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BBS RC - Probleme bei der Eintragung

BMW 3er E36
Themenstarteram 9. Januar 2017 um 23:55

Guten tag/ Abend Leute habe ein Problem der TÜV Prüfer bei mir im Kreis ist glaube ich mal eine richtige zicke nach sehr langen nachdenken habe ich mir die Styling 5 auch bbs rc 090 mit 8x17 et20 rund herum gekauft und auch schon komplett fertig machen lassen (polieren+neue Reifen) so kommen wir zum eigentlichen und zwar war ich heute beim TÜV und der sagte zu mir das es nicht möglich ist mit 215/40 17 die Felgen einzutragen (Einzelabnahme) weil der Querschnitt der Reifen zu klein wäre und die Felge dadurch schneller unter die Tragfähigkeit kommen würde und dadurch das Risiko größer ist das die Felge irgendwann bricht und er das nicht mehr garantieren könnte ???kotz???

Kennt sich einer mit dem Thema aus und hat es einer hinter sich falls ja bitte genau erläutern wie und was man dafür machen muss um diese geilen Felgen auf einen E36 zu fahren Fahrwerk habe ich noch keins drinne schwanke zwischen h&r Cup Kit und einem AP Gewinde??

Danke im voraus für eure nützlichen Antworten

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14 Antworten

Such dir ne andere TÜV-Stelle.....der Prüfer labert Mist!

Die Festigkeit der Felge ist unabhängig vom Reifen!Der will das nur nicht auf deinem Auto sehen,weils ihm persönlich ned gefällt,also erzählt er dir was,das du nicht als Bullshit erkennst,weil du dich damit ned auskennst.....

 

Greetz

Cap

Ich bin mal an einen Prüfer beim TÜV BW geraten, der mir nicht einmal das Serienrad vom nächsten Modelljahr eintragen wollte, obwohl ich ihm den Umrüstkatalog 2001 vom TÜV Hessen vorlegte. Er kam da mit allerlei lächerlichen Ausreden und fühlte sich dabei auch noch so schlau. Ich sagte ihm ins Gesicht, daß ich dann eben die Eintragung in Hessen vornehmen lasse, wo es dann damit ja auch keine Probleme gab.

Es gibt Prüfer, die sich auskennen und andere.

Jeder Tüver hat auch einen Vorgesetzten, ich würde mir solche Dämlichkeiten nicht gefallen lassen und den Tüver wenn er denn tatsächlich im Unrecht ist und sich so überheblich verhält im nachhinein einen reinwürgen.

Wenn Traglasten der Felgen und Reifen stimmen, der Felgenhersteller die Größen zulässt dann ist diese Aussage völliger Bullshit und es steht einer Einzelnahmen nichts im weg außer der Radumfang passt bzgl. Geschwindigkeit nicht und die Reifen schleifen irgendwo oder stehen zu weit raus.

Zitat:

@Bestbmw328 schrieb am 10. Januar 2017 um 00:55:42 Uhr:

Guten tag/ Abend Leute habe ein Problem der TÜV Prüfer bei mir im Kreis ist glaube ich mal eine richtige zicke nach sehr langen nachdenken habe ich mir die Styling 5 auch bbs rc 090 mit 8x17 et20 rund herum gekauft und auch schon komplett fertig machen lassen (polieren+neue Reifen) so kommen wir zum eigentlichen und zwar war ich heute beim TÜV und der sagte zu mir das es nicht möglich ist mit 215/40 17 die Felgen einzutragen (Einzelabnahme) weil der Querschnitt der Reifen zu klein wäre und die Felge dadurch schneller unter die Tragfähigkeit kommen würde und dadurch das Risiko größer ist das die Felge irgendwann bricht und er das nicht mehr garantieren könnte ???kotz???

Hallo,

die Felgen sind Original-Räder von älteren 5er und 7er Modellen.

Für die Typzulassung dieses Original-Rads,

wurde seinerzeit bei der erforderlichen Impactprüfung

mit der "kleinsten" zulässigen Reifengröße/geringsten Querschnittsbreite geprüft.

Das war 235/45 = Reifenflankenhöhe 105,75 mm

Du hast 215/40 = ............."............. 86,00 mm

Seit April 2016 sind die Technischen Prüfstellen intensiver angewiesen worden,

> einen erneuten Impacttest für eine Einzelabnahme zu verlangen.

Vereinfacht dargestellt:

Beim Impact-Test

wird das Komplett-Rad mit der max. zulässigen Achslast und dem "kleinsten" zu prüfenden Reifen

zur Prüfung eines ausreichenden Bruchverhaltens

aus einer definierten Höhe auf eine Kante fallen gelassen / gedrückt.

Durch diesen dynamischen Test wird überprüft,

ob die Felge(das Rad) bei kritischen Situationen im Alltag bricht oder sich nur verbiegt.

Hierbei ist Reifenflankenhöhe zur "Abfederung" sehr wichtig,

je höher > desto mehr Gummi zwischen Straße und Felge.

Ok, dann ist der Reifen auf der felge nicht zulässig und der Tüver hätte Recht.

der Rest würde mir viel zu teuer. Muss man aber selber wissen.

Themenstarteram 10. Januar 2017 um 11:37

Zitat:

@touaresch schrieb am 10. Januar 2017 um 10:07:44 Uhr:

Zitat:

@Bestbmw328 schrieb am 10. Januar 2017 um 00:55:42 Uhr:

Guten tag/ Abend Leute habe ein Problem der TÜV Prüfer bei mir im Kreis ist glaube ich mal eine richtige zicke nach sehr langen nachdenken habe ich mir die Styling 5 auch bbs rc 090 mit 8x17 et20 rund herum gekauft und auch schon komplett fertig machen lassen (polieren+neue Reifen) so kommen wir zum eigentlichen und zwar war ich heute beim TÜV und der sagte zu mir das es nicht möglich ist mit 215/40 17 die Felgen einzutragen (Einzelabnahme) weil der Querschnitt der Reifen zu klein wäre und die Felge dadurch schneller unter die Tragfähigkeit kommen würde und dadurch das Risiko größer ist das die Felge irgendwann bricht und er das nicht mehr garantieren könnte ???kotz???

Hallo,

die Felgen sind Original-Räder von älteren 5er und 7er Modellen.

Für die Typzulassung dieses Original-Rads,

wurde seinerzeit bei der erforderlichen Impactprüfung

mit der "kleinsten" zulässigen Reifengröße/geringsten Querschnittsbreite geprüft.

Das war 235/45 = Reifenflankenhöhe 105,75 mm

Du hast 215/40 = ............."............. 86,00 mm

Seit April 2016 sind die Technischen Prüfstellen intensiver angewiesen worden,

> einen erneuten Impacttest für eine Einzelabnahme zu verlangen.

Vereinfacht dargestellt:

Beim Impact-Test

wird das Komplett-Rad mit der max. zulässigen Achslast und dem "kleinsten" zu prüfenden Reifen

zur Prüfung eines ausreichenden Bruchverhaltens

aus einer definierten Höhe auf eine Kante fallen gelassen / gedrückt.

Durch diesen dynamischen Test wird überprüft,

ob die Felge(das Rad) bei kritischen Situationen im Alltag bricht oder sich nur verbiegt.

Hierbei ist Reifenflankenhöhe zur "Abfederung" sehr wichtig,

je höher > desto mehr Gummi zwischen Straße und Felge.

Genau das hat der beim TÜV auch so erzählt aber habe ich den Garkeine möglich die Felgen zu fahren nur weil dieses blöde impact Test gemacht werden muss

Zitat:

@touaresch schrieb am 10. Januar 2017 um 10:07:44 Uhr:

......

Für die Typzulassung dieses Original-Rads,

wurde seinerzeit bei der erforderlichen Impactprüfung

mit der "kleinsten" zulässigen Reifengröße/geringsten Querschnittsbreite geprüft.

Das war 235/45 = Reifenflankenhöhe 105,75 mm

Du hast 215/40 = ............."............. 86,00 mm

........

Wäre denn nicht 215/45 zulässig?

Reifenumfang passt nicht zum KI/Geschwindigkeit. Müsste dann angepasst werden.

Aber schaut einfach in die Reifenfreigabeliste welche Radgrößen zulässig waren. Dann noch in die Freigaben des Felgenherstellers und wenn das dann zusammen passt kannst du damit zum Abnehmer fahren.

Achtung: Auch die Traglasten beachten.

Wieviele BMW wohl schon wegen einer geringeren Reifenflankenhöhe (BMW-Felgen) verunfallt sind? Ich schätze einfach mal: Null. Deutscher Bürokratenschwachsinn, kann man nicht ändern.

Schwachsinn ist es jetzt mal nicht. Denn im e61 Forumsabteilung dem grad ne ungeprüfte Felge auf der AB um die Ohren geflogen ist.

Mit dem Impact-Test soll uns ja vor dem Fall der Fälle schützen. Hätten wir das nicht, würdest du sowas öfter hören/lesen.

Da mal drüber nachgedacht.

Erst den Kram zusammenpfuschen und dann damit zum TÜV?

Mit etwas mehr Verstand hätte man das umgekehrt gemacht.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Januar 2017 um 21:56:36 Uhr:

Schwachsinn ist es jetzt mal nicht. Denn im e61 Forumsabteilung dem grad ne ungeprüfte Felge auf der AB um die Ohren geflogen ist.

Mit dem Impact-Test soll uns ja vor dem Fall der Fälle schützen. Hätten wir das nicht, würdest du sowas öfter hören/lesen.

Da mal drüber nachgedacht.

Eine BMW-Felge? Nur weil etwas weniger Gummi zur Dämpfung da ist, wird im Normalbetrieb keine BMW-Felge brechen. Wenn man 1000 x damit über Bordsteine knallt, dann geht wohl jede Alufelge kaputt.

Themenstarteram 11. Januar 2017 um 5:42

Zitat:

@Gasherbrum schrieb am 10. Januar 2017 um 23:40:55 Uhr:

Erst den Kram zusammenpfuschen und dann damit zum TÜV?

Mit etwas mehr Verstand hätte man das umgekehrt gemacht.

Denkst du etwa die ersten Eintragungen haben so statt gefunden wie du es meinst ? Türlich muss der TÜV Prüfer etwas sehen bevor er es einträgt anders kenne ich das nicht schließlich sind alle einzelabnahmen unterschiedlich und nicht jeder TÜV Prüfer hat alle 100 Fälle 100 mal die Woche sind auch einige dabei die nicht mal eine Misch Bereifung in ihren Leben abgenommen haben (übertriebenem Sinne) aber danke das du dein Senf dazu gegeben hast womit ich nix anfangen kann DANKESCHÖN ??

Ut, ich schätze deine Beiträge aber ich denke nicht das du das beurteilen kannst. Oder bist du Prüfingenieur?

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