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  5. bei ebay Auto gekauft aber der Verkäufer will den wagen nicht herraus gebenl ???

bei ebay Auto gekauft aber der Verkäufer will den wagen nicht herraus gebenl ???

Themenstarteram 20. August 2008 um 1:11

Hallo,

ich hoffe sehr mir kann hier jemand weiter helfen ? Folgendes ist mir passiert ich habe mir ein Mercedes C Klasse Bj.99 Kombi in Silber in einer Auktion bei Ebay angeschaut Beschreibung durch gelesen alles darin klang gut und war in Ordnung, habe aber noch nicht darauf Geboten. Zwei Tage später und kurz vor Auktionsende schau ich wieder nach dem selben Mercedes ohne mir nochmal den Text durch zulesen und gab diesmal das Höchst Gebot ab und erhilt den Zuschlag mit einen sagenhaften geringen Kaufpreis von 3500 Euro. Natürlich dachte ich mir jetzt wie Geil, ich auch gleich den Verkäufer angeschrieben mit der Bitte um schnellst möglichen Termin zur Abholung. Und nun kommts schreibt der mir doch ich bekomme den Wagen auf keinen fall von ihm, seine aussage weiter, erstens viel zu wenig was ich Geboten habe zweitens ob ich Blind bin und ich den Text in der Auktion nicht lesen könne. Ich gleich in der Beendeten Auktion nachgeschaut und Text gelesen, da hat der Tatsächlich vor erreichen des Mintestpreis den Text geändert alter Text raus und Komplett neuer rein mit folgenten und genauen Wortlaut:

 

Auf Grund vieler dummer anfragen - Beispiel - sieht dasFahrzeug wie neu aus ?

hat das Fahrzeug auch keine kleine Kratzspurren etc. ?

 

Ich werde das Fahrzeug weiterfahren bis die Räder viereckig sind.

 

Bedanke mich für alle Interessenten, wünsche Ihnen viel Glück bei weiteren eBay Aktionen !

 

Nun meine Frage ? Das ist erstens nicht der Text den ich zwei Tage zuvor gelesen habe, zweitens ist Auktion doch bis zum Ende gelaufen, drittens ich habe das Auto doch mit dem höchsten Gebot gekauft also den Zuschlag dafür erhalten ! Darf der Verkäufer auf Grund des neuen Textes in dem nicht mal genau steht das er das Fahrzeug nicht mehr Verkauft so handeln und mir die herausgabe des Mercedes verweigern ??? Währe Klasse wenn sich jemand damit auskennt und mir sagen kann was ich nun tuen soll ? Möchte den Mercedes schon gerne haben da ich ja auch weiß das er im guten Zustand fast das doppelte wert ist !

 

Gruß Denis

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne

Sorry, aber das Verhalten des TEs ist ziemlich asozial und egoistisch...

In was für einer Traumwelt lebst du eigentlich?? Bestimmt schmeckst du dort auch die Wolken oder?? Ich sehe in dem Verhalten weder etwas asoziales noch etwas egoistisches...er hat ein Fahrzeug einwandfrei legal erworben, somit steht es ihm zu, mithin kann er es also auch verlangen...asozial?? Irgendwie passt dieses Wort im Moment nur zu dir...komischerweise auch noch in jedem Thread, in dem du versuchst, dem TE immer die Gegenposition aufzuzwingen...

Und bevor du irgendwelche juristischen Dinge in den Mund nimmst von wegen "nicht angemessener Preis", dann informiere dich bitte VORHER und RICHTIG und plärre nicht irgendwas raus...würde dir jedenfalls besser zu Gesicht stehen...

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Na, das hört sich aber gut für Dich an.

Nur auf Vertragserfüllung wirst Du klagen müssen, und das dauert. Gibt er den Wagen nicht heraus, ist er Dir gegenüber ersatzpflichtig.

Und wer weiß? Solltest Du Recht bekommen und der Verkäufer gibt Dir das Auto mit irgendeinem zugefügten fiesen Mangel, um Dir das Schnäppchen zu vermiesen?

Kostet auf jeden Fall viel Zeit und Nerven.

am 20. August 2008 um 4:11

Guten Morgen,

also für den eigentlichen Kauf ist es egal, was der Verkäufer in den Text reinschreibt. Wenn er von sich aus den Mindestpreis nicht angibt (du bekommst dann "Mindestpreis nicht erreicht), dann hat er mit den 3500 EUR in meinen Augen einen rechtskräftigen Vertrag mit dir abgeschlossen und ist verpflichtet, den Wagen rauszugeben.

Denn wenn er den Wagen DOCH nicht mehr verkaufen will, dann hätte er die Auktion vorzeitig beenden müssen, was aber glaube ich nur bis 2 Stunden vor Schluss möglich ist oder so............musst du mal in den Statuten von eBay nachschauen. Obwohl : Kann dir ja egal sein.

Ich würde den netten Herren nochmal anschreiben und ihm mitteilen, dass du den Wagen dann und dann abholen kommst, notfalls mit Unterstützung der Polizei oder des Staatsanwalts. Das wirkt oft schon Wunder.

Hast dir nicht zufällig einen Screenshot vom vorherigen Auktionstext gemacht ? Wo der Fahrzeug-Zustand noch drin zu erkennen ist ? Denn dann hättest du noch etwas in der Hand, falls er dir noch ein paar Macken reinmacht. Dann ist ER nämlich in der Pflicht, den in der Auktion angegebenen Zustand wieder herzustellen. Ansonsten Schadensersatz.

Ich hoffe, dass sich da Ganze für dich noch zum Guten wendet und du dein Schnäppchen doch noch bekommst !!! :)

Grüße, Andy

Na, an eurer Stelle wäre ich mir da nicht so sicher ;)

Es mag zwar sein, dass der Verkäufer so wie ers gemacht hat gegen irgendwelche Regeln von Ebay verstoßen hat, aber der Angebotstext ist sowas wie ein Vertrag und wenn ich mir eine Ware ins Schaufenster stelle, sogar einen Preis drüber schreibe und darunter ein Schild stelle, dass die Ware nicht zum Verkauf steht - was will man dann darüber diskutieren ?

 

Wer vor Gebotsabgabe nicht nochmal liest ist selber Schuld und auch wenn bei Ebay NICHT der FAll der invitatio ad offerendum vorliegt, so hat doch der Verkäufer eines deutlich gemacht: Er will nicht mehr verkaufen ! Warum dann also bieten ?

 

"Nicht gelesen" ist ja wohl keine Entschuldigung !

 

Polizei und Staatsanwalt machen ohne vorherigen Prozess jedenfalls gar nichts und wie der ausgeht, das weiß vor Gericht niemand vorher.

 

 

 

Naja und selbst wenn ich falsch liegen sollte, aber: :D :D

Selbst wenn der Käufer Recht bekäme..... Was stand denn zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe noch zum Verkauf laut Angebotstext ??? Eine silberne C-Klasse  Kombi von 1999 !

Also wenn ich der Verkäufer wäre - und wie ich für 3500€ eine silberne C-Klasse Kombi BJ 1999 liefer würde :D Mit dem allergrößten Vergnügen sogar. Nämlich dann irgendeinen ausgelutschten Russendampfer mit 800000km und Motor kurz vorm Exitus :D

fährt ja noch...:rolleyes:

 

@sunny-le

Somit wäre ich an deiner Stelle mal ganz vorsichtig :D Sonst bekommste wirklich noch eine C-Klasse Kombi Silber BJ 1999.

 

Meinungen haben manche.... ;) 

am 20. August 2008 um 5:18

Naja, eine Auktion ist in meinen Augen schon etwas Anderes als ein Artikel in einem Schaufenster ;)

Du kannst ja auch net zu einer öffentlichen Auktion gehen und Denen etwas geben zum versteigern und nachher, wenn der Preis zu niedrig ist, sagste, dass dir das zu wenig ist und rückst den Artikel nicht raus.

Im Übrigen wissen wir ja noch garnicht, ob der TE nicht DOCH einen Screenshot vom Original-Verkauftext hat.

Also mal abwarten :)

Und das ist meine Meinung zu der Sache und hat keinerlei Rechtsgültigkeit ;)

Hallo!

Das durchzuklagen dürfte sich nicht lohnen.

Er hat ja vor Ende der Auktion klargestellt, dass er so nicht verkaufen wird.

Gruß,

M.

Zitat:

Original geschrieben von meriva-cosmo

Naja, eine Auktion ist in meinen Augen schon etwas Anderes als ein Artikel in einem Schaufenster ;)

Du kannst ja auch net zu einer öffentlichen Auktion gehen und Denen etwas geben zum versteigern und nachher, wenn der Preis zu niedrig ist, sagste, dass dir das zu wenig ist und rückst den Artikel nicht raus.

Im Übrigen wissen wir ja noch garnicht, ob der TE nicht DOCH einen Screenshot vom Original-Verkauftext hat.

Also mal abwarten :)

Und das ist meine Meinung zu der Sache und hat keinerlei Rechtsgültigkeit ;)

Naja und deswegen stand ja VOR ablaufen im Text, dass nicht mehr verkauft werden soll.

...und einen Screenshot, Wow, einen Screenshot kann ich dir auch machen, der beweist gar nix. Was allerdings beweisbar vorhanden ist, bzw. bei Ebay vorhanden sein sollte ist der Zeitpunkt, ab wo die neue Artikelbeschreibung online ging und der DANACH folgende Zeitpunkt der Gebotsabgabe durch den Themenstarter.

Ich sehe daher eher Gefahr für den Bieter.

Ich jedenfalls, wenn ich der Verkäufer wäre, ich würde schön in Ruhe und ganz entspannt abwarten. Sollte ich wirklich verklagt werden, wobei derartige Drohungen ja meistens nur heiße Luft sind, und sollte der Käufer doch noch Recht bekommen, dann würde ich mit Freuden liefern, was vereinbart ist - eine silberene C-Klasse Kombi von 1999 :D

Ich denke so für 1000 Eurolein sollte sowas ja auf dem Markt zu finden sein, was dann hinterher noch aus eigener Kraft vom Hof rollt - und danach - naja shit happens. Es war jedenfalls ein gepflegter Omawagen. :D

Ich würde dem Käufer jedenfalls dringend raten, die Füße still zu halten weil es sonst auch ganz böse nach Hinten losgehen kann.

 

Hallo,

 

ich würde mal mit ebay Kontakt treten. Da gibt es genau Richtlinien die der Verkäufer auch bestätigen muß und dann gehört das Auto dir. Bei Fahrzeugen gibt es doch den Mindestpreis und wenn der so blöd ist das nicht zu machen ist er selber Schuld.Vor allem er hätte das Fahrzeug auch kurz vorher noch raußnehmen können.

@L-Spatz

 

Wie lange gehen die Ferien denn noch ? 

 

Halloooooo ????? "gehört das Auto dir...." --> WELCHES Auto denn ??? Was ist denn zur Beschaffenheit vereinbart ??? Laut zur Gebotszeit maßgeblicher Artikelbeschreibung gar nichts !!! Wer auf so was bietet, dem ist doch nicht mehr zu helfen !

 

Was würdest du denn bieten, wenn ich einen "Skoda Octavia" bei ebay verticker ???

 

Ansichten haben hier manche.

 

Naja, wer sich nicht helfen lassen will. Ich hoffe jedenfalls schon fast, dass sich der TE durchsetzt und dann eine C-Klasse silber BJ 1999 geliefert bekommt. Über Kilometerleistung, Zustand, Motor, Ausstattung  usw. steht ja nichts (mehr) geschrieben !

Viel Spaß dann damit !

am 20. August 2008 um 6:14

Hehe, L-Spatz, lass´ gut sein. Es gibt hier im Forum Leute, die immer Recht haben und da ist es egal, was du sagst : du hast sowieso Unrecht ;) Das sind dann unsere Hobby-Juristen :)

Ein Screenshot ist ja schon nicht aussagekräftig, wo das Datum, die Uhrzeit, der Verkäufer, Der Autkionstext usw. draufstehen. Sowas hat ja schon angeblich keine Aussagekraft.

Ich halt´ mich jetzt hier raus und wünsche dem TE viel Glück, dass sich doch noch Alles zum Guten wendet :)

Themenstarteram 20. August 2008 um 6:24

Hallo und Danke für Eure schnellen und guten Antworten !

ajedoch auf die Antwort der könnte mir jetzt irgendeine C Klasse mit Hunderttausenden Kilometern hinstellen, das denke geht nicht da er sein Auto in der Auktion mit Kennzeichen Fotografiert und eingestellt hat. Und ich habe ja auf dieses Auto mit genau diesen zugelassenen kennzeichen Geboten ! Und wenn man seine Ware bei ebay nicht mehr verkaufen will oder kann dann schreibt man es doch auch so das in der Auktion Steht : Das Fahrzeug steht nicht mehr zum Verkauf ! Und schreibt es nicht mit irgentwelchen Sarkastischen Sprüchen die zwei teutig sind ! Oder sehe ich das falsch ???

 

Gruß Denis

Themenstarteram 20. August 2008 um 6:31

Ach und bevor ichs vergesse an die vorletzte antwort blöde bin ich auch nicht in jeder Auktion stehen die Grund Daten jener Ware die Verkauft wird das heist im Klar Text es war war und ist angegeben: Mercedes Benz C 180 mit 98 Tausend Kilometern und Noch gültigen TÜV und AU . Und erhebliche schäden wie Motorschaden oder Unfall müssen Bei Autions einstellung Klar angegeben sein ! Und diese sind

weder beim start noch bei ende angegeben gewesen !

Gruß Denis

verbuch es unter "ärgerlich" und vergiss es. der verkäufer hat seinen schlurren immer noch und darf zusätzlich die ebay gebühren zahlen.

dir ist kein schaden enstanden, kannst also weiter suchen

am 20. August 2008 um 7:39

Weiss nicht, wenn du die karre haben willst und das ist wirklich ein verdammt guter preis, dann klage!

Es geht nicht an, dass Gebote nach gut schalten und walten einiger user eingestellt werden und wenn man den preis nicht erreicht wird die ware nicht herausgegeben.

Du bist hier vollkommen im Recht. Kontaktier ebay, die werden ja wissen, wann die Änderungen gemacht worden sind vom Verkäufer.

Und ich weiss nicht, wieso einige User hier dir direkt naivität unterstellen ala: "da steht doch gar nichts von Kilometern Zustand usw"... Leute, wie kommt ihr darauf??? Wer würde denn für ein Auto bieten, bei dem nichts angegeben ist:rolleyes:.

Das der Verkäufer sein Nummernschild drin hat, ist umso besser für dich, weil der Kaufvertrag dann für dieses Auto (soweit nicht ausgeschlossen im Text) gilt.

Das einzige, was ich für möglich halte, ist, dass der Verkäufer vom Gericht dir das Auto dann doch nicht überlassen muss, aber eine entschädigungssumme.

Morgen,

ein Link zur Auktion wäre Interessant.

Grüße Dennis

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