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B196 zu teuer!

Themenstarteram 11. Januar 2020 um 1:00

Pure Ernüchterung nach dem ich die Preise für die B196 Erweiterung erfahren habe! 600 Euro und mehr sind eindeutig zu viel!

Für mich persönlich der eh nur einen 125 ccm Roller gefahren wäre ist das nicht interessant.

Euro Meinung wie seht ihr das ganze?

Beste Antwort im Thema

Ich bin sehr froh das es die Erweiterung B196 der Führerscheinklasse B gibt.

Auch verstehe ich nicht wieso das hier von einigen schlecht geredet wird.

Niemand zwingt einen die Erweiterung zu machen. Genauso wird ja anscheinend davon ausgegangen, dass die meisten danach doch den Führerschein Klasse A machen und das ja dann rausgeschmissenes Geld ist mit dem B196.

Ich sehe das komplett anders. Ich finde das ist eine gute Möglichkeit seine Mobilität zu erweitern oder mit geringem Aufwand ohne Auto beizubehalten. Entweder weil man von 50 ccm kommt oder weil man wie ich dafür sogar sein Auto abschafft oder es weniger bewegen möchte.

Und wer hier argumentiert das eine „große“ Maschine gebraucht günstiger ist als eine neue 125 ccm hat anscheinend nicht verstanden für wen die Erweiterung gedacht ist auch wenn er natürlich Recht hat mit den Preisen. Jeder sollte selber beurteilen was für ihn das Beste ist und wenn man nach Jahren doch Blut geleckt hat und den Klasse A Schein machen möchte ist das auch in Ordnung und sicher nicht schlecht wenn man dann vorher schon 125 ccm gefahren ist.

Wenn ihr „nur“ einen 90 PS Golf fahrt bekommt ihr doch auch nicht gesagt kauf dir lieber ein Porsche der ist viel schneller und du darfst den ja mit deinem Führerschein fahren.

 

Meines Erachtens ist die Erweiterung genau für Menschen wie mich.

Ich z.B. wohne in der Stadt. Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit und das Auto habe ich nur um Mobil zu bleiben (Familie wohnt zum Teil 30 Kilometer weit weg).

Für mich ist das genau richtig und ich freue mich auch darauf ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.

Bei mir im Raum Bremen wurde mir ein Preis so um die 700 Euro für die Erweiterung B196 genannt.

Das ist nicht wenig aber das ist es mir wert Mobil bleiben zu können und ganz sicher habe ich auch viel Spaß am Fahren.

Meine Yamaha MT 125 (2020) sollte Ende der Woche beim Händler stehen und ich kann es kaum erwarten meine Runden zu drehen wenn ich die Erweiterung in der Tasche habe.

Es freut mich auch sehr zu lesen wie viele von euch Spaß am Fahren eines Kleinkraftrades haben.

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Fahrschulbescheinigung = Prüfung reicht für den Eintrag. Bei 600 € mal gegenrechenen A1 und B gleichzeitig zu machen was das dann kostet !! Der Aufstieg auf 1 ist möglich und fahren im Ausland auch.

Meine Meinung deckt sich mit deiner Meinung. Gleich den A per Direkteinstieg zu machen ist u.U. sinnvoller - wenn man die Preise sieht.

Wer nur 125er fahren will (und das nur in Deutschland) kann jetzt wählen:

Entweder so wie bisher (da ging ja gar nichts) oder eben die 600-800 Euro für den B SZ 196 bezahlen. Dazu dann noch Schutzbekleidung (noch mal 800 bis 1000 Euro wenn man es ernst meint) und wenn man ein Neufahrzeug will noch mal 4'000-5'000 Euro. Gebraucht geht natürlich auch - entsprechend günstiger.

Was andere so meinen kannst du übrigens hier nachlesen: https://www.motor-talk.de/forum/125er-fuehrerschein-t6763256.html ;)

_____

Zitat:

@Bitboy schrieb am 11. Januar 2020 um 02:22:02 Uhr:

Fahrschulbescheinigung = Prüfung reicht für den Eintrag. Bei 600 € mal gegenrechenen A1 und B gleichzeitig zu machen was das dann kostet !! Der Aufstieg auf 1 ist möglich und fahren im Ausland auch.

Errr... Niemand der den B SZ 196 machen darf kann den A1 und B zusammen machen. ;)

5 Jahre Vorbesitz B sind für den B SZ 196 erforderlich. Ebenso muss man 25 Jahre alt sein. Also nicht "B und A1" sondern "B SZ 196 oder A per Direkteinstieg" ist die Auswahlmöglichkeit.

Grüße, Martin

Lasst doch erst einmal Konkurrenz aufkommen, dann relativiert sich das Preisniveau sicherlich.

Redet und denkt doch nicht schon vorher alles kaputt.

Wer es machen willl -> OK, wer nicht -> auch in Ordnung.

Die vorgeschriebenen mindestens 5 Doppelpraxisstunden machen die ganze Sache so teuer: ca. 500,- alleine dafür. Und dann noch die 4 Doppelstunden Theorie für ca. 100-200,-. So sind wir bei 600-700,- mindestens.

Und dann noch eine überteuerte 125er...! Wer soll das alles nur bezahlen?!

 

Das ist jetzt die returkutsche für alle die dachten in Deutschland gibt's was geschenkt...

Themenstarteram 12. Januar 2020 um 0:55

Ich bin ja schon Mal froh daß dieses Thema nicht wieder in die falsche Richtung geht! Dafür schon Mal herzlichen Dank!

Themenstarteram 12. Januar 2020 um 1:02

Ganz ehrlich hatte ich mit Fahrschulkosten von ca 300 Euro gerechnet! Das wâre okay gewesen!

Ich habe noch einige 50 ccm Roller! Und bin froh daß diese jetzt nicht im Preis verfallen.

Was ich damit sagen will, bei den Preisen werde ich in der 50 ccm Klasse bleiben.

 

 

Wenn man bedenkt das in der Fahrschule eine normale Fahrstunde im Schnitt 60€ kostet, dann sind Preise von 600€-800€ für den B196 völlig in Ordnung.

Bei der neuen Führerschein Erweiterung B196, kann Deutschland nicht einfach selber entscheiden ob B196 im Ausland gültig ist oder nicht. In Österreich gibt es eine ähnliche Regelung nennt sich dort Code111. Code111 wurde im Nachhinein von Spanien, Portugal, Tschechien,Italien, Lettland und Luxemburg anerkannt. Und da hat nicht Österreich entschieden ob Code111 anerkannt wird sondern die jeweiligen Länder selber.

Zitat:

@ms1985 schrieb am 12. Januar 2020 um 06:52:45 Uhr:

 

Bei der neuen Führerschein Erweiterung B196, kann Deutschland nicht einfach selber entscheiden ob B196 im Ausland gültig ist oder nicht. In Österreich gibt es eine ähnliche Regelung nennt sich dort Code111. Code111 wurde im Nachhinein von Spanien, Portugal, Tschechien,Italien, Lettland und Luxemburg anerkannt. Und da hat nicht Österreich entschieden ob Code111 anerkannt wird sondern die jeweiligen Länder selber.

Du glaubst aber sicherlich nicht, dass diese Länder es komplett ohne Einfluss von Österreich entschieden haben?

Da wird Österreich entsprechende Anfragen platziert haben. Und diese Länder haben dann irgendwann zugunsten von Österreich entschieden.

Du glaubst aber sicherlich nicht, dass diese Länder es komplett ohne Einfluss von Österreich entschieden haben?

Da wird Österreich entsprechende Anfragen platziert haben. Und diese Länder haben dann irgendwann zugunsten von Österreich entschieden.

Wer genau was entschieden hat weiß ich nicht. In anderen EU Staaten gibt es ähnliche Regeln wie Code111, oder B196.

Ist in der EU Führerschein Richtline auch festgelegt:

Gemäß der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG[2], Artikel 6, Ziffer 3b können die Staaten die Möglichkeit vorsehen, dass mit dem Führerschein der Klasse B ohne besondere Voraussetzungen ein Motorrad der Klasse A1 gefahren werden kann. Als nationale Regelungen gelten diese Berechtigungen dann für das jeweilige Territorium. Die Frage, ob und unter welchen staatlichen Vorgaben ein Staat Fahrerlaubnisse aus Nicht-EU-Staaten auf seinem Territorium anerkennt, obliegt ebenso seiner nationalen Entscheidung.

Übersetzt bedeutet das, z.b. Italien selber entscheidet ob sie B196 erlaubt oder nicht.

Der Code111 aus Österreich wird von Deutschland nicht anerkannt, deshalb wird es sehr wahrscheinlich das diese auch den deutschen B196 nicht anerkennen.

Zitat:

Errr... Niemand der den B SZ 196 machen darf kann den A1 und B zusammen machen. ;)

5 Jahre Vorbesitz B sind für den B SZ 196 erforderlich. Ebenso muss man 25 Jahre alt sein. Also nicht "B und A1" sondern "B SZ 196 oder A per Direkteinstieg" ist die Auswahlmöglichkeit.

Grüße, Martin

Leider liegst du da etwas falsch.

A1 darf man mit 16 machen.

A2 mit 18, sowie auch den B.

Demzufolge ist es möglich B und A1 oder B und A2 zusammen zu machen. Wobei ich die erste Kombination etwas bescheuert finde. Übrigens war es bei uns damals üblich 1er und 3er zusammen zu machen. Daher nie Probleme mit "darf ich das überhaupt". Wobei ich darf 125er mit dem B.

Gruß MIFIA4

Das hat sich aber jetzt verschoben aufgrund des bf17. Da darfst du wohl mit 16,5 anfangen. Sprich du könntest kurz vor 16 den A1 in Theorie und Praxis machen und auch gleich die bf17 im Anschluss.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. Januar 2020 um 16:33:26 Uhr:

Das hat sich aber jetzt verschoben aufgrund des bf17. Da darfst du wohl mit 16,5 anfangen. Sprich du könntest kurz vor 16 den A1 in Theorie und Praxis machen und auch gleich die bf17 im Anschluss.

Ausser bf17 (gab es ja nicht) war das auch früher so. Du hast die Prüfung vor dem Geburtstag abgelegt. Die Fahrerlaubnis dann nach dem Geburtstag erhalten.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. Januar 2020 um 16:33:26 Uhr:

Das hat sich aber jetzt verschoben aufgrund des bf17. Da darfst du wohl mit 16,5 anfangen. Sprich du könntest kurz vor 16 den A1 in Theorie und Praxis machen und auch gleich die bf17 im Anschluss.

Errr.... Wenn du aus dem "kurz vor 16" ein "kurz vor 17" machst passt es. ;)

A1 und BF17 zusammen -> Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag. Wegen dem BF17 ist diese Frist einzuhalten.

Wer mit 16 den A1 haben will und mit 17 den BF17 -> 2x Theorieprüfung machen.

Grüße, Martin

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