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BC zeigt Bremsbeläge an? Bekomme ich deswegen immer noch die TÜV Plakette?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 2. August 2012 um 5:53

Hallo zusammen,

es steht eigentlich schon alles im Betreff drin. Wie lange kann ich hier noch rumfahren? Ich dachte bis Oktober damit der Wechsel erst dann gemacht werden kann wenn ich die Winterreifen aufziehen lasse oder? Vielen Dank für Eure Antworten!!

Grüssle

MarkOh

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24 Antworten

Klare Antwort: NEIN

es darf keine Fehleranzeige im FIS angezeigt sein !

Nach den neuen TÜV Bestimmungen gilt auch eine defekte Lampe als schwerer Mangel und der TÜV wird nicht erteilt !

mfg Senti

am 2. August 2012 um 7:49

ich würde nicht mehr lange damit herumfahren.

Als bei mir das letzte Mal die Verschleißanzeige der Bremsbelege aufleuchtete, sagte man mir auch, dass ich damit noch eine ganze Weile damit fahren könnte. Nach 4 Wochen jedoch bremste ich bereits schon auf Eisen, laut und deutlich hörbar. Zum Glück wurde die Bremsscheibe nicht beschädigt, die Bremsbeläge waren quasi weg. Der Kontakt für die Verschleißanzeige hing lose in der Luft.

Das der Kontakt lose rumhing ist ja normal, denn dadurch aktiviert sich doch erst die Verschleißanzeige! Die geht ja an indem der Draht im Bremsklotz durchgeschliffen wird.

Aber Tüv mit den Bremsen ist nicht drin! Erstmal neue Klötze verbauen und dann zum Tüv!

Das man Bremsen noch fahren kann, obwohl die Anzeige an ist, das ist ganz normal! Nomalerweise schafft man mit denen noch einige tsd. km, bevor die wirklich den Geist aufgeben.

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Klare Antwort: NEIN

es darf keine Fehleranzeige im FIS angezeigt sein !

Nach den neuen TÜV Bestimmungen gilt auch eine defekte Lampe als schwerer Mangel und der TÜV wird nicht erteilt !

mfg Senti

Es ist doch aber kein Mangel wenn im FIS die Anzeige " Bremsbeläge müssten bald erneuert werden" steht. Solange noch ausreichend Belag auf den Klötzen ist und die Bremse gleichmäßig zieht kann doch der Prüfer die Bremse nicht als mangelhaft bewährten und die Plakete verwehren.

Je nach Fahrweise und gefahrene km halten die Belege und man fährt noh 1-2 Monate damit.

TE: Da es aber nicht den besten Eindruck macht so zum TÜV zu fahren würde ich sie wechseln,denn das erste was der Prüfer sieht und hört wenn er in dein Auto steigt ist die Bremsverschleißanzeige und wird schon misstrauisch und prüft gleich alles mit größeren Augen.

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von MarkOh

Wie lange kann ich hier noch rumfahren? Ich dachte bis Oktober damit der Wechsel erst dann gemacht werden kann wenn ich die Winterreifen aufziehen lasse oder?

Wie schon geschrieben wurde, Du kannst damit so lange fahren bis die Beläge komplett runter sind. Aber zum TÜV kannst Du so nicht fahren, der wird das garantiert bemängeln da mindestens einer der Bremsbeläge bis zur Verschleißgrenze abgenutzt ist.

Wenn Du nun auf dem Dorf wohnst, in Deine kleine freie Dorfwerkstatt fährst wo einmal pro Woche ein TÜV Prüfer kommt der gut mit dem Werkstattmeister kann weil er dort seit Jahren jede Woche kommt, wird der Meister dem Prüfer sagen das die Bremsbeläge bei Winterreifenmontage gleich mit gewechselt werden und der Termin schon steht - dann wird der Prüfer das so durchgehen lassen. Aber auch nur in so einem Fall.

 

Der Belag darf nicht dünner sein wie die "Ankerplatte" auf welcher der Belag befestigt ist.

War vor 3 Wochen bei der Dekra, daher die Aussage, auch wenns nur an der HA (GolfVI) war.

Ich wär zwar noch gefahren, aber das ist nunmal der Stand.

Im übrigen leuchtete auch eine Fehlermeldung im FIS, defekte Lampe.

Aber das hat nicht intressiert, weil VW ja keine gescheite Codierung für die R-Rückleuchten hat :-/

-> trotzdem HU bestanden, nach dem Backenwechsel !

am 2. August 2012 um 18:50

Hey Leute, über was reden wir hier !!! BREMSE !!!

Wenn die Kontrollleuchte kommt, dann hat der Belag innen noch ca 2-3 mm ! Und das reicht nicht für eine neue Plakette !!! Bremse ist Sicherheit (für alle) !!! Also, ab in die Werkstatt oder selbst machen !!!

Die Neuen HU Richtlinien sind seit 1.07.2012 in Kraft getreten & in denen gibt es kaum noch geringe Mängel ! Selbst Kleinigkeiten wie Kennzeichenleuchte sind jetzt erhebliche Mängel & es gibt keine Plakette!!!

Wenn allerdings die Bremse an sich OK ist & nur ein Fehler in der Kontrollanzeige ist, dann ist es den meisten Prüfern egal (auch beim Licht)!

Original geschrieben von derSentinel

Klare Antwort: NEIN

es darf keine Fehleranzeige im FIS angezeigt sein !

Nach den neuen TÜV Bestimmungen gilt auch eine defekte Lampe als schwerer Mangel und der TÜV wird nicht erteilt !

mfg Senti

Sag ich doch.... gleich als erstes schon ! :D

am 2. August 2012 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Original geschrieben von derSentinel

Klare Antwort: NEIN

es darf keine Fehleranzeige im FIS angezeigt sein !

Nach den neuen TÜV Bestimmungen gilt auch eine defekte Lampe als schwerer Mangel und der TÜV wird nicht erteilt !

mfg Senti

Sag ich doch.... gleich als erstes schon ! :D

Klar !!!!:D

Haben die anderen scheinbar übersehen !!!:);)

Zitat:

Original geschrieben von FAB 4B

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Original geschrieben von derSentinel

Klare Antwort: NEIN

es darf keine Fehleranzeige im FIS angezeigt sein !

Nach den neuen TÜV Bestimmungen gilt auch eine defekte Lampe als schwerer Mangel und der TÜV wird nicht erteilt !

mfg Senti

Sag ich doch.... gleich als erstes schon ! :D

Klar !!!!:D

Haben die anderen scheinbar übersehen !!!:);)

Ich habs nicht übersehen,es ist auch keine Fehlermeldung sondern ein Hinweiss darauf das die Bremsklötze bald gewechselt werden müssen.

So steht es auch in der Bedienungsanleitung,von Fehlermeldung oder Sicherheitsbeiträchtigung keine Rede.

Und solange die Bremswerte stimmen könnte der Prüfer die Plakette nicht verweigern weil kein Mangel vorliegt sondern nur ein Hinweiss auf baldiges wechseln der Belege.

Wenn bei einer defekten Lampe keine Plakette gibt liegt ja auch Mangel vor.

Obwohl ich persönlich würde so auch nicht zum TÜV fahren

mfg

am 2. August 2012 um 19:20

NOCHMAL !!! Wenn die Hinweislampe kommt, dann sind die INNEREN BELÄGE so gut wie am ende (2-3mm) !!!

Und damit bekommt man bei einem vernünftigen Prüfer keine Plakette mehr !!!

HEY !!! WO IST DAS PROBLEM, NEUE BREMSBELÄGE EINZUBAUEN ?????

Aber man kann auch zum TÜV fahren & mit dem Prüfer diskutieren ! Hilft bestimmt !!!

& machen muss man Sie ja eh !!!

Nein an fährt bis man mit Metall bremst und frägt dann im Forum ob es nicht eine Möglichkeit gibt die Geräuschentwicklung zu reduzieren. :D

Ich weiß echt nicht, warum Du warten möchtest, aber sagen wir es mal so:

Machen musst Du die eh in Kürze.

Die Chance würde ich als max 50:50 bezeichnen, wenn es Dir also Wert ist, eine 4-wöchige Wiedervorführfrist zu bekommen, ca. 15 Euro extra zu bezahlen aber den Vorteil darin siehst, dass Du die AU, die vermtl. vorher gemacht wird, dann nicht wiederholt musst, dann fahr halt hin.

Ich hatte neulich beim TÜV einen vor mir, der durfte wieder umdrehen, weil sein Wischwasser leer war, und mit Xenon keine Betriebsprüfung der SRA möglich ist. Somit kosteten den 4 Liter Leitungswasser 15 Euro und ne Stunde Extra-Zeit. Wenn er meint...

Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker

Ich hatte neulich beim TÜV einen vor mir, der durfte wieder umdrehen, weil sein Wischwasser leer war, und mit Xenon keine Betriebsprüfung der SRA möglich ist. Somit kosteten den 4 Liter Leitungswasser 15 Euro und ne Stunde Extra-Zeit. Wenn er meint...

Und der TÜV Prüfer war nicht in der Lage zu einem Wasserhahn zu gehen und einen Lieter Wasser einzufüllen? Oder falls es ein fauler Prüfer war den Fahrzeughalter einen Tipp zu geben wo er Wasser finden kann? :confused:

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