ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Baumaschine hinter PKW hängen

Baumaschine hinter PKW hängen

Themenstarteram 31. März 2009 um 1:06

Ich habe ein Problem, das auch die "Grünen" immer wieder ins Grübeln bringt.

Ich habe eine Betonmischanlage mit ca. 750 kg Gewicht.

_Beim letzten mal habe ich sie innerhalb des Ortes mit max 20 km/h hinter einem PKW transportiert.

Keiner konnte mit sagen ob das zulässig ist. Man meinte ich solle doch mal die Zulassungstelle fragen. Die wußten es auch nicht und meinten ich solle die Hauptverkehrszeiten meiden und kleine Seitenstraßen nutzen.

Passiert ist nichts. Aber beim nächsten mal will ich die Maschine 40 km weit über die Lande ziehen.

Das Problem dabei könnte sein, daß die zulässige ungebremste Anhängelast nur 400 kg beträgt.

Aber inzwischen habe ich den Brief eines alten landwirtschaftlichen Traktors angesehen. Der durfte auch nur 600 kg ungebremst anhängen. Gemessen hatte das nie einer.

Ich will ja mit der Maschine am Haken auch nicht mit 80 km/h über die Autobahn brettern.

Hat jemand schon einmal ein solches Problem gelöst??

Vielen Dank

schrauber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schrauber10

Das Problem dabei könnte sein, daß die zulässige ungebremste Anhängelast nur 400 kg beträgt.

tschuldigung, aber ich verstehe deine fragestellung irgendwie nicht! :confused:

dein auto darf ungebremst NUR 400kg ziehen......die maschine wiegt 750kg....von dem umstand das warscheinlich für dne mischer garkeine zulassung als anhänger besteht mal ganz abgesehen!

Zitat:

Hat jemand schon einmal ein solches Problem gelöst??

hier und dann "spedition" oder "schwertransport" eingeben....

das du von den grünen bisher keine richtig dafür auf den sack bekommen hast, liegt einfachd aran, das du glück hattest und die unwissend waren.....

13 weitere Antworten
Ähnliche Themen
13 Antworten
am 31. März 2009 um 8:22

Ist diese Betonmischanlage ein eigenständiger Anhänger? Wenn ja, denke ich mal das er doch als stinknormaler anhänger zu betrachten ist, und das zählt was in den Papieren steht, Wenn diese anlage ein leer- und gesamtgewicht von 750Kg hat, sollte sich die frage doch schnell klären ob du ihn ziehen darfst, oder nicht... Am besten erklärst du nochmal genau, was dies für eine anlage ist. Ist diese überhaupt für den straßenverkehr zugelassen? Wenn nicht, dann denke ich mal das dir rechtlich gesehen ncihts anderes übrigbleibt, als diese auf einem anhänger zu transportieren....

Themenstarteram 31. März 2009 um 10:13

Die Maschine hat normale Reifen für den Transport und inzwischen auch wieder eine Deichsel zum anhängen.

Der Transport auf einem Hänger scheitert an der Auflade- und Ablademöglichkeit.

Deswegen wurde sie auch von einer Spedition zu einem Händler mit Gabelstapler gebracht und von dort von mir durch den Ort gezogen.

Ansonsten kann man sich bei dem Bild einen Eindruck verschaffen.

schrauber

Betonmischanlage-schrabber-3
Themenstarteram 31. März 2009 um 10:14

Ob die Räder jetzt nicht angezeigt werden oder nur etwas Zeit für die Übertragung brauchen kann ich nicht festellen.

schrauber

am 31. März 2009 um 10:34

Ich würde jetzt einmal behaupten, das es sich dabei um eine Baumaschine handelt die nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Sie hat ja rein gar nichts an Beleuchtung, oder irgendetwas, auch kein Nummernschild, und wahrscheinlich auch keinen KFZ Brief. Wie kommst du dann auf die Idee, dass man damit über öffentliche Straßen fahren darfst?

Wenn du keine verlademöglichkeit hast, muss du halt irgendwie anders gucken, dass du sie Transportiert bekommst. Das ist genau so als wenn die Betonmaschine keine Räder und kein Zugrohr hat. Miete oder kauf dir einen kleinen PKW Transportanhänger, und schiebe sie dann auf den Anhänger drauf. Meistens haben diese Anhänger auch eine Seilwinde, wodurch es kein Problem sein sollte...

Du darfst dir ja auch nicht einfach an einen Bollerwagen, oder an einem Kinderwagen ein Zugrohr bauen, und dann hinter deinem Auto herziehen...

Was mich aber erschreckt, ist die Aussage der Polizei, und des Straßenverkehrsamtes... Die sollten das eigentlich doch wissen...

Guck mal bei mobile, da findet man auch rote und blaue kleine mini Autoanhänger mit kippfunktion, die haben auch keinerlei Beleuchtung, und sind auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen...

Zitat:

Original geschrieben von schrauber10

Das Problem dabei könnte sein, daß die zulässige ungebremste Anhängelast nur 400 kg beträgt.

tschuldigung, aber ich verstehe deine fragestellung irgendwie nicht! :confused:

dein auto darf ungebremst NUR 400kg ziehen......die maschine wiegt 750kg....von dem umstand das warscheinlich für dne mischer garkeine zulassung als anhänger besteht mal ganz abgesehen!

Zitat:

Hat jemand schon einmal ein solches Problem gelöst??

hier und dann "spedition" oder "schwertransport" eingeben....

das du von den grünen bisher keine richtig dafür auf den sack bekommen hast, liegt einfachd aran, das du glück hattest und die unwissend waren.....

Bauwägen darf man ja auch mit 25 ziehen, ich würde die Unwissenheit nutzen, und mir einen Wisch ausstellen lassen (Bspw. Zuggeschwindigkeit 25, Aufkleber hinten drauf und fertig), das Teil vorübergehend die 40 km ziehen.

Besser wäre aber, Du läßt Dir eine Art Anhänger bauen wo die Maschine nur eingehängt wird. Der Anhänger (also Achse gebremst und eine Aufnahmevorrichtung für die Maschine) wird dann normal zugelassen und ist "amtlich", d.h. die abenteuerlichen Umladevorgänge entfallen da deine Deichsel zwischen Maul und Kugel umgerüstet werden kann und die Höhe ebenfalls flexibel eingestellt werden kann.

am 31. März 2009 um 13:19

Schau doch mal FZV §4 und insbesondere FZV §3 Abs.2

Völlig egal ob der Anhänger jetzt 10, 25, 80, 100 oder 290 km/h fahren darf, er braucht auf jeden Fall eine verkehrssichere Beleuchtung, oder nicht?

am 31. März 2009 um 14:43

Ja aber Lichtbrücke reicht unter bestimmten Voraussetzungen.Möchte mich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.Auf jeden Fall muss das Zugfahrzeug für die Anhängelast ausgelegt sein.

Hallo,

nach meiner Meinung hat die nur Räder, um die auf der Baustelle umzusetzen.

Wenn Du sie an Dein Auto hängst, ist das echt mutig, so a la Mad Max.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von angoldor

Hallo,

nach meiner Meinung hat die nur Räder, um die auf der Baustelle umzusetzen.

Wenn Du sie an Dein Auto hängst, ist das echt mutig, so a la Mad Max.

Andreas

Deswegen sind ja viele dieser Geräte mit 20km/h angegeben, die Radlager sind eigentlich nicht für Strassengeschwindigkeiten konzipiert.

Wäre peinlich wenn man nach 30 Kilometern mit kaputten Radlager liegenbleibt.

Technisch ist das alles machbar mit Geduld, ganz legal erscheint es mir nicht.

Themenstarteram 1. April 2009 um 9:45

Recht herzlichen Dank für die vielen Antworten.

Insbesondere der Hinweis auf §3 und 4 der FZV war sehr nützlich.

Allen anderen kann ich berichten, daß ich damals in der Tat eine Beleuchtungsbrücke mit Wiederholungskennzeichen an der Maschine befestigt hatte. Außerdem war es mit 20 km-Schilder vollgeklebt.

Insoweit hatte ich vermutlich alle Bedingungen der FZV beachtet und der Transport war legal.

Bliebe lediglich die Frage nach der ungebremsten Anhängelast. Hier wäre eben abzuwägen, ob eine Überschreitung der Last bei einer wesentlich geringeren Geschwindigkeit tolerierbar ist. Möglicherweise gibt es dafür sogar noch eine gesetzliche Regelung.

Der Hinweis auf Anhänger mit Seilwinde ist im Grunde nicht schlecht. Ich hatte allerdings diese Maschine schon einmal auf einem Anhänger und bin nach dem ersten Bahnübergang mit 20 bis 30 km/h reuemütig umgekehrt. So stark kam der Anhänger wegen des hohen Schwerpunktes ins Schaukeln. Die Anhänge haben eben keinen Querstabilisator und vermutlich schlechte Stoßdämpfer. Tandemanhänger dagegen überschreiten mit Maschine die zulässige Anhängelast.

Einen Anhänger bzw. eine Achse mit Deichsel zum Transport zu nutzen ist in D vermutlich inzwischen unmöglich. Die Übersetzung der Bremskräfte ist irgendwo vorgeschrieben und eine Zulassung ist noch einmal ein besonderer Akt mit Fahrversuchen und allem möglichen.

Selbst das Vierkantrohr einer Deichsel muß zugelassen sein!! Das geht nicht, daß man da zum Stahlhändler geht und ein baugleiches Rohr kauft. Das darf ich bisher noch bei einem Flugdrachen ohne Zulassung einbauen und mich damit in die Luft erheben.

schrauber

am 1. April 2009 um 17:42

Das mit dem Deichselrohr ist klar (wir haben mal zwecks Bootshängerüberführung eine Kugelkupplung freitags schnell umschweißen müssen. Ausführend war ein Schweißer für Gerüstbau wg. Zertifikat).

Auf Festen siehst Du oft Schankwagen welche diese einstellbare Rohrdeichsel haben (abnehmbar für Schankbetrieb, bzw. Zugstück an einer Art Gelenk zwischen Maul- und Kugel-Kupplung austauschbar. Wenn man sich nun eine LED-Beleuchtung an so einen Anhänger bauen würde, kann man ohne Sorge 12 und 24 V auf die Anlage geben und so entweder mit Pkw oder Lkw den Schankwagen ziehen).

 

Ich würde mir an deiner Stelle eine Art Achse mit Aufnahmearmen (Steckbolzen) bauen lassen so daß die Räder der Maschine entsprechenden Abstand zum Boden haben oder wie bei Bootstrailern in Führungsschienen gezogen werden. An einigen transportablen Baukränen wird auch nur eine Achse für den Transport des gefalteten Kranes "angesteckt", welche natürlich mit einer Bremsanlage versehen ist.

Es gibt nichts schöneres, wenn Du Dir die Arbeit einmal machst, hinterher aber Du, Mitarbeiter oder Mieter das Teil richtig und ohne Gefährdung mal schnell anhängen können (egal ob Pkw oder Lkw), es muß nur die Kupplungsart und Höhe eingestellt, sowie das passende Stromkabel eingesteckt werden. Wenn Du dann noch eine Auflaufbremse verbaut hast, alles in Butter.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Baumaschine hinter PKW hängen