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Bedrohng + rote Ampel

Themenstarteram 25. Dezember 2012 um 1:55

Hallo liebes Forum,

ich erbitte euren Rat. Ich bin soeben (mit einem Beifahre + Nachts) an einer gruppe offensichtlicher Nazis vorbeigefahren (5 Personen) . Nunja.. das Fenster war offen und ich hab mich zu einem "Nazis raus" hinreißen lassen. Nunja diese waren nicht erfreut... (ich weiß ich weiß.. kindisch von mir.. )

Ich bin nächste Ecke rechts abgebogen weil ich dann doch aus der Situation flüchten wollte.

(bei grün ;) ). Nunja das war dummerweise eine Sackgasse und ich hab gewendet.. und da standen sie dann auch auf der Straße mit dem Gesicht zu mir. Ich habe mich bedroht gefühlt und bin vollgas über die Rote Ampel (Straße war leer) und dem zu entgehen.

Wenn diese Kerle mir nun böses wollten könnten sie mich anzeigen..

Es war dunkel und ich bezweifle, dass sie mich erkennen konnten.

Im Falle des Falles .. wie könnte ich handeln?

1) Abstreiten gefahren zu sein (darf ich da lügen?.. was sag ich denn dann wenn die fragen wer gefahren ist?)

2) Zugeben und bedrohung vorlegen (habn zeugen)

3) Zugeben da gewesen zu sein, aber behaupten, dass es grün/orange war.

4) ??

Bin jedem Rat dankbar!

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69 Antworten
am 25. Dezember 2012 um 7:33

Frage einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder warze einfach mal ab, ob du überhaupt angeschrieben wirst. Ich seh schon wie sich der Thread entwickeln wird...

Um es kurz zu machen: Selfpwnd und nein, da gibt es keine Ausnahmeregelung. Es lag keine echte Bedrohungslage vor die irgend eine Notstandslage rechtfertigt ( vollgemachte Hosen sind höchstens ein sanitärer Notfall ) und somit ist eine rote Ampel eine rote Ampel. Ich würd um Löschung dieses Threads bitten, wenn das hier die falschen Stellen mitlesen kanns erst recht böse enden.

Im schönsten/schlimmsten Fall bist du vielleicht noch wegen Beleidigung dran weils garkeine Nazis waren, sondern einfach nur ein paar Malocher mit Glatze oder irgend eine andere Subkultur, im besten Fall noch eine linksgerichtete.

Sauber gemacht, wirklich :D

So lange du dich nicht auf Notwehr § 227 BGB / 32 StGB berufen kannst um einen rechtswidrigen Angriff von dir abzuwenden wirst du wohl dafür ein Bussgeldverfahren erhalten, falls sie dein Kennzeichen aufgeschrieben und angezeigt haben.

Kein wahrgenommener Blitz, noch keine Schrieb vom Amt. Abwarten, Tee trinken und im Falle des Falles ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Von uns kann keiner in die Zukunft schauen!

Folgende Aussage hätte vollkommen gereicht:

Zitat:

Bin absichtlich über eine rote Ampel gefahren und eine Gruppe von Personen hat mich dabei gesehen

Der Rest ist trollen

Große Klappe, nichts dahinter oder wie man es früher ausdrückte: Ich habe keine Angst aber kann schnell rennen. :D

Wie dem auch sei, es dürfte kaum zu beweisen sein das die Gruppe wirklich Gewalttätig werden wollte noch das es sonst einen Grund dafür gibt über die Rote Ampel zu rauschen, dürfte jede Behörde als Schutzbehauptung ablehnen.

Wenn es wirklich Nazis gewesen sein sollten sollten werden sie dich nicht anzeigen sondern zu einem klärenden Gespräch bitten wenn sie dich mal treffen.

Sei froh das Du daselbe nicht bei einer Gruppe Antifa-Deppen oder einer Migrantengruppe gemacht hast, die wären nicht nur "bedrohlich" auf der Strasse gestanden und hätten sich den Arsch abgelacht als du bei Rot über die Ampel rauschtest. Aber auch bei denen wäre noch die Gefahr einer Anzeige bei Null, aber ein Hausbesuch eher wahrscheinlich.

Um es kurz zu machen, die Gefahr einer Anzeige liegt praktisch bei Null.

Die Gefahr das dein Verhalten mal zu einer verschobenen Kauleiste führt dagenen relativ hoch.

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