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Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 16:24

Hallo zusammen!

 

Ich hoffe mal das passt in diesen Themenbereich.

Bei uns in der Schule gibt es immer weniger Parkplätze, deswegen weichen wir Schüler auf eine Seitenstraße aus.

Die Polizei sollte angeblich bei der Schule gemeldet haben, dass man dort nicht mehr parken darf und nun jeder der zuwiderhandelt eine Strafe von 40 Euro und einem Punkt bekommt. 

In der Straße ist kein Halteverbot, es werden auch keine Einfahrten zugeparkt.

Und jetzt meine Frage:

40 Euro und 1 Punkt bekommt man wenn man Rettungsfahrzeuge durch Parken behindert wie breit muss nun die Straße sein bzw. wie groß muss der Abstand zw. dem parkenden Auto und der gegenüberliegenden Seite sein damit man nicht bestraft wird, oder liegt dass ganz im subjektiven Ermessen der Polizei??

 

Wäre euch sehr dankbar um Antworten!

 

MfG Stefan

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2009 um 16:43

Zitat:

Das ist nirgendwo festgeschrieben, da es unterschiedlich breite Fahrzeuge gibt.

Falsch, das ist ganz klar geregelt:

 

Zitat:

Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

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Das ist nirgendwo festgeschrieben, da es unterschiedlich breite Fahrzeuge gibt. Bei uns muß eine Restbreite von mindetens zwei Metern verbleiben, dürfte wohl auch woanders Standart sein. Ist der Bereich allerdings als Rettungsweg ausgeschildert, ist der Bereich komplett freizuhalten. Bei solchen Sachen gibt es bei uns die Regel, daß ein Feuerwehrfahrzeug den Bereich abfährt um zu sehen, ob der Raum ausreicht. Ob das bei euch auch so gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht.

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 16:43

Nein ich glaub nicht dass das bei uns so ist.

Aber 2 meter sind doch schon ein bisschen wenig oder?? wenn ein Feuerwehrauto eine breite von max. 2,5 meter hat.

Also die Lehrer sagen dass es um die 3,10 Meter sein sollten aber die werden leicht einghalten wenn man normal parkt (Aber es gibt ja ein paar Ausnahmen unter den Parkenden ;) ).

am 14. Mai 2009 um 16:43

War da nicht etwas mit drei Metern zwischen Spiegel und Straßenrand? Lernt man das nicht so in der Fahrschule?

Am besten mal dafür zur nächstgelegenen Fahrschule und fragen. Da gibts garantiert schnell und kostenlos die passende Antwort. Und dann hier bei MT posten, damit dass dann wieder mehr Menschen wissen. Ich hab es offensichtlich auch schon vergessen und das nach nur acht Jahren.

am 14. Mai 2009 um 16:43

Zitat:

Das ist nirgendwo festgeschrieben, da es unterschiedlich breite Fahrzeuge gibt.

Falsch, das ist ganz klar geregelt:

 

Zitat:

Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 17:01

Wunderbar, vielen Dank!

Wenn ich das Gesetz auf meiner Seite hab wird mich kein Lehrer mehr belästigen können!^^

 

Danke nochmal, schönen Tag noch.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

 

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Das ist nirgendwo festgeschrieben, da es unterschiedlich breite Fahrzeuge gibt.

Falsch, das ist ganz klar geregelt:

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zitat:

Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn ist nur erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.

Da ist aber leider keine Linie.:D

Themenstarteram 14. Mai 2009 um 19:56

Zitat:

Da ist aber leider keine Linie.:D

Ja, weil das nur ausserhelb von geschlossenen Ortschaften gilt.

am 14. Mai 2009 um 20:52

hm... schon mal darüber nachgedacht, das die Lehrer den Besuch Polizei nur erfunden haben!?

Weil sich eventuell Nachtbarn oder so beschwert haben?! Normalerweise verteilt die Polizei sofort Ticket´s... um der danach folgenden Warnung Nachdruck zu verleihen... :p

Volkswirtschaftlich gesehen wäre es ja Geschäftsschädigend, Warnugen auszusprechen...

Obwohl das auch ab und zu noch vorkommt... leider nur zu wenig. ;)

am 15. Mai 2009 um 3:15

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.12.1999:

Das HALTEN an engen Straßenstellen ist verboten.

ENG ist eine Straßenstelle i.d.R., wenn der zur Durchfahrt insgesamt frei bleibende Raum für ein Kfz. höchstzulässiger Breite von 2,55m zuzüglich 0,5m Seitenabstand auch bei vorsichtiger fahrweise nicht ausreicht, um ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten zu ermöglichen. Erforderlich ist also ein seitlicher Mindestabstand von 3,05m.

Und laut StVO ist PARKEN ja überall dort verbioten, wo bereits das HALTEN verboten ist!

Räusper. Urteile sind keine Gesetze sondern die jeweilige Meinung des Herrn Richters ;) . Unsere Methode war schon nicht schlecht. Die Feuerwehr kam mit, Fotos gemacht, jeder Widerspruch war zwecklos. Denn der " zuständige " § spricht eindeutig von der Behinderung der Rettungsfahrzeuge, ohne sich auf Maße festzulegen. Ein Krankenwagen z.b. braucht weniger Platz als ein Leiterwagen. Und wer einmal den Platzbedarf eines dieser " Geschosse " gesehen hat, parkt in Zukunft freiwillig woanders. Im übrigen eine Korrektur, ich habe mich da schlau gemacht. Bei uns ist das Mindestmaß jetzt auf unter 2.60 m heraufgesetzt worden. Habe ich am Anfang nicht gewußt, sorry.

Denkt auch daran, dass so ein Feuerwehrfahrzeug relativ lang ist. Wenn Ihr Kurven in der betreffenden Strasse habt, können die 3m u.U. nicht reichen. Gerade die Drehleiter ist bedingt durch den Leiterpark recht sperrig...

am 15. Mai 2009 um 11:36

R 129 Fan hat mal wieder Recht!:p

Dann sind wir ja bei den bereits (glaub ich) erwähnten 3,10m angelangt!

Mein Urteil ist ja auch schon ein paar Jahre älter als die Steinkohle.;)

Wobei ja das OLG-Urteil schon nen hohen Stellenwert für die Rehtsauslegung hat. Wird ja dann nur noch von einem Gericht getoppt!

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 11:38

Alles klar.

 

Heute war eine Durchsage in der Schule, dass alle Autos aus der Straße entfernt werden sollen.

Und jetzt der Grund:

Ein LKW mit Mischgut wollte zum Lehrerparkplatz rangieren (!) um den neu zu teeren. Der Platz links und rechts hat leicht ausgereicht. Gut möglich dass das alles nur eine Erfindung der Lehrer ist. Vorallem Parken die Anwohner ja auch auf dieser Straße, wo sollten sie auch sonst parken wenn sie keine Garage haben...?

 

Möchte mich vielmals für eure Beitrage bedanken!

 

MfG, Schönes Wochenende

Stefan

Fragt doch mal bei der Feuerwehr nach. Erklärt Eure Parkplatzsituation und bittet sie mal, dass sie sich die Situation mal ansehen und ggf. mal eine Probefahrt durch die Strasse machen. Notfalls Nachmittags (Auch freiwillige Feuerwehrleute haben einen Beruf), dan müsstet Ihr aber evtl. Eure Autos simuliert "parken". Aber dann so, wie real und nicht extra eng am Bürgersteig. Wenn dann ales gut ist, zieht das Argument von der Schule nicht mehr. Wenn es eng wird, oder nur "fast" eng, habt Ihr die Bestätigung, dass die Schule doch Recht hat.

Natürlich nicht die 112 anrufen! Im Telefonbuch nach dem Wehrführer suchen (Internet geht auch, meist ist die Homepage einer Feuerwehr www.feuerwehr-ortsname.de Oder einer Eurer Schüler ist in dr Jugendfeuerwehr und kennt jemanden, den man ansprechen kann.

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