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Behindertenparkplatz nicht auf beiden Seiten gekennzeichnet - Knöllchen gerechtfertigt?

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 18:59

Hallo zusammen,

ich habe heute wohl unbemerkt auf einem Behindertenparkplatz in Berlin vorm Krankenhaus gestanden, da er auf meiner Seite nicht als solcher ausgeschildert war (siehe Bilder).

Muss er auf beiden Seiten ausgeschildert sein bzw macht es Sinn da Einspruch einzulegen?

Ich hab ein Knöllchen bekommen über 35€ für unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz.

Es gab auch genug andere Parkplätze, wirklich sehr ärgerlich.

Danke euch im Voraus

Lieben Gruß

Lisa

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2014 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von LisaJellyBelly

Muss er auf beiden Seiten ausgeschildert sein bzw macht es Sinn da Einspruch einzulegen?

Nein, macht es nicht.

Im Normalfall fährst du ja auf der rechten Fahrbahnseite. Um also zu deinem Stellplatz zu kommen, musst du zwangsläufig an den Schildern vorbeigekommen sein, auf denen die zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.

Somit hättest du das Schild durchaus sehen können/müssen. Eine Wiederholung vor jedem einzelnen Parkfeld ist nicht notwendig, ein Einspruch daher sinnfrei.

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Zitat:

Original geschrieben von LisaJellyBelly

Muss er auf beiden Seiten ausgeschildert sein bzw macht es Sinn da Einspruch einzulegen?

Er ist, wie alle Haulteverbotsschilder, nur auf beiden Seiten ausgeschildert, wenn er auf beiden Seiten gülltig ist. Ansonsten ist er nur auf der Gültigen Seite ausgeschildert.

am 5. Mai 2014 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Er ist, wie alle Haulteverbotsschilder, nur auf beiden Seiten ausgeschildert, wenn er auf beiden Seiten gülltig ist. Ansonsten ist er nur auf der Gültigen Seite ausgeschildert.

Mit "Seite" ist hier wohl nicht die Strassenseite gemeint, sondern die beiden Parkfelder.

Das hintere Feld, wo das rote Auto steht und der zweite Schildermast ist "ihre Seite", der Schildermast in Bild 3 ist gemeint wenn LisaSüskram von "der anderen Seite" spricht.

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 19:17

Ja, das stimmt, ich meinte die andere Seite der beiden Parkplätze :)

Ich wollte wissen ob es an beiden Enden des Parkraums gekennzeichnet sein muss, dass es sich um Behindertenparkplätze handelt.

am 5. Mai 2014 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von LisaJellyBelly

Muss er auf beiden Seiten ausgeschildert sein bzw macht es Sinn da Einspruch einzulegen?

Nein, macht es nicht.

Im Normalfall fährst du ja auf der rechten Fahrbahnseite. Um also zu deinem Stellplatz zu kommen, musst du zwangsläufig an den Schildern vorbeigekommen sein, auf denen die zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen werden.

Somit hättest du das Schild durchaus sehen können/müssen. Eine Wiederholung vor jedem einzelnen Parkfeld ist nicht notwendig, ein Einspruch daher sinnfrei.

am 5. Mai 2014 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von LisaJellyBelly

Ja, das stimmt, ich meinte die andere Seite der beiden Parkplätze :)

Supergeil :D

Nach unzähligen Jahren des Studiums bin ich endlich in der Lage die komplexen Gedankengänge einer Frau zu verstehen :D :D

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 19:22

Ok. Danke :)

Dann muss ich wohl besser aufpassen :)

am 5. Mai 2014 um 19:29

Ach mein Gott,

solange es nur die 35,-€ sind gehts ja noch.

Wenn dir so ein Flüchtigkeitsfehler passiert und du wirst als Dank dafür angeschleppt, das ist dann wirklich ärgerlich.

Hi,

Ok, jetzt im Nachhinein ist das erkennbar (zwei Zusatzschilder unter dem Behindertenparkplatzschild), aber was zum Teufel haben die sich gedacht den Pfosten von oben bis unten mit Schildern zu benageln?

Hätte man den Pfeil des Schildes auf Bild 2 umgedreht und das obere P-Schild mit dem Pfeil nach links einfach weggelassen wäre die Sache klar gewesen.

Gekostet hätte es nur 10 Minuten Arbeit (ein Schild umhängen und eines entfernen).

Also mal unabhängig davon ob ich das Ticket bezahlen will oder nicht, würde ich da schon mal höflich nachfragen ob da nicht mal jemand die Sinnhaftigkeit dieser Schilder prüfen könnte.

PS. Wenn nicht, dann mach doch einfach mal eine Großansicht von allen Schildern und montiere eine gezoomte Ansicht rein (damit man das erkennen kann). Das wäre dann was für die Bildzeitung, das Sommerloch kommt bestimmt bald. :D

Gruß Metalhead

am 6. Mai 2014 um 7:54

WAS ist an der Beschilderung unverständlich? Ok, man sollte schon die Uhrzeit kennen :) Denn, von 7-19 Uhr dürfen auf den beiden Plätzen nur die Ausweisinhaber parken. NACH 19 Uhr dürfen Anwohner mit Parkausweis oder Leute mit Parkticket parken. Samstags sind die Behindertenparkplätze in der angegeben Zeit für Alle Inhaber mit Parkausweis oder Anwohnerparkausweis frei, weil die Berechtigten am Samstag (offensichtlich) nicht vor Ort sind.

Wie willst du das anders darstellen? Du kannst doch nicht von allen Verkehrsteilnehmern Perfektionismus erwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

WAS ist an der Beschilderung unverständlich? Ok, man sollte schon die Uhrzeit kennen :) Denn, von 7-19 Uhr dürfen auf den beiden Plätzen nur die Ausweisinhaber parken.

Stimmt, die Uhrzeitangaben hab ich unterschlagen.

Hmm, ich bleibe dabei, das ist weit unter suboptimal.

PS. Bedeuten 2 Zusatschilder unter dem Behinderten-P daß es zwei Parklätze sind (wo steht das?).

Gruß Metalhead

am 6. Mai 2014 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Bedeuten 2 Zusatschilder unter dem Behinderten-P daß es zwei Parklätze sind (wo steht das?).

Das steht im Oberstübchen gleich hinter der Gehirnwindung "logisches Denken".

Zwei Parkflächen, zwei Ausweisnummern....naaa, dämmerts?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Das steht im Oberstübchen gleich hinter der Gehirnwindung "logisches Denken".

Da steht so einiges was regelmäßig von Richtern ad absurdum geführt wird.

Zitat:

Zwei Parkflächen, zwei Ausweisnummern....naaa, dämmerts?

Könnte genausogut heißen daß beide sich einen Parkplatz teilen (zugegeben nicht sehr sinnvoll).

Aber was ist sinnvoll daran, daß Behinderte nur bis 19Uhr einen Parkplatz baruchen (sind das evtl. Teilzeitbehinderte)?

Naa, dämmerts?

Gruß Metalhead

am 7. Mai 2014 um 8:21

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Aber was ist sinnvoll daran, daß Behinderte nur bis 19Uhr einen Parkplatz baruchen (sind das evtl.

Weil es sich um Behindertenparkplätze am Arbeitsplatz dieser Personen handelt und außerhalb deren Arbeitszeiten keine Reservierungen notwendig sind und diese Parkplätze dann für die Allgemeinheit freigeben sind.

muß nun ein behinderter ohne passende ausweis-nr und außerhalb der angegebenen zeiten dann ein parkticket ziehen oder nicht? fragen über fragen, da könnte man wunderbar die gerichte mit beschäftigen...:cool:

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