- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Bagetellschaden - Rückstufung
Bagetellschaden - Rückstufung
Hallo zusammen,
mir ist ein Bagatellschaden entstanden. Ich denke der Schaden wird um die 800-1000 euro sein, bei einem Auto das noch 2000 euro Zeitwert hat. Der Unfallgegner besteht trotzdem darauf zum Gutachter zu gehen. Das macht den Schaden nochmal teurer.
Aktuell befinde ich mich in SF25. Ich wollte Damals Rabattschutz machen, davon riet man mir aber ab. Das wären Jährlich gut 120 euro mehr gewesen und ich wäre an die Versicherung gebunden (so sagte man mir)
Jetzt werde ich von SF25 auf SF12 zurück gestuft. 13 SF-Jahre für so eine Bagatelle? Das macht jetzt jährlich ca. 300-400 euro Mehrkosten aus.
Leider habe ich jetzt nicht die Ahnung wie man das ausrechnet, ob es sich nicht lohnt bis 1500 euro den Schaden selbst zu zahlen und die SF25 zu behalten.
Was man evtl. noch beachten muss ist, das ist der Vertrag meines Großvaters. Er ist 74. Ich bin 28 und habe seitdem ich 16 bin den A1. Vll spielt das auch noch eine Rolle wegen der TB28 später mal.
Ich habe schon bei check24 geschaut. Hier würde ich bei manchen Versicherer trotz Rückstufung kaum mehr zahlen als bei meiner aktuellen Versicherung. Allerdings ist das Auto Vollkasko versichert. Ich habe es biser noch nie gebraucht, man weiß ja nie...
Gibt es den Versicherungen die nicht so krass zurück Stufen? Ich finde das ganz schön heftig.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. November 2015 um 19:45:39 Uhr:
man kann auch aneinander vorbeireden
Dies tritt ein, wenn kein Unterschied zwischen Prozentpunkte und Prozent gemacht wird.
Wenn bei einer Wahl die Partei A 24 % der Stimmen erhält und die Partei B 33 % der Stimmen,
dann hat B neun Prozentpunkte mehr als A erhalten oder fast 40 % mehr Stimmen.
O.
Ähnliche Themen
65 Antworten
Wenn der Schaden durch die Versicherung abgewickelt ist, diesen von der Versicherung zurückkaufen.
Gutachten musst du nicht erstatten, kannst ja den Schaden zurückkaufen.
In deinem Fall würde ich das nicht tun.
Würde dir raten, das Auto nächstes Jahr auf dich zuzulassen und versichern und den SF auf dich übertragen lassen.
Da du eh nur 10 Jahre übernehmen kannst, gehen nur 2 Jahre verloren.
Du musst dir aber eine Versicherung suchen, die dir den jetzigen Schaden nicht anrechnet.
Es dürfte dann nicht mehr kosten, als du jetzt trotz SF 25 bezahlst.
Wie sich das mit der Rückstufung rechnet, teilt dir auch dein Versicherer mit (anfragen, wenn die Sache abgeschlossen ist). Kann man doch leicht überschlagen. Wenn deine Kostenschätzungen sich als richtig erweisen, hast du das nach 2 ... 3 Jahren wieder drin.
Die Höhe des Schadens spielt hinsichtlich Rückstufung keinerlei Rolle.
Eine Versicherung zu finden, welche die Einstufung des Vorgängers nicht übernimmt, wird sich sehr schwierig gestalten. Der neue Versicherer richtet sich nach den mitgeteilten schadenfreien Jahren - nicht nach irgendwelchen Sondervereinbarungen.
Die Rückstufungstabellen der Versicherer unterscheiden sich. Da hilft nur Detailstudium.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. November 2015 um 09:34:14 Uhr:
Du musst dir aber eine Versicherung suchen, die dir den jetzigen Schaden nicht anrechnet.
Welche macht das z.B.?
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. November 2015 um 09:34:14 Uhr:
Gutachten musst du nicht erstatten, kannst ja den Schaden zurückkaufen.
In deinem Fall würde ich das nicht tun.
Würde dir raten, das Auto nächstes Jahr auf dich zuzulassen und versichern und den SF auf dich übertragen lassen.
Da du eh nur 10 Jahre übernehmen kannst, gehen nur 2 Jahre verloren.
Du musst dir aber eine Versicherung suchen, die dir den jetzigen Schaden nicht anrechnet.
Es dürfte dann nicht mehr kosten, als du jetzt trotz SF 25 bezahlst.
Wenn ich den Schaden von der Versicherung zurück kaufe dann muss doch ich das Gutachten auch bezahlen?
Ich habe mit 16 den A1 gehabt und hab seither einen 125er angemeldet. Der hat jetzt SF12, da ich auf diesen Vertrag einen Familienvan angemeldet habe. Ich hab die 125er auf nen neue Vertrag mit aktuell SF5.
Ich würde ja das Auto so lang wie möglich auf meinen Großvater angemeldet lassen. Das sollte hoffentlich noch mind. 10 jahre gehen, dann könnte ich SF22 übernehmen. (das hoffentlich ist nicht auf den Vertrag bezogen)
Warum würdest du das in meinem Fall nicht tun. Aktuell zahle ich Vollkasko 450 euro. Ich habe einfach mal bei meiner Versicherung angegeben wenn ich dort das Auto mit SF12 HP und SF 25 VK zulassen würde. Dann komm ich bei 840 euro raus.
Auf Check24 habe ich mal ein bisschen herumgeschaut. Hier gibt es diese Direktversicherer die bieten die Versicherung schon für 500 euro mit SF12HP und SF24VK an. Hier habe ich aber schiss wieder ein ein Hintertürchen zu fallen.
Ich denke bei SF25 hätte ein Rabattschutz sinn gemacht...
Ich wüsste auch keine Versicherung die, die die SF25 anerkennen würde.
Wer ist denn bei deiner Berechnung der VN und der Halter, da du mit SF 25 in der VK rechnest muss es ja der Großvater sein
Da der Großvater schon 74 Jahre ist, hat der erhebliche Zuschläge.
Rechne einfach mal dich als VN u. Halter mit SF 10 für HF u VK, denn mehr kannst du eh nicht übernehmen, höchstens die Versicherung erkennt den A1 bei SF-Übertragungen an.
Dazu musst du aber vorher klären, ob deine Versicherung trotz Rückstufung beim Großvater, den Schaden auch dir noch einmal anrechnet, wenn man die SF auf dich überträgt
Gutachten muss nicht bezahlt werden.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 22. November 2015 um 12:28:44 Uhr:
Dazu musst du aber vorher klären, ob deine Versicherung trotz Rückstufung beim Großvater, den Schaden auch dir noch einmal anrechnet, wenn man die SF auf dich überträgt
Mir ist kein einziger Versicherer bekannt, der den Schaden nicht anrechnen würde.
@ celicia
Welcher rechnet den nicht an?
Glaube ich nicht.
Wo gibts das schriftlich zum nachlesen?
Das mit der HUK glaube ich auch nicht.
Mein Opa hat noch einen SF35 Vertrag für sein Auto. Ich habe das mal bei Check24 mit angegeben. Dann spuckt die AdmiralDirekt eine Sondereinstufung für SF35 für mein Auto aus.
Weiß jemand wie das funktioniert?
Bei mir
zur Klarstellung, in diesem Fall darf die Übertragung nicht 2015 stattfinden, sondern erst 2016
wenn er dieses Jahr die SF überträgt, könnte er ja eh nur SF 10 übernehmen bekommt den Schaden angerechnet und wird dann 2016 in SF 4 eingestuft.
Überträgt man die SF erst 2016, da hat die Rückstufung von SF 25 in SF 12 am 01.01. stattgefunden.
Somit könnte die SF 12 übertragen werden, da er aber nur 10 Jahre den FS B hat, sind es SF 10 und der Schaden aus 2015 wird ihm nicht angerechnet
oh man ich sehe schon das ist zu kompliziert und sinnlos hier. Ich will nichts übertragen... das kann onch 10 Jahre warten.
Ich will so günstig und gut wie möglich mein Auto versichern.
Das 13 Jahre verloren gehen ist schon schlimm genug. Noch weiter runter.. ich kann mir das nicht leisten...
Geh zu einem Berater der kann dir bestimmt helfen, wenn er Ahnung hat
Hier stand unsinn