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b96 oder gehts auch ohne?
Hallo, fahre einen Audi A6 mit 1580kg leermasse.
Würde mir gerne nächstes Jahr einen Mittelgroßen WW kaufen, kann ich den mit dem B Führerschein fahren?
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25 Antworten
Eventuell. Was für eine zGM hat Dein Auto, und was meinst Du mit "mittelgroß"?
2040kg
so einen in etwa von größe:
http://kleinanzeigen.ebay.de/.../88610170-220-4068
Ja, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens nicht größer ist als 1500 kg! Das gesamte Gespann darf nicht mehr wie 3500kg wiegen.
Das hört sich ja gut an, also bis 1460kg dürfte der WW wiegen so das ich ihn noch mit der klasse B fahren darf?
Das ist durch die neue Regelung ab 2013 so, oder?
Ich rechne dir mal an meinem Beispiel vor:
altes Gespann: Audi A6 4b 2,5 TDI zGG 2145kg + Wilk Stern Deluxe 535 zGG 1300kg = 3445kg -> Hätte meine Frau fahren dürfen!
neues Gespann: Audi A6 4b 2,5TDI zGG 2145kg + Hymer Eriba Nova 540 zGG 1500kg = 3645kg -> Darf meine Frau nicht fahren.
Wenn dein Audi ein zGG von 2040kg hat, darf der Wowa ein max. zGG von 3500kg - 2040kg = 1460 kg haben. Da bekommt man definitiv nen "mittegroßen" Wowa!
Allerdings ist der von deinem Beispiel demnach 40kg zu schwer, kann man aber sicherlich ablasten. Bei 400kg Zuladung hat man ja reserven.
Viel Glück bei der Suche!!
Gruß Chris
EDIT: Das hat mit der neuen Regelung nichts zu tun. Ist mit dem B-Schein schon immer so.
Schau doch mal hier : http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm vielleicht hilft Dir das weiter.
Ich habe meinen Führerschein verloren und deshalb einen neuen bekommen. Jetzt habe ich noch einen CE und C1E. Den CE aber nur bis ich 50 Jahre bin. Damit darf ich: (C1E) Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und Anhänger über 750 kg zG1) Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
und mit dem CE: Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1
Dem TE geht es aber darum, was mit Klasse B geht...
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Jetzt habe ich noch einen CE und C1E. Den CE aber nur bis ich 50 Jahre bin. Damit darf ich: (C1E) Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und Anhänger über 750 kg zG1) Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
und mit dem CE: Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG1
Das ist aber doch der alte 3er (Autoführerschein vor 1999 gemacht) und hat mit dem B nichts zu tun.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Dem TE geht es aber darum, was mit Klasse B geht...
Dann kann er es in dem Link nachlesen was er fahren kann und was nicht. Ich wollte nur damit sagen das ich am Anfang auch nur den 3er hatte und ich beim tausch auf den neuen diese beiden Führerscheinklassen dazu bekommen habe. die Dame in der Zulassungstelle sagt mir das man diese nur bekommet wenn man diesen roten Lappen gegen die kleine Karte tauscht.
@Stier1980
Schon klar aber jetzt heisst er bei mir B. Es wäre hilfreich ob der TE den Führerschein vor oder nach 1999 gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Damit darf ich: ...
Ja, aber Du bist ein Baujahr wo vermutlich noch mit der alten Klasse 3 gestartet bist - Deine (und meine) Anhäufung von Fahrerlaubnisklassen (Bestanfsschutz) läßt sich so leider nicht auf Sonsy übertragen. Der ist nämlich 15.5 Jahre jünger als Du und hat wohl nur den "neuen" B.
Oh - da waren zwei schneller als ich.
Zitat:
Original geschrieben von lowang
Es wäre hilfreich ob der TE den Führerschein vor oder nach 1999 gemacht hat.
Nach. 1999 war er 12.
B 96
ab 19.01.2013
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Bin jetzt total verwirrt, denn hier steht bis 750kg mit B und über 750kg wird B96 benötigt
Durch den Tausch des alten Lappen hast du nur den Vorteil der Achszahl beim Hänger, deine schon vorhandene Klasse (3) ist in den neuen Klassen (Gewichte) nur neu aufgeschlüsselt.
Zitat:
Original geschrieben von lowang
@Stier1980
Schon klar aber jetzt heisst er bei mir B. Es wäre hilfreich ob der TE den Führerschein vor oder nach 1999 gemacht hat.
Aahhha... Daher weht der Wind! Jetzt hab ich auch kapiert worauf du hinaus willst!