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Bei Abholung andere Felgen als bei Kauf

BMW 3er E46
Themenstarteram 23. Mai 2011 um 11:17

Hallo liebes Motor-Talk,

ich hab da mal ne Frage...

Wir haben vor 2 Wochen ein 316ti gekauft. Bei nem Freien BMW und Mini Händler in optisch und technischem Top Zustand bis auf die hinteren Achsmanschetten die gemacht werden müssen.

Als wir das Auto probegefahren sind waren 17''er mit 225er Reifen drauf die wie neu aussahen (ziemlich viel Profil drauf keine risse kein gar nix) damit ist der Händler dann zum Tüv und hat das auto Tüven lassen.

Als wir das Auto abgeholt haben waren 15''er montiert da er für die 17''er wie im Onlineinserat 400€ mehr wollte die ich nicht hatte... (Azubi und erstes auto...)

Jetzt ist mir allerdings im Nachhinein aufgefallen das die 15''er noch ca. 2-3mm Profil haben und leichte Risse im Gummi, verständlicher weise macht sich hier bisschen die Panik breit. Erstens hab ich keine sonderliche lust mir für 600-900€ neue Schlappen zu kaufen bei nem Auto was grade frisch Getüvt wurde wohl auch verständlich, und zweitens war der Typ sowieso iwie komisch.

Also der Laden war sehr seriös aber dann hies es erst er hätte keinen Termin die Achsmanschetten noch vor Abholung zu fixen und dann die Sache mit den Reifen...

Im kaufvertrag stand allerdings nur Aluminiumräder und nicht welche... Ist das jetzt gekauft wie gesehn? Zum Zeitpunkt der Unterschrift waren die 17er draf oder ist es rechtens das er die Online erwähnten 15er drauf hat, mit denen er warscheinlich nicht mal mehr durch den Tüv gekommen wäre?

Ehrlich gesagt isses mir relativ mulmig mit dem 15ern rumzufahren...

lg

Ich freu mich über jede ernst gemeinte Antwort =)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von n3squ1ck

Und anschaun konnte ich die reifen nicht, da wäre mann gar nicht hochgekommen.

dann hätte man die reifen eben runterholen müssen zum anschauen, herrschaftzeiten!

jetzt fahr entweder dahin und hau´auf den tisch, oder hör auf rumzujammern, ist ja schlimm! :mad:

sorry, musste mal gesagt werden!

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moin,

schau mal nach der DOT :rolleyes:

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 11:36

Tschuldigung hatte vergessen zu schreiben das die Reifen 10 Jahre alt sind ;) Gut es kann natürlich sein das die erst vor 5 Jahren drauf kamen(so lange dürfen die ja als neu verkauft werden) Aber da das Auto von 2002 ist und die Dot 27kw 01 ist das denk ich mal erstbereifung (hab natürlich keine info bekommen)...

wieder hinfahren und das mit dem :) vor ort abklären.

wir können da gar nix machen, außer wenn jemand in deiner nähe wohnt, dich an die hand zu nehmen. ;)

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 11:56

Naja der Freundliche war damals schon relativ unkooperativ... z.B. 200€ für die Achsmanschetten zu machen, 400€ extra für die Felgen kein Entgegenkommen und nix...

Deshalb ja die Frage was hab ich da für Rechte oder gar nix..

am 23. Mai 2011 um 12:06

Oh man ...

Du hast das Auto mit 17"-Rädern gekauft.

Es stand so vor Dir und Du hast gesagt: "Jo, so nehme ich den und bezahle ihn".

Somit gehört Dir dieses Auto mit den 17"-Rädern, die dort drauf waren.

 

Zur Abholung waren dann nur 15"-Räder drauf?

... und Du hast das Auto mitgenommen? Sorry, aber so naiv muss man erstmal sein!

 

Was hätte ich gemacht?

Ich hätte bei der Abholung gefragt wann ein Schrauber vrbei kommt um die "gekauften" (!!!) 17"-Räder zu montieren.

Dann gäbe es womöglich eine kleine Diskussion, die recht fix beendet wäre mit drei Möglichkeiten:

a) Rücktritt vom Kauf

b) sofortige Montage der 17"-Räder

c) Rufen der Polizei und Anzeige wegen Diebstahl

Leute, lasst Euch doch nicht derartig über den Tisch ziehen !!!!

(mal abgesehen von den Reifen, die Dir da angedreht wurden)

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von n3squ1ck

Als wir das Auto abgeholt haben waren 15''er montiert da er für die 17''er wie im Onlineinserat 400€ mehr wollte die ich nicht hatte... (Azubi und erstes auto...)

Zitat:

ist es rechtens das er die Online erwähnten 15er drauf hat, mit denen er warscheinlich nicht mal mehr durch den Tüv gekommen wäre?

Na dann ist es doch eindeutig. Er hat die 17 Zöller für einen Aufpreis von 400€ angeboten, bzw hätte sie für 400€ mehr dran gelassen. Da du das aber nicht zahlen wolltest/konntest gab es wie abgemacht nicht die 17 Zöller sondern eben die erwähnten 15 Zöller. Und da es kein gesetzliches Maximalalter für Reifen gibt und die Mindestprofiltiefe noch gegeben ist hast du keinen Anspruch auf die 17 Zöller.

Er wäre vermutlich (je nachdem was du unter leichten Rissen verstehst) auch mit den 15 Zöllern durch den Tüv gekommen.

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 12:16

Naja eben dabei bin ich mir unsicher.

Im vertrag steht nix von den Reifen, beim Probefahren waren 17er drauf, beim abholen 15er so wies online stand.

Allerdings stand nirgends und wurde von ihm nirgends geschrieben das die 15er so alt bzw. so wenig profil haben (ich mess nachher nochmal nach, bin mir gar nicht mehr so sicher das die noch mehr als 1.6mm haben)

Wir haben das auto früh am morgen abgeholt weil mein dad direkt in die arbeit musste und da wir ihn beim probefahren scho reichlich inspiziert hatten sind wir eigentlich davon ausgegangen das wir das nicht nochmal müssten.

Das mit den Reifen ist mir dann erst ein Paar tage später daheim aufgefallen als ich explizit nach dot und rissen gesucht hatte....

Risse gibts reichlich und alt sind die Reifen auch. Ich mess nachher nochmal das Profil aber ich behaupte einfach mal das er mit den Reifen den Tüv nicht ohne Mängel bestanden hätte...

Das is die Frage, er wurde mit den 17ern getüvt und nicht mit den 15ern...

€: Leichte risse... Hmm... also der hat nicht nur vereinzelt risse sondern halt komplett rund herum...

Mach doch mal bitte ein Bild von den Reifen.

Meiner Ansicht nach wärst du in der Pflicht gewesen zu fragen wie es mit den online erwähnten 15 Zöllern aussieht, da du ja die 17 Zöller nicht bezahlen möchtest. Aber ich bin ja kein Jurist ;)

am 23. Mai 2011 um 12:22

Ruf den Händler an und sag ihm, dass Du den Kaufvertrag für das Fahrzeug mit den montierten 17"-Rädern unterzeichnet hast.

Es sind keine mündlichen Nebenabsprachen gültig, daher gilt "gekauft wie gesehen".

Wenn er dem nicht zustimmt, fahr zur Poliezi, schildere den Sachverhalt, erstatte Betrugsanzeige.

Vorher fährst Du zum Tüv-Prüfer, der im Prüfbericht genannt wurde und fragst wie es möglich ist, dass der Wagen mit diesen Reifen das Prüf-Siegel bekam.

Er wird Dir erklären, dass die Räder bei der Prüfung nicht drauf waren, du lässt Dir das schriftlich geben.

... mit diesem Schriftstück hast Du bei einer Betrugsanzeige ganz gute Karten. Der Händler muss sich erklären wieso das gekaufte Fahrzeug mit anderen Räders, die nicht verkehrssicher sind ausgeliefert wurde.

 

... mensch, mach Dir das doch nicht so schwer, sondern nimm Dein Schicksal in die Hand und mach was draus - mach ihm Feuer unterm Arsch.

Dazu brauchste noch ncihtmal einen Anwalt!

Gruß, Frank

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 12:23

Ja mach ich nachher wenn ich daheim bin.

Die 15er hatte er mir gezeigt. Die waren in einem Hohen lager ganz oben im Eck und auf die Entfernung hat mann weder Profil noch Dot erkannt und er meinte nur die reichen noch allerdings sollten se so in ca. nem Jahr getauscht werden.

Was mir auch völlig reichen würde aber wie gesagt ich zweifel schon enorm an der Verkehrstauglichkeit der Reifen vor allem weil der Bremsweg mir relativ lang vorkommt und das bei nagelneuen Bremsen...

 

tante €: Achja, ohne bilder zu machen, die profiltiefenmakierungen sind erreicht....

am 23. Mai 2011 um 12:30

Wenn er 400€ Aufpreis für 17" verlangt dann ist das so.

Wenn du diese nicht wolltest hättest du genau fragen sollen welche Reifen stattdessen dabei sind und dir diese bei Abholung anschauen können.

Biste selbst schuld

Bei den Achsmannschetten genauso, entweder er macht das vor dem Kauf oder es wird schriftlich festghalten, dass die Teile repariert werden.

(Wobei hier evt. auch die Gewährleitung eine Rolle spielen könnte weiß ich aber nicht)

Und wenn der Händler unkooperativ und zu teuer ist dann geht man eben zum Nächsten oder akzeptiert das so.

am 23. Mai 2011 um 12:46

Zitat:

Original geschrieben von Johnny2000

Wenn er 400€ Aufpreis für 17" verlangt dann ist das so.

Wenn du diese nicht wolltest hättest du genau fragen sollen welche Reifen stattdessen dabei sind und dir diese bei Abholung anschauen können.

Biste selbst schuld

Bei den Achsmannschetten genauso, entweder er macht das vor dem Kauf oder es wird schriftlich festghalten, dass die Teile repariert werden.

(Wobei hier evt. auch die Gewährleitung eine Rolle spielen könnte weiß ich aber nicht)

Und wenn der Händler unkooperativ und zu teuer ist dann geht man eben zum Nächsten oder akzeptiert das so.

genau meine Meinung!

Wieso kaufst Du ein Auto bei einem unkooperativen Verkäufer, bzw. wenn er Dir nicht geheuer ist????

Und wenn er 400 Euro für 17Zoll mit ordentlicher Bereifung will, muss man sich die Alternative anschauen. Wenn diese dann driss ist, sind die 400 Euro ein Schnäppchen! Hättest evtl die 15er noch zusätzlich verhandeln können (Winterreifen)

Themenstarteram 23. Mai 2011 um 12:54

Wie gesagt, mein Vater wollte das Auto für mich da es ja ansonsten Top da stand...

War genug arbeit seit 4 Monaten ihn soweit zu kriegen ;)

Allerdings frag ich mich obs net täuschung ist das auto mit 17ern durch den Tüv zu schicken und dann verkehrsunsichere Reifen drauf zu ziehen?

Er hatte ja auch nix davon erwähnt. Lediglich das mann sie nur noch ein zwei jahre fahren sollte... Was ABSOLUT NICHT! zutrifft.

Hallo,

 

Du hast ja gewusst das die 17 Zöller extra Kosten. Die hast du nicht gewollt. Die Reifen sollen ja fast neu gewesen sein, hast du geschrieben. 400 € sind neue Reifen alleine wert. Da hättest du die Felgen quasi für nix bekommen.

Man kann nicht erwarten das man was bekommt was man nicht bezahlt hat und einvernehmlich darauf verzichtet hat. Ob die Reifen die jetzt drauf sind tatsächlich nicht Tüvtauglich sind kann man aus der ferne nicht beurteilen. Das müsste ein Fachmann vor Ort machen. Evtl. direkt beim TÜV, dann hat man in fünf Minuten klarheit.

Also ich kann so kein Falschverhalten des Verkäufers erkennen. Es war dir ja alles bekannt.

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