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Bearbeitung der originalen Rückleuchten

Opel
Themenstarteram 18. September 2006 um 9:05

Hi,

es geht um die originalen Rückleuchten von Astra Coupe und ähnliche: kann ich den oberen Bereich lackieren? Der sollte nämlich für absolut garnichts nützlich sein, alle Zustandsleuchten sind ja noch frei und der Rückstrahler, der sich ganz unten befindet ja auch.

Bei eBay gibts so eine Folie, die auf die obere Ecke geklebt werden soll. Ich würde die Rückleuchten aber lieber vernünftig lackieren, kann nur besser sein.

Eigentlich dürfte das doch keine Probleme geben, oder? Hat da jemand schon Erfahrungen mit sammeln können?

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24 Antworten

darf man das überhaupt ????

so weit ich weiss sind solche sachen nicht erlaubt

dienen die Bereiche die du da nennst nicht als Reflektor? Und die DInger müssen doch sien oder?

... andererseits: klick

also ich würde da auf keinen fall was machen.... stell dir ma vor, die fährt einer im dunkeln, bei regen oder nebel oder so hinten drauf....

dann kannst du echt in schwierigkeiten kommen ;)

...

 

Hi,

mW sollte man nach dem lasieren der Leuchten zum TÜV wegen Einzelabnahme....isses zu dunkel kannst du sie abbauen und mußt dir wieder originale besorgen....da man lack schlecht von plastik-leuchten ohne kratzer abbekommt....

Ohne TÜV fährt dein gesamter Wagen ohne gültige Betriebserlaubniss....

Mein Tipp:

LASS ES BLEIBEN!

Und kauf dir Lexmaul Rückleuchten, wie ich z.B. ;)

Aber

das mußt du wissen....

MfG Markus

aber es gibt doch diese blenden für die rücklichter, die genau solche stellen verdecken. z.b. von mattig.

das bild habe ich gerade über google gefunden:

http://suspension.de/img/products/m-p/ma707000k10091.jpg

also lasieren kann man nicht eingetragen bekommen. und wenn du es doch eingetragen bekommst [weil du den prüfer bestichst oder sonstwas...], dann kanns bei nem unfall trotzdem probleme geben!

die oberen bereiche der rückleuchten dienen zu gar nichts. sind auch keine reflektoren. von mattig gabs mal rückleuchtenmasken. die haben den oberen bereich auch abgedeckt... wenn du diese masken kaufen würdest und den unteren teil abschneidest, dann könntest du die draufpappen und hättest legal was du willst. oder du könntest mit der ABE dieser masken und rückleuchten mit lackierten oberen bereichen zum TÜV und das eintragen lassen...

@FlyAway: der tipp mit den lexmaul-rülis is ja schon fast unverschämt... die gibts schon lnage nimmer und jeder will sie...

Zitat:

Original geschrieben von {eyno}

@FlyAway: der tipp mit den lexmaul-rülis is ja schon fast unverschämt... die gibts schon lnage nimmer und jeder will sie...

Was?!

ohh dann sorry, das habsch net jewußt ;)

MfG Markus

Auf der AMI stand auch ein Astra der die Rückleuchten an besagter Stelle lackiert hatte. Man kann sogar die gesamten Leuichten lackieren und nur noch kleine Bereiche freilassen für Licht, blinker, usw. Aber dann musst du es abnehmen lassen, oder sowas, ich denke schon das man vorher mal zum TÜV geht und nachfragt! das is besser.

Hatte das bei meinem Caravan auch vor, die obere ecke des scheinwerfers zu lackieren.

Habe hier mal ein Beispiel ausm Netz.....

am 19. September 2006 um 17:44

Sieht ja heiß aus! Ich meine nicht nur die Leuchten sondern der Wagen!

sind denn solche Kappen erlaubt?

müssten sie eigentlich oder? die reflektoren sitzen doch unten. das sieht nämlich ziemlich cool aus. der ganze wagen allgemein, nich schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von schrecke

sind denn solche Kappen erlaubt?

die blenden von mattig haben ABE

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