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Behält man die LKW-Zulasung bei Kauf oder verliert man die?

Themenstarteram 30. Dezember 2010 um 12:00

Stehe grad vor ner kleinen Frage.

Bin grad am durchstöbern des Internets über ein vermeintliches Super-Angebot gestolpert, welches ich sofort nehmen würde, würde es meinen erzeitigen Finanzrahmen nicht mal eben um 5000€ sprengen :(

Aber darum gehts grad net, sondern eher darum, dass der Händler in seiner Anzeige Dick LKW-Steuer drinstehen hat, obwohl es ein Geländewagen ist.

Genaugenommen ein Jeep Wrangler YJ mit 4l-Maschine (Euro2), der allerdings nur noch ein Zweisitzer ist, da im Bereich, wo eigendlich die Rückbank wäre, ein dicker LPG-Tank sitzt.

Daher einfach mal meine allgemeine Frage (nicht auf dieses Angebot bezogen), hat man mit so einem Fahrzeug bei Zulassungsstelle/ Finanzamt überhaupt als Privatperson ne Chance, die vermutlich günstigere LKW-Steuer anerkannt zu bekommen?

Beste Antwort im Thema

Die LKW-Zulassung bleibt in jedem Fall, daran ändert sich nichts.

Fraglich nur ob das Finanzamt den dann auch steuerrechtlich als LKW akzeptiert. Der kann durchaus in den Papieren als LKW bezeichnet sein und trotzdem PKW-Steuer bezahlen müssen. Gucken dass du Kopie vom Fahrzeugschein bekommst und dann einfach bei deinem Finanzamt nachfragst. Sind oft auch Einzelfallentscheidungen der Sachberarbeiter.

Wenn das aber ein "Normaler" Geländewagen ist, d.h. mit Scheiben rundrum und noch allen Sitzen dann geh mal von PKW-Steuer aus. Hat der nur noch die beiden Vordersitze, auch nur 2 Sitze eingetragen und ggf. sogar die hinteren Scheiben durch Blech ersetzt hat man recht gute Chancen auf LKW-Steuer. Entscheidend ist ob der Finanzbeamte das Fahrzeug als tatsächlich überwiegend zum Gütertransport geeinget ansieht.

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Kann anerkannt werden, muss aber nicht. Kann auch nachträglich aberkannt werden. Schau aber nicht nur auf die LKW-Steuer, sondern auch auf die Versicherung !

Nicht alle Versicherer stufen einen LKW auch als PKW ein.

Die LKW-Zulassung bleibt in jedem Fall, daran ändert sich nichts.

Fraglich nur ob das Finanzamt den dann auch steuerrechtlich als LKW akzeptiert. Der kann durchaus in den Papieren als LKW bezeichnet sein und trotzdem PKW-Steuer bezahlen müssen. Gucken dass du Kopie vom Fahrzeugschein bekommst und dann einfach bei deinem Finanzamt nachfragst. Sind oft auch Einzelfallentscheidungen der Sachberarbeiter.

Wenn das aber ein "Normaler" Geländewagen ist, d.h. mit Scheiben rundrum und noch allen Sitzen dann geh mal von PKW-Steuer aus. Hat der nur noch die beiden Vordersitze, auch nur 2 Sitze eingetragen und ggf. sogar die hinteren Scheiben durch Blech ersetzt hat man recht gute Chancen auf LKW-Steuer. Entscheidend ist ob der Finanzbeamte das Fahrzeug als tatsächlich überwiegend zum Gütertransport geeinget ansieht.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Entscheidend ist ob der Finanzbeamte das Fahrzeug als tatsächlich überwiegend zum Gütertransport geeinget ansieht.

Reicht nicht mehr, da ist im Februar ein weiteres Urteil mit Kriteriendefinition dazu gekommen:

Zitat:

BFH 24.2.2010, II R 6/08

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben .

Die LKW-Zulassung wird vermutlich bleiben und damit uU. auch eine teurere LKW-Versicherung, steuerrechtlich wird das sehr stark auf eine PKW-Besteuerung hinauslaufen.

Vielleicht nicht sofort, aber mit Abarbeitung des Stapels irgendwann dann schon.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Der kann durchaus in den Papieren als LKW bezeichnet sein und trotzdem PKW-Steuer bezahlen müssen.

....ist das Dein Ernst? Ich kann also nicht sicher davon ausgehen, dass wenn ein Fahrzeug als LKW zugelassen wurde (das wurde dann ja schon mal geprüft), mein FA das hinsichtlich der KFZ-Steuer akzeptiert?

Mal wieder ein Beispiel überschäumender Bürokratie in unserem schönen Land....:confused:

Hallole zusammen

Wie bereits gesagt ist das nicht zwingend. Bei ehem Fahrzeugen der Post wo VW Golf als LKW zugelassen waren wurde diese häufig aberkannt da der gewerbliche Nutzen nicht nachgewiesen werden konnte. Kannst Du den nachweisen so solltest Du nicht übersehen das Hängerbetrieb an Sonn und Feiertagen unter das LKW Fahrverbot fällt

und der Nutzbare Laderaum größer als der nutzbare Fahrgastraum sein muß. Einzelentscheidung des Örtlichen Finanzamtes ist immer gegeben, die wollen das Fahrzeug ggf sehen. Ich habe nach modifikation eines Ladas auch eine LKW Zulassung bekommen wobei die Einbauten und die trennung mittels Gepäck/Laderflächenabtrennung verbindlich und als nicht reaktivertbar vorausgesetzt wurde. Verschweißen der Befestigungen der Sicherheitsgurte und so weiter.

Lass Dich nicht darauf ein denn häuffig geht das schief und so eine Karre bekommt man zur Zeit fast nicht mehr weiterverkauft , zumindest nicht zu einem guten Preis. Jol.

Themenstarteram 30. Dezember 2010 um 13:02

Keine Sorge, den Wagen könnte ich mit eisernem sparen eh erst in nem Jahr leisten. Und wenn der dann noch beim Händler stehen würde, wäre die LKW-Zulasung wohl das geringste Problem ;)

Optisch sieht der Wagen auf den Bildern jedenfalls normal aus. Alle Fenster drin, Teppich hinten noch komplett, ner eben statt ner Rückbank nen Gastank.

Aber dann weis ich wenigstens, dass ich um ne LKW-Zulassung besser nen bogen mache, falls mir irgendwann in preislich greifbaren Regionen einer übern Weg fährt.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

... wurde diese häufig aberkannt da der gewerbliche Nutzen nicht nachgewiesen werden konnte.

Die Besteuerung eines KFZ als LKW war noch nie von dessen Nutzung abhängig, sondern schon immer ausschließlich von dessen Bauausführung, also der reinen Konstruktion.

Grundsätzlich sind KFZ unter 2,8 Tonnen zgM als PKW zu besteuern, es gab allerdings bis ~2005 eine Sonderausnahme, die weggefallen ist.

Nach vielem hin und her gab es dann in 2007 das erste größere Urteil des BFH zur Klassifizierung eines LKW, was zusätzlich zu den Anforderungen der Zulassung (Zulassungsbescheinigung) noch weitere (technische) Anforderungen aufgelistet hat, wie zB. die Verblechung der hinteren Fenster, um ein "Klein"-Fahrzeug auch als LKW zu besteuern.

Allerdings sind dort auch einige unbestimmte Klauseln vorhanden, wie zB. eine "LKW-entsprechende" Zuladung oder auch Motorisierung.

Aufgrund dieser "Lücken" und genügend Kläger, kommen mehr oder weniger regelmäßig neue, definierende Entscheidungen des BFH zur Abgrenzung eines PKW zu einem LKW, zuletzt die Gewichtsgrenzen.

Demnächst, also vermutlich in den nächsten 2 Jahren fallen dann die definierenden Entscheidungen zB. zur Grenze des maximalen Leistungsgewichts.

Es kommt auch drauf an, ob ein Fahrzeug als LKW " auf die Welt gekommen ist ", oder nachträglich umgebaut wurde.

Bei den Umbauten ist es immer schwierig...

.....wie ist es mit Deinem Fiorino?

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

.....wie ist es mit Deinem Fiorino?

Der ist als LKW auf die Welt gekommen, daher ist es schwierig den als PKW zuzulassen bzw. umzubauen :(

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

BFH 24.2.2010, II R 6/08

Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben .

VIELEN DICKEN DANK FÜR DIE INFO!!

Hier eine kurze Beschreibung von meinem Tata Xenon 2.2 DiCOR Doppelkabine 4x4 Pick Up (Ladefläche)

Der ist ein 3 Tonner (zGG. 2950 kg), Nutzlast (Zuladung) 925 kg. Ladefläche (wie aufm Foto zu erkennen getrennt vom Fahrerhaus) mit Verzurrösen ausgerüstet. Sogar der Hersteller Tata wirbt mit dem Fahrzeug als "Nutzfahrzeug" mit einer Gemeinschaftskabine. In den "Papieren" als LKW geboren und zugelassen!! Ist ein Reinrassiger LKW mit LKW Zulassung. Und TROTZDEM haben sie mir eine PKW-KFZ-Steuer aufgezwungen!! :mad: Aber ich werde das mal ganz genau überprüfen lassen. Der Wagen ist ein 100%er LKW, so LKW, wie man es nur als LKW in Deutschland seien kann!

Hat es Jemand schon mal geschaft zu ändern? Ich meine die PKW-KFZ-Steuer später dann zu LKW-KFZ-Steuer! Ich meine nicht die umgebauten PKWs, sondern so wie in meinem Fall? Es wäre schön, wenn sich einige echte Kenner hier zu äussern könnten. Danke.

Gruß

Warkanoid :)

Das Problem bei deinem TATA wird sein das die Kabine länger ist als die Ladefläche. Das nehmen die meisten FA als Grundlage das er keine LKW Zulassung bekommst. Als Singlecab gäbe es das Problem vermutlich nicht.

Aber die Frage ist ob sich bei so einem kleinen Motor rechnet LKW Steuer und dementsprechend auch Versicherung zu bezahlen. Ich denke die PKW Zulassung könnte für dich günstiger sein und du hast keine Probleme mit Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.

PS: wie fährt sich den so ein Indisches KFZ? Ich hatte bisher nur die Erfahrung mit Chinesischen JinBin Kleinbussen die in unserem Chinesischen Werk als Firmenbus laufen gemacht.

Die fand ich schon recht abenteuerlich mit ihren sich in kurven verwindenden Karossen.

Hier gibts mehr Info zu deinem Interesse Tata Suche. Und wenn Du in meinen Beiträgen ein Bisschen rumstöberst, findest Du auch ein Paar Antworten auf deine Persönliche Fragen.

Mein Tata Xenon kann NICHT als PKW zugelassen werden, weil er ja ein LKW ist. Aber das habe ich ja schon gepostet, bitte noch mal lesen. Mit der Lieferwagen-KFZ-Versicherung bin ich 100% zufrieden. Aber das war ja auch nicht die Frage hier.. und ein Single Cab ist KÜRZER, und somit auch die Ladefläche. Aber schon wieder vorbei.. Die Ladefläche meines Double Cabs ist nicht so kurz, wie es aufm Foto zu seien scheint.

Und ja, es würde sich lohnen KFZ-Steuer Tata Xenon Double Cab:

PKW bis 31.03.2011 445 Euro, ab 01.04.2011 419 Euro.

LKW 172 €

Aber Du kannst ja selber nachrechnen: kfz-steuer

Zitat:

Original geschrieben von Warkanoid

Mein Tata Xenon kann NICHT als PKW zugelassen werden, weil er ja ein LKW ist. Aber das habe ich ja schon gepostet, bitte noch mal lesen.

Nicht die verkehrsrechtliche Zulassung (Fahrzeugpapiere, Zulassungsstelle) mit der steuerrechtlichen Einstufung verwechseln, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Niemand verlangt von Dir, dass das Fahrzeug als PKW zugelassen werden soll, aber es kann sein, dass es als PKW versteuert werden muss.

Damit ein Fahrzeug als LKW besteuert wird, muss er

a) als LKW zugelassen sein, und

b) weitere, zusätzliche Bedingungen erfüllen

(über die LKW-Zulassung hinaus)

Die von mir zitierten Gewichtsgrenzen sind nur eine Bedingung von mehreren, die dazu gehören.

Eine weitere wurde genannt, dass ist das Verhältnis größer 1 der Ladeflächenlänge (Innenmaß Länge zwischen hinterer Klappe und vorderem Anschlag) zur Innenraumlänge (Fußraum ganz vorn an der Spritzwand bis Rückwand der Kabine) - die Ladefläche muss länger sein, als der Innenraum

Und es gibt noch mehr Anforderungen, die bereits durch das BFH zB. in 2007 definiert vorgegeben sind.

 

Zitat:

Hat es Jemand schon mal geschaft zu ändern? Ich meine die PKW-KFZ-Steuer später dann zu LKW-KFZ-Steuer!

Ja gibt es, wie jeder Steuerbescheid wird auch dieser von Menschen bearbeitet und kann auch falsch sein - muss aber nicht.

Normalerweise bekommt man bei jedem Finanzamt - KFZ-Steuerstelle einen Zettel, auf dem die geforderten Bedingungen aufgeführt sind. Ich würde mal vorbeifahren, mir diesen Zettel geben lassen und direkt am Fahrzeug die einzelnen Sachen gegen prüfen.

Entspricht das Fahrzeug allen genannten Anforderungen, dann würde ich mit dieser Begründung einen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, mit Bitte um Korrektur nach Gewichtsbesteuerung. Der vermeintlich "falsche" Steuerbetrag ist allerdings fristgerecht zu zahlen, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Dann wird irgendetwas vom FA kommen, entweder ein neuer Steuerbescheid oder eine begründete Ablehnung des Widerspruchs. Dann hat man eine klare Begründung vorzuliegen und kann weiter entscheiden.

 

edit

Wenn ich mir dieses Foto so anschaue, dann ist das verdammt knapp mit der Laderaumlänge zur Innenraumlänge:

http://gelaendewagen.at/images22/tata_xenon/1.jpg

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