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BBS VZ033 Golf 6 GTI dringende Frage zum Thema ABE
Hallo zusammen, habe mir einen schicken Satz BBS VZ033 gegönnt, dabei lag auch eine ABE. Habe mir die auch nochmal von der BBS Website gezogen, siehe Anhang, dort ist zwar der Golf 6 aufgeführt, aber nur bis 118 KW, somit ist mein GTI ja gar nicht im Rahmen der ABE, oder irre ich mich? Über schnelle Antworten würde ich mich freuen.
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17 Antworten
Du irrst Dich nicht.
@Gummihoeker komisch, dachte eigentlich die wären für den 6er GTI geeignet, muss ich also entsprechend eintragen lassen
Dein Gutachten ist neun Jahre alt. Sicher gibt es einen Nachtrag, der Dein Fahrzeug enthält.
@Gummihoeker ja, das hatte ich gerade auch bemerkt, das ist von 01.2009, da gab es mein Auto noch gar nicht. Also ich hab halt noch eine ABE vom Händler die in meinem Auto liegt, aber die hab ich mir noch nicht ansehen können und an meinem Auto bin ich erst morgen wieder. Also abwarten, ansonsten ruf ich Montag einfach mal bei BBS an
Da es sich um ein Teilegutachten handelt, ist sowieso eine sofortige TÜV-Abnahme fällig.
Ob die Eintragung (Änderung der Papiere durch die Zulassungsstelle) sofort oder »Bei nächster Befassung« erfolgen muss, steht in der Abnahmebescheinigung.
Die Karosserieauflagen (2xx) beachten!
@Eierlein2 wieso denn das? Ich dachte mit einer ABE ohne A02 kann man ohne extra Eintragung fahren?
Du hast Dich getäuscht, weil es für Deinen Anbaufall keine ABE gibt und weil dieser an Auflagen gebunden ist.
Zitat:
Ich dachte mit einer ABE ohne A02 kann man ohne extra Eintragung fahren?
Bei einem »Gutachten zur ABE« ist das die A01 oder 11A. Kommt drauf an, welcher TÜV das Gutachten erstellt hat.
(A02 betrifft die nicht Serien-Reifengrößen).
Da nie eine (teure) ABE beantragt wurde haben die Räder auch keine KBA-Nr. (KBA 4xxxx).
Es gibt nur ein Teilegutachten. (Steht auch drauf).
Und Räder mit Teilegutachten, selbst wenn die Räder der Serie entsprechen würden, sind immer sofort abnahmepflichtig, weil der Hersteller sich die (teure) ABE gespart hat.
Sihe die Auflage 11K.
Übrigens gelten alle Auflagen der letzten und die Reifenbezogenen Auflagen der vorletzten Spalte.
Einfach mal lesen, besonders die 2xx-Auflagen, wenn du nicht mehrfach zum TÜV willst.
@Eierlein2 Achso, jetzt habe ich das verstanden, danke dir. Stimmt du hast absolut recht, das ist wirklich nur ein Teilegutachten. Der Händler hatte mir aber eine ABE ausgedruckt, wie gesagt, liegt in meinem Auto, ich bin mal gespannt was da drin steht, werde direkt heute Nachmittag nachsehen. Ansonsten ist der GTI noch Serie, würde also entsprechend die Auflagen erfüllen.
... aber nicht die Auflagen zur Freigängigkeit und Radabdeckung (22er und 24er Auflagen).
Zitat:
Der Händler hatte mir aber eine ABE ausgedruckt, wie gesagt,
Wenn es sich wirklich um ein »Gutachten zur ABE« handelt, dann passt gehört das mit Sicherheit nicht zu den Rädern. (Im Gutachten steht, wie die Räder gekennzeichnet sei müssen).
Bei BBS gibt' nur das Teilegutachten.
Zitat:
Ansonsten ist der GTI noch Serie, würde also entsprechend die Auflagen erfüllen.
Kein Golf 6 erfüllt alle Auflagen.
Selbst mit ABE wäre wegen der Karosserieauflagen eine Abnahme fällig, allerdings keine Eintragung in die Papiere.
Hab mich heute kundig gemacht, es gibt tatsächlich keine neuere Version, ich werde sie dann also eintragen. Ein Teilegutachten für eben diese Felgen ist ja vorhanden, nur mein 6er GTI ist nicht mit drin. Kann der Prüfer anhand des Gutachtens und meines Fahrzeuges das ganze "normal" eintragen, oder ist eine teurere Einzelabnahme fällig? @Eierlein2 @Gummihoeker @WolfgangN-63
@Tim1998 :
Da bin ich mir nicht völlig sicher, aber:
Da Dein Golf nicht im Gutachten aufgeführt ist, scheint mir hier eine Einzelabnahme wahrscheinlicher.
Am besten Du besprichst das mal mit Deinem TÜV.
Nimm also zum TÜV nach vorheriger Terminabsprache Deinen Golf, die Dir vorliegenden Papiere zu Deinen Felgen und eine Felge mit, alles weitere ergibt sich dann.
Zitat:
Ein Teilegutachten für eben diese Felgen ist ja vorhanden, nur mein 6er GTI ist nicht mit drin.
Der Grund ist: Als das Gutachten erstellt wurde, gab's noch keinen 6-er GTI.
Zitat:
ich werde sie dann also eintragen.
Du nicht. Der TÜV auch nicht.
Du musst erst überprüfen, ob die Karosserieauflagen eingehalten werden.
Dann fährst du zur [TÜV, Dekra, …]-Abnahme. (Begutachtung, techn. Überprüfung).
Auf dem Abnahmebericht steht, ob die Eintragung (Änderung der Papiere) unverzüglich oder 'Bei nächster Befassung' erfolgen muss.
Dran denken: Fahren ohne Betriebserlaubnis kann im Falle eines Falles zum Verlust der (Voll)Kasko-Versicherung und zu Regressforderungen der Haftpflichtversicherung führen.