieblingsauto des Forums.

Aber zur vorherigen Frage: Klar gibt es Optionen. Die bekommt man aber nicht automatisch, sondern muss sie sich separat zum Vertrag ausstellen lassen. Das ist dann zwar steuerlich unkorrekt aber zivielrechtlich wasserfest. Das ist die Hauptsache wenn man steuerliche Probleme durch Umgehung einer direkten Ausübung vermeiden kann.

Friederika hat da leider etwas versäumt und ist jetzt sauer und schlägt wild um sich. Gut, es muss jeder selbst wissen ober er genug Geld für eine Schadensersatzklage vonseiten der Leasingfirma hat.....

Durch deratige Einträge wird aber nur der Ruf einer Firma geschädigt, deren flexibles Vertragsmodell mir sehr genützt hat und hoffentlich weiternützt

Also Friederika, warte mal Deinen Prozess in der 2.Instanz ab und wenn Du Recht hast, wirst Du es auch bekommen. Wenn allerdings die Richter auf Deine Seite mit Zitaten von überholten Urteilen stoßen, könnte es sein, dass sie sich genötigt fühlen und entsprechen reagieren.

mfg

Mr.Flott

Zitat:

Original geschrieben von uricken

...

Aber das muß jeder für sich entscheiden; in erster Linie geht es einem Anwalt nicht um den Mandanten sondern um das eigene Konto (in den meisten Fällen zumindest!).

Ein sehr probates Mittel dagegen ist in Deutschland ja vom Gesetz her leider nicht zulässig:

Honorarvereinbarung auf Erfolgsbasis.

:rolleyes:

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