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bei Non-RFT-Reifen Mitführung eines Reifenpannensets Pflicht?

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 11:15

Hallo,

meine Winterreifen sind keine RFT's.

Nun sagt mir der Reifenhändler, wenn ich non-RFT's draufziehe, muss ich zwingenderweise ein Reifenpannenset dabei haben.

Die Frage ist nicht, inwieweit es jetzt sinnvoll ist, non-RFT zu fahren oder so ein Pannset dabeizuhaben. Mir geht es darum, ob jemand weiß, ob es Pflicht ist, sowas dabeizuhaben.

Danke für Eure Infos und Meinungen.

Gruß,

blacktouring

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15 Antworten
am 19. Oktober 2007 um 12:00

Möchte mich der sehr wichtigen Frage anschliessen und ausserdem gerne wissen, was Ihr für einen Pannenset empfehlen könnt.

Sind eigentlich die Abschleppkosten über den ADAC oder BMW-Pannendienst bis zur nächsten Werkstatt bei nichtmitführen eines Pannesets gedeckt (oder auch, wenn man damit den Platten nicht geflickt bekommt)???

Gruß

A6er

am 19. Oktober 2007 um 12:42

RFT-Reifen noch Ersatzrad oder Pannenspray sind vom Gesetzgeber noch (eigentlich) vom Hersteller vorgeschrieben.

Der Gesetzgeber erlaubt in seinen Vorschriften (ETRTO, ISO, DIN, WdK, DOT, ECE, StVZO, StVO) die Verwendung der RFT-Reifen, eine Pflicht gibt es hier nicht. Es gibt lediglich (anscheinend) die Pflicht bei Leasing-Fahrzeugen vom Hersteller BMW die RFT-Reifen aufzuziehen, bei Modellen die ab Werk damit ausgerüstet waren, wieso auch immer. Hat aber wohl was mitm Leasing an sich zu tun. Gehört halt zum Standart wie die Sitze oder das Radio und muss halt sodann bei Leasing immer der Standart bleiben, da nur Leasing, ich weiß es nicht.

Zum Notrad:

Der Gesetzgeber erlaubt es einem, mittels Notlaufrad, dessen Größe weder eingetragen sein muss, noch (eigentlich) Profil haben muss, liegengebliebene Fahrzeuzge von der Straße maximal bis zur nächsten Werktstatt zu fahren um quasi eine entstandene Gefahr (das liegengebliebenes Fahrzeug auf der Straße) zu beseitigen (Notgedanke, wie das Abschleppen mittels Abschleppseil, was ich ja sonst auch nicht dürfte). Wie gesagt ist einem das erlaubt (nicht vorgeschrieben), da es sonst jedes Mal ein Verstoß gegen die StVZO, ggf. auch gegen die StVO wäre, da ich ja nicht einfach ein anderes Rad mit einer X-beliebigen Größe anschrauben und rumfahren darf, am besten noch mit einem Rad wo weder die Traglast noch der Geschwindigkeitsindex stimmt. GGf. wäre es sogar das Erlöschen der Betriebserlaubnis (Gefährdung durch Anbau von Teilen, nämlich dem zu großen/zu kleinen/zu breiten Rad). Also hat man hier diese Art der Verwenung bei Rädern oder die Verwendung des Abschleppseiles einfach gesetzlich in der StVZO geregelt. Im Detail ist bestimmt auch irgendwo geregelt, dass die Pannensprys angewendet werden dürfen. Es gibt ja nix in D was nicht irgendwo in einem Gesetz geregelt ist.

Wie gesagt besteht hier aber keinerlei Pflicht. Smart hat vor der Erfindung bzw. der großen Markteinführung der RFTs weder Reserverad, noch Pannenspray ab Werk beigelegt. Ein Spray wurde höchstens bei Übergabe des Fahrzeugs als Geschenk mitgegeben, zumindest war das bei uns so.

Wozu man verpflichtet ist: Die entstandenen Gefahr, wenn man z.B. direkt auf der Straße stehen bleibt, muss beseitigt werden (auf die Seite fahren) oder die Absicherung der Gefahrenstelle mittels Warndreieck, aber das dürfte jedem klar sein auch mit Reserverad oder Pannenspray. Hierzu gibt es mehrere bußgeldbewertete Vorschriften in der StVO, die hier mit rein spielen. Hauptschlich finden diese aber unabhängig ob Reifenplatzer oder Motropanne Anwendung, wenn was Passiert - z.B. Folgenunfall weil ich nicht genügend abgesichert habe o.ä..

Und zum ADAC. Da es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, können Pannendienste egal welche höchstens in ihren AGBs ausgrenzen oder vorschreiben, was aber denke ich keiner gemacht hat bzw. unsinnig wäre. Wenn mir das der ADAC das am Telefon bei meiner Panne sagen würde, würde ich auflegen und die Konkurenz nämlich mein Autohaus anrufen. Die würden mich auf Kullanz wahrscheinlich auch kostenlos abschleppen, weil ich dann gleich die neuen Reifen bei ihnen bestelle und Geld bei ihnen ausgebe.

Was BMW angeht. Wie oben erwähnt, besteht BMW darauf (zumindest der bei uns) bei Leasing, dass RFTs aufegzogen werden. Was vielleicht jemand anderes hier aufklären kann ist, ob die das in ihren AGBs zum BMW-Pannendienst dementsprechend auch ausgegrenzt haben. Könnt ich mir gut vorstellen.

Also ich habe mal gehört, wenn man normal RFT Reifen drauf hat und im Winter keine. Und man im Winter zum TÜV Muß dann braucht man einen Wagenheber und Radschlüßel!

am 19. Oktober 2007 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von Jochen77

Also ich habe mal gehört, wenn man normal RFT Reifen drauf hat und im Winter keine. Und man im Winter zum TÜV Muß dann braucht man einen Wagenheber und Radschlüßel!

Wagenheber, Radschlüssel und kein Ersatzrad???

Macht Sinn.... ;-)

Ja das hab ich mich auch gefragt!

am 19. Oktober 2007 um 16:40

Wie erwähnt: Es gibt keine Pflicht. Warndreieck, Verbandskasten und bald evtl. mal noch Warnweste (wird sicher auch in D eingeführt) sind Pflicht. Beim Lkw noch je nach dem Unterlegkeil und Feuerlöscher pflicht. Alles anderer ist freiwillig.

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 19:09

Also ist die Aussage meines Reifendealers "bollocks" und dient der Umsatzsteigerung...

Naja, <seufz>

Interessantes Thema.

Hab da auch noch was ... ein Reifenhändler behauptet sogra, dass auf E9x ... speziell bei mir der E93 der fall, dass ich gar keine anderen Reifen außer RFT-Reifen fahren darf.

Er würde zwar mir auch non-RFT draufziehen, aber nur gegen abgabe einer Art "Verzichtserklärung" das ich es ausdrücklich gewünscht hätte, non-RFT aufziehen zu lassen.

In wie weit würde dem Reifenhändler eigentlich solche "Verzichtserklärung" im Notfall helfen ... wenn es eh nicht Pflichtend vorgeschrieben ist??

am 19. Oktober 2007 um 21:33

Tja,

nix genaues weiss man nicht ;).

Das mit der "Sicherheitserklärung" kann ich mir nicht vorstellen.

Sonst müsste auch jeder Online-Händler darauf hinweisen.

Ausserdem steht dazu auch nix im Fahrzeugschein und wenn da nix steht, dass nur RFT zugelassen sind, wo sonst???

Zitat:

Original geschrieben von A6er

[...]

Ausserdem steht dazu auch nix im Fahrzeugschein und wenn da nix steht, dass nur RFT zugelassen sind, wo sonst???

.. na in dieser komiscen EU-Bescheinigun, wo alle Freigegebenen Rad-Reifen-Kombinationen drin stehen ...

Zitat:

Original geschrieben von Jochen77

Also ich habe mal gehört, wenn man normal RFT Reifen drauf hat und im Winter keine. Und man im Winter zum TÜV Muß dann braucht man einen Wagenheber und Radschlüßel!

nein man muß generell die Möglichkeit zur Wieder Herstellung der Mobilität haben. Bei RFT brauchst du sonst nichts (ist ja klar). Wenn du Non RFT draufhast benötigst du entweder ein Pannenset ODER ein Notrad ODER ein Ersatzrad. Das können unsere Freunde in Grün (jetzt ja leider Blau) überprüfen und ggfls. ein Ticket ausstellen. Ich habe ein Pannenset mit Kompressor und Dichtflüssigkeit immer im Kofferraum wenn man das auf dem "freien Markt" kauft kostet das nicht die Welt ich habe es bei Ebay für 30€ geschossen (ATU Hausmarke)

lg

Peter

Zitat:

Original geschrieben von pfirschau

nein man muß generell die Möglichkeit zur Wieder Herstellung der Mobilität haben......Das können unsere Freunde in Grün (jetzt ja leider Blau) überprüfen und ggfls. ein Ticket ausstellen.

schlichtweg falsch!

weder ersatz/notrad, noch diese kompressor dinger sind vorschrift.........folglich kann man wenn man soetwas NICHT hat, auch NICHT bestraft werden!

wo man allerdings dann einen auf den deckel bekommt, ist, wenn amn dann liegen bleibt, und so den verkehr behindert....

am 20. Oktober 2007 um 20:26

Wieso hört keiner auf mich.

ES GIBT KEINE VORSCHRIFT IN DEUTSCHLAND DIE SOWAS VORSCHREIBT.

Weder Pannenset noch sonst was sind vorschrift.

Wie bereits erwähnt wurde, kann man höchstens eins auf den Deckel bekommen, wenn was passiert, weil ich bei einem Platzer nen Unfall baue oder weil ich die Gefahrenstelle (mein liegengebliebenes Fahrzeug) nicht absichere, WAS ABER SO ODER SO GEAHNDET WIRD OB ICH NUN NEN PANNENSET, RFTS ODER NEN ERSATZRAD IM FAHRZEUG HAB.

Und nochmals zu den RFTs:

Sie sind eine Erfindung der Hersteller um den Reifenpannen vorzubeugen, sonst nichts. Es ist kein gesetzlich vorgeschriebener Ersatz für ein Ersatzrad oder so, wie es mache Händler dem Anschein nach darstellen. Wenn mir ein Händler sagt ich bräuchte entweder Ersatzrad, Pannenspray oder die RFTs, dann hat er keine Ahnung oder will mir einfgach was aufschwatzen.

AHier hieß es auch schon, dass der Reifenhändler ne Unterschrift will, dass es der eigene Wunsch war o.ä. keine RFTs drauf zu machen usw.. Das sind wenn überhaupt zivilrechtliche Absicherungen, weil vielleicht BMW sonst am Ende noch Schadensersatzansprüche stellt oder der Kunde. Wenn der Kunde quais auf Schmerzensgeld verklagt, weil er mit RFTs seinen Unfall nach dem Reifenplatzer nicht gebaut hätte oder so. Das würde aber wenn überhaupt nur durchgehen, wenn er dem Händer eindeutig gesagt hat (was nachzuweisen wäre vor GEricht), dass er RFTs will, diese aber wieso auch immer keine drauf gemacht hat. Selbst dann wäre aber der Hersteller des Reifens für den Platzer welcher ggf. den Unfall verursacht hat in Regress zu nehmen, da der Händler nur für den ordnungsgemäße Montage zu Verantworten ist. Ist diese Montage ordnungsgemäß erfolgt (ob der Kunde nun RFTs wollte oder nicht) kann der Monteur unter normalen Umständen nicht in Regress genommen werden.

DENN DER FAHRZEUGFÜHRER UND DER HALTER SIND IMMER FÜR DEN ORDNUNGSGEMÄßEN ZUSTAND DES FAHREZEUGS VERANTWORTLICH.

Das Einzigste wo hier der Händler noch was abkriegen würde, ist wenn er in den Raum stellt, dass der Händler die Reifen nicht ordnungsgemäß motiert hat und genau hierdurch der Unfall o.ä. passiert ist. Man denke an einen Unfall mit Toten. Dann wird ein Gutachter und sicherlich auch die Berufsgenossenschaft klären ob sicher der Händerl/Monteur an die Vorschriften der ECE, ETRTO, StVZO und die der Berufsgenossenschaften usw. gehalten hat.

Ich hatte nen Fall in der Werktstatt, wo ein Fahreugführer sein Fahrzeug geschrottet hat und ein Rad wegflog. Er hat dann in den Raum gestellt, dass die in der Werktstatt montierten Dämpfer (eine Woche vorher neu rein gekommen) nicht ordnungsgemäß montiert gewesen seien. Da der Fahrzeugführer verletz war, war der Monteur dann mal kurz Verdächtiger einer Körperverletzung (fahrlässig begangen). Hat sich dann durch nen Gutachter geklärt. Der konnte feststellen, dass das Rad erst im Laufe des Unfallgeschehens weggeflogen ist und der Fzg.-Führer schlichtweg zu schnell von der Fahrbahn abgekommen ist, was der nicht zugeben wollte.

Hallo, habe mir einen 1er BMW zugelägt sollte anfang Januar vor meiner Tür stehen und der Verkäufer meinte bei BMW wären RFT Reifen pflicht die würden sogar im Fahrzeugschein stehen und ich könnte gegebenfalls Probleme mit der Versicherung bekommen da bei BMW keine Non RFT´s homologiert wären. Das Fahrwerk wäre auf RFT´S ausgerichtet???

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