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Bedford Bambi - Import Deutschland, aber wie?
Hallo,
habe ein Bedford Bambi, Basis scheint Suzuki Carry zu sein, BJ 1989, englisches Kennzeichen.
Wie kann ich den Wagen nach Deutschland importieren?
Welche Kosten, Papierkrieg kommt auf mich zu?
Oder soll ich den Wagen wieder in UK verkaufen?
Vielen DAnk
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18 Antworten
1.) Du musst das Fahrzeug erst mal nach Deutschland schaffen. Dafür kannst Du entweder eine Spedition beauftragen oder es auf eigener Achse überführen. Für Letzteres benötigst Du entsprechende englische Ausfuhrkennzeichen. Deutsche Kennzeichen - egal welche - dürfen für die Überführung GB-D nicht verwendet werden. Hierzu am Besten bei der englischen Zulassungsbehörde "Driver and Vehicle Licensing Agency" (DVLA) nachfragen.
2.) Am Fahrzeug stehen bei britischen Modellen i.d.R. folgende Umrüstungen an, bevor eine Zulassung in Deutschland erfolgen kann:
- Beide Frontscheinwerfer: Austausch gegen für Rechtsverkehr zulässige
- Nebelschlussleuchte: von rechts nach links verlegen (oder alternativ beidseitig)
- Bei Gasgeräten im Campingaufbau: Austausch der englischen Flaschenanschlüsse und Austausch des Druckreglers gegen in Deutschland zulässige Modelle. Zusätzlich müssen bei Kupfer(gas)leitungen sog. Stützhülsen aus Edelstahl an allen Leitungsenden eingebracht werden.
3.) Nächster Schritt wäre dann die für WoMos obligatorische Gasprüfung (kann ggf. auch im Rahmen des nächsten Punktes erfolgen)
4.) Wenn das Fahrzeug eine CoC hat - wovon ich bei dem Baujahr eher nicht ausgehe - reicht eine normale HU §29. Andernfalls Volluntersuchung nach §21 bei TÜV (alte Bundesländer) oder DEKRA (neue Bundesländer). Das mit der Bundesländerbeschränkung bei §21 könnte inzwischen aufgehoben sein, ... war zumindest mal im Gespräch. Da bin ich nicht auf dem neuesten Stand.
5.) Sind Gasprüfung und §21 bzw. §29 erfolgreich abgehakt, kann die Zulassung erfolgen - > Zulassungsstelle.
Gruß
NoGolf
Hi,
vielen, vielen Dank, das ist schon sehr aussagekraftig. Kurze Frage noch: Was ist eine CoC und wo become ich die her?
Gr[sse
CoC ... Certificate of Conformity ... oder auch EU-Konformitätserklärung genannt. Ist aber erst bei Fahrzeugen ab Auslieferung 2004 vorgeschrieben. Kann man für ältere Fahrzeuge u.U. auch vom jeweiligen Fahrzeughersteller bekommen. Kostet dann aber i.d.R. mehr, als der Aufpreis für die Volluntersuchung. Volvo verlangte 2010 z.B. ~120€ dafür. Exakt so viel kostete mich damals die komplette Volluntersuchung.
Die CoC ist ein Dokument mit den techn. Daten des Fahrzeugs, welches fahrzeugspezfisch mit darin eingetragener Fahrgestellnummer vom Fahrzeughersteller erstellt werden muß. Es gibt einige CoC-Anbieter im Netz. Die kaufen die CoCs jedoch auch von den Fahrzeugherstellern und schlagen dann wohl noch ihre eigenen Gebühren auf. Ist also aller Voraussicht nach noch teurer.
Moin Moin !
Dieses Fzg kann noch kein COC Papier besitzen, dafür ist es schlicht zu alt.
Im übrigen können auch nur (Gross)Serienfzge ein COC Papier haben, keine Umbauten oder Einzelstücke.
Das COC Papier ist im Prinzip ein europäischer KFZ-Brief für das Fzg, seit Anfang der 90er Jahre werden in Europa die Bau-und Zulassungsvorschriften für Fzge vereinheitlicht, Fzge , die nach diesen vereinheitlichten Vorschriften gebaut werden ,können dann anstelle der nationalen Betriebserlaubniss eine EU-weit gültige Betriebserlaubnis bekommen. Nur solche Fzge besitzen ein COC Papier und können damit relativ problemlos in jedem EU Land zugelassen werden.
Zitat:
CoC ... Certificate of Conformity ... oder auch EU-Konformitätserklärung genannt. Ist aber erst bei Fahrzeugen ab Auslieferung 2004 vorgeschrieben
Das hängt völlig von der Fzg-Art ab !! Für etliche Fzg-arten gibt es noch kein Datum, auch die Möglichkeit zur nationalen Einzelabnahme wird immerbestehen bleiben (müssen).
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 26. September 2016 um 21:22:18 Uhr:
Moin Moin !
Dieses Fzg kann noch kein COC Papier besitzen, dafür ist es schlicht zu alt....
Es ist sachlich richtig, dass ein 89er bei Auslieferung keine CoC haben konnte. Sofern sich der Hersteller jedoch dazu "herabläßt" im nachhinein eine CoC zu erstellen, kann es auch für Fahrzeuge dieses Alters eine CoC geben.
Der TUV hat mir folgendermassen geantwortet:
Sehr geehrte Frau ...,
da mir das Fahrzeug, der Zustand sowie die Ausrüstung nicht bekannt sind, kann ich auch nicht mit Bestimmtheit sagen, dass das Fahrzeug zulassungsfähig ist, welche Umbauten vorgenommen werden müssen, ob diese Umbauten möglich sind und welche Kosten auf Sie zukommen. Viele Grusse
Das war schon der ganze Text! Also noch mal vielen Dank fur die ausfuhrliche und kompetente obige Antwort vom user NoGolf!!!!
Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. September 2016 um 20:30:03 Uhr:
CoC ... Certificate of Conformity ... oder auch EU-Konformitätserklärung genannt. Ist aber erst bei Fahrzeugen ab Auslieferung 2004 vorgeschrieben. Kann man für ältere Fahrzeuge u.U. auch vom jeweiligen Fahrzeughersteller bekommen.
Ich werde das auf alle Falle mal beantragen. Frage ist nur, wer ist mein Hersteller?
Im Kfz Schein steht Marke Bedford, die scheint es aber nicht zu geben.
Ich geh mal Davon aus das Bambi das Modell ist.
Auf dem Lenkrad steht Rascal (Im Internet warden Bedford Bambi oder Bedford Rascal angeboten, koennte aber das selbe sein).
Ein Bekannter sagte mir, das Auto wäre Basis Suzuki Carry, könnte ich die dann anschreiben?
Und ich glaube irgendwo habe ich mal Mitsubishi gelesen.
Ich bin verwirrt ... diese Engländer ..
Moin Moin !
Zitat:
Es ist sachlich richtig, dass ein 89er bei Auslieferung keine CoC haben konnte. Sofern sich der Hersteller jedoch dazu "herabläßt" im nachhinein eine CoC zu erstellen, kann es auch für Fahrzeuge dieses Alters eine CoC geben
Klar ! Der Hersteller wird noch einmal eine Typprüfung beantragen, um sich bescheinigen zu lassen ,dass das Fzg den Vorschriften entspricht ,die für Fzg-Modelle, die ab 2012 neu auf den Markt kommen , gelten.
Kann er natürlich machen ,wenn er das Fzg unverändert wiederauflegen möchte.Wird nur nicht möglich sein ,da sich seitdem die Bauvorschriften geändert haben und das Fzg die neuen Vorschriften nicht erfüllen wird.
Nur würde das auch für bereits vor Jahren gebaute Fzge auch nichts nutzen ,da die Erteilung einer BE auch an ein Qualitätssicherungssystem gekoppelt ist, was es in dieser Form damals nicht gab .D.H.,eine rückwirkende Erteilung ist praktisch unmöglich.
Ich kenne nur wenige Beispiele, wo es rückwirkende Nachträge zu einer bestehenden BE gegeben hat, das waren aber ausnahmslos Fzge, die noch absolut unverändert produziert wurden und bei denen der Hersteller bescheinigte ,dass eine bestimmte Modellreihe(ggf.ab FIN...) bereits genau so produziert worden war. So geschehen z.B. bei VW bei einigen Modellen , die nachträglich in eine andere Schadstoffklasse umgeschlüsselt werden konnten.
Zum Verständniss: Das COC Papier und damit die Einhaltung internationaler Bauvorschriften ist für Modelle ,die ab 2012 neu auf den Markt kommen, vorgeschrieben, sofern sie den Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3 angehören.
Ab 1996 war es für PKW vorgeschrieben. Das Basisfzg ist jedoch kein PKW ! Ausserdem heisst dass noch lange nicht ,dass ein PKW mit EZ 2004 ein COC besitzen muss, wenn nämlich der Typ vor 1996 noch national geprüft wurde und seit dem unverändert weiter gebaut wurde ,musste auch keine neue Prüfung stattfinden.
MfG Volker
Zitat:
@Nogolf schrieb am 26. September 2016 um 20:30:03 Uhr:
CoC ... Certificate of Conformity ... oder auch EU-Konformitätserklärung genannt. Ist aber erst bei Fahrzeugen ab Auslieferung 2004 vorgeschrieben. Kann man für ältere Fahrzeuge u.U. auch vom jeweiligen Fahrzeughersteller bekommen.
Vielen Dank fur die Antwort
Vielleicht interessiert das andere im Forum, deshalb die Antwort auf meine Anfrage vom Suzuki Kundencenter in England. Kosten ca., 100 GBP. Auszug:
We suggest that you discuss your circumstances with the local authorities of the country you intend on registering the product with, prior to completing the forms, to ensure the correct document is requested. Failure to do so may result in further delays and financial expense.
In addition, please be aware that the EWVTA Certificate of Conformity (CoC) applies to products built for the EU market only and is only available for products manufactured after a certain date. Please refer to page 5 of our correspondence for further clarity regarding this. In the absence of a CoC document we will usually distribute a Dating Letter. If applicable please make sure that the relevant authorities will accept this form of documentation as we will be unable to reimburse you the cost once the document has been issued.
If you require further assistance or if you have any other questions, please feel free to contact me on 0500 011959.
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Zitat:
@bambibedford schrieb am 27. September 2016 um 19:18:34 Uhr:
Der TUV hat mir folgendermassen geantwortet:
Sehr geehrte Frau ...,
da mir das Fahrzeug, der Zustand sowie die Ausrüstung nicht bekannt sind, kann ich auch nicht mit Bestimmtheit sagen, dass das Fahrzeug zulassungsfähig ist, welche Umbauten vorgenommen werden müssen...
Ich habe den TUV Rheinland, Koln, Herrn H.-U. S. erneut angeschrieben, mit einem Link zu diesem Forum und den bereits erhaltenen Antworten, die mir weitergeholfen haben, und habe darum gebeten, erganzende Antworten zu erhalten. Dies war die Antwort! Aus dem sogenannten Competenccenter des TUV Rheinland! Ich argere mich wirklich, und wundere mich, ob andere ebenfalls solche Nullaussagen oder ahnliche Erfahrungen mit dem TUV gemacht haben.
Sehr geehrte Frau x..,
vielen Dank für ihren netten Hinweis, aber im Gegensatz zu Foren, wo jeder alles Schreiben kann, machen wir grundsätzlich nur Aussagen die auch haltbar sind.
Dazu benötigt man bestimmte Parameter die aus den Fahrzeugdokumenten entnommen sowie im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung festgestellt werden. Das Fahrzeug muss gem. § 21 StVZO begutachtet werden, da es eine nationale engl. Betriebserlaubnis hat. Für die Zulassung werden die gesetzlichen Vorschriften angewandt, die hier zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gegolten haben. Wenn das Fahrzeug in 1989 erstmalig zugelassen wurde, ist ein Katalysator je nach Hubraum und konkreten Erstzulassungsdatum erforderlich. Was ich so nicht feststellen kann, ist die Feststellung, welche Vorschriften anzuwenden sind und ob ihr Fahrzeug den damaligen hier geltenden Anforderungen entspricht.
Was für ein Wert hat Fahrzeug? Rechnet sich der Aufwand, das Fahrzeug nach Deutschland zu bringen. Ist es ein Nutzfahrzeug oder mehr Liebhaberspielerät, wo Kosten keine Rolle spielen.
Moin Moin !
Zitat:
Ich argere mich wirklich, und wundere mich, ob andere ebenfalls solche Nullaussagen oder ahnliche Erfahrungen mit dem TUV gemacht haben.
Das ist keine Nullaussage, sondern die einzig mögliche ! Hast du etwa erwartet ,eine "Fernabnahme " zu bekommen ?
MfG Volker
Das ist IMHO schon eine Nullaussage. Nogolf hat in seinem Post die Informationen geschrieben, von denen ich zumindest Punkt 2 und 4 inhaltlich auch vom TÜV erwartet hätte.
Moin Moin !
Zitat:
Nogolf hat in seinem Post die Informationen geschrieben, von denen ich zumindest Punkt 2 und 4 inhaltlich auch vom TÜV erwartet hätte.
Zu Punkt 4 haben sie sich ausführlich und exakt geäussert.
Zitat:
Das Fahrzeug muss gem. § 21 StVZO begutachtet werden, da es eine nationale engl. Betriebserlaubnis hat.
Ich schrieb schon ,dieses Fzg kann keine EG-BE und damit COC Papier besitzen. Damir ist eine Abnahme nach §21 unumgänglich, was soll man dazu noch mehr schreiben ?
Zu Punkt 2 kann man gar nichts schreiben, in der Prüfung des Fzges gilt es schliesslich einige hundert Positionen zu überprüfen ,welchen Sinn soll es da machen ,ein paar wenige Positionen herauszupicken ?
Selbst wenn sie die Sachen ,die nogolf aufgeführt hat, und noch ein paar dazu auch geschrieben hätten, das wäre doch nur ein extrem geringer Prozentteil aller anstehenden Untersuchungen gewesen und würde dem Fragenden auch nicht das geringste nützen! Im Gegenteil, das würde nur Ärger bringen,nehmen wir mal an, sie würden das so schreiben ,wie nogolf, und der Fragende würde vorher in einer Werkstatt für teuer Geld diese Punkte abarbeiten lassen. Anschliessend kommt er zur §21 Abnahme und fällt wg. völlig anderer Sachen durch, meinetwegen Lenkgetriebe ausgeschlagen, massive Durchrostungen , Bremsleitungen vergammelt, Seitenscheiben nicht splittersicher usw. Fazit: Kernschrott, Reparatur absolut nicht lohnend.
Dann muss sich doch "der TÜV" anhören lassen:"Das hätten Sie mir vorher sagen müssen , wer bezahlt mir jetzt das , was ich schon reingesteckt habe!"
Nein !! Kann man nicht !
MfG Volker