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Behindertenausweis blau
Meine Frage an das Forum:
Im eingeschränkten Halteverbot parkendes Fahrzeug mit Fahrer Behindertenausweis blau steht so, dass eine Einfahrt auf das Gundstück nur nach mehrmaligen Vor- und Rückwärtsfahren möglich ist.
Mir ist bewußt, dass Behinderte zeitlich begrenzt im Halteverbot parken dürfen.Aber dürfen sie andere dabei behindern ?
Wer kann helfen ?
Danke für hilfreiche Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
@Bootsmann:
Es ist auch nicht notwendig, dass Du als Außenstehender das erkennen kannst, denn die Kontrolle der Parkberechtigung und die ggf. folgende Sanktionierung ist nicht Deine Aufgabe.
Zumal die berechtigte oder unberechtigte Nutzung keineswegs immer eindeutig zu erkennen ist.
Meine Frau hat ebenfalls so einen Behindertenausweis (100 aG) und erst letzte Woche habe auch ich einen Grund geliefert, weswegen Bootsmann mich vermutlich hätte anzeigen oder zusammenschlagen möchten.
Meine Frau fuhr morgens zur Physiotherapie und stellte sich berechtigterweise auf einen Behindertenparkplatz. Nachdem der Therapeut an ihr herumgerenkt hatte war ihr schwindlig und sie fuhr verantwortungsbewußt mit dem Taxi nach Hause. Stunden später holte ich ihren Wagen ab. Ein vergleichweiser junger, gesunder Mensch der in einen Wagen mit Behindertenausweis einsteigt und wo der Einsteiger nicht identisch ist mit dem Inhaber des Behindertenausweises. Trotzdem kein Missbrauch - und es sind zahlreiche weitere Fallgestaltungen denkbar.
Ohne Zweifel werden diese Ausweise und Behindertenparkplätze oft unberechtigter Weise genutzt. Aber dem kann nicht damit begegnet werden dass sich jeder selbst zum Hilfssheriff ernennen darf und die Legitimation der vermeintlichen "Straftäter" prüft.
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45 Antworten
2- 3 mal rangieren wird einem durchschnittlichen Fahrer zugemutet.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
2- 3 mal rangieren wird einem durchschnittlichen Fahrer zugemutet.
Kommt darauf an, wer da behindert wird und was das für ne Einfahrt ist.
Da, wo ein Smart-PKW noch "reingezirkelt" werden kann, da hat ein großer Kombi oder Lieferwagen schon Probleme, oder er kommt garnicht rein.
Der Behindertenausweis erlaubt zwar das stehen im 286, aber es darf dabei zu keinen Behinderungen kommen, §1 (2) StVO.
Wenn es sich um einen einmaligen Vorgang gehandelt hat, sollte man die Sache vergessen und gut isses. Falls häufiger behindernd geparkt wird, höflichen Hinweis an die Windschutzscheibe
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
...höflichen Hinweis an die Windschutzscheibe
Du meinst so einen?
Gibt es eigendlich verschieden Ausweise für Behinderte.
Ich sehe oft Menschen, oft junge Menschen, auf solchen Parkplätzen die rein äußerlich absolut fit erscheinen.
Das wundert mich.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Gibt es eigendlich verschieden Ausweise für Behinderte.
ja...
Zitat:
Ich sehe oft Menschen, oft junge Menschen, auf solchen Parkplätzen die rein äußerlich absolut fit erscheinen.
nur weil man äußerlich top-fit aussieht, heißt das nicht gleichsam, das man dies innerlich auch ist!
wenn auf dem Ausweis ein Vermerk mit GB=Gehbehindert gestempelt ist ja auf besonders markierten Parkplätzen.
Gruß Günter
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Gibt es eigendlich verschieden Ausweise für Behinderte.
Ich sehe oft Menschen, oft junge Menschen, auf solchen Parkplätzen die rein äußerlich absolut fit erscheinen.
Das wundert mich.
Boah ey, hast du das nicht mitbekommen, als ich für diese Frage abgestraft wurde? Ich kenne bzw. KANNTE auch nur die Ausweise auf denen VORNE ein Lichtbild war. Die NEUEN Ausweise zeigen das Foto auf der Rückseite. Was das für'n Sinn macht, erschließt sich mir nicht. Somit kannst du als "Laie" aber nicht erkennen, ob derjenige wirklich berechtigt ist dort zu parken wo er steht. Diese Diskussion hatte ich doch mit einer Frau, die auf dem Behindertenparkplatz stand und lief wie ein junger Gott. Als ich mich darüber echauffierte wies sie auch auf ihren Ausweis hin. Meine Nachfrage bei dem zuständigen Mitarbeiter klärte lediglich, dass die neuen Ausweis ein Foto haben müssen, was sinnigerweise eben auf der Rückseite klebt. Es soll einen Missbrauch ausschließen. Die Kontrolle kann aber nur ein Berechtigter ausführen. Was in meinen Augen nur unnötigen (Verwaltungs)Aufwand bedeutet und NICHT zur schnellen Klärung dient, wie früher.
Mach' es so wie ich: Ignorieren! Ist einfacher gesagt als getan. Nur, ich rege mich auch (zu schnell) über solche Leute auf. Inzwischen gehe ich dazu über, solche Vorfälle zu registrieren mich aber nicht mehr darüber aufzuregen. Speziell wenn du diese Klientel, also diejenigen, die Behindertenparkplätze benutzen dürfen, als Fahrgäste transportierst, bekommst du eine andere Sichtweise. Mehrfach, in der Zeit in der ich den Job mache, haben Leute dreist auf einem reservierten, eindeutig gekennzeichneten, Parkplatz gestanden. Der berechtigte Nutzer (Vater der Mädels die wir fuhren) hat sich dann mit den Leuten angelegt und macht es immer noch. Die ANtworten und Rekationen spar eich mri. ZUletzt war es wohl ein UPS Fahrer der meinte, die Parklücke vor seinem Wagen wäre doch groß genug. Ja, für einen PKW schon. Nur nicht für eine verlängerten FORD TRANSIT BUS mit Rampe ... Dann halte ICH einfach in der zweiten Reihe und blockliere den Verkehr ... oder sollen die Gehbehidnerten 500m weit getragen werden, nur weil jemand glaubt "mal kurz" auf einem Behindertenparkplatz stehen zu dürfen?
Nicht jeder der einen Behindertenausweis hat darf auch auf Behindertenparkplätze parken.
Die mit G gekennzeichnete dürfen das.
Meine 84- jährige Mutter darf zum Beispiel ihren Ferarri dort parken.
Sie hat so einen Behindertenausweis mit G.
Ich darf das übrigens auch, habe auch ein G.
http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm
Ja doch ... Nur, du kannst NICHT mehr kontrollieren ob derjenige berechtigt ist den Ausweis zu nutzen oder ob er ihn missbraucht. DAS ist es doch, was sauer aufstösst, weil das Foto auf der Rückseite ist! DAMICH!
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Nicht jeder der einen Behindertenausweis hat darf auch auf Behindertenparkplätze parken.
Die mit G gekennzeichnete dürfen das.
Meine 84- jährige Mutter darf zum Beispiel ihren Ferarri dort parken.
Sie hat so einen Behindertenausweis mit G.
Ich darf das übrigens auch, habe auch ein G.
http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm
Danke für Deine Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ja doch ... Nur, du kannst NICHT mehr kontrollieren ob derjenige berechtigt ist den Ausweis zu nutzen oder ob er ihn missbraucht. DAS ist es doch, was sauer aufstösst, weil das Foto auf der Rückseite ist! DAMICH!
Klar, vielfach werden solche Ausweise missbraucht.
Wenn der Enkel z. B. Opas Ausweis benutzt.
In meiner Familie passiert sowas nicht.
Trotzdem ärgere ich mich immer wenn ein Behindertenparkplatz unberechtigterweise blockiert wird.
Bei Einkaufszentren ist das eine beliebt Marotte, nur nicht zu weit vom Eingang weg.
Am liebsten würde ich dann....