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Bei Ebay den Wagen verkauft und nun Streß mit dem ANWALT

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 23. Februar 2012 um 12:09

Habe den Wagen nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben nichts verheimlicht. Der Wagen war in Belgien zugelassen und hatte TÜV.

Der Käufer kam am 25.09.2011, hat den Wagen mit seinen 2 Söhnen begutachtet und bezahlt im Kaufvertrag steht keine Garantie oder Gewähr und wie heute geprüft und für gut befunden so verkauft.

Dann kam am 24.11.2011 eine Liste mit defekten und Fehlern die der Kaufer selbst erstellt hat.

Ich werde diese später einstellen.

Was glaubt Ihr heute kommt ein Schreiben vom Anwalt das er 1600.- €ronen zurück fordert.

Was haltet Ihr davon

Der Kaufvertrag fand in Belgien statt und ist so vermerkt, und wie seht Ihr die Situation soll ich blechen oder was denkt Ihr zu solchen Betrügern.

 

Danke

Beste Antwort im Thema

die ganze Geschichte koennte sich auch am Niederrhein abgespielt haben :D

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Selbst einen Anwalt nehmen mehr nicht.

am 23. Februar 2012 um 12:34

hallo,

währe das geschäft grundsätzlich in deutschlant getätigt worden und deine artikelbeschreibung hat die notwendigen voraussetzungen erfüllt (privatverkauf ect. ect & gekauft wie gesehen) dann hättest du mit sicherheit nichts zu befürchten!

aber was den eu-weiten handel anbelangt, währe es wohl sinnvoll, juristischen rat in anspruch zu nemen!?!

1600 welche im raum stehen währen für mich persönlich sehr viel geld, da würde ich auf nummer sicher gehen :confused:

gruss, simon

Wie wäre es wenn du die Artikelbeschreibung verlinkst oder einstellst ?

Hello !

 

Und wenn Du in Zukunft einen Kaufvertrag erstellst, dann wie oben bereits bemerkt - Privatverkauf - daher ohne Gewähr - auf eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.

 

Und ganz, ganz wichtig !  "" immer Deinen zuständigen Wohnsitz Gerichtsstand eintragen, Gerichtsstand: X Y Z "" aber immer vor der Zeile für die Unterschrift !!!

 

Gruß  adisenator

am 23. Februar 2012 um 12:46

@Mark-86

geht seit 2 tagen nicht mehr (nach 90 tagen nur noch über die statsanwaltschaft oder ermittelnde polizei)

Dann gib doch mal Eckdaten, Baujahr, KM, Kaufpreis, zugesicherte Eigenschaften, etc.

Wo hast du ihn eingestellt? E-Bay BE oder Ebay DE?

Hat er ihn ersteigert oder per Sofort-Kaufen gekauft, etc?

Wie ist das detailliert genau abgegangen?'

Die Frage ist zuerst, ob hier wirklich deutsches, oder belgisches Recht galt.

Bei deutschem Recht kannst du dich, wenn da "ohne Gewährleistung" drin steht im Normalfall zurücklehnen und entspannen. Bei mir hat das auch mal wer probiert, da ging es aber gleich um richtig Streitwert und meine RSV durfte dann die Anwaltskosten übernehmen, weil ich natürlich nicht verklagt wurde.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung die sowas abdeckt?

Themenstarteram 23. Februar 2012 um 13:04

Ich habe keine RV und ja mein Ebay Account läuft über Belgien.

Esr hat Ihn für 3000.-€ gekauft und ich habe Ihn unter ausschluss der Garantie oder Rückgabe verkauft.

hier die Artikel Beschreibung bei Ebay

Der Wagen wird selbstverständlich ohne jede Garantie oder Gewährleistung von PRIVAT verkauft. DAS EU-GEBRAUCHTWAREN/-WAGEN-GEWÄHRLEISTUNGSRECHT IST NICHT GEGENSTAND DIESES HANDELS. Es gibt keinerlei Nachverhandlungen, Besichtigungen zuvor können gerne verabredet werden. Gegen jeden Betrugsversuch werde ich mich rechtlich wehren. So ehrlich wie ich es hier bin, mit dem klaren Hinweis auf weitere mögliche nicht genannte Schäden etc. am Auto, erwarte ich auch Ihre Ehrlichkeit beim Kauf.

Eine Besichtigung ist möglich und wenn noch Fragen sind meldet euch einfach.

 

Dies ist ein Privatverkauf, keine Garantie oder Umtausch.

Jetzt reklamiert er das der Wagen Belgische Zulassung hatte und er somit eine Neuabnahme hatte.

Eine Standheizung nicht vorhanden ist

Alle acht Reifen zu alt und abgefahren wären

und die dritte Sitzreihe nicht drin ist obwöhl er laut Papiere ein 7 Sitzer ist

2 facher Federbruch an der Vorderachse und eine fehlende Mutter am Querlenker.

all das habe ich verschwiegen und es handele sich um arglistige Täuschung.

Hello !

 

Eine Garantie gibt es in diesem Fall nicht, daher kannst sie auch nicht ausschließen.

 

Einzig und allein ist die Gewährleistung, rechtskräftig aus zu schließen. Wie eben bei allen " Privatverkäufen ".

 

Gruß  adisenator

Servus!

Die Frage ist halt meiner Meinung nach grundsätzlich, ob die Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren (muss der Käufer beweisen) und ob darauf hingewiesen wurde. Sollte darauf nicht hingewiesen worden sein und der Mangel hat zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bereits bestanden, dann meine ich, dass das Gewährleistungsrecht auch bei Privatpersonen ganz normal greift. Zumindest wäre das mein Rechtsverständnis. Eine Gewährleistung grundsätzlich auszuschließen funktioniert meiner Ansicht nach nicht. Irre ich mich da?

Wie konkret die Mängel einzuschätzen und zu bewerten sind, bzw. ob der Käufer wegen der Besichtigung allein schon davon hätte Kenntnis haben müssen ist vermutlich Ansichts- und Auslegungssache.

Beste Grüße

am 23. Februar 2012 um 14:27

in deinem fall kommt es wohl auf die belgische rechtsprechung an ???

oder sind wir im online handel europaweit gleichgeschaltet ?

Wurde ein Formular-Kaufvertrag aufgesetzt und wenn ja, welches Formular?

Hallo,

hattest du geschrieben, daß der Wagen ein 7Sitzer ist?

hattest du geschrieben, daß der Wagen eine Standheizung hat?

Das wären dann zugesicherte Eigenschaften. Vor Ort hätte das aber durch den Käufer überprüft werden können.

hattest du Kenntnis von der fehlenden Mutter am Querlenker und dem Federbruch?

Nicht, dann liegt keine arglistige Täuschung vor.

Hattest du nun außerdem nicht geschrieben, daß die Reifen neuwertig sind, dann kannst du dich ganz locker zurücklehnen.

Die RV würde ich trotzdem einschalten

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von la-coupe

Jetzt reklamiert er das der Wagen Belgische Zulassung hatte und er somit eine Neuabnahme hatte.

Eine Standheizung nicht vorhanden ist

Alle acht Reifen zu alt und abgefahren wären

und die dritte Sitzreihe nicht drin ist obwöhl er laut Papiere ein 7 Sitzer ist

2 facher Federbruch an der Vorderachse und eine fehlende Mutter am Querlenker.

all das habe ich verschwiegen und es handele sich um arglistige Täuschung.

Äh, das Auto wurde doch in Belgien verkauft oder? Der hat doch die Papiere gesehen und mitgenommen oder? Die Reifen hat er doch auch gesehen oder? Dass keine Standheizung drin ist, hat er doch auch dort schon sehen können oder? Dass die dritte Sitzreihe fehlt, hat er doch auch erkennen können oder?

Und er hat den Wagen, so wie er ihn gesehen und gecheckt hat doch gleich gekauft und mitgenommen, oder?

Das mit der Feder und der Mutter musst du als Privatperson nicht gemerkt haben. Im Nachhinein kann das ja jeder behaupten.

Also, wenn er Ahnungslos und ohne einen Fachwissenden von privat ein Auto kaufen geht, sich dann im Nachinein Mängel rausstellen die ein geübter Schrauber hätte sehen können... dann ist das Pech für ihn.

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von fleibaka

Hallo,

hattest du geschrieben, daß der Wagen ein 7Sitzer ist?

hattest du geschrieben, daß der Wagen eine Standheizung hat?

Das wären dann zugesicherte Eigenschaften. Vor Ort hätte das aber durch den Käufer überprüft werden können.

hattest du Kenntnis von der fehlenden Mutter am Querlenker und dem Federbruch?

Nicht, dann liegt keine arglistige Täuschung vor.

Hattest du nun außerdem nicht geschrieben, daß die Reifen neuwertig sind, dann kannst du dich ganz locker zurücklehnen.

Die RV würde ich trotzdem einschalten

fleibaka

Unabhängig von dem mit der Täuschung bin ich mir nicht sicher, ob er tatsächlich Kenntnis gehabt haben muss. Es ist meiner Ansicht nach mehr ne Frage dessen, was er verkauft hat. Wenn irgendwo stand keine Mängel oder sowas und es stellen sich Mängel heraus (z.B. Reifen), dann gibt's wohl Probleme. Genauso wenn ne Angabe drin steht, die nicht den Tatsachen entspricht. Aber die Fragen hier im Einzelnen zu klären wird wohl sehr schwierig weil das wie immer bei der Juristerei eine Frage der Auslegung, Argumente, Betrachtungsweise und vieler kleiner Details ist (vor allem auch der vorhandenen Dokumente). Ich glaube nur, dass das mit dem Ausschluss der Gewährleistung nicht so einfach ist. Das geht meines Wissens nach nur unter der Einschränkung, dass der Zustand der Beschreibung entspricht. Wichen Beschaffenheit und Angebot voneinander ab, können für den Verkäufer durchaus Probleme entstehen. Zumindest hier in D.

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