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Begründete Ausnahmefälle bei KFZ Zulassungen
Hallo Leute,
nächste Woche möchte ich meinen neuen Wagen zulassen. Leider ist kein "normales" Kennzeichen frei, das ich gerne hätte. Allerdings ein etwas kürzeres. Auf der Website der Stadt steht, dass:
Zitat:
Kurze Kombinationen (KA - 2 Buchstaben und 2 Ziffern) für PKW sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Könnt ihr mir sagen, was das für Ausnahmen sind bzw. wie ich diese kürzere Kombination begründen kann.
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Hallo Leute,
nächste Woche möchte ich meinen neuen Wagen zulassen. Leider ist kein "normales" Kennzeichen frei, das ich gerne hätte. Allerdings ein etwas kürzeres. Auf der Website der Stadt steht, dass:
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Zitat:
Kurze Kombinationen (KA - 2 Buchstaben und 2 Ziffern) für PKW sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Könnt ihr mir sagen, was das für Ausnahmen sind bzw. wie ich diese kürzere Kombination begründen kann.
Wenn ab Werk die Kennzeichenmulde kleiner ist ( Importfahrzeug/ o ggf Oldtimer ) und ein Umbau rein finanziel nicht zumutbar ist.
US-Fahrzeuge mit kleinem Kennzeichen und Umrüstung nicht ohne weiteres möglich oder Motorräder.
Hallo TE,
so kann man Deine Aussage nicht stehen lassen. Der Gesetzgeber hat das etwas lockerer geregelt. In der Zwischenzeit ist für PKW alles möglich.
Unterscheidungskennzeichen stets vorausgesetzt. Es gibt die Möglichkeiten: 1 Buchstabe + 1 Zahl, 2 Buchstaben + 1 Zahl, 2 Buchstaben + 2 Zahlen u.s.w.
Wie schon geschrieben, es hängt viel vom Unterscheidungskennzeichen ab. Zum Beispiel HH = Hamburg, B = Berlin oder auch FRI = Friesland.
Insgesamt sind 8 Stellen auf dem Kennzeichen möglich und der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie es an einem z.B. an einem PKW sein muss.
Entscheidungen fallen jedoch in den Zulassungsstellen, denn dort werden Kennzeichen letztendlich zugeteilt. Deine Zulassungstelle wird Dich beraten.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Entscheidungen fallen jedoch in den Zulassungsstellen, denn dort werden Kennzeichen letztendlich zugeteilt. Deine Zulassungstelle wird Dich beraten.
Und genau da liegt mein Problem. Das hier ist die Seite meiner Zulassungsstelle. Meine Wunschkombination ist leider nicht frei und bei vier Ziffern haben die eine Einschränkung, dass die Buchstaben mit NA beginnen müssen. Ist auch *****
Wenn ich da jetzt hingehe und mich quasi beraten lasse, dann erzählen die mir genau das gleiche, was auch auf deren Website steht. Wenn ich denen aber eine Begründung liefern kann, wieso ich gerne nur zwei Ziffern bekommen soll, dann ist es eine andere Geschichte.
Um was für ein Auto geht es?
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Um was für ein Auto geht es?
Ein Golf Variant
Einfach mit den Damen und Herren dort reden, aber mir fällt leider keine gute Begründung ein warum du 2 Ziffern und nicht 3 oder 4 akzeptieren könntest.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Insgesamt sind 8 Stellen auf dem Kennzeichen möglich und der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie es an einem z.B. an einem PKW sein muss
Das nicht, aber die Zulassungsstelle(n) werden letztlich in unser aller Interesse bestrebt sein, daß stets genügend freie, eindeutige Kennzeichen vorhanden sind. Je weniger Stellen man zur Verfügung hat, desto weniger Möglichkeiten bestehen eben und desto weniger Fahrzeuge kann man versorgen.
Zitat:
Original geschrieben von LL0rd
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Um was für ein Auto geht es?
Ein Golf Variant
das ist eigentlich schon eine begründete ausnahme....
Nun, ich sehe das stets ganz locker. Wer zuerst kommt, der malt zuerst. Wo ich zurückhaltend bin ist tatsächlich bei den Kennzeichen, nach dem Untscheidungszeichen, 1 Buchstabe und 1 Zahl.
Es kommen immer wieder Fahrzeuge, bei denen nichts anderes zugeteilt werden kann. Aber, darüber sollte sich jeder Fahrzeughalter auch bewusst sein, er kann nicht erwarten, dass man ihm seine Wünsche erfüllen kann! Ich schreibe bewusst, " Wunsche erfüllen kann ". Ich versuche es jedoch stets zu erreichen.
Aber du arbeitest nun mal nicht in KA, bringt dem TE also gar nix, wie du das machst...
@TE: die regulären Ausnahmen wurden ja schon genannt. Die Einschränkungen kommen meiner Vermutung nach vermutlich von der Aufteilung in KA Stadt und KA Land. Ich würde dennoch mal das Gespräch suchen, vielleicht hast du Glück und kommst an einen netten Mitarbeiter Eine spezielle Begründung außer dem reinen Wunschkennzeichen wirst du wohl leider nicht finden
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber du arbeitest nun mal nicht in KA, bringt dem TE also gar nix, wie du das machst...
Dem Stimme ich vollkommen zu, aber das hatte ich doch auch so geschrieben, das die endgültige Zuteilung im SVA erfolgt.
Zitat:
Und genau da liegt mein Problem. Das hier ist die Seite meiner Zulassungsstelle. Meine Wunschkombination ist leider nicht frei und bei vier Ziffern haben die eine Einschränkung, dass die Buchstaben mit NA beginnen müssen. Ist auch *****
Einer von uns beiden hat nicht richtig gelesen ...
Zitat:
KA - 2 Buchstaben und 4 Ziffern
aus folgender Kombinationsreihe: KA - NA 1000 bis KA - ZZ 9999
Da sollte sich doch etwas finden lassen, oder?
Gruß,
GolfVariFahrer
Zitat:
Original geschrieben von GolfVariFahrer
Da sollte sich doch etwas finden lassen, oder?
Leider liegen meine Initialien vor NA und die Kombination anders herum ist schon belegt, sowohl mit dem Geburtsdatum als auch mit dem Geburtsjahr. Für mein Wunschkennzeichen würde ich nicht nur die übliche Gebühr zahlen, sondern tatsächlich auch noch sehr viel mehr. Aber so ist es einfach nur Müll. Da kann der Wagen dann auch einfach ein Zufallskennzeichen bekommen.
Scheiß 1. Welt Probleme.