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Bedienung des EG-Kontrollgeräts beim Zweifahrerbetrieb.

Themenstarteram 24. Mai 2011 um 15:15

Hallo, ich hab da mal eine Frage.

Ich war letzte Woche im Zweifahrerbetrieb unterwegs.

Ich war Fahrer 1 und der andere Fahrer 2. ich hätte die Tour auch alleine fahren können, aber wir sollten zu zweit fahren.

Bei mir zeigte das Gerät für Fahrer1 (lenken) an, für Fahrer2 (Hammer und Sichel für arbeiten).

ist das denn richtig?? Denn ich hab immer gelernt, das Lenkzeit gleich Arbeitszeit ist und wenn ich nichts mache, dann Pause oder schlafen also Bett. Das würde ja dann bedeuten, wenn ich nach 4 Stunden aufhöre und Fahrer2 fährt weiter, dann dürfte er ja auch nur noch eine halbe Stunde fahren, weil das Gerät ja auf Arbeit stand.

Ich hätte jetzt gesagt, das Gerät muss fürFahrer 2 Pause anzeigen, wiel er ja quasi nichts macht.

Wie wird das gewertet oder gesehen.

Wie machen es denn die Busfahrer, die zu zwei nach Italien oder Skandinavien fahren.

Die wechseln sich ja nur ab und fahren komplett durch. Also wie stellen die das ein??

oder steckt der zweite Fahrer seine karte erst dann rein wenn er wirklich fährt??

Man kann am gerät die Einstellung nur im Stand ändern, sobald man anfährt, dann kommt wieder lenken und arbeiten.

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7 Antworten

Beim 2-Fahrer-Betrieb gilt normalerweise:

Fahrer 1: Lenkzeit

Fahrer 2: Bereitschaftzeit

Zu beachten ist hierbei, das die Fahrerkarte der fahrenden Person immer in den 1. Kartenschacht gesteckt wird; der Beifahrer nutz den 2. Kartenschacht.

Wenn für den Beifahrer "andere Arbeiten" aufgezeichnet werden, muß dieser nach einer Lenkdauer von 4,5h eine Fahrtunterbrechung von 45min einzulegen.

Während einer Fahrtunterbrechung darf der Fahrer keine Fahrtätigkeit oder "andere Arbeiten" ausüben. Die Zeit als Beifahrer ist Bereitschaftszeit (siehe Verordnung 2002/15/EG Artikel 3b.)

Eine Ruhezeit kann nur bei stehendem Fahrzeug genommen werden, sofern es über ausreichen Schlafstätten verfügt.

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 9:08

Was genau versteht man jetzt unter Bereitschaftszeit? ich meine welches zeichen wäre das?

Wir haben nur das Bett, das lenkrad und dat andere für arbeiten und andere Tätigkeiten.

Also wenn ich das dann richtig sehe ist es doch total schwachsinnig einen zweiten Fahrer dabei zu haben, weil man nach 9 bzw. 10 Stunden Fahrt eh nicht weiter fahren darf. Denn angenommen ich fahre jetzt meine erlaubten 9 Stunden, dann hat doch mein beifahrer quasi mit gearbeitet weil er auf Bereitschaft war, er dürfte doch dann quasi gar nicht fahren, stimmt das???

Wie machen das denn dann die busfahrer, wenn sie nicht eine extra schlafkoje haben?

Wie es schon geschrieben war, wenn der erste fahrer fährt steht der zweite fahrer auf bereitschaftszeit (siehe bild beim fahrer zwei) und nicht auf arbeitszeit.

Nach 4 1/2 stunden fahrt werden die karten getauscht und es geht weiter.

Erst wird karte 2 entfernt dann karte 1, dann kommt karte 2 in den schacht 1 und karte 1 in den schacht 2.

Die 45minütige pause macht der fahrer 2 dann während der fahrt, auf dem beifahrersitz oder im bett.

 

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von habs280

Was genau versteht man jetzt unter Bereitschaftszeit? ich meine welches zeichen wäre das?

Wir haben nur das Bett, das lenkrad und dat andere für arbeiten und andere Tätigkeiten.

Also wenn ich das dann richtig sehe ist es doch total schwachsinnig einen zweiten Fahrer dabei zu haben, weil man nach 9 bzw. 10 Stunden Fahrt eh nicht weiter fahren darf. Denn angenommen ich fahre jetzt meine erlaubten 9 Stunden, dann hat doch mein beifahrer quasi mit gearbeitet weil er auf Bereitschaft war, er dürfte doch dann quasi gar nicht fahren, stimmt das???

Wie machen das denn dann die busfahrer, wenn sie nicht eine extra schlafkoje haben?

Zitat:

Richtlinie 2002/15/EG Artikel 3b)

„Bereitschaftszeit“

— andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten insbesondere die Zeiten, in denen

das Fahrpersonal ein Fahrzeug während der Beförderung auf einer Fähre oder mit einem Zug begleitet sowie Wartezeiten an den Grenzen und infolge von Fahrverboten.

Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß den allgemeinen zwischen den Sozialpartnern

ausgehandelten und/oder durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen;

— für Fahrpersonal, das sich beim Fahren abwechselt, die

Zeit, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in

einer Schlafkabine verbracht wird

Also z.B. die Zeit auf dem Beifahrersitz bei Zweifahrerbetrieb. Oder z.B. wenn du an der Ladestelle gesagt bekommst: "Dein Fahrzeug wird erst in 4h beladen."

Das Zeichen für Bereitschaftszeit ist ein Quadrat mit einem Strich von der linken unteren in die rechte oberen Ecke.

Das Zeichen muß auch in den digitalen Kontrollgeräten gemäß VO 3821/85/EG (also allen zugelassenen digitalen Tachographen) vorhanden sein. Im Normalfall gibt es zu den digitalen Tachographen auch eine Bedienungsanleitung, in selten Fällen werden sogar Einweisung in die richtige Handhabung und über die für Fahrpersonal gültigen Vorschriften gegeben...

Eine dieser Verordnungen ist z.B. die Verordnung (EG) 561/2006.

Dort steht dann beispielsweise, dass im Mehrfahrerbetrieb spätestens 30h nach der letzten Ruhezeit eine neue Ruhezeit von 9h genommen haben muß. Somit ergibt sich, dass im Mehrfahrerbetrieb bis zu 22h gearbeitet werden darf. Jeder Fahrer darf eine maximale Lenkdauer von 10h haben. Somit ist es möglich, im Zweifahrerbetrieb 20h ununterbrochen zu fahren ... nur zum Fahrerwechsel muß angehalten werden.

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 20:33

Aso jetzt hab ichs verstanden,

ich hatte da einen Text gefunden, dort stand auch etwas erklärt, allerdings auf Akademikerniveau, dat versteht ja keine Sau.

am 27. Mai 2011 um 10:22

Zitat:

Eine dieser Verordnungen ist z.B. die Verordnung (EG) 561/2006.

Dort steht dann beispielsweise, dass im Mehrfahrerbetrieb spätestens 30h nach der letzten Ruhezeit eine neue Ruhezeit von 9h genommen haben muß. Somit ergibt sich, dass im Mehrfahrerbetrieb bis zu 22h gearbeitet werden darf. Jeder Fahrer darf eine maximale Lenkdauer von 10h haben. Somit ist es möglich, im Zweifahrerbetrieb 20h ununterbrochen zu fahren ... nur zum Fahrerwechsel muß angehalten werden.

30 Std Regel stimmt

innerhalb der 30 Std 9 Std Tagesruhezeit stimmt auch.

Das im Mehrfahrerbetrieb bis zu 22 Std gearbeitet werden darf stimmt nicht. (30 - 9 =21)

Jeder Fahrer darf eine max Tageslenkzeit von 10 Std haben..... sogesehen zwar richtg aber nicht machbar.

Denn jegliche Arbeitszeit muss in Abzug gebracht werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz, darf diese 10 Std am Tag nicht überschreiten.

Also muss die Zeit die man z.B. für Lasi und Abfahrtskontrolle aufwendet von der Tageslenkzeit (10 Std) schon mal abziehen.

Nur so als Anmerkung nebenbei..... es ist unmöglich egal ob Einzelfahrer oder Mehrfahrerbetrieb überhaupt auf 10 Std Tageslenkzeit zu kommen ohne nicht gegen eine Vorschrift zu Verstoßen.

am 28. Mai 2011 um 16:47

Hi

gehe auf

http://www.kienzle.de/digitaler_tachograph.html

 

kannst du alle einstelungen druch lesen u dir auch kosten los eine bedienugs anleitung

u symbol erklärung zu schicken lassen

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