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B- Verstoß?

Themenstarteram 9. Mai 2007 um 20:48

hallo, wieß vieleicht irgendjemand ob zu laute tüten am mororrad (über 5db tolleranz) ein A oder ein B verstoß sind (wegen der probezeit). falls sich da jemand auskennt, würd ich mich auch über einen konkreten auszug o.ä. aus dem gesetz freuen.

danke schonmal

mfg marko

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17 Antworten
am 9. Mai 2007 um 22:55

wurde bisher als ein a-verstoß gewertet....

und neben der nachschulung die dich rd. 250-400€ kostet zieht das auch noch 3punkte sowie 50€ strafe (zzgl. 25,6€ bearbeitungsgebühr) nach sich.....

unabhängig davon, ob es ein a- oder b-verstoß ist bist du darüber informiert, dass du dann im übrigen bei nem unfall den schaden aus eigener tasche zahlen wirst, da deine versicherung wegen erlöschen der be des fz und somit vertragsbruch deinersetis aus der zahlpflicht raus ist, ist dir bekannt?

und du dann auch viel spaß bei der suche nach einer neuen versicherung (falls du dir dann noch ein fz leisten kannst) haben wirst, weil dich keine mehr nehmen wird, ist dir auch bekannt?

am 10. Mai 2007 um 16:26

Immer gleich das Horrorszenario... :D

Aber im Prinzip ist es ja richtig!

Gruß

Berni

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Immer gleich das Horrorszenario... :D

Besser vorgewarnt als selbst Lehrgeld bezahlt...:cool:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

unabhängig davon, ob es ein a- oder b-verstoß ist bist du darüber informiert, dass du dann im übrigen bei nem unfall den schaden aus eigener tasche zahlen wirst, da deine versicherung wegen erlöschen der be des fz und somit vertragsbruch deinersetis aus der zahlpflicht raus ist, ist dir bekannt?

So oder ähnlich liest man es leider öfter.

Stimmt aber nicht.

Eine Haftpflichtversicherung heißt nicht umsonst Haftpflicht. Sie wird (d.h. muss) immer für den gegnerischen Schaden aufkommen, selbst wenn du mit Absicht das Fahrzeug deines Nachbarn zerstörst ;) .

Die Versicherung hat lediglich die Möglichkeit, dich in Regress zu nehmen.

Hierbei sind Summen bis 5000€ üblich.

Und ob die Versicherung es schafft, einen Zusammenhang zwischen Unfall und zu lauter Hupe herzustellen, wage ich zu bezweifeln.

Einfach zu argumentieren "BE erloschen, daher kein Geld" geht nicht so einfach...

am 12. Mai 2007 um 22:34

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

und zu lauter Hupe

ich denke, der te, wird hier eher auf einen zu lauten auspuff hinausgewollt haben!

und so ist das erlöschen der be durch verschlechterung des abgas bzw. geräuschverhältnisses ganz klar gegeben.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ich denke, der te, wird hier eher auf einen zu lauten auspuff hinausgewollt haben!

und so ist das erlöschen der be durch verschlechterung des abgas bzw. geräuschverhältnisses ganz klar gegeben.....

Achso, das hab ich dann wohl falsch angenommen.

Bei zu lautem Auspuff könnte man da schon Probs mit den grün/blauen Kollegen bekommen.

Unfalltechnisch würde ich dem aber keine besondere Rolle zuteilen.

Aber in der Probezeit wäre ich damit vorsichtig.

am 14. Mai 2007 um 6:23

dsrihks Hinweis ist berechtigt, wegen einer erloschenen BE ist nicht auch automatisch der Versicherungsschutz flöten.

Zum einen wegen der angesprochenen Regressgrenze von 5000,-, die verhindern soll, dass der Verursacher unter der Brücke schlafen muss und der Geschädigte trotzdem Geld bekommt. Zum anderen auch an der Tatsache, dass sich die Versicherung nur aus der Pflicht stehlen kann, wenn die unzulässige Veränderung auch unfallverursachend war. Das dürfte bei einem lauten Auspuff etwas schwierig werden, z.B. bei lasierten Rückleuchten hingegen eher weniger.

am 14. Mai 2007 um 7:08

Ein Fahrzeug ohne BE darf nicht in Betrieb gesetzt werden. Dies dennoch zu tun, ist grob fahrlässig - und darauf wird sich die Versicherung berufen. Bei grob fahlässigem Verhalten ist die Versicherung leistungsfrei - ergo Regress.

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 12:16

es wäre eine gebracuchte auspuffanlage mit e-zulassung für dieses modell. es gibt keine veränderungen , ich hab nur angst, dass das dämmmaterial ausgebrannt ist und ich vllt. aufgehalten werde eh ich es austaüschen kann. bekomme ich in dem fall eine mängelkarte oder bekomm ich trotz e- kennung punkte?

mfg margo

am 22. Mai 2007 um 13:30

du als fz-führer bist für den verkehrssicheren zustand deines fz zuständig! und falls da irgendwo brandspuren oder flex-/schweißspuren drann sind, bekommste ebenfalls punkte.....

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 15:07

nein, dad dämmmaterial verbrennt mit der zeit durch die abgase-> lautstärke steigt, ohne eine aktive veränderung von mir. meine sorge ist die lautstärkenerhöhung die sich durch den normalen gebrauch ergibt.

mfg margo

am 22. Mai 2007 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von margo87

nein, dad dämmmaterial verbrennt mit der zeit

bingo....

und damit ist das "der fz-führer hat für den verkehrssicheren zustand...." nciht mehr gegeben.....im allg. bekommste dafür dann aber "nur" ne mängelkarte, sofern keine offensichtlichen spuren von manipulation vorhanden sind..

Themenstarteram 22. Mai 2007 um 20:06

ok danke,

am 22. Mai 2007 um 20:10

Nach der neuen FZV wird es schwer sein, bei einer "normal" zu lauten Tröte eine verkehrsunsicherheit zu begründen.

Da blieben dann nur noch die 25 Euro...

BE ist im Übrigen nicht mehr Bestandteil der Zulassung.

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