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B Verstoß in der Probezeit
Hallo,
habe eine frage ich bin Fahranfänger und somit noch in der Probezeit, wurde gestern in einer Polizei Kontrolle kontrolliert und haben leider herraus gefunden das ich ein XENON NACHRÜSTSATZ eingebaut habe!
Der Polizist meinte : 3 Punkte , 90€ Bußgeld, B-Verstoß
So meine frage was kommt jetzt auf mich zu ?
Muss ich mit einer Verlängerung der Probzeit rechnen oder noch schlimmer ein Aufbauseminar durchführen ?
hatte bisher keine A oder B verstöße also das erste mal das was ist
Danke im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Die anderen Autofahrer würden es dir danken, wenn du nur zugelassene Leuchtmittel im Fahrzeug einbauen würdest.
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von llxeonll
Muss ich mit einer Verlängerung der Probzeit rechnen oder noch schlimmer ein Aufbauseminar durchführen ?
Voraussetzung für probezeitrelevante Maßnahmen ist ein A-Verstoß. Du mußt also weder mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen, noch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Einfach die 90,-€ zahlen und sich künftig nicht mehr erwischen lassen...
Danke für die schnelle antwort , ist das wirklich sicher das ich nur die 90 € bezhale und weiter nix ?
ich muss das wissen bevor meine mom mir später den kopf abreisst
Mfg Denk
Zitat:
Original geschrieben von llxeonll
Danke für die schnelle antwort , ist das wirklich sicher das ich nur die 90 € bezhale und weiter nix ?
ich muss das wissen bevor meine mom mir später den kopf abreisst
Mfg Denk
asso und was passiert mit den 3 punkten ?
Die bekommst du als Bonus zu den 90 € in Flensburg gutgeschrieben
So eine Xenon-Kit soll ja in Erinnerung bleiben...
Zitat:
Original geschrieben von llxeonll
asso und was passiert mit den 3 punkten ?
Wenn das Fahrzeug auf Deine "Mom" zugelassen ist, dann KANN es sein, daß auch sie als Fahrzeughalter mit Bonuspunkten bedacht wird.
Das Auto sollte natürlich auch wieder schnellstens in einen Zustand gebracht werden der der STVO entspricht,nicht das gleich der nächste B-Verstoß folgt.
Übrigens werden Punkte die man sich in der Probezeit verdient hat erst nach der Probezeit gelöscht,da kann sich dann doch was ansammeln.
Die anderen Autofahrer würden es dir danken, wenn du nur zugelassene Leuchtmittel im Fahrzeug einbauen würdest.
Zitat:
Original geschrieben von llxeonll
...und haben leider herraus gefunden das ich ein XENON NACHRÜSTSATZ eingebaut habe!
Das ist ja noch mal glimpflich ausgegangen, bevor Schlimmeres passieren konnte.
Zitat:
Original geschrieben von llxeonll
und haben leider
wie bl*d muss man eigentlich sein, um am "carfreitag" mit sonem xenon-rotz durch die gegend zu fahren?
sry, aber dass das ein datum ist, andem die polizei mit fahrzeugkontrollen zur höchstform aufläuft, erst recht wenn der fahrer in ein gewisses klischee reinpasst (womit sich hier auch wieder bestätigt hat, das vorurteile durchaus ihre berechtigung haben) sollte doch mittlerweile bekannt sein...
Zitat:
So meine frage was kommt jetzt auf mich zu ?
hat dir der polizist doch bereits gesagt...
zzgl. kommen noch circa 25€ bearbeitungsgebühren auf die strafe obendrauf und wenn das auto auf deine eltern angemeldet ist, kann es sein, das diese ebenfalls nochmal 3punkte und 90€ verbrezelt bekommen...
Zitat:
Muss ich mit einer Verlängerung der Probzeit rechnen oder noch schlimmer ein Aufbauseminar durchführen?
lernt man soetwas nichtmehr in der fahrschule?
ein b-verstoß bleibt ohne konsequenzen, sofern kein weiterer b-verstoß hinzukommt...solltest du also einen weiteren b-verstoß kassieren, ist neben probezeitverlängerung auch noch eine nachschulung fällig...
das du den xenon-rotz wieder zurückrüsten musst, müsste dir ja auch bekannt sein...
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Die anderen Autofahrer würden es dir danken, wenn du nur zugelassene Leuchtmittel im Fahrzeug einbauen würdest.
Ob der TE mit zugelassenen Leuchtmitteln unterwegs ist, wird wohl keinen einzigen anderen Autofahrer interessieren.
Es wird schon seinen Grund haben, dass manche Leuchtmittel nicht zugelassen sind.
Und i.d.R. ist dieser Grund die Blendung des Gegenverkehrs.
Zitat:
Es wird schon seinen Grund haben, dass manche Leuchtmittel nicht zugelassen sind.
Und i.d.R. ist dieser Grund die Blendung des Gegenverkehrs.
Damit man noch ein paar Hunderter für die Eintragung blechen muß. Die Physik ist immer gleich.
In der Probezeit sollte man ein Aufbegehren aber doch eher lassen und diesen Schwachsinn hinnehmen.
Wenn ich in meine Zulassung schaue, kennt der Paragraphenschwachsinn allein bei Reifen und Felgen keine Grenzen.
Du kannst das nicht mit einfachen Felgen/Reifen vergleichen.
Xenon Kits von Ebay sind nicht eintragbar.
Die Scheinwerfer sind schon mal gar nicht dafür zugelassen vermutlich wenn man sowas nutzen muß.
Hat das Fahrzeug Scheinwerferreinigungsanlage?
Hat das Fahrzeug eine automatische Leuchtweitenregulierung?
Bis das nachgerüstet ist - das kostet.
Hier mal nen Beispiel wie mans richtig macht:
http://www.motor-talk.de/forum/faq-xenon-nachruesten-t1310025.html
Und das ist ein Fahrzeug bei dem es Xenon serienmäßig gab - wenn das nicht der Fall ist - nunja dann wirds richtig teuer bis (fast) unmöglich.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Zitat:
Es wird schon seinen Grund haben, dass manche Leuchtmittel nicht zugelassen sind.
Und i.d.R. ist dieser Grund die Blendung des Gegenverkehrs.
Damit man noch ein paar Hunderter für die Eintragung blechen muß. Die Physik ist immer gleich.
Die Physik ist immer gleich, aber die Scheinwerfer sind es nicht. Und darin, wo das Licht alles hingeht, wo es nicht hingehen sollte, wenn man diesen EBay-Schrott einbaut, ist die Physik auch gnadenlos. Illegale Xenon-Blender sind das Ärgernis Nr. 1 bei Nachtfahrten.
Schon an den Lichtverteilungsunterschieden von legalen Xenons an unterschiedlichen Autos sieht man, wieviel Grips man in die Dinger stecken muss. Wenn es nur an der Physik läge müssten ja alle Lampen gleich funzeln.....
Amen