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Behindertes Kind - Steuerermässigung für die Eltern?
Hallo Leute,
eine Frage:
Meine Tochter hat eine Behinderung und das Merkzeichen "Hilflos" .
Laut diesem Link hat jemand mit Merkzeichen H ja Anspruch auf eine Ermässigung der KFZ-Steuer. Gilt dies auch, wenn die Eltern das KFZ halten und das Kind Merkzeichen H hat?
Wie sieht es aus mit der Versicherung, gibt es da ähnliche Regelungen?
Danke
Marco
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26 Antworten
Wenn du das Fahrzeug auf deine Tochter zuläßt, dann kannst du die Ermässigung der KFZ-Steuer nutzen. Aber Vorsicht, die Nutzung des Fahrzeugs ist dann eingeschränkt, am Besten beim Zuständigen Finanzamt nachfragen, die können dir genau sagen was zu beachten ist. Bei den Versicherungen gab es früher mal eine Regelung was die Vergünstigung angeht, aber die gibt es schon lange nicht mehr. Mir ist keine Versicherung bekannt die einen Behindertenrabatt gewährt.
Gruss
Polarbär
Hallo Polarbaer,
das mit der KFz-Steuerermäßigung stimmt soweit. Allerdings muss dann das Fahrzeug auf deine Tochter zugelassen sein und die schon erwähnte Einschränkung wäre, dass das Fahrzeug ausschließlich dafür genutzt wird um deine Tochter behinderungsbedingt zufahren. Allerdings kontrolliert das keiner. Es kann auch bei minderjährigen Haltern pasieren, dass wenn kleine Verstöße (Blitzer ö.ä.) geschehen, dass die Polizei persönlich vorbeikommt. Da der Halter noch minderjährig ist. Diese Geschichte kenne ich nur alzu gut, ich hatte schon ein Auto da war noch keine 12 Jahre alt.
Ich hoffe wir konnten dir weiterhelfen.
Schmusekugel
Das konntet Ihr.
Das heisst also, wenn ich mein Auto auf meine Tochter anmelde, dann darf ich theoretisch nicht mehr damit zur Arbeit fahren?
Klar kontrolliert das keiner, aber was wäre im Falle eines Unfalles mit Haftung etc. ? Ich glaube, das Risiko sind keine 280 Euro Ersparnis pro Jahr wert, oder? Keine Ahnung....
Genau du dürftest nicht mehr mit dem Fahrzeug zu Arbeit fahren.
Im falle eines Unfalles könntest du im aller äußersten Notfall immer sagen, dass du deine abholen bzw irgendwo hingebracht hast.
Bei mir wurde die Steuerbefreiung in den Fahrzeugschein eingetragen. Bei einer Kontrolle kann die Polizei also sehr schnell sehen das das Fahrzeug steuerbefreit ist. Da ich das Fahrzeug selber fahre gibt es Natürlich keine Nachfragen diesbezüglich. Wenn nun aber ein andere das Fahrzeug fährt wird nachgefragt welchen Zweck die Fahrt hat und wenn die Antwort dann nicht überzeugend ist, wird das ganze der Finanzbehörde gemeldet. Dann kann die Steuerbefreiung Rückwirkend aufgehoben werden und theoretisch ist eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung möglich.
Es ist also nicht ganz Risikolos das Fahrzeug steuerbefreien zu lassen und sich dann nicht an die Einschränkungen zu halten.
Alles klar, hat sich dann soeben erledigt.....
Es gibt außer der "Totalbefreiung", die die oben aufgeführten Hindernisse verursacht, auch noch eine Teilbefreiung / Ermäßigung um 50 %.
Dann sind die Auflagen der Benutzereinschränkungen auch nicht so krass.
Aber das sollte jeder Betreffende mit seinem Finanzamt besprechen........
Danke für die vielen Antworten. Das wären dann 130 Euro pro Jahr, die ich spare....dafür ist mir die Rennerei zu viel...
Zitat:
Original geschrieben von Urgrufty
Es gibt außer der "Totalbefreiung", die die oben aufgeführten Hindernisse verursacht, auch noch eine Teilbefreiung / Ermäßigung um 50 %.
Dann sind die Auflagen der Benutzereinschränkungen auch nicht so krass.
Aber das sollte jeder Betreffende mit seinem Finanzamt besprechen........
Bei Merkzeichen aG, Bl und oder H gibt es eine Steuerbefreiung.
Über 50 GdB und G bekommt man eine Steuerermäßigung von 50%.
Die Auflagen nur im Rahmen der Haushaltführung das Fahrzeug zu bewegen gilt für beide Formen gleich.
Im Schein wird von der Finanzbehörde ein Stempelabdruck über die Befreiung/Ermäßigung angebracht und dies wird bei einer Verkehrskontrolle auch hinterfragt, und bei Mißbrauch an das Finanzamt gemeldet.
Das heißt wenn Du auf dem Weg zur Arbeit oder bei einer Solo-Urlaubsfahrt in eine Kontrolle kommst bist Du in Beweisnot, daß es eine Fahrt für deine Tochter ist. Es sei denn Du nimmst sie immer mit.
Habe hier mal auf die schnelle was kopiert:
"[1] Die Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. [2] Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen."
P.S.
Einer der im Finanzamt gearbeitet hat und selbst Körperbehindert ist.
Das ist alles sehr schade....aber schon ein Stück weit nachvollziehbar. Wäre ja schon irgendwo Steuerhinterziehung.
Und man hat ja immerhin auch den Freibetrag bei der Einkommenstsuererklärung, der bringt ja auch schon ne Menge , wenn das Kind Merkzeichen H hat.....
Ist nur bei uns befristet, bis die kleine 12 ist.....aber was solls.
Hallo,
und wie sieht es aus, wenn man ein Fahrzeug erwerben möchte? Gibt es da Vorteile? Wenn ja, welche?
Mein Fall:
Grad der Behinderung 100
Merkzeichen G
ich als Begleitperson
Bei manchen Herstellern wird ein Rabatt von 10% bis zu 20% auf Neuwagen gewährt wenn man einen SBA mit dem Merkzeichen G hat.
Vorausetzung, das Fahrzeug muß auf die Person mit dem Ausweis zugelassen werden, meist mit einer Frist von mindestens einem Jahr.
Konkret mein Meriva 15% Rabatt, auch mit Rückgabe eines Gebrauchten, mindestens ein Jahr auf mich zugelassen.
Versicherungsnehmer egal.
Möchte mein Kind als Fahrzeughalter ummelden um Steuern zu sparen.
Er ist zu 70 Prozent behindert,hat Pflegestufe 1 und lt.Ausweiss G / H
euer Bulli
Mit dem Merkmal "G" bekommst Du bzw. das Kind eine Steuerermäßigung von 50%.
Bedenke aber, daß Du dann mit dem Fahrzeug nur im Rahmen der Haushaltsführung für dein Kind bzw. wenn Dein Kind dabei ist fahren darfst.
Jeden Tag damit zur Arbeit oder ähnliches ist vereinfacht gesagt Steuermissbrauch und wird bei einer Kontrolle auch der Steuerbehörde, jetzt Zoll, gemeldet.
Erkannt wird es dadurch, da ein Stempel in die ZUB I, Fahrzeugschein gemacht wird.
Ich persönlich habe durch eine Behinderung auch eine Befreiung, fahre aber nur selber das Auto bzw. meine Frau wenn ich dabei bin.
Würden noch andere, oder meine Frau permanent alleine damit fahren, wäre es mir die 120 Euro nicht wert, wenn ich dadurch Ärger wegen einem Steuervergehen hätte.
Auch gibt es in der Versicherung einen Aufschlag, wenn der Halter und der Versicherungsnehmer nicht identisch sind.
Am besten vorher mal bei der Versicherung anfragen.