- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Bei der Ausfahrt aus der Haltestelle mit dem Bus beinahe einen Mofafahrer ueberrollt
Bei der Ausfahrt aus der Haltestelle mit dem Bus beinahe einen Mofafahrer ueberrollt
Hallo Gemeinde,
was mir gerade passiert ist wünsche ich wirklich niemanden, und der Schreck sitzt mir jetzt noch in den Gliedern.
Ich fahre mit meinem Bus Linie und fahre eine Haltestelle an um jemanden aussteigen zu lassen. Danach schließe ich die Tür, blinken mindestens dreimal links, guck in den Spiegel, freie Fahrt und will den Bus rausziehen und von der Haltestelle abfahren. Im selben Moment bemerke ich, dass ein Mofafahrer mit ungehinderter Geschwindigkeit soeben ueberholt und ich ihn offensichtlich übersehen habe, weil er als ich in den Spiegel sah hinter dem Bus war. Um Haaresbreite hätte ich ihn ueberrolt. Kennt hier irgendwer die genaue Rechtslage?
Beste Antwort im Thema
Du mußt mit dem Bus warten, bis daß dir die gefahr- und folgenlose Einfahrt in den fließenden Verkehr möglich ist. Tote Winkel gibt es bei allen Fahrzeugen, was du immer berücksichtigen mußt. Die Rechtslage ist hier klar gegen dich.
Ähnliche Themen
38 Antworten
Du mußt mit dem Bus warten, bis daß dir die gefahr- und folgenlose Einfahrt in den fließenden Verkehr möglich ist. Tote Winkel gibt es bei allen Fahrzeugen, was du immer berücksichtigen mußt. Die Rechtslage ist hier klar gegen dich.
Gibt es da nicht irgendwas, dass man blinkende Busse nicht überholen darf und sich auch wegen eventueller Fußgänger, die die Straße kreuzen (also vor oder hinter dem Bus auf die Straße laufen) sehr vorsichtig verhalten muss?
By the way:
Ein vorderes Kennzeichen ist an Mofas hiermit ja auch längst überfällig!
Zitat:
Original geschrieben von STan.X
Du mußt mit dem Bus warten, bis daß dir die gefahr- und folgenlose Einfahrt in den fließenden Verkehr möglich ist. Tote Winkel gibt es bei allen Fahrzeugen, was du immer berücksichtigen mußt. Die Rechtslage ist hier klar gegen dich.
Soweit ich mich erinnern kann gilt dies nur auf Freilandstrassen. Im Ortsgebiet gibt es da eine Sonderregelung für Linienbuse, die besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen muss, wenn der Bus dreimal blinkt, dass dieser die Haltestelle verlässt. Klar darf er niemanden gefährden, aber zumindest behindern. Wäre ich der Mofafahrer, dann würde ich zumindest die Geschwindigkeit reduzieren und nicht mit Vollgas am Bus vorbeidonnern.
§ 20 StVO
Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung regelt das Überholen von Bussen und Straßenbahnen. ...
StVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Also so eindeutig ist die Rechtslage hier nicht.
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Gibt es da nicht irgendwas, dass man blinkende Busse nicht überholen darf und sich auch wegen eventueller Fußgänger, die die Straße kreuzen (also vor oder hinter dem Bus auf die Straße laufen) sehr vorsichtig verhalten muss?
Meinst du das mit der Warnblinkanlage?
Wenn ein Bus mit Warnblinker an eine Haltestelle ran fährt herrscht Überholverbot, während der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle steht darf mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden.
TE wenn was passiert wäre hättest du Schuld gehabt. Mir ist aber auch so, dass man blinkenden Bussen das Losfahren ermöglichen sollte...
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Mir ist aber auch so, dass man blinkenden Bussen das Losfahren ermöglichen
solltemuss...
Rausfahren hin oder her. Gilt für Busfahrer der Schulterblick wegen totem Winkel nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Rausfahren hin oder her. Gilt für Busfahrer der Schulterblick wegen totem Winkel nicht?
Kannst ja mal bei nem Bus nen Schulterblick machen....
Paragraf 20(5) STVO sollte die Rechtslage klären.
Wieso, ein großer Stadtbus hat große Seitenfenster. Auf die Spiegeln allein - wenn diese nicht eine Weile im Dauerblick sind - kann man sich nicht verlassen.
Unser Busfahrer schaut immer nach links hinten. Ich seh das gerade an Schulhaltestellen oder in der Stadt.
Um jetzt wirklich dem Motorradfahrer ungesehen die Alleinschuld zu geben, müsste man ja nun die Länge des Busses, die Zeit des blinkes usw. beachten.
Jetzt nicht falsch verstehen, ich will jetzt nicht dem TE die Schuld in die Schuhe schieben. War nur eine Frage zur Absicherung beim losfahren.
Zitat:
Original geschrieben von jacky34
§ 20 StVO
Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung regelt das Überholen von Bussen und Straßenbahnen. ...
StVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Also so eindeutig ist die Rechtslage hier nicht.
Doch, sie ist eindeutig. Dem Bus soll .... ermöglicht werden... wenn nötig warten....
Aber! Das heißt nicht, dass sich der Busfahrer den Vorrang erzwingen darf oder Mofafahrer, die den Blinker nicht oder zu spät gesehen haben einfach abdrängen.
Ein Mofa fährt die irrsinnige Geschwindigkeit von 25km/h. Es dauert also eine Weile, bis er den Bus passiert hat. Kann als schon neben dem Bus gewesen sein als der Blinker gesetzt worden ist.
Der Mofa braucht auch Kennzeichen oben und an den Seiten! .......tztztz.....
Ich denke auch das §20 hier ausschlaggebend ist-
wer sich in Gefahr begibt kann darin umkommen
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Gibt es da nicht irgendwas, dass man blinkende Busse nicht überholen darf und sich auch wegen eventueller Fußgänger, die die Straße kreuzen (also vor oder hinter dem Bus auf die Straße laufen) sehr vorsichtig verhalten muss?
By the way:
Ein vorderes Kennzeichen ist an Mofas hiermit ja auch längst überfällig!
Nein so etwas gibt es nicht. Man muss den Bussen die Ausfahrt aus der Haltestelle ermöglichen, letztendlich darf der Bus aber erst in den fließenden verkehr einfahren, wenn es gefahrlos möglich ist.
Du meinst bestimmt Busse mit Warnblink, da gilt Schrittgeschwindigkeit beim vorbei fahren, wenn sie stehen, auch in Gegenrichtung. Wenn sie die Haltestelle anfahren und Warnblink anhaben gilt Überholverbot.
Zitat:
Original geschrieben von jacky34
§ 20 StVO
Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung regelt das Überholen von Bussen und Straßenbahnen. ...
StVO § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Also so eindeutig ist die Rechtslage hier nicht.
Nein eindeutig ist sie nicht, sehr schwammig, letztendlich bist Du aber als Busfahrer in der Pflicht.
Mich wundert das Du hier versuchst Klarheit zu schaffen über Dinge die Dir im Blut liegen müssten.
Was sagen deine Kollegen ?
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Wieso, ein großer Stadtbus hat große Seitenfenster. Auf die Spiegeln allein - wenn diese nicht eine Weile im Dauerblick sind - kann man sich nicht verlassen.
Du stellst Dir das mit dem Schulterblick zu einfach vor, fürchte ich. Der/die Fahrer(in) eines Omnisbus oder LKW muss sich in punkto Rücksichtnahme primär auf die Außenspiegel verlassen. Doch erfassen die Spiegel durch ihre Größe, konkave Krümmung (Weitwinkel) sowie Anzahl ein wesentlich größeres Sichtfeld als konventionelle PKW-Spiegel.