1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Bearbeitungsdauer Antrag auf Kfz-Hilfe

Bearbeitungsdauer Antrag auf Kfz-Hilfe

Themenstarteram 20. Juni 2010 um 14:14

Hallo Leute

ich möchte mir demnächst ein neuer Auto zulegen.

Wie lange hatt es bei euch gedauert- von der Antragstellung bis zu Genehmigung.

Beste Antwort im Thema

Hallo franke,

das wird sehr von dem Leistungsträger und der Anerkennung notwendiger persönlicher Bedingungen abhängen. Ist z.B. alles seit vielen Jahren bei dir klar; handelt es sich ggf. um eine Ersatzbeschaffung, dann ist vieles leichter und schneller zu bearbeiten.

Ich würde dir persönlich immer einen engen, ehrlichen Kontakt zu deinem Rehaberater empfehlen. Mit der Bewilligung allein ist erst eine erste Hürde genommen. Meist entwickeln sich im Laufe der Kfz-Auswahl und der notwendigen behindertengerechten Zusatzaustattung weitere Fragen und weiterer Bewilligungsbedarf.

Du solltest dich indormieren, welche behindertengerechten "Serienausstattungen" heutzutage allgemein üblich sind. In vielen Fällen ist z.B. die Bewilligung einer Sitzheizung, getönten Scheiben hinten und auch einer Warmwasserzusatzheizung / Standheizung leicht möglich. Da wundert man sich selbst als Betroffener. Ganz wichtig ist, dass solche behindertengerechte Zusatzaustattung nicht in einem Paket eingerechnet sein dürfen. So z.B. eine Warmwasserzusatzheizung mit Winterreifen oder so ähnlich. Das wiederum führt je nach favorisiertem Modell zu Nachbewilligungsbedarf und oftmals auch zu ganz anderen Zuschusshöhen. Mir fällts grad wieder ein : die getönten Scheiben im Heck (normalerweise werden die bewilligt, damit ein Behinderter hinten im Fahrzeug nicht wie ein Affe im Käfig sitzt (sorry für den Ausdruck) und auch damit ein Rollstuhl nach außen nicht so leicht erkennbar ist. In erster Linie dienen die getönten Scheiben aber der geringeren Aufheizung des Fahrzeuges und damit dem angenehmeren Behindertentransport. So ein Caddy Maxi hat ein riesiges Innenraumvolumen mit sehr großen Glasflächen - ergo heizt sich ein Caddy im Sommer ganz schön auf und ist im Winter leider nicht sehr schnell warm.

Beim Caddy gibts/gabs ein Sondermodell mit einem Austattungspaket "Color". Da waren dann Stoßstangen, Spiegel in Wagenfarbe. Mit im Paket : Und das ist jetzt wichtig : die getönten Scheiben im Heck. Roundabout 250 Euro kosten die getönten Scheiben solo. Die würden dir auch vermutlich bewilligt. Entscheidest du dich aber für ein Sondermodell, bei dem das Ausstattungspaket "color" im Grundpreis inbegriffen ist, dann würdest du die getönten Schieben nicht bewilligt bekommen. Da kann es rechnerisch geschickter sein, wenn man so ein Sondermodell nicht kauft.

(Bitte überfallt mich hier jetzt nicht damit, dass ich versucht hätte ein Fahrzeug für mich von den Zuschüssen her zu konfigurieren - mir wärs auch egal gewesen wenn es so ein Sondermodell hätte sein sollen. Ich habe am Ende sowieso einen anderen Caddy (Maxi) benötigt, der von Haus aus lackierte Stoßstangen und Spiegelgehäuse hat - und dann wurden die getönten Scheiben nur gegen Aufpreis angeboten und deshlab wurden die auch bezuschußt.)

Achte auch darauf, dass bestimmte notwendige Sonderausstattungen mit einem Festpreis versehen sind. So gilt z.B. für die Bewilligung eines Automatikgetriebes ein Höchstsatz von 1.200 Euro. Kostet es mehr, dann mußt du eigentlich die Differenz selbst tragen. Nimm mal z.B. das Beispiel eines VW Caddy Life : Benötigst du ein Automatikgetriebe, dann bekommst du bei VW Nutzfahrzeuge nur ein Direktschaltgetriebe auschließlich in Verbindung mit einem Dieselmotor, der ja an sich schon deutlich teurer ist. Hier muss dann über Ausnahmen von der Regel gesprochen werden. Wenn nämlich das Behindertenfahrzeug je nach Art und Schwere der Behinderung besondere Anfoderungen an die Größe hat, dann ist eine Bewiligung eines höheren Kfz-Zuschusses über deinen persönlichen Satz hinaus dennoch möglich. Bei mir war es bei meinem Caddy so. Weil ich ein Automatikgetriebe benötige und es kein reines Automatikgetriebe beim Caddy gibt, mußte es das teurere Direktschaltgetriebe sein. Das wurde dann auch voll übernommen. Weil es das Direktschaltgetriebe dann nur mit einem Dieselmotor gab, wurden auch die Mehrkosten für den Dieselmotor mit übernommen. Weil mein Elektrorollstuhl nicht in den kurzen Caddy paßte, benötigte ich einen Caddy Maxi, der ja fast einen halben Meter länger als die Kurzversion ist. Die Mehrkosten für die Langversion betrugen 3.000 Euro - da langt VWN für ein wenig Blech mehr gleich richtig in die Tasche des Kunden. Zu meinem Glück hat mein Rehaträger auch diese Mehrkosten übernommen.

Nach Umrüstung meines Caddys mit einem Hebekran für meinen Elektrorollstuhl kam es noch dicker : Der E-Rolli wiegt mit seiner Sonderaustattung (15 km/h-Modell mit elektrischen Beinstützen) 150 kg. Man mag es kaum glauben, aber mein Caddy war mit dem Elektrorollstuhl bereits überladen und mußte nach allen Umrüstungen und Bewilligungen noch einmal mit Zusatzfedern für 1.200 Euro nachgerüstet und nachbewilligt werden. Der Kran wiegt ca. 50 kg. Somit war die Zuladung ca. 200 kg. Ein Caddy verträgt als Nutzfahrzeug an und für sich 480 bis max. 600 kg an Zuladung. Entscheidend war aber die Lage des hohen Rollstuhlgewichts oben weit hinten über den Blattfedern der Hinterachse und die führte dazu, dass der Wagen nur noch 0,5 cm bis beinahe 0 cm Federweg hatte und jede Bodenwelle ein Schlag ins Kreuz wurde. Noch gefährlicher : Die Spurstabilität in Kurven z.B. bei Autobahnabfahrten war nicht mehr gewährlistet - trotz des elektronbischen Helferleins ESP. A propros ESP : Die Mehrkosten fürs ESP wurden ebenfalls als behindertengerechte Sonderausstattung bewilligt und übernommen.

Wieviel du am Ende selber für dein Fahrzeug noch bezahlen mußt ? Das hängt sehr von deinen Einkommensverhältnissen ab, aber auch - und ich hoffe, das ist hier sehr deutlich herausgekommen : an der dir zustehenden Sonderaustattung, denn da geht deine private Rechnerei erst richtig los, weil es ja so viele unterschiedliche Hersteller, aber auch noch mehr Sondermodelle gibt. Achte da aber auf den Fallstrick, dass behindertengerechte Sonderausstattungen nicht Bestandteil eines Ausstattungspaketes sein dürfen !

Wie immer ist vieles an Helferlein, was einem Behinderten das Autofahren erleichtert am besten ganz offen und ehrlich mit dem Rehaberater zu besprechen. Daher will auch das Fahrzeugmodell - ja auch die Marke - gut ausgewählt sein. Ich habe da von meinem Rehaberater wirklich sehr viel an Hilfe und Unterstützung bekommen - naja - vielleicht auch deshalb, weil ich mein früheres behindertengerechtes Auto fast 20 Jahre ohne Neubewilligung zwischendurch gefahren habe.

In meinem Fall hat die Bewilligung keine 4 Wochen in Anspruch genommen - eine Zeit, die ich auch selber benötigt habe um meinen Eigenanteil zu regeln und mir selber über das Fahrzeug klar zu werden. Ein Tipp von mir wäre, dass du dich an einen Fahrzeugumrüster für Behindertenfahrzeuge wendest, der am besten schon öfter mit deinem Rehaträger zusammengearbeitet hat. Der liefert dir sicher auch Ideen, wie man was am besten beantragt und vor allem auch begründet. Solche Firmen haben sehr viel Erfahrung die dein Autohaus höchstwahrscheinlich nicht hat. Einige Notwendigkeiten wollen eben auch gut argumentiert sein.

Es kann auch sein, dass du ein ärztliches Attest für die ein oder andere Sonderausstattung benötigst. Bei mir sollte das wegen einer Klimaanlage der Fall sein, worauf man dann aber später doch auch verzichtet hat.

Leider muss man bei seinem persönlichen Traumwagen auch Abstriche machen, wenn der nicht oder nur mit erhöhten Kosten für deine Behinderungen anpassbar ist. Also erstmal ganz genau informieren, denn mit dem "neuen" Fahrzeug mußt du allermindens die nächsten 5 Jahre - vermutlich aber auch 10 oder mehr Jahre auskommen. Denk bitte auch daran, dass ein evtl. zuvor gefördertes Behindertenfahrzeug mit einem Restwert in deiner Finanzkalkulation berücksichtigt wird.

Augen auf gilt auch bei der Anforderung behindertengerechter Zusatzaustattung. Die Führerscheinstelle kann nämlich z.B. auch verfügen, dass du nur noch ein Fahrzeug mit dieser oder jener Sonderausstattung fahren darfst. Das gilt z.B. für Fahrzeuge mit einer extrem leichtgängigen Lenkung oder einem Bremskraftverstärker mit erhöhtem Wirkungsgrad. Wird so etwas in deinen Führerschein eingetragen, dann darfst du keine normalen Fahrzeuge ohne eine solche Sonderaustattung mehr fahren. Das kann sehr nachteilig sein, wenn du mal einen Leihwagen brauchst, so auch im Urlaub oder wenn du mal eben mit dem Fahrzeug eines Bekannten fahren sollst / möchtest. Von daher muss man Sonderausstattungen bzw. behindertengerechte Umrüstungen sher genau prüfen, ob man die wirklich unbedingt braucht.

Ich muss sagen, dass ich selber meinem Rehaberater sehr dankbar für seine vielen guten Ratschläge und dann auch sein Engagement bei der Bewilligung der Förderung bin. Allein hätte ich mit meiner Rente so ein Fahrzeug niemals bezahlen können - nach viel Rechnerei und wohlwollenden Zuschüssen ist es dann doch gelungen.

Bevor jetzt jemand schreit, dass ich hier Schleichwerbung für den Caddy mache : Ja, es ist schon ein tolles "in erster Linie zweckmäßiges Auto an dem ein Rollifahrer nicht vorbeikommt (jedenfalls wenn es sich um E-Rollstühle handelt)" - leider macht der Caddy in meinem Fall auch ganz schön technische Probleme. Die Technik streikt desöfteren mal.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Fahrzeugbeschaffung und vor allem einen verständnisvollen Rehaberater, der dich wirklich umfassend untertsützt. Diese Leute haben wirklich Ahnung und es lohnt sich deren Ratschläge auch anzunehmen - selbst wenn es dann doch statt einem Porsche ein Caddy wird :-)

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht unbedingt ein Neufahrzeug sein muss. Ein Gebrauchtes ist grundsätzlich auch bezuschussungsfähig - soweit ich weiss gelten da die Bedingungen, dass es nicht älter als 5 Jahre alt sein darf, mindestens noch 50% Wert des damaligen Neupreises haben muss und grundsätzlich deinen Behinderungen entsprechend wirtschaftlich nachgerüstet werden können muss. Eine Umrüstung kostet leicht je nachdem 10.000 Euro und dass ein Rehaträger diese nicht in einen 5 Jahren alten Dacia Logan investieren möchte kann man doch verstehen. Wichtig bei der Bezuschussung von Gebrauchtfahrzeugen : du bekommst den Grundzuschuss, aber nicht die Kosten für bereits vorhandene behindertengerechte Sonderausstattung. Was bereits im gebrauchten Fahrzeug mit drin ist wird auch nicht als behindertengerechte Zusatzausstattung bezuschußt. Kaufst du einen gebrauchten Golf Automatik dann bekommst du den Zuschuss von 1.200 Euro max. für das Automatikgetriebe nicht mehr. Deshalb muss man da genau rechnen ob sich die Anschaffung eines Gebrauchten sich wirklich lohnt. Es geht ja auch um deinen persönlichen Eigenanteil den du auf den Tisch legen mußt und das geförderte Fahrzeug muss ja auch sehr lange halten.

Nochmal : ich drück dir die Daumen ! Sei schlau und frage deinen Rehaberater ! Um nocheinmal auf deine Frage einzugehen : 4 Wochen wären schon eine sehr schnelle Bewilligungszeit - es gibt auch Behinderte, die sich ein halbes Jahr mit dem Leistungsträger auseinandersetzen mußten. Vermutlich wäre da einiges an Bearbeitungszeit einzusparne gewesen, wenn auf beiden Seiten gleich mit offenen Karten gespielt worden wäre.

Liebe Grüße JoJoMS

5 weitere Antworten
Ähnliche Themen
5 Antworten
am 20. Juni 2010 um 18:34

ruck-zuck

hat bei mir (letztes Jahr im Mai) ca. 14 Tage gedauert.

am 20. Juni 2010 um 19:20

Die Dauer der Antragsbearbeitung ist von Amt zu Amt unterschiedlich...

Je nachdem, wie viele Vorgänge eben bei dem entsprechenden Mitarbeiter herumliegen...

Am besten direkt beim Amt nachfragen...die können am besten einschätzen, wie lange aktuell ein Antragsvorgang dauert...

Hallo franke,

das wird sehr von dem Leistungsträger und der Anerkennung notwendiger persönlicher Bedingungen abhängen. Ist z.B. alles seit vielen Jahren bei dir klar; handelt es sich ggf. um eine Ersatzbeschaffung, dann ist vieles leichter und schneller zu bearbeiten.

Ich würde dir persönlich immer einen engen, ehrlichen Kontakt zu deinem Rehaberater empfehlen. Mit der Bewilligung allein ist erst eine erste Hürde genommen. Meist entwickeln sich im Laufe der Kfz-Auswahl und der notwendigen behindertengerechten Zusatzaustattung weitere Fragen und weiterer Bewilligungsbedarf.

Du solltest dich indormieren, welche behindertengerechten "Serienausstattungen" heutzutage allgemein üblich sind. In vielen Fällen ist z.B. die Bewilligung einer Sitzheizung, getönten Scheiben hinten und auch einer Warmwasserzusatzheizung / Standheizung leicht möglich. Da wundert man sich selbst als Betroffener. Ganz wichtig ist, dass solche behindertengerechte Zusatzaustattung nicht in einem Paket eingerechnet sein dürfen. So z.B. eine Warmwasserzusatzheizung mit Winterreifen oder so ähnlich. Das wiederum führt je nach favorisiertem Modell zu Nachbewilligungsbedarf und oftmals auch zu ganz anderen Zuschusshöhen. Mir fällts grad wieder ein : die getönten Scheiben im Heck (normalerweise werden die bewilligt, damit ein Behinderter hinten im Fahrzeug nicht wie ein Affe im Käfig sitzt (sorry für den Ausdruck) und auch damit ein Rollstuhl nach außen nicht so leicht erkennbar ist. In erster Linie dienen die getönten Scheiben aber der geringeren Aufheizung des Fahrzeuges und damit dem angenehmeren Behindertentransport. So ein Caddy Maxi hat ein riesiges Innenraumvolumen mit sehr großen Glasflächen - ergo heizt sich ein Caddy im Sommer ganz schön auf und ist im Winter leider nicht sehr schnell warm.

Beim Caddy gibts/gabs ein Sondermodell mit einem Austattungspaket "Color". Da waren dann Stoßstangen, Spiegel in Wagenfarbe. Mit im Paket : Und das ist jetzt wichtig : die getönten Scheiben im Heck. Roundabout 250 Euro kosten die getönten Scheiben solo. Die würden dir auch vermutlich bewilligt. Entscheidest du dich aber für ein Sondermodell, bei dem das Ausstattungspaket "color" im Grundpreis inbegriffen ist, dann würdest du die getönten Schieben nicht bewilligt bekommen. Da kann es rechnerisch geschickter sein, wenn man so ein Sondermodell nicht kauft.

(Bitte überfallt mich hier jetzt nicht damit, dass ich versucht hätte ein Fahrzeug für mich von den Zuschüssen her zu konfigurieren - mir wärs auch egal gewesen wenn es so ein Sondermodell hätte sein sollen. Ich habe am Ende sowieso einen anderen Caddy (Maxi) benötigt, der von Haus aus lackierte Stoßstangen und Spiegelgehäuse hat - und dann wurden die getönten Scheiben nur gegen Aufpreis angeboten und deshlab wurden die auch bezuschußt.)

Achte auch darauf, dass bestimmte notwendige Sonderausstattungen mit einem Festpreis versehen sind. So gilt z.B. für die Bewilligung eines Automatikgetriebes ein Höchstsatz von 1.200 Euro. Kostet es mehr, dann mußt du eigentlich die Differenz selbst tragen. Nimm mal z.B. das Beispiel eines VW Caddy Life : Benötigst du ein Automatikgetriebe, dann bekommst du bei VW Nutzfahrzeuge nur ein Direktschaltgetriebe auschließlich in Verbindung mit einem Dieselmotor, der ja an sich schon deutlich teurer ist. Hier muss dann über Ausnahmen von der Regel gesprochen werden. Wenn nämlich das Behindertenfahrzeug je nach Art und Schwere der Behinderung besondere Anfoderungen an die Größe hat, dann ist eine Bewiligung eines höheren Kfz-Zuschusses über deinen persönlichen Satz hinaus dennoch möglich. Bei mir war es bei meinem Caddy so. Weil ich ein Automatikgetriebe benötige und es kein reines Automatikgetriebe beim Caddy gibt, mußte es das teurere Direktschaltgetriebe sein. Das wurde dann auch voll übernommen. Weil es das Direktschaltgetriebe dann nur mit einem Dieselmotor gab, wurden auch die Mehrkosten für den Dieselmotor mit übernommen. Weil mein Elektrorollstuhl nicht in den kurzen Caddy paßte, benötigte ich einen Caddy Maxi, der ja fast einen halben Meter länger als die Kurzversion ist. Die Mehrkosten für die Langversion betrugen 3.000 Euro - da langt VWN für ein wenig Blech mehr gleich richtig in die Tasche des Kunden. Zu meinem Glück hat mein Rehaträger auch diese Mehrkosten übernommen.

Nach Umrüstung meines Caddys mit einem Hebekran für meinen Elektrorollstuhl kam es noch dicker : Der E-Rolli wiegt mit seiner Sonderaustattung (15 km/h-Modell mit elektrischen Beinstützen) 150 kg. Man mag es kaum glauben, aber mein Caddy war mit dem Elektrorollstuhl bereits überladen und mußte nach allen Umrüstungen und Bewilligungen noch einmal mit Zusatzfedern für 1.200 Euro nachgerüstet und nachbewilligt werden. Der Kran wiegt ca. 50 kg. Somit war die Zuladung ca. 200 kg. Ein Caddy verträgt als Nutzfahrzeug an und für sich 480 bis max. 600 kg an Zuladung. Entscheidend war aber die Lage des hohen Rollstuhlgewichts oben weit hinten über den Blattfedern der Hinterachse und die führte dazu, dass der Wagen nur noch 0,5 cm bis beinahe 0 cm Federweg hatte und jede Bodenwelle ein Schlag ins Kreuz wurde. Noch gefährlicher : Die Spurstabilität in Kurven z.B. bei Autobahnabfahrten war nicht mehr gewährlistet - trotz des elektronbischen Helferleins ESP. A propros ESP : Die Mehrkosten fürs ESP wurden ebenfalls als behindertengerechte Sonderausstattung bewilligt und übernommen.

Wieviel du am Ende selber für dein Fahrzeug noch bezahlen mußt ? Das hängt sehr von deinen Einkommensverhältnissen ab, aber auch - und ich hoffe, das ist hier sehr deutlich herausgekommen : an der dir zustehenden Sonderaustattung, denn da geht deine private Rechnerei erst richtig los, weil es ja so viele unterschiedliche Hersteller, aber auch noch mehr Sondermodelle gibt. Achte da aber auf den Fallstrick, dass behindertengerechte Sonderausstattungen nicht Bestandteil eines Ausstattungspaketes sein dürfen !

Wie immer ist vieles an Helferlein, was einem Behinderten das Autofahren erleichtert am besten ganz offen und ehrlich mit dem Rehaberater zu besprechen. Daher will auch das Fahrzeugmodell - ja auch die Marke - gut ausgewählt sein. Ich habe da von meinem Rehaberater wirklich sehr viel an Hilfe und Unterstützung bekommen - naja - vielleicht auch deshalb, weil ich mein früheres behindertengerechtes Auto fast 20 Jahre ohne Neubewilligung zwischendurch gefahren habe.

In meinem Fall hat die Bewilligung keine 4 Wochen in Anspruch genommen - eine Zeit, die ich auch selber benötigt habe um meinen Eigenanteil zu regeln und mir selber über das Fahrzeug klar zu werden. Ein Tipp von mir wäre, dass du dich an einen Fahrzeugumrüster für Behindertenfahrzeuge wendest, der am besten schon öfter mit deinem Rehaträger zusammengearbeitet hat. Der liefert dir sicher auch Ideen, wie man was am besten beantragt und vor allem auch begründet. Solche Firmen haben sehr viel Erfahrung die dein Autohaus höchstwahrscheinlich nicht hat. Einige Notwendigkeiten wollen eben auch gut argumentiert sein.

Es kann auch sein, dass du ein ärztliches Attest für die ein oder andere Sonderausstattung benötigst. Bei mir sollte das wegen einer Klimaanlage der Fall sein, worauf man dann aber später doch auch verzichtet hat.

Leider muss man bei seinem persönlichen Traumwagen auch Abstriche machen, wenn der nicht oder nur mit erhöhten Kosten für deine Behinderungen anpassbar ist. Also erstmal ganz genau informieren, denn mit dem "neuen" Fahrzeug mußt du allermindens die nächsten 5 Jahre - vermutlich aber auch 10 oder mehr Jahre auskommen. Denk bitte auch daran, dass ein evtl. zuvor gefördertes Behindertenfahrzeug mit einem Restwert in deiner Finanzkalkulation berücksichtigt wird.

Augen auf gilt auch bei der Anforderung behindertengerechter Zusatzaustattung. Die Führerscheinstelle kann nämlich z.B. auch verfügen, dass du nur noch ein Fahrzeug mit dieser oder jener Sonderausstattung fahren darfst. Das gilt z.B. für Fahrzeuge mit einer extrem leichtgängigen Lenkung oder einem Bremskraftverstärker mit erhöhtem Wirkungsgrad. Wird so etwas in deinen Führerschein eingetragen, dann darfst du keine normalen Fahrzeuge ohne eine solche Sonderaustattung mehr fahren. Das kann sehr nachteilig sein, wenn du mal einen Leihwagen brauchst, so auch im Urlaub oder wenn du mal eben mit dem Fahrzeug eines Bekannten fahren sollst / möchtest. Von daher muss man Sonderausstattungen bzw. behindertengerechte Umrüstungen sher genau prüfen, ob man die wirklich unbedingt braucht.

Ich muss sagen, dass ich selber meinem Rehaberater sehr dankbar für seine vielen guten Ratschläge und dann auch sein Engagement bei der Bewilligung der Förderung bin. Allein hätte ich mit meiner Rente so ein Fahrzeug niemals bezahlen können - nach viel Rechnerei und wohlwollenden Zuschüssen ist es dann doch gelungen.

Bevor jetzt jemand schreit, dass ich hier Schleichwerbung für den Caddy mache : Ja, es ist schon ein tolles "in erster Linie zweckmäßiges Auto an dem ein Rollifahrer nicht vorbeikommt (jedenfalls wenn es sich um E-Rollstühle handelt)" - leider macht der Caddy in meinem Fall auch ganz schön technische Probleme. Die Technik streikt desöfteren mal.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Fahrzeugbeschaffung und vor allem einen verständnisvollen Rehaberater, der dich wirklich umfassend untertsützt. Diese Leute haben wirklich Ahnung und es lohnt sich deren Ratschläge auch anzunehmen - selbst wenn es dann doch statt einem Porsche ein Caddy wird :-)

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es nicht unbedingt ein Neufahrzeug sein muss. Ein Gebrauchtes ist grundsätzlich auch bezuschussungsfähig - soweit ich weiss gelten da die Bedingungen, dass es nicht älter als 5 Jahre alt sein darf, mindestens noch 50% Wert des damaligen Neupreises haben muss und grundsätzlich deinen Behinderungen entsprechend wirtschaftlich nachgerüstet werden können muss. Eine Umrüstung kostet leicht je nachdem 10.000 Euro und dass ein Rehaträger diese nicht in einen 5 Jahren alten Dacia Logan investieren möchte kann man doch verstehen. Wichtig bei der Bezuschussung von Gebrauchtfahrzeugen : du bekommst den Grundzuschuss, aber nicht die Kosten für bereits vorhandene behindertengerechte Sonderausstattung. Was bereits im gebrauchten Fahrzeug mit drin ist wird auch nicht als behindertengerechte Zusatzausstattung bezuschußt. Kaufst du einen gebrauchten Golf Automatik dann bekommst du den Zuschuss von 1.200 Euro max. für das Automatikgetriebe nicht mehr. Deshalb muss man da genau rechnen ob sich die Anschaffung eines Gebrauchten sich wirklich lohnt. Es geht ja auch um deinen persönlichen Eigenanteil den du auf den Tisch legen mußt und das geförderte Fahrzeug muss ja auch sehr lange halten.

Nochmal : ich drück dir die Daumen ! Sei schlau und frage deinen Rehaberater ! Um nocheinmal auf deine Frage einzugehen : 4 Wochen wären schon eine sehr schnelle Bewilligungszeit - es gibt auch Behinderte, die sich ein halbes Jahr mit dem Leistungsträger auseinandersetzen mußten. Vermutlich wäre da einiges an Bearbeitungszeit einzusparne gewesen, wenn auf beiden Seiten gleich mit offenen Karten gespielt worden wäre.

Liebe Grüße JoJoMS

am 14. Oktober 2010 um 6:34

Hy. Von Franke zu Franke :D

Meine Frau hat das auch beantragt dauerte 14tage bis die Ablehnung da wahr !:mad:

mussten einen Automatik kaufen wegen Thrombose im rechten arm und der Port macht ihr schmerzen (Lungenkrebs-Lungenimbuli dann die Thrombose) sie hat 100% G

grüße

Themenstarteram 16. Oktober 2010 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von METAL-MAX

Hy. Von Franke zu Franke :D

Meine Frau hat das auch beantragt dauerte 14tage bis die Ablehnung da wahr !:mad:

mussten einen Automatik kaufen wegen Thrombose im rechten arm und der Port macht ihr schmerzen (Lungenkrebs-Lungenimbuli dann die Thrombose) sie hat 100% G

grüße

Hallo Metall Max

Ich würde an Deiner Stelle sofort Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.

Gruß Franke

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität